“Snowden Effekt” in Aktion

Bild: Screencopy Edward Snowden/Twitter

29. November 2015

Die umfangreiche Vorratsdatenspeicherung US-amerikanischer Daten bei den US-Geheimdiensten wird mit Ablauf dieses Monats beendet. Dies geschieht aufgrund des sog. „USA Freedom Acts“, der im Juni 2015 vom Kongress beschlossen wurde. Die Umsetzung dieses Beschlusses wurde nun von US-Geheimdienstchef James Clapper bestätigt. Das bedeutet „natürlich“ nicht das Ende der Vorratsdatenspeicherung, diese werden dann aber bei den jeweiligen Telekommunikationsanbietern gespeichert werden. Bei begründetem Terrorverdacht und nach Beschluss des Geheimgerichts FISC (Foreign Intelligence Surveillance Court) darf der Geheimdienst NSA die Informationen aber weiterhin zunächst sechs Monate lang abfragen.

Bei der Speicherung von Daten der Auslandsspionage der NSA ändert sich „natürlich“ nichts!
Heise online resümiert:

In der Praxis dürfte sich durch das neue Verfahren wenig ändern. Ein Sprecher des nationalen US-Sicherheitsrats zeigte sich zuversichtlich, dass der Kompromiss es dem Staat erlaube, trotz der verschiedenen Reformen "das Land weiterhin zu schützen". Gutachter konnten zuvor im Auftrag von US-Präsident Barack Obama keinen Fall ausfindig machen, in dem die NSA-Vorratsdatenspeicherung zu einem durchschlagenden Erfolg bei der Terrorismusbekämpfung geführt hätte.

Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt!

Bild: Screencopy Deutscher Bundestag

16. Oktober 2015

Bundesjustizminister Maas – ursprünglich ein entschiedener Gegner der Vorratsdatenspeicherung – hatte schon vor Monaten einen Schwenk gemacht und trat seither für eine vermeintlich „grundrechtsschonende“ Form der Vorratsdatenspeicherung ein. Der Bundestag hat dem Gesetzvorschlag zugestimmt: 404 Abgeordnete votierten mit Ja, es gab 148 Gegenstimmen sowie sieben Enthaltungen.
Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern müssen. Zu diesen sog. Metadaten gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. Nur E-Mails sind ausgenommen.
Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung argumentieren: Verbindungs- und Standortdaten von Telefon- und Internetnutzern könnten nützlich sein, um Straftaten aufzuklären. Je mehr Daten erfasst werden und je länger diese gespeichert werden, desto besser könnten die Chancen stehen, auch Jahre zurückliegende Straftaten aufzuklären.
Dadurch werden aber alle Menschen unter Generalverdacht gestellt, als potentielle Täter ins Visier genommen und unterlägen einer anlasslosen Massenüberwachung. Genau das ist aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verboten, da es der Unschuldsvermutung widerspricht, die in demokratisch verfassten Gesellschaften zu gewährleisten ist.
Zudem sieht das Verfassungsgericht in einer Vorratsdatenspeicherung einen besonders schweren Eingriff in die Rechtsordnung. Da die Verwendung der Daten unbemerkt stattfindet, ist sie „geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“
Und nicht zuletzt lassen sich aus diesen Vorratsdaten weitreichende Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen. "Verbindungsdaten können aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, nicht zuletzt deshalb, weil sie automatisiert analysierbar sind" formulierte der Chaos Computer Club (CCC) in einem Gutachten.
Und der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Vorratsdaten von Berufsgeheimnisträgern (Abgeordnete, Ärzte, Apotheker, Anwälte, Journalisten, Seelsorger…) nicht gespeichert werden dürften.
Viele dieser berechtigten Einwände sind in dem neuen Gesetz nicht berücksichtigt, auch nicht die Bedenken der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.
Opposition und Bürgerrechtler haben umgehend Verfassungsbeschwerden angekündigt…

Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung

30. Mai 2015

Am 30. Mai demonstrierten die „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ vor dem Bundeskanzleramt in Berlin unter dem Motto: „Frau Merkel: Aussitzen ist Beihilfe!“.
Prominente Gäste und Redner waren Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und heutige Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), Dr. Burkhard Hirsch, kämpferischer Bürgerrechtler und ehem. Vizepräsident des Deutschen Bundestages und der Rechtsexperte der Grünen Hans-Christian Ströbele, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Deutschen Bundestages und des NSA-Untersuchungsausschusses. Verlesen wurde auch ein persönliches Grußwort von Edward Snowden.
Burkhard Hirsch: „Wir sind… dafür, dass unsere Grundrechte gewahrt werden, dass unser Privatleben privat bleibt, dass unsere Berufsgeheimnisse geschützt bleiben, dass sich unsere Nachrichtendienste nicht zu trojanischen Eseln fremder Interessen machen lassen und parlamentarisch kontrolliert werden.“
Peter Schaar befasste sich ausführlich mit der von der Regierung geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung: „Wer den Datenschutz aushöhlt, gefährdet damit auch andere Grundrechte. Die Versammlungsfreiheit genauso wie die Meinungsfreiheit!“
Besonders perfide sei die neue Strafvorschrift zur „Datenhehlerei“. Betroffen wären nicht nur Whistleblower. „Auch Journalisten müssten grundsätzlich mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sich aus derartigen Quellen stammende Informationen weit im Vorfeld einer Veröffentlichung verschaffen oder solche Informationen weitergeben.“

Anderthalb Jahre nach Snowden

Bild: Mit freundlicher Genehmigung Thomas Plaßmann. Die unberechtigte Nutzung ist nicht gestattet.

9. Dezember 2014

Die US-Regierung hat das umstrittene massive Telefon-Spähprogramm des Geheimdienstes NSA verlängert. Demnach kann die NSA vorerst für weitere 90 Tage Metadaten sammeln.
Seit der Veröffentlichung der ersten Snowden-Dokumente nutzten weltweit mehrere Staaten die Aufdeckung der umfassenden Überwachungspraxis der NSA als Argument, ihre eigenen Überwachungskapazitäten auszubauen – oft mit wenig oder keiner parlamentarischen Kontrolle und oftmals gezielt gegen die politische Opposition und die Freiheit des Internets.
Mehrere Staaten wie der Iran, Syrien, China oder Nord-Korea hatten den Zugang zum Internet schon vorher beschränkt. Für Russland, die Türkei und die Ukraine kamen nun neue Einschränkungen hinzu. Aber auch in befreundeten Staaten wurde die Überwachung ausgeweitet: Neuseeland (Aug. 2013), Frankreich (Dez. 2013), Großbritannien (Jul. 2014), Australien (Sep. 2014) und in Deutschland wurde vom Innenminister ein neuer Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt (Apr. 2014) …

Was Metadaten verraten:
(Versuch einer Adaption der hervorragenden Quelle EFF: Why Metadata Matters an deutsche Verhältnisse)
Ein Geheimdienst kennt von deinen Telefongesprächen nur die Verbindungsdaten (Metadaten): Wer hat mit wem telefoniert? Wann? Wie lange? Mit welchem Telefon? Und von wo aus?

  • Er weiß, dass du von der Ruhrtalbrücke (zwischen Essen und Düsseldorf) aus die Telefonseelsorge angerufen hast. Aber der Gesprächsinhalt ist nicht bekannt.
  • Er weiß, dass du innerhalb einer Stunde ein HIV-Testlabor angerufen hast, dann deinen Arzt und dann deine Krankenkasse. Aber er weiß nicht, was du besprochen hast.
  • Er weiß, dass du ein halbstündiges Gespräch mit einem Gynäkologen geführt hast und am gleichen Tag dann auch die Schwangerschaftsberatungsstelle angerufen hast. Aber niemand weiß, worüber gesprochen wurde.
  • Er weiß, dass du um 2:24 Uhr eine Sex-Hotline angerufen und 18 Min. gesprochen hast. Aber er weiß nicht worüber du gesprochen hast.
  • Er weiß, dass du am Vorabend einer bundesweiten Kampagne gegen Atomkraft einen kurzen Anruf erhalten und unmittelbar danach selbst 7 weitere kurze Anrufe getätigt hast. Der Inhalt dieser Gespräche ist dem Dienst nicht bekannt.
  • Er weiß, dass du den Anruf eines Arztes aus dem Wohnort deiner Eltern erhalten hast und dass du noch am gleichen Tag eine Alzheimer-Beratungsstelle angerufen und an den folgenden Tagen mehrere Pflegeeinrichtungen kontaktiert hast. Der Inhalt der Gespräche ist nicht bekannt.
  • Du bist Jugendlicher und der Geheimdienst weiß, dass du den Jugendnotdienst angerufen hast. Danach kommen deine Telefonate nie mehr aus der elterlichen Wohnung, sondern oft aus einer bekannten sozialen Einrichtung. Der Inhalt der Telefonate ist nicht bekannt.

Der Spiegel meldet, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) allein im Monat Dezember 2012 500 Millionen Metadaten erfasst habe, die anschließend z.T. auch an die NSA weitergeleitet worden seien. Laut Deutschlandradio hat der BND dies mittlerweile eingeräumt, beteuert aber gleichzeitig , dass es sich um ausländische TK-Verbindungen handeln würde und personenbezogene Daten deutscher Staatsbürger nicht betroffen seien.

URBAN ARTefakte – Flickr


19.11.2011 Seit 2001 ist der Markt für Überwachungstechnologien explodiert und generiert nun 5 Milliarden Dollar pro Jahr. Klassentreffen der Branche, auf dem die Firmen ihre Produkte an die Behörden verkaufen, ist die internationale Konferenz ISS (Intelligent Support Systems) World, mit Veranstaltungen in Dubai, Prag und Washington, D.C..