BVerfG: Staatswohl geht vor Geheimdienstkontrolle

Bild: Andreas

15. November 2016

Die Bundesregierung muss dem NSA-Untersuchungsausschuss keinen Einblick in die Liste inaktiver NSA-Selektoren gewähren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Da Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, dürfe die Bundesregierung nicht frei über die Informationen verfügen…
Der BND hatte jahrelang anhand dieser Selektoren, die als Suchkriterien fungierten, der NSA Informationen geliefert. Unter den Selektoren waren auch solche, die gegen deutsche und europäische Interessen verstießen. Bekannt wurde unter anderem, dass auf den Listen auch Regierungen und Institutionen europäischer Länder standen, beispielsweise der französische Außenminister.
Im September 2015 hatten die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag Organklage beim BVerfG eingereicht. Sie sollten die Listen nicht einsehen dürfen und sahen dadurch ihr Recht auf Aktenvorlage im NSA-Untersuchungsausschuss von der Bundesregierung beschnitten…

Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, ist enttäuscht:

Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt absehbar im Dunkeln bleiben. Das Gericht legt die Kontrolle damit ein Stück weit in die Hand von Whistleblowern. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind so vorprogrammiert.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | ZEIT ONLINE

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.