07.05.2017 – Im Rahmen der Snowden-Enthüllungen und im NSA-Ausschuss kamen jede Menge Details zur Arbeit auch des BND ans Licht. Kritik an den Programmen führte aber nicht zu deren Ende, sondern zur Legalisierung. Dabei wurden auch andere Lösungen aufgezeigt.
BND (Bundesnachrichtendienst)
BND bedroht die Pressefreiheit
2. März 2017
Reporter ohne Grenzen legt Verfassungsbeschwerde gegen die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes ein, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.
Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die „strategische Fernmeldeüberwachung“ des BND im Jahr 2013: Nach allem, was über den Umfang der Überwachung vor allem des E-Mail-Verkehrs zwischen In- und Ausland sowie über die vom BND verwendeten Suchkriterien bekannt ist, müsse Reporter ohne Grenzen davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst wurden – und dass diese Praxis unverhältnismäßig und nicht vom G-10-Gesetz gedeckt sei. Dies beeinträchtige massiv die Arbeit von Reporter ohne Grenzen und verletze die Interessen der Organisation.
Die Journalistenorganisation wendet sich insbesondere auch gegen die Löschfrist für Protokolldaten, welche im G-10-Gesetz festgelegt ist. Mit dieser Löschfrist muss der BND jegliche Informationen über die Vernichtung von erhobenen Personendaten mitschreiben. Diese Protokolle werden schließlich per Gesetz wiederum gelöscht. So lässt sich die geheime Arbeit des Dienstes im Nachhinein nicht nachverfolgen.
Das Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen, Matthias Spielkamp, betont die Gefahren von Überwachung für die Arbeit von Journalisten. Insbesondere im Kontakt mit Bürgern anderer Länder gefährde das Mitschneiden die Kommunikation und journalistische Arbeit:
Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage. Die bisherige Rechtsprechung verweigert den Betroffenen einen wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen unhaltbaren Zustand endlich beenden wird.
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)
BND-Gesetz ist menschenrechtswidrig
1. März 2017
Der UN-Sonderberichterstatter für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, Ben Emmerson, stellt in seinem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat fest, dass das BND-Gesetz in seiner jetzigen Form menschenrechtswidrig ist…
Emmerson geht in seinem Bericht auf mehrere Menschenrechtsverstöße durch Regierungen ein und verweist per Fußnote auf das BND-Gesetz im Zusammenhang mit Deutschland:
33. Diese Beschränkungen [der staatlichen Überwachung; Anm. d. Red.] haben jedoch nicht die ernsthaften und fortdauernden Sorgen über extraterritoriale Massenüberwachungsprogramme und die Verbreitung von Gesetzen, die asymmetrische Schutzregelungen für Staatsangehörige und Ausländer rechtfertigen, beseitigt. Solche Gesetze bestehen in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten. Der Sonderberichterstatter erinnert daran, dass eine differenzierte Behandlung von Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen sowie von Personen innerhalb oder außerhalb der Zuständigkeit des Staates mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung unvereinbar ist, was ein wesentlicher Bestandteil einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ist. (Eigene Übersetzung; Hervorhebung durch uns)
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)
Drei Jahre Untersuchungsausschuss
24. Februar 2017
Der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss ist vorbei. Also die öffentlichen Anhörungen. Jetzt wird noch der Abschlussbericht geschrieben. Das sind diese tausend Seiten, wegen denen man die ganze Arbeit ja eigentlich macht. Die dann aber doch fast niemand liest.
Drei Jahre lang wurde ganz schön viel Aufwand betrieben: 2.400 Aktenordner wurden gelesen, 131 mal tagte das Gremium, davon 66 mal öffentlich mit Sachverständigen und Zeugen…
Eigentlich passiert all das, um die Überwachungs- und Spionageaffäre der Snowden-Enthüllungen aufzuklären. Der Einsetzungsbeschluss des Ausschusses definiert den Untersuchungsauftrag in 31 zu beantwortenden Fragen. Die allererste: Überwachen die Geheimdienste der Five-Eyes-Staaten „Kommunikations- und Datenverarbeitungsvorgänge von, nach und in Deutschland“?
Aber trotz Gründungsanlass (Snowden-Enthüllungen) und Untersuchungsauftrag (Snowden-Enthüllungen) ging es im Ausschuss erstaunlich wenig um… die Snowden-Enthüllungen. Also darum, dass unsere digitale Welt komplettüberwacht wird.
Zwar wurden mit William Binney, Thomas Drake und Brandon Bryant drei Whistleblower aus den USA gehört, dazu ein paar Sachverständige aus NGOs und Zivilgesellschaft aus USA und Großbritannien. Aber der Ausschuss hat es nicht geschafft, auch nur einen einzigen Politiker oder Geheimdienstler der Five Eyes anzuhören. Zwar flog eine Delegation selbst mal in die USA, hat aber schon vorher keine Erwartungen geweckt. Völlig berechtigt, angesichts des kläglichen Ertrags. Noch nicht mal die großspurig angekündigten Chefs der PRISM-Firmen Apple, Facebook, Google und Microsoft haben sich genötigt gefühlt, der Einladung des Ausschusses zu folgen…
Dennoch: Der Ausschuss hat einiges herausgefunden. Zum Beispiel, dass auch der BND oft an die Grenzen des Gesetzes geht – und auch darüber hinaus. Manchmal durch gewagte und geheime Rechts-Konstrukte (Weltraum-Theorie, Funktionsträger-Theorie, Theorie des virtuellen Auslands…), manchmal durch offenen Rechtsbruch. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat 18 schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt – in einer einzigen Außenstelle.
Und das Thema Ausspähen unter Freunden, Merkels berühmter Satz. Der BND hat 14 Millionen Selektoren von der NSA bekommen und ungeprüft seine Massenüberwachung nach diesen Abhör-Zielen durchsucht. Als der BND diese Abhör-Ziele nach Snowden mal überprüft hat, hat er rausgefunden, dass 40.000 davon Freunde betrafen. Die durfte dann Kurt Graulich als V-Mann der Bundesregierung mal angucken. Der Ausschuss durfte diese 40.000 abgehörten Freunde nicht einsehen, das haben Bundesregierung und Große Koalition verhindert. Weil die USA nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Aber auch der BND hat tausende Freunde in Deutschland und Europa abgehört, ganz ohne NSA. Nach einem Beweisbeschluss der – angesichts knapper Ressourcen heldenhaft arbeitenden – Opposition kamen nochmal tausend überwachte Freunde ans Licht. Oder, wie es im Geheimdienst-Sprech heißt: „3.300 Teilnehmer mit rund 15.000 Telekommunikationsmerkmalen“, die „einen EU/NATO-Bezug aufweisen“ und die der BND „gesteuert“ hat in seiner „Erfassung“…
Und die Konsequenz aus den gewonnenen Erkenntnissen ist gleich der nächste Skandal. Es wird nicht etwa die Geheimdienst-Praxis an das Gesetz angepasst, sondern die Gesetze werden an die Geheimdienst-Praxis angepasst. Ein Jahr vor Ende des Ausschusses hat die Große Koalition eine Änderung des BND-Gesetzes beschlossen. Damit wird alles, was der BND macht, legalisiert – und sogar noch ausgeweitet…
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)
Die letzte Zeugin!
16. Februar 2017
Letzte Zeugin vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages war heute die Bundeskanzlerin Angela Merkel.
netzpolitik.org fasst zusammen:
„Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ – als Angela Merkel ihren berühmten Satz sagte, wusste sie nicht, dass ihr BND auch Freunde abhört. Das sagte die Kanzlerin als letzte Zeugin im Untersuchungsausschuss. Zu den Themen Zeuge Edward Snowden und Drohnen-Basis Ramstein schwieg sie beharrlich.
Und:
Alle Kommentatoren sind sich einig: Der Auftritt von Angela Merkel vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss war zwar das letzte Zeugenverhör, aber der Überwachungsskandal ist damit nicht beendet.
Marcel Rosenbach bei Spiegel-Online: Affäre beendet? Von wegen!
„Abhören unter Freunden, das geht gar nicht“. Dazu stehe sie bis heute, sagte Merkel, es bleibt ihr weitreichendstes Bekenntnis. Damals, im Sommer 2013, habe sie ihn in der Überzeugung gesagt, dass der eigene Bundesnachrichtendienst so etwas nicht tue. Selbst das war falsch, wie wir heute wissen – so wie praktisch jede öffentliche Aussage aus dem Kanzleramt zu diesem Thema. Die deutschen Dienste hielten sich an Recht und Gesetz, hatte Merkels damaliger Kanzleramtsminister Ronald Pofalla beteuert, in seinem legendären Versuch, das leidige Thema möglichst schnell loszuwerden. Das bezweifelten nicht nur führende deutsche Verfassungsrechtler, sondern auch die Bundesdatenschutzbeauftragte, eine CDU-Parteifreundin. Die US-Seite habe ein No-Spy-Abkommen angeboten? Nun, dort erinnerte man sich an die Sache irgendwie anders. Die Liste ließe sich fortführen.
Kai Biermann bei Zeit-Online: Die letzte Zeugin fasst zusammen:
Die Kanzlerin hat nicht gelogen, als sie sagte, Freunde auszuspähen gehöre sich nicht. Merkel wusste wirklich nicht, was ihr BND so tut. Weil sie es nicht wissen wollte.
Vor dem Ausschuss aber sagte die Kanzlerin: "Wir können uns darauf verlassen, dass auch der BND selbst aus dem Vorkommnis gelernt hat."
Die Obfrau der Linkspartei, Martina Renner, glaubt das nicht: "Der nächste BND-Skandal steht vor der Tür", sagt sie, "weil sich an dem Prinzip der Abschottung nichts geändert hat".
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BND: Überwachungskapazität massiv ausgebaut…
13. Februar 2017
Auf hoher See, im Flugzeug-Cockpit, in Krisengebieten, entlegenen Gegenden oder nach Naturkatastrophen: In vielen Situationen gibt es keinen herkömmlichen Mobilfunk-Empfang. Um trotzdem kommunizieren zu können, greift man dann zu Satelliten-Telefonen. Diese funktionieren ähnlich wie andere Mobiltelefone, senden und empfangen aber über Satelliten statt Funkmasten.
Der deutsche Auslandsgeheimdienst baut jetzt seine Überwachung dieser Satelliten-Kommunikation aus. Für „eine erhebliche Erweiterung der Erfassung“ gibt der BND sechs Millionen Euro aus, den Großteil davon in diesem Jahr. Die Spione haben mehrere Mobilfunk-Anbieter im Visier, darunter auch die Anbieter Inmarsat und Thuraya.
Schon lange wird die weltweite Satelliten-Kommunikation von unterschiedlichen Geheimdiensten überwacht. Bereits 2001 belegte das Europäische Parlament „die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation“ mit dem Namen Echelon. Mit der Ausbreitung des Internets hat sich die geheimdienstliche „Fernmeldeaufklärung“ (SIGINT) auf die Überwachung von Glasfasern und Netz-Knoten verlagert – ohne jedoch klassische Telefon- und Satelliten-Kommunikation aus den Augen zu verlieren.
Diese Überwachung des BND beschränkt sich nicht auf Terroristen, sondern passiert massenhaft. Schon im Jahr 2006, also vor über zehn Jahren, sammelte der BND allein in Schöningen eine halbe Millionen Kommunikations-Inhalte aus Satelliten-Funk – jeden Tag. Das geht aus einem Snowden-Dokument hervor, das der Spiegel vor zwei Jahren veröffentlicht hat…
Und das sind nur Inhalts-Daten: Metadaten speichert der BND 220 Millionen – jeden Tag…
Thuraya und Inmarsat sind zwei der kommerziellen Anbieter von Satelliten-Kommunikation. Thuraya hat seinen Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten und deckt mit drei Satelliten vor allem Europa, Nordafrika und Asien ab…
Inmarsat hingegen steht für „Internationale Seefunksatelliten-Organisation“ und wurde ursprünglich von den Vereinten Nationen gegründet, um Seenot- und Sicherheitsfunk für die Schifffahrt zu verbessern. Laut internationalem Abkommen wird die Organisation „nur für friedliche Zwecke tätig“. Seit 1999 ist Inmarsat ein britisches Unternehmen und wird nicht mehr nur von Handelsschiffen eingesetzt, sondern auch von „Regierungen, Fluggesellschaften, Rundfunk, Öl- und Gasindustrie, Bergbau, Baugewerbe und humanitären Hilfsorganisationen“.
Inmarsat betreibt derzeit zwölf Satelliten, die einen Großteil der Erde abdecken. Schon seit Mitte der Neunziger Jahre laufen die Satelliten der dritten Generation, seit 2005 werden sie von der vierten und seit 2013 von der fünften Generation ersetzt. Um auch diese aktuellen Systeme abhören zu können, erneuert der BND seine Inmarsat-Technik mit dem Projekt „Ausbau bestehender Systeme Inmarsat an neue technische Herausforderungen“ (ABSINTH)…
Den Ausbau der Überwachungs-Kapazitäten treibt der BND auch in zwei weiteren Projekten voran: ZERBERUS und VISTA. ZERBERUS steht hier… für die „Zukunftsfähige Erweiterung bestehender Erfassungstechnologien und -systeme“. Für 9,5 Millionen Euro will der Geheimdienst bestehende Abhör-Fähigkeiten ausbauen und neue schaffen…
Weitere 11,5 Millionen Euro investiert der BND in die „Verbesserung der Informationsverarbeitungs- und Selektionsfähigkeit der Technischen Aufklärung“ VISTA…
Das geht Hand in Hand mit der 300 Millionen teuren „Strategischen Initiative Technik“, mit der der BND seine Internet-Überwachung massiv ausbaut.
Neben der Überwachung von Telekommunikation, die von Satelliten übertragen wird, nutzt der BND auch Spionage-Satelliten, um hochauflösende Bilder der Erdoberfläche zu erhalten – Fachbegriff Imagery Intelligence (IMINT). Im November berichtete der Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung, dass der BND erstmals eigene Spionage-Satelliten bekommt. Nach unseren Informationen handelt es sich dabei um mindestens drei Stück.
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)
Das Kanzleramt hat immer sein Bestes gegeben
13. Februar 2017
130. Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses. Befragt werden die Zeugen Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes Kanzleramtsminister Peter Altmaier.
netzpolitik.org fasst zusammen:
Die Aussage der Kanzlerin, dass der BND keine Freunde abhöre, war eine „subjektive Wahrheit“. Das sagten Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Minister Peter Altmaier in der 130. Sitzung des Untersuchungsausschusses. Dass das objektiv falsch war, haben sie erst später erfahren und dann abgestellt.
Aus den Parlamentsnachrichten des Bundestags zu
- Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche:
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) heute noch Ziele mit Bezug zu Partnerstaaten in EU und Nato ausspäht. „Nach allem, was ich im Kontakt mit dem BND gesehen habe, kann ich das ausschließen“, versicherte der Geheimdienst-Beauftragte des Kanzleramtes, Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, am Montag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Es seien mittlerweile Vorkehrungen getroffen worden, um die im Frühjahr 2015 festgestellten Defizite beim BND zu beheben.
- Kanzleramtsminister Peter Altmaier:
Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) ist nach eigenen Worten erstmals im Frühsommer 2014 der Vermutung nachgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch Einrichtungen befreundeter Staaten abgehört haben könnte. Zwei Mal habe er den damaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler auf das Thema angesprochen, berichtete Altmaier am Montag abend dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Schindler habe den Verdacht indes beide Male energisch von der Hand gewiesen. Umso unangenehmer sei er überrascht gewesen, sagte Altmaier, als er im März 2015 die Vermutung bestätigt fand. Der heute 58-Jährige hatte die Leitung des Kanzleramts am 17. Dezember 2013 von seinem Vorgänger Ronald Pofalla (CDU) übernommen.
Netzüberwachung im NSA-Stil
2. Januar 2017
Seit Silvester sind die Änderungen des BND-Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die die Überwachungsbefugnisse des BND erweitern und dadurch auch die bisherige, z.T. ungesetzliche Praxis, nachträglich legalisieren.
heise online hebt u.a. diese Aspekte hervor:
Die große Koalition hatte das Gesetz, mit dem der Auslandsgeheimdienst nun offiziell Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen darf, im Herbst im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht.
Der BND kann nun auch "vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten". Voraussetzung ist, dass über die Kabel "Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt". Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt…
Das Gesetz gestattet es dem BND zudem, Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate auf Vorrat zu speichern und mit bislang "unbekannten Anschlusskennungen" abzugleichen. Unklar ist, wie sich dies mit dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu derlei Eingriffen verträgt. Die Agenten dürfen zudem Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA etwa über "gemeinsame Dateien" austauschen – teils sogar automatisiert…
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz.
#BND speichert Milliarden Verbindungs- u Standortdaten 6 Monate auf Vorrat. Wir klagen dagegen: mit Ihrer Hilfe #vds https://t.co/FIHpHBgdzk pic.twitter.com/w4hg2mYsVX
— Freiheitsrechte.org (@freiheitsrechte) 3. Januar 2017
Bundesgesetzblatt | heise online | Gesellschaft für Freiheitsrechte
C3TV – Nicht öffentlich.
BVerfG: Staatswohl geht vor Geheimdienstkontrolle
15. November 2016
Die Bundesregierung muss dem NSA-Untersuchungsausschuss keinen Einblick in die Liste inaktiver NSA-Selektoren gewähren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Da Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, dürfe die Bundesregierung nicht frei über die Informationen verfügen…
Der BND hatte jahrelang anhand dieser Selektoren, die als Suchkriterien fungierten, der NSA Informationen geliefert. Unter den Selektoren waren auch solche, die gegen deutsche und europäische Interessen verstießen. Bekannt wurde unter anderem, dass auf den Listen auch Regierungen und Institutionen europäischer Länder standen, beispielsweise der französische Außenminister.
Im September 2015 hatten die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag Organklage beim BVerfG eingereicht. Sie sollten die Listen nicht einsehen dürfen und sahen dadurch ihr Recht auf Aktenvorlage im NSA-Untersuchungsausschuss von der Bundesregierung beschnitten…
Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, ist enttäuscht:
Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt absehbar im Dunkeln bleiben. Das Gericht legt die Kontrolle damit ein Stück weit in die Hand von Whistleblowern. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind so vorprogrammiert.
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)
BND: Überwachungsbefugnisse erweitert
21. Oktober 2016
Mit den Stimmen der großen Koalition stimmte der Bundestag am Freitag für eine Reform des Bundesnachrichtendienstes, der die Überwachungsbefugnisse des BND deutlich erweitert. Die Opposition stimmte dagegen.
netzpolitik.org fasste am 18. Oktober fünf drastische Folgen dieser Reform so zusammen:
- Abhören wird jetzt auch im Inland legal:
Der Auslandsgeheimdienst hat bisher ohne Erlaubnis auch im Inland Infrastrukturen angezapft. Das soll mit dem neuen Gesetz legal werden. - 100 Prozent Überwachung statt Limits:
Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören – und davon nur 20% des Datenverkehrs abgreifen. Mit dem neuen Gesetz sollen beide Grenzen wegfallen. - Gummiparagrafen statt klarer Abhörgründe:
Schon bisher gab es für den Bundesnachrichtendienst keine klaren Überwachungsgründe als Begrenzung. Mit den neuen Regeln lässt sich nun wirklich alles rechtfertigen. - Vorratsdatenspeicherung für die NSA:
Der BND sammelt ohne Erlaubnis auch Metadaten – und gibt davon monatlich 1,3 Milliarden an die NSA weiter. Das soll jetzt mit dem neuen Gesetz legalisiert werden. - Noch mehr Gremien statt echter Kontrolle:
Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ist schon jetzt in drei schwache Gremien zersplittert. Ein viertes macht es auch nicht besser.
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)
Heise-online titelt
BND-Reform: Bundestag beschließt Internetüberwachung à la NSA
und lässt abschließend auch die Opposition zu Wort kommen:
"Dies ist ein schlechter Tag für die Geheimdienste und die Demokratie", meinte der Grüne Konstantin von Notz. Es bleibe beim "desaströsen Bild des BND" in der Öffentlichkeit, für das die Politik Verantwortung trage. Das Gesetz werde vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht scheitern, prophezeite der Grüne. Der BND habe die digitale Welt zum grundrechtsfreien Raum erklärt und gezeigt, dass "Ausspähen unter Freunden volle Kanne geht". Diese Probleme verschärfe Schwarz-Rot nun.
netzpolitik.org | heise online | Süddeutsche.de | SPIEGEL ONLINE
BND-Gesetz verhindern: Wir wollen keine deutsche NSA! | WeAct
Wir brauchen keine deutsche #NSA – Ich habe eine Petition gegen das neue #BNDGesetz gestartet: https://t.co/QuTNkFFWvl pic.twitter.com/8OLzrjfr2m
— Katharina Nocun (@kattascha) 20. September 2016
Die Handynummer reicht doch!
20. September 2016
Zur Lokalisierung einer Person reicht eine Telefonnummer, damit eine Drohne per Fernlenkwaffe gezielt töten kann. Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss. Geheimdienste und Regierungsparteien haben diese technische Möglichkeit bestritten – und Telefonnummern an die USA gegeben.
Prof. Dr. Hannes Federrath ist W3-Professor für Sicherheit in verteilten Systemen am Fachbereich Informatik der Universität Hamburg sowie Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik. Dieser Beitrag ging zunächst als Sachverständigengutachten mit dem Titel „Darstellung der Möglichkeiten, mithilfe von – ggf. auch personenbezogenen – Daten eine Lokalisierung bzw. Ortung von Personen durchzuführen“ an den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages, der es beauftragt hat. Alle Rechte vorbehalten.
Aus der Zusammenfassung der Antworten auf die Fragen 3 und 4:
Die auf Drohnen eingesetzten Methoden zur autonomen Lokalisierung erlauben je nach Einsatzbedingungen aus einer Höhe von 2 km die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von 5 m bis 35 m. Durch die Wahl einer tieferen Flughöhe kann die Genauigkeit weiter gesteigert werden. GPS-fähige MFG ermöglichen die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von unter 10 m. Weitere Informationen wie beispielsweise Video, Signals Intelligence (SIGINT) oder Human Intelligence (HUMINT) sind zur Aufklärung des Zielgebiets ggf. hilfreich, aber für eine hinreichend genaue Ortung nicht notwendig.
Eine Telefonnummer (typischerweise die MSISDN) bzw. die netzinternen Rufnummern und Gerätekennungen (z.B. die IMEI und IMSI) sind unter günstigen atmosphärischen Bedingungen als einzige technische Daten ausreichend, um eine Fernlenkwaffe mit einem tödlichen Radius von 5 m mit hinreichender Treffergenauigkeit für eine gezielte Tötung einsetzen zu können. Die Zielführung mit Laser auf Basis einer ggf. zuvor durchgeführten Lokalisierung mit den nachfolgend beschriebenen Verfahren dürfte jedoch das übliche Verfahren der Fernlenkung sein.
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)
Die Süddeutsche Zeitung gibt zu bedenken:
Dass die Bundesregierung sich möglicherweise unwissender macht als sie ist, legt ein Fall aus dem Jahr 2010 nahe. Am 24. November 2010 hat ein Referatsleiter im Bundesinnenministerium einen Erlass in Kraft gesetzt. Dort heißt es: Daten zu Terrorverdächtigen dürften nicht weitergegeben werden, wenn diese "unmittelbar zur Ortung geeignet" sind. Zeitlich in direktem Zusammenhang damit steht der Fall von Bünyamin Erdogan, einem deutscher Staatsbürger. Er kam – keine zwei Monate vor dem Erlass – am 4. Oktober 2010 in einem Drohnen-Abgriff im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ums Leben. Sein Name und wohl auch seine Handy-Daten waren kurz zuvor von deutschen Sicherheitsbehörden an die Amerikaner weitergereicht worden.
netzpolitik.org | ZEIT ONLINE | Süddeutsche.de | Süddeutsche.de
Klage wegen Überwachung am Internetknoten DE-CIX
16. September 2016
Es bestehen große Zweifel, ob die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach dem G10-Gesetz rechtens ist. Der BND wird jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verklagt, um die Rechtmäßigkeit der praktisch durchgeführten Massenüberwachung prüfen zu lassen.
Eingereicht hat die Klageschrift die DE-CIX Management GmbH, die das Telekommunikationsgeheimnis ihrer Kunden verletzt sieht. Der weltweit größte Netzknoten für Telekommunikationsdaten des DE-CIX in Frankfurt/Main hat im letzten Jahr sein zwanzigjähriges Bestehen gefeiert, dort wird ein erheblicher Teil der europäischen Kommunikation abgewickelt. Alle großen Telekommunikationsanbieter sind dort Kunden, etwa zwei Drittel sind aus Deutschland und der EU. Das macht ihn zu einem attraktiven Ziel für Geheimdienste: DE-CIX erhält Überwachungsanordnungen des BND und muss sie technisch umsetzen.
Dass Kabel angezapft werden, um Daten aus dem In- und Ausland an die BND-Zentrale zu liefern, ist kein Geheimnis mehr. Fast zweihundert Länder, inklusive verbündeter Staaten, umfasst das Interessengebiet des BND. Wie weit das aber legal ist und in welcher Form, ist umstritten…
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, hat in einer gutachterlichen Stellungnahme die Rechtmäßigkeit der Anordnungen zur strategischen Fernmeldeaufklärung untersucht. In dem Gutachten sind neben den gesetzlichen Grundlagen und dem Verfassungsrecht auch Fragen in Bezug auf die Charta der Grundrechte der EU angesprochen. DE-CIX sieht sich durch das Gutachten bestätigt und verweist für die heutige Einreichung der Klage auf „gewichtige Zweifel“, dass die derzeitige Überwachungspraxis rechtmäßig ist…
Hans-Jürgen Papier bezieht dazu in seinem Gutachten für das Telekommunikationsgeheimnis nach Artikel 10 eine klare Position:
Nach heute weit überwiegender Rechtsauffassung in der Literatur kommt gerade dem Grundrecht aus Art. 10 I GG keine auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland begrenzte Schutzwirkung zu.
Das bedeutet, dass das Telekommunikationsgeheimnis auch dann greift, wenn der BND ausländische Telekommunikation von im Ausland lebenden Menschen mitschneidet… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)
BND-Baustelle – Flickr
BND bricht dutzendfach Gesetz und Verfassung
1. September 2016
Der BND hat die Daten seiner Massenüberwachung illegal gespeichert und muss sie unverzüglich löschen. Das stellt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in einem geheimen Bericht fest. Sie kritisiert darin schwerwiegende Rechtsverstöße und massive Beschränkungen ihrer Kontrollkompetenz. Netzpolitik.org hat diesen Bericht jetzt im Volltext veröffentlicht.
Auf 60 Seiten stellt die oberste Datenschutzbeauftragte gleich 18 schwerwiegende Rechtsverstöße fest und spricht 12 offizielle Beanstandungen aus. Eine solche Beanstandung nach Bundesdatenschutzgesetz ist das schärfste Mittel, das der Datenschutzbehörde rechtlich zur Verfügung steht. Noch nie hat eine Behörde so viele Beanstandungen auf einmal erhalten…
Schon die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse beschreibt schwere Verfehlungen (Hervorhebungen durch Netzpolitik.org):
Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich.
Entgegen seiner ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung hat der BND [sieben] Dateien ohne Dateianordnungen errichtet, (langjährig) genutzt und damit grundlegende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen nicht beachtet. Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden.
Obgleich sich die vorgenannte Kontrolle nur auf die Außenstelle des BND in Bad Aibling erstreckte, habe ich schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt, die herausragende Bedeutung haben und Kernbereiche der Aufgabenerfüllung des BND betreffen.
Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet. Seine Behauptung, er benötige diese Daten, kann die fehlenden Rechtsgrundlagen nicht ersetzen. Eingriffe in Grundrechte bedürfen immer eines Gesetzes.
Das deutsche (Verfassungs-)Recht […] gilt auch für personenbezogene Daten, die der BND im Ausland erhoben hat und im Inland weiter verwendet. Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben hat der BND strikt zu beachten.
Martina Renner, Obfrau der Linkspartei im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Praxis des BND wesentlich intensiver und mit größerer Sachkunde als der Regierungsbeauftragte Graulich untersucht. Angesichts der Beanstandungen der Datenschutzbeauftragten wird es in Zukunft eng für die Zeugen aus BND und Bundeskanzleramt den Untersuchungsausschuss an der Nase rumzuführen und zentrale Annahmen der Opposition zur Überwachungspraxis zurückzuweisen.
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)
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"Snowden ist ein Russen-Agent"
2. Juli 2016
BILD titelte schon am 09. Juni 2016
BND-Chef Gerhard Schindler bei BILDTownhall: »Snowden ist ein Verräter
Im Interview führte der Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) dann weiter aus:
Und was ich noch eher skeptisch beurteile ist, dass er [Snowden] sich in die Hand der Russen begeben hat und damit das Spiel der Russen und die hybride Kriegsführung mit unterstützt. Er ist zum Spielball des FSB (Anm. d. R.: russischer Inlandgeheimdienst) geworden und das ist alles andere als gut.
Einen Tag später hatte dann Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss mit Nachdruck – und wie sich hinterher herausstellte: mit großer innerer Freude und Genugtuung – die These vertreten, dass Edward Snowden ein russischer Agent sei. Einen Beweis konnte er nicht vorlegen, "aber es hätte hohe Plausibilität" für einen erfahrenen Geheimdienstler wie ihn!
Diese Steilvorlage wollte sich die BILD-Zeitung – unter Chefredakteur Julian Reichelt – nicht entgehen lassen. Ein kurzes Radiointerview der US-Journalistin Mary Louise Kelly tat seine Dienste.
BILD schreibt:
In einem bemerkenswerten Interview von dieser Woche erklärte Franz Klintsevich – ein hochrangiger russischer Sicherheitsbeamter – ganz nüchtern: „Seien wir ehrlich. Snowden hat Geheiminformationen weitergegeben. Dafür sind Sicherheitsdienste ja da. Wenn es eine Möglichkeit gibt, an Informationen zu gelangen, dann werden sie es auch tun.“
und titelte dann:
Hochrangiger russischer Geheimdienst-Kontrolleur gesteht: Snowden ist ein Russen-Agent
Die Argumentation der BILD-Story in Auszügen:
Whistleblower Edward Snowden arbeitet offenbar schon länger für den russischen Geheimdienst…
Jetzt gibt es endlich Fakten!
Für jeden, der sich mit der Welt der Spionage auskennt – vor allem im Zusammenhang mit den Russen – steht fest, dass Snowden ein Überläufer ist und dass er mit Moskaus Sicherheitsdiensten zusammenarbeitet…
Ein westlicher Geheimdienstmitarbeiter, dem in Russland Zuflucht gewährt wird, wird seinen Gastgebern alles mitteilen, was er weiß – da gibt es nichts zu diskutieren…
Nun hat der Kreml die Frage ein für allemal geklärt, indem er verlautbaren ließ, Edward Snowden arbeite in der Tat für ihn…
BND-Reformgesetz: Massenüberwachung legalisieren
28. Juni 2016
Abhören deutscher Internet-Knoten, Weltraum-Theorie, illegale Überwachungsziele: Die Liste fragwürdiger Praktiken des Bundesnachrichtendiensts (BND) ist lang. Spätestens seit die Granden des Verfassungsrechts zum Auftakt des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses im Bundestag feststellten, dass „die gesamte deutsche Auslandsaufklärung rechtswidrig ist“, führte an einer Reform der Geheimdienst-Überwachung kein Weg vorbei.
Das Kabinett hat nun den Entwurf für ein neues BND-Gesetz verabschiedet, das „klare Regeln für die Auslandsaufklärung“ festschreiben soll.
Netzpolitik.org titelt hierzu:
Das neue BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.
Und fasst dann zusammen:
- Inland: Bisher durfte der Auslandsgeheimdienst BND innerhalb Deutschlands eigentlich nicht abhören. Der Internet-Knoten DE-CIX klagt dagegen, dass er seit 2009 vom BND abgehört wird. Das wird jetzt einfach legalisiert, der BND bekommt einen Vollzugriff.
- Masse: Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören, z.B. eine Glasfaser der Telekom zwischen Luxemburg und Wien – und davon eigentlich nur 20 Prozent der Kapazität. Jetzt fallen beide Grenzen und der BND darf ganze Telekommunikationsnetze abhören, also sämtliche Leitungen von Telekom und DE-CIX. Damit wird das „Ausmaß der Überwachung erheblich steigen“.
- Anlass: Die Überwachung wird immer mit Terror, Krieg und Proliferation begründet. Das waren schon bisher nur einige von insgesamt acht Abhör-Zielen, inklusive „Cyber-Gefahren“ wie DDoS-Angriffe. Aber auch diese „Beschränkung“ gilt nur für EU-Bürger. Den Rest der Welt darf der BND abhören, um „die Handlungsfähigkeit der BRD zu wahren“ und „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen. Das „erlaubt die Überwachung zu annähernd beliebigen Zielen“.
- Metadaten: Die „beliebigen Überwachungsziele“ gelten nur für Inhaltsdaten. Metadaten darf der BND von allen sammeln, die nicht eindeutig als Deutsche erkennbar sind – also im Zweifel immer. Der BND selbst soll Metadaten nur ein halbes Jahr speichern dürfen. Aber der BND darf Metadaten auch massenhaft und automatisch an „Partner“ wie die NSA geben. Schon bisher gibt der BND der NSA mindestens 1.300.000.000 Metadaten – jeden Monat. Das wird jetzt legalisiert.
- Kontrolle: Die Kontrolle der Geheimdienste ist bisher zersplittert in drei Gremien, die jeweils nur einen Ausschnitt sehen. Jetzt wird ein viertes Gremium geschaffen, das als „unabhängig“ bezeichnet wird, aber von der Regierung ernannt wird. Auch weiterhin gibt es keine Kontroll-Instanz, die ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des BND hat. Effektive Kontrolle ist so unmöglich.
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)
Datenschutz: Schwerwiegender Verstoß durch BND
16. April 2016
Der Spiegel berichtet:
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wirft dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor, ihre Behörde missachtet zu haben. In einem 60-seitigen Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling kritisiert Voßhoff, der BND habe sich geweigert, ihrer Behörde die sogenannten NSA-Selektoren zur Prüfung zu überlassen. Dies sei ein "schwerwiegender Verstoß" gegen das Bundesdatenschutzgesetz, das allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes vorschreibt, die Datenschutzbehörde zu unterstützen. Alle Selektoren, die über deutsche Systeme laufen, heißt es in Voßhoffs Bericht, unterlägen deutschem Recht und damit der Kontrolle ihrer Behörde. Über Jahre hatte der BND für den US-Geheimdienst NSA Millionen Suchbegriffe, sogenannte Selektoren, in seine eigenen Systeme eingespeist. Viele davon konnte der deutsche Dienst nach eigenen Angaben nicht zuordnen. Diese Selektoren, so schreibt die Bundesdatenschutzbeauftragte weiter, hätten niemals verwendet werden dürfen.
BND: Ausspähen unter Freunden ging immer!
02. April 2016
Der Bundesnachrichtendienst spioniert nicht nur im Auftrag der NSA befreundete Regierungen und Organisationen aus.
SPIEGEL ONLINE berichtet:
Nach SPIEGEL-Informationen überwachte der BND zudem eigenständig mindestens zwei Außenstellen der Luftfahrtunternehmen Eurocopter und EADS. Der Vorgang ist heikel, weil bislang nur bekannt war, dass der US-Geheimdienst NSA großes Interesse an diesen beiden Firmen hatte und den BND absprachewidrig für deren Überwachung missbrauchte. Der Skandal um die Spionageziele der NSA im BND-System hatte das deutsch-amerikanische Verhältnis schwer belastet.
Aus eigenem Antrieb, ohne Auftrag der Amerikaner, überwachte der BND außerdem internationale Institutionen wie das Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen, die Opec und den Internationalen Währungsfonds. In den USA gehörten die NASA und die U.S. Air Force zu den Zielen des BND.