2. Januar 2017
Seit Silvester sind die Änderungen des BND-Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die die Überwachungsbefugnisse des BND erweitern und dadurch auch die bisherige, z.T. ungesetzliche Praxis, nachträglich legalisieren.
heise online hebt u.a. diese Aspekte hervor:
Die große Koalition hatte das Gesetz, mit dem der Auslandsgeheimdienst nun offiziell Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen darf, im Herbst im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht.
Der BND kann nun auch "vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten". Voraussetzung ist, dass über die Kabel "Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt". Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt…
Das Gesetz gestattet es dem BND zudem, Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate auf Vorrat zu speichern und mit bislang "unbekannten Anschlusskennungen" abzugleichen. Unklar ist, wie sich dies mit dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu derlei Eingriffen verträgt. Die Agenten dürfen zudem Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA etwa über "gemeinsame Dateien" austauschen – teils sogar automatisiert…
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz.
#BND speichert Milliarden Verbindungs- u Standortdaten 6 Monate auf Vorrat. Wir klagen dagegen: mit Ihrer Hilfe #vds https://t.co/FIHpHBgdzk pic.twitter.com/w4hg2mYsVX
— Freiheitsrechte.org (@freiheitsrechte) 3. Januar 2017
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