Das Internet sicherer machen!

Brad Smith auf der RSA-Konferenz 2017

31. März 2017

Unsere Daten in den Netzen sind in Gefahr durch (kriminelle) Hacker(gruppen) und durch staatliche Überwachungsmaßnahmen von Geheimdiensten. Sie können abgeschöpft und in vielfältiger Weise missbraucht werden. Gefährdet sind dabei nicht nur die persönlichen Daten, sondern auch Steuerungsdaten in den Infrastrukturnetzwerken, im Internet der Dinge. Es gab Einbrüche auch in Hochsicherheitsnetzwerke und personenbezogene Daten wurden millionenfach entwendet.
In der Europäischen Union gelten vergleichsweise hohe Sicherheitsstandards, höher als in den USA. Alle Daten, die wir in die Netzwerke der großen US-Internetkonzerne (Amazon, Apple, Facebook, Google, Microsoft, Yahoo…) eingeben, werden in den USA gespeichert oder unterliegen zumindest US-amerikanischer Gesetzgebung. Deshalb musste das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA, das den Datentransfer in die USA regelte, nachgebessert werden. Auch das neue EU-US-Privacy-Shield wurde von Datenschützern gleich als unzureichend charakterisiert. Und seit der Amtsübernahme von Donald Trump in den USA haben die Sicherheitsbedenken weiter zugenommen.
Während allgemein große Ratlosigkeit herrscht, geht der US-IT-Riese Microsoft in die Offensive. Anfang des Jahres wurde die Microsoft Cloud Deutschland gestartet. Das Besondere daran: Alle Daten werden in sicheren Rechenzentren in Deutschland und mit Datentreuhänderschaft durch die deutsche Telekom-Tochter T-Systems gespeichert. Dadurch soll verhindert werden, dass US-Behörden per Gerichtsbeschluss doch noch Zugriffsrechte auf die Daten erzwingen könnten.

Microsoft war – wie mehrere andere große US-Internetkonzerne – durch die Snowden-Enthüllungen des PRISM-Programms Mitte 2013 in Verruf gekommen, den US-Geheimdiensten Zugang zu personenbezogenen Daten der Nutzer zu geben. Jetzt legt sich der Konzern auch mit der US-Justiz an und Microsofts Präsident und Chefjurist Brad Smith startete weltweit eine Initiative, die unsere Daten und unser Leben sicherer machen soll:

Um die Bürger im digitalen Zeitalter zu schützen, müssen wir über die Aufgaben der Nationalstaaten hinausschauen.

Süddeutsche.de zitiert Brad Smith:

Wir gehen nicht davon aus, dass diese Welt sicherer wird, wenn Regierungen in unsere Netzwerke eindringen…
Seit September 2015 hat sich die Zahl der Angriffe, die wir aus China sehen, signifikant reduziert, sagt er. Im September 2015 beschlossen USA und China, auf Wirtschaftsspionage zu verzichten. Ein freiwilliger Verzicht, der sich tatsächlich messen lasse: Weniger Firmengeheimnisse werden gestohlen, Diplomatie wirke und schütze die Wirtschaft, weltweit.

ZEIT ONLINE stellt heraus:

Seit einigen Wochen ist Smith in diplomatischer Mission unterwegs: beim Weltwirtschaftsgipfel in Davos, auf der IT-Sicherheitskonferenz RSA in San Francisco und nun auch auf einer Veranstaltung der Princeton-Universität in Berlin. Sein Ziel ist es, das Internet sicherer zu machen – nach dem Vorbild dreier herausragender zivilisatorischer Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte.
Smith wirbt erstens für eine Digitale Genfer Konvention, in der sich Staaten verpflichten sollen, wenigstens in Friedenszeiten keine zivilen Einrichtungen und Personen zu hacken und IT-Sicherheitslücken offenzulegen, statt sie zu horten oder gar zu verkaufen.
Zweitens schlägt er vor, das Äquivalent zur Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA zu bilden. Sicherheitsexperten aus Politik, Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sollen mutmaßlich staatlich gesteuerte Hackingangriffe gemeinsam untersuchen und – sofern sie Belege haben – die Täter öffentlich nennen und damit unter Druck setzen.
Drittens will Smith innerhalb der Technikbranche eine Art Rotes Kreuz für die Erste Hilfe nach Hackingangriffen gründen. Eine Organisation, deren Mitglieder ihr Wissen über Sicherheitslücken austauschen, die Attacken gemeinsam abwehren und sich verpflichten, keinem Staat bei Angriffen zu helfen.

Microsoft Deutschland – Pressemitteilung | Süddeutsche.de | ZEIT ONLINE | WinFuture.de | YouTube

BGH: Snowden muss doch nicht eingeladen werden…

Aufkleber Asyl für Edward Snowden

15. März 2017

Die Vernehmungen im NSA-Untersuchungsausschuss gingen am 16. Februar mit der Anhörung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Ende. Der Streit um den Hauptzeugen Edward Snowden nicht. Im Mai 2014, ganz zu Anfang des Untersuchungsausschusses, beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, Edward Snowden anzuhören. Das ist bis heute nicht passiert.
Und es wird auch nicht mehr passieren, trotz aller Anstrengungen der Oppositionsmitglieder im Ausschuss. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm heute auf Antrag von Mitgliedern der Großen Koalition eine frühere Entscheidung zurück: Der NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht nach Deutschland einladen, weil die Opposition nicht das Recht habe, den Beweisbeschluss gerichtlich durchzusetzen – dafür sei sie zu klein…

Heute erschien die Entscheidung des BGH zur tatsächlich erfolgten Beschwerde: Der Beschluss der Ermittlungsrichterin vom November wird aufgehoben, Snowden muss nun doch nicht eingeladen werden. Das ist zum einen ein herber symbolischer Schlag gegen den Zeugen Snowden, dessen Enthüllungen dazu geführt haben, dass überhaupt ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde. Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, kommentiert dazu:

Das ist politisch ärgerlich, denn weite Teile des internationalen Überwachungsskandals bleiben nun unaufgeklärt: Deutschland hätte die Möglichkeit gehabt, hier eine wegweisende Rolle einzunehmen. Diese Chance ist vertan.

Aber genauso ernüchternd ist der Beschluss für die Minderheitenrechte im Parlament… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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BND bedroht die Pressefreiheit

Deutschland, Berlin, 26.09.2016 - Kundgebung „BND-Gesetz stoppen“ vor dem Berliner Reichstag

2. März 2017

Reporter ohne Grenzen legt Verfassungsbeschwerde gegen die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes ein, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.
Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die „strategische Fernmeldeüberwachung“ des BND im Jahr 2013: Nach allem, was über den Umfang der Überwachung vor allem des E-Mail-Verkehrs zwischen In- und Ausland sowie über die vom BND verwendeten Suchkriterien bekannt ist, müsse Reporter ohne Grenzen davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst wurden – und dass diese Praxis unverhältnismäßig und nicht vom G-10-Gesetz gedeckt sei. Dies beeinträchtige massiv die Arbeit von Reporter ohne Grenzen und verletze die Interessen der Organisation.
Die Journalistenorganisation wendet sich insbesondere auch gegen die Löschfrist für Protokolldaten, welche im G-10-Gesetz festgelegt ist. Mit dieser Löschfrist muss der BND jegliche Informationen über die Vernichtung von erhobenen Personendaten mitschreiben. Diese Protokolle werden schließlich per Gesetz wiederum gelöscht. So lässt sich die geheime Arbeit des Dienstes im Nachhinein nicht nachverfolgen.

Das Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen, Matthias Spielkamp, betont die Gefahren von Überwachung für die Arbeit von Journalisten. Insbesondere im Kontakt mit Bürgern anderer Länder gefährde das Mitschneiden die Kommunikation und journalistische Arbeit:

Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage. Die bisherige Rechtsprechung verweigert den Betroffenen einen wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen unhaltbaren Zustand endlich beenden wird.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Reporter ohne Grenzen

BND-Gesetz ist menschenrechtswidrig

Sitzungsraum des UN-Sicherheitsrats

1. März 2017

Der UN-Sonderberichterstatter für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, Ben Emmerson, stellt in seinem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat fest, dass das BND-Gesetz in seiner jetzigen Form menschenrechtswidrig ist…
Emmerson geht in seinem Bericht auf mehrere Menschenrechtsverstöße durch Regierungen ein und verweist per Fußnote auf das BND-Gesetz im Zusammenhang mit Deutschland:

33. Diese Beschränkungen [der staatlichen Überwachung; Anm. d. Red.] haben jedoch nicht die ernsthaften und fortdauernden Sorgen über extraterritoriale Massenüberwachungsprogramme und die Verbreitung von Gesetzen, die asymmetrische Schutzregelungen für Staatsangehörige und Ausländer rechtfertigen, beseitigt. Solche Gesetze bestehen in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten. Der Sonderberichterstatter erinnert daran, dass eine differenzierte Behandlung von Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen sowie von Personen innerhalb oder außerhalb der Zuständigkeit des Staates mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung unvereinbar ist, was ein wesentlicher Bestandteil einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ist. (Eigene Übersetzung; Hervorhebung durch uns)

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Die letzte Zeugin!

Bundeskanzlerin Angela Merkel im NSA-Untersuchungsausschuss am 16.02.2017

16. Februar 2017

Letzte Zeugin vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages war heute die Bundeskanzlerin Angela Merkel.
netzpolitik.org fasst zusammen:

„Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ – als Angela Merkel ihren berühmten Satz sagte, wusste sie nicht, dass ihr BND auch Freunde abhört. Das sagte die Kanzlerin als letzte Zeugin im Untersuchungsausschuss. Zu den Themen Zeuge Edward Snowden und Drohnen-Basis Ramstein schwieg sie beharrlich.

Und:

Alle Kommentatoren sind sich einig: Der Auftritt von Angela Merkel vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss war zwar das letzte Zeugenverhör, aber der Überwachungsskandal ist damit nicht beendet.

Marcel Rosenbach bei Spiegel-Online: Affäre beendet? Von wegen!

„Abhören unter Freunden, das geht gar nicht“. Dazu stehe sie bis heute, sagte Merkel, es bleibt ihr weitreichendstes Bekenntnis. Damals, im Sommer 2013, habe sie ihn in der Überzeugung gesagt, dass der eigene Bundesnachrichtendienst so etwas nicht tue. Selbst das war falsch, wie wir heute wissen – so wie praktisch jede öffentliche Aussage aus dem Kanzleramt zu diesem Thema. Die deutschen Dienste hielten sich an Recht und Gesetz, hatte Merkels damaliger Kanzleramtsminister Ronald Pofalla beteuert, in seinem legendären Versuch, das leidige Thema möglichst schnell loszuwerden. Das bezweifelten nicht nur führende deutsche Verfassungsrechtler, sondern auch die Bundesdatenschutzbeauftragte, eine CDU-Parteifreundin. Die US-Seite habe ein No-Spy-Abkommen angeboten? Nun, dort erinnerte man sich an die Sache irgendwie anders. Die Liste ließe sich fortführen.

Kai Biermann bei Zeit-Online: Die letzte Zeugin fasst zusammen:

Die Kanzlerin hat nicht gelogen, als sie sagte, Freunde auszuspähen gehöre sich nicht. Merkel wusste wirklich nicht, was ihr BND so tut. Weil sie es nicht wissen wollte.

Vor dem Ausschuss aber sagte die Kanzlerin: "Wir können uns darauf verlassen, dass auch der BND selbst aus dem Vorkommnis gelernt hat."
Die Obfrau der Linkspartei, Martina Renner, glaubt das nicht: "Der nächste BND-Skandal steht vor der Tür", sagt sie, "weil sich an dem Prinzip der Abschottung nichts geändert hat".

netzpolitik.org | netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | Süddeutsche.de | ZEIT ONLINE

BND: Überwachungskapazität massiv ausgebaut…

Satelliten-Abhör-Anlage des BND in Schöningen, Niedersachsen.

13. Februar 2017

Auf hoher See, im Flugzeug-Cockpit, in Krisengebieten, entlegenen Gegenden oder nach Naturkatastrophen: In vielen Situationen gibt es keinen herkömmlichen Mobilfunk-Empfang. Um trotzdem kommunizieren zu können, greift man dann zu Satelliten-Telefonen. Diese funktionieren ähnlich wie andere Mobiltelefone, senden und empfangen aber über Satelliten statt Funkmasten.
Der deutsche Auslandsgeheimdienst baut jetzt seine Überwachung dieser Satelliten-Kommunikation aus. Für „eine erhebliche Erweiterung der Erfassung“ gibt der BND sechs Millionen Euro aus, den Großteil davon in diesem Jahr. Die Spione haben mehrere Mobilfunk-Anbieter im Visier, darunter auch die Anbieter Inmarsat und Thuraya.
Schon lange wird die weltweite Satelliten-Kommunikation von unterschiedlichen Geheimdiensten überwacht. Bereits 2001 belegte das Europäische Parlament „die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation“ mit dem Namen Echelon. Mit der Ausbreitung des Internets hat sich die geheimdienstliche „Fernmeldeaufklärung“ (SIGINT) auf die Überwachung von Glasfasern und Netz-Knoten verlagert – ohne jedoch klassische Telefon- und Satelliten-Kommunikation aus den Augen zu verlieren.

Diese Überwachung des BND beschränkt sich nicht auf Terroristen, sondern passiert massenhaft. Schon im Jahr 2006, also vor über zehn Jahren, sammelte der BND allein in Schöningen eine halbe Millionen Kommunikations-Inhalte aus Satelliten-Funk – jeden Tag. Das geht aus einem Snowden-Dokument hervor, das der Spiegel vor zwei Jahren veröffentlicht hat…
Und das sind nur Inhalts-Daten: Metadaten speichert der BND 220 Millionen – jeden Tag

Thuraya und Inmarsat sind zwei der kommerziellen Anbieter von Satelliten-Kommunikation. Thuraya hat seinen Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten und deckt mit drei Satelliten vor allem Europa, Nordafrika und Asien ab…
Inmarsat hingegen steht für „Internationale Seefunksatelliten-Organisation“ und wurde ursprünglich von den Vereinten Nationen gegründet, um Seenot- und Sicherheitsfunk für die Schifffahrt zu verbessern. Laut internationalem Abkommen wird die Organisation „nur für friedliche Zwecke tätig“. Seit 1999 ist Inmarsat ein britisches Unternehmen und wird nicht mehr nur von Handelsschiffen eingesetzt, sondern auch von „Regierungen, Fluggesellschaften, Rundfunk, Öl- und Gasindustrie, Bergbau, Baugewerbe und humanitären Hilfsorganisationen“.
Inmarsat betreibt derzeit zwölf Satelliten, die einen Großteil der Erde abdecken. Schon seit Mitte der Neunziger Jahre laufen die Satelliten der dritten Generation, seit 2005 werden sie von der vierten und seit 2013 von der fünften Generation ersetzt. Um auch diese aktuellen Systeme abhören zu können, erneuert der BND seine Inmarsat-Technik mit dem Projekt „Ausbau bestehender Systeme Inmarsat an neue technische Herausforderungen“ (ABSINTH)…
Den Ausbau der Überwachungs-Kapazitäten treibt der BND auch in zwei weiteren Projekten voran: ZERBERUS und VISTA. ZERBERUS steht hier… für die „Zukunftsfähige Erweiterung bestehender Erfassungstechnologien und -systeme“. Für 9,5 Millionen Euro will der Geheimdienst bestehende Abhör-Fähigkeiten ausbauen und neue schaffen…
Weitere 11,5 Millionen Euro investiert der BND in die „Verbesserung der Informationsverarbeitungs- und Selektionsfähigkeit der Technischen Aufklärung“ VISTA
Das geht Hand in Hand mit der 300 Millionen teuren „Strategischen Initiative Technik“, mit der der BND seine Internet-Überwachung massiv ausbaut.
Neben der Überwachung von Telekommunikation, die von Satelliten übertragen wird, nutzt der BND auch Spionage-Satelliten, um hochauflösende Bilder der Erdoberfläche zu erhalten – Fachbegriff Imagery Intelligence (IMINT). Im November berichtete der Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung, dass der BND erstmals eigene Spionage-Satelliten bekommt. Nach unseren Informationen handelt es sich dabei um mindestens drei Stück.
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Das Kanzleramt hat immer sein Bestes gegeben

Kanzleramtsminister Peter Altmaier

13. Februar 2017

130. Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses. Befragt werden die Zeugen Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes Kanzleramtsminister Peter Altmaier.
netzpolitik.org fasst zusammen:
Die Aussage der Kanzlerin, dass der BND keine Freunde abhöre, war eine „subjektive Wahrheit“. Das sagten Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Minister Peter Altmaier in der 130. Sitzung des Untersuchungsausschusses. Dass das objektiv falsch war, haben sie erst später erfahren und dann abgestellt.
Aus den Parlamentsnachrichten des Bundestags zu

  1. Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche:

    Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) heute noch Ziele mit Bezug zu Partnerstaaten in EU und Nato ausspäht. „Nach allem, was ich im Kontakt mit dem BND gesehen habe, kann ich das ausschließen“, versicherte der Geheimdienst-Beauftragte des Kanzleramtes, Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, am Montag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Es seien mittlerweile Vorkehrungen getroffen worden, um die im Frühjahr 2015 festgestellten Defizite beim BND zu beheben.

  2. Kanzleramtsminister Peter Altmaier:

    Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) ist nach eigenen Worten erstmals im Frühsommer 2014 der Vermutung nachgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch Einrichtungen befreundeter Staaten abgehört haben könnte. Zwei Mal habe er den damaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler auf das Thema angesprochen, berichtete Altmaier am Montag abend dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Schindler habe den Verdacht indes beide Male energisch von der Hand gewiesen. Umso unangenehmer sei er überrascht gewesen, sagte Altmaier, als er im März 2015 die Vermutung bestätigt fand. Der heute 58-Jährige hatte die Leitung des Kanzleramts am 17. Dezember 2013 von seinem Vorgänger Ronald Pofalla (CDU) übernommen.

netzpolitik.org | Deutscher Bundestag | Deutscher Bundestag

Klage gegen Anti-Whistleblower-Gesetz

Pressekonferenz zur Verfassungsbeschwerde

13. Januar 2017

Autoren von netzpolitik.org klagen im Namen unserer Redaktion zusammen mit anderen Journalisten sowie den Organisationen Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei…
Der Datenhehlerei-Paragraph stellt den Umgang mit Daten unter Strafe, die jemand zuvor rechtswidrig erworben hat; es drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe:

1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Norm richtet sich der Absicht des Gesetzgebers nach in erster Linie gegen den Handel zum Beispiel mit gestohlenen Kreditkarten- oder Nutzerdaten. Betroffen sind aber auch Journalisten, die häufig mit Material (z. B. Leaks) zu tun haben, das – juristisch betrachtet – unautorisiert kopiert wurde.
Hinzu kommt eine Ergänzung in § 97 der Strafprozessordnung (StPO). Danach begründet der Verdacht auf Datenhehlerei eine Ausnahme vom Beschlagnahmeverbot. Dies eröffnet eine gefährliche Hintertür, um Redaktionen durchsuchen und dort gefundenes Material beschlagnahmen zu können. (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Gesellschaft für Freiheitsrechte | heise online | SPIEGEL ONLINE | Süddeutsche.de

Netzüberwachung im NSA-Stil

Bundesnachrichtendienst
Bild: Soto/YouTube
arte

2. Januar 2017

Seit Silvester sind die Änderungen des BND-Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die die Überwachungsbefugnisse des BND erweitern und dadurch auch die bisherige, z.T. ungesetzliche Praxis, nachträglich legalisieren.
heise online hebt u.a. diese Aspekte hervor:

Die große Koalition hatte das Gesetz, mit dem der Auslandsgeheimdienst nun offiziell Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen darf, im Herbst im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht.
Der BND kann nun auch "vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten". Voraussetzung ist, dass über die Kabel "Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt". Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt…
Das Gesetz gestattet es dem BND zudem, Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate auf Vorrat zu speichern und mit bislang "unbekannten Anschlusskennungen" abzugleichen. Unklar ist, wie sich dies mit dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu derlei Eingriffen verträgt. Die Agenten dürfen zudem Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA etwa über "gemeinsame Dateien" austauschen – teils sogar automatisiert…

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz.

Bundesgesetzblatt | heise online | Gesellschaft für Freiheitsrechte

Snowden: "Es ging nie um Terrorismus"

Edward Snowden auf dem 33. Chaos Communication Congress (33C3)
Bild: ccc-tv

30. Dezember 2016

heise online berichtet vom 33. Kongress des Chaos Computer Clubs:

Mit einem überraschenden Auftritt hat der NSA-Whistleblower Edward Snowden einen dringlichen Appell an die Besucher des Chaos Communication Congress in Hamburg gewandt. "Es ging nie um Terrorismus, da diese Maßnahmen gegen Terrorismus nicht effektiv sind", erklärte der NSA-Whistleblower per Videoschaltung. "Es geht nicht um Sicherheit oder den Schutz, sondern es geht um Macht." So seien die Überwachungsinstrumente der Geheimdienste darauf ausgerichtet, Momente der Schwäche ausfindig zu machen — egal ob es um Verdächtige oder um normale Bürger geht.
Bei der Aufklärung der Geheimdienstpraktiken spiele Deutschland eine historische Rolle, da kein anderes Land, einen Untersuchungsausschuss zu den Überwachungspraktiken eingerichtet habe. Allerdings fürchteten sich dessen Mitglieder davor, gegen befreundete Staaten vorzugehen, aus Angst politisches Kapital zu verlieren.

netzpolitik.org ergänzt:

Zum Schluss versuchte er die Anwesenden zu motivieren, gegen die Massenüberwachung einzutreten. Es reicht nicht, nur darüber zu reden, sondern man soll sich fragen, was man tun kann. Quellcode beitragen, ein Tool entwickeln oder einen neuen Service starten – es gibt viele Möglichkeiten, für seine Überzeugungen einzustehen. Snowden verabschiedete sich mit den Worten:
Aber ihr müsst aktiv werden, es ist nicht genug, nur an etwas zu glauben, meine Damen und Herren. Wenn wir wollen, dass die Dinge besser werden, dann müsst ihr für etwas eintreten.

heise online | netzpolitik.org | ccc-tv

BVerfG: Staatswohl geht vor Geheimdienstkontrolle

Bild: Andreas

15. November 2016

Die Bundesregierung muss dem NSA-Untersuchungsausschuss keinen Einblick in die Liste inaktiver NSA-Selektoren gewähren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Da Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, dürfe die Bundesregierung nicht frei über die Informationen verfügen…
Der BND hatte jahrelang anhand dieser Selektoren, die als Suchkriterien fungierten, der NSA Informationen geliefert. Unter den Selektoren waren auch solche, die gegen deutsche und europäische Interessen verstießen. Bekannt wurde unter anderem, dass auf den Listen auch Regierungen und Institutionen europäischer Länder standen, beispielsweise der französische Außenminister.
Im September 2015 hatten die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag Organklage beim BVerfG eingereicht. Sie sollten die Listen nicht einsehen dürfen und sahen dadurch ihr Recht auf Aktenvorlage im NSA-Untersuchungsausschuss von der Bundesregierung beschnitten…

Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, ist enttäuscht:

Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt absehbar im Dunkeln bleiben. Das Gericht legt die Kontrolle damit ein Stück weit in die Hand von Whistleblowern. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind so vorprogrammiert.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | ZEIT ONLINE

NSA: weltweit Server gehackt

Auszug der mutmaßlich von der NSA gehackten Server

31. Oktober 2016

Die Hacker-Gruppe "The Shadow Brokers" macht wieder von sich reden, indem sie eine Liste von mutmaßlich von der NSA gehackten Servern veröffentlicht. Die meisten der mehr als 300 betroffenen Rechner stehen in China, gefolgt von Japan, Südkorea, Spanien, Deutschland, Indien, Taiwan, Mexiko, Italien und Russland. Die Daten scheinen aus dem Hack der mit der NSA assoziierten Equation Group zu stammen.
Edward Snowden twittert:

Bemerkenswert hierbei: Die NSA hackt befreundete Länder und Universitätssysteme, um von diesen Opfern aus eigene Angriffe zu starten. Scheint ungesetzlich zu sein.

WinFuture.de konkretisiert:

Eine ganze Reihe von betroffenen Servern wird unter Domains Russlands und Chinas betrieben. Dies entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Immerhin werden Politiker und Militärs der USA nicht müde, ständig zu erwähnen, dass aus diesen beiden Ländern die IT-Sicherheit kritischer IT-Systeme von US-Behörden und -Unternehmen bedroht sei und man sich daher für einen Schlagabtausch im Netz rüsten müsse…
Als Ausgangspunkt für NSA-Angriffe auf andere Systeme dienten so auch Geräte im Rechenzentrum der Bundeswehr-Universität in München. Hinzu kommen hierzulande aber auch Server der Unis in Rostock, Gießen und Erlangen. Insbe-sondere der Missbrauch der Systeme der Bundeswehr-Uni kann heikel sein – wenn das eigentliche Opfer dies nicht in der eigentlichen Form erkennt, sondern annimmt, vom deutschen Staat attackiert worden zu sein.

Und watson.ch berichtet aus der Schweiz:

watson hat sich die von den Hackern publizierte Liste angeschaut. Darauf ist mindestens drei Mal der Standort Genf zu finden. Die entsprechenden IP-Adressen führen zur Universität Genf, die somit mutmaßlich für Hacker-Attacken der NSA missbraucht worden ist. In der Schweiz betreibt die Stiftung Switch das Schweizer Hochschulnetzwerk. Sie vernetzt die Hochschulen seit 1989 und unterstützt die Schweizer Wirtschaft im Kampf gegen Internetkriminalität.
Auf Anfrage bestätigt Switch den Angriff: «Infektionen im Netz sind nichts Außergewöhnliches und passieren mehrmals täglich. Speziell an diesem Fall ist der Absender NSA. Konkret waren im Zeitraum von 2001 bis 2003 drei Server der Universität Genf betroffen.

WinFuture.de | Golem.de | Ars Technica | derStandard.at | watson.ch | SPIEGEL ONLINE

BND: Überwachungsbefugnisse erweitert

Fassade BND Berlin

21. Oktober  2016

Mit den Stimmen der großen Koalition stimmte der Bundestag am Freitag für eine Reform des Bundesnachrichtendienstes, der die Überwachungsbefugnisse des BND deutlich erweitert. Die Opposition stimmte dagegen.
netzpolitik.org fasste am 18. Oktober fünf drastische Folgen dieser Reform so zusammen:

  1. Abhören wird jetzt auch im Inland legal:
    Der Auslandsgeheimdienst hat bisher ohne Erlaubnis auch im Inland Infrastrukturen angezapft. Das soll mit dem neuen Gesetz legal werden.
  2. 100 Prozent Überwachung statt Limits:
    Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören – und davon nur 20% des Datenverkehrs abgreifen. Mit dem neuen Gesetz sollen beide Grenzen wegfallen.
  3. Gummiparagrafen statt klarer Abhörgründe:
    Schon bisher gab es für den Bundesnachrichtendienst keine klaren Überwachungsgründe als Begrenzung. Mit den neuen Regeln lässt sich nun wirklich alles rechtfertigen.
  4. Vorratsdatenspeicherung für die NSA:
    Der BND sammelt ohne Erlaubnis auch Metadaten – und gibt davon monatlich 1,3 Milliarden an die NSA weiter. Das soll jetzt mit dem neuen Gesetz legalisiert werden.
  5. Noch mehr Gremien statt echter Kontrolle:
    Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ist schon jetzt in drei schwache Gremien zersplittert. Ein viertes macht es auch nicht besser.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Heise-online titelt

BND-Reform: Bundestag beschließt Internetüberwachung à la NSA

und lässt abschließend auch die Opposition zu Wort kommen:

"Dies ist ein schlechter Tag für die Geheimdienste und die Demokratie", meinte der Grüne Konstantin von Notz. Es bleibe beim "desaströsen Bild des BND" in der Öffentlichkeit, für das die Politik Verantwortung trage. Das Gesetz werde vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht scheitern, prophezeite der Grüne. Der BND habe die digitale Welt zum grundrechtsfreien Raum erklärt und gezeigt, dass "Ausspähen unter Freunden volle Kanne geht". Diese Probleme verschärfe Schwarz-Rot nun.

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Globale Überwachungs-Industrie: Deutschland auf Platz vier

Die Überwachungs-Industrie in der EU

2. August 2016

In Deutschland gibt es über 40 Firmen, die Überwachungs-Technologien produzieren und in die ganze Welt verkaufen. Das geht aus einer neuen Datenbank hervor, die Privacy International heute veröffentlicht. Die Menschenrechtsorganisation fordert, diese Industrie analog zur Rüstungsindustrie zu regulieren…
Laut dieser Datenquelle ist Deutschland auf Platz vier der weltweiten Überwachungs-Firmen. In der Datenbank kann man die über 40 Firmen mit Sitz in Deutschland genauer inspizieren. Darunter sind einige bekannte Firmen wie FinFisher, Rheinmetall, Rohde & Schwarz, Siemens und Trovicor – aber auch weniger bekannte Firmen…
Privacy International selbst hat einen 66-seitigen Bericht aus den Daten erstellt: The Global Surveillance Industry (PDF).
Der Bericht zeigt die Entwicklung der Industrie seit den frühesten Berichten in den 70er Jahren, nach denen Abhör-Ausrüstung von westlichen Ländern exportiert und von autoritären Regimen eingesetzt wurde. Der Bericht bietet eine leicht zugängliche Einführung in die Arten der Technologien, die derzeit angeboten werden, und verwendet eine Kombination aus Exportdaten, Firmendaten und Analysen von Überwachungstechnologien, um die aktuelle Industrie zu bewerten.
Die 528 Überwachungs-Firmen des Indexes sind überwiegend in wirtschaftlich fortgeschrittenen Staaten ansässig, die ebenfalls eine große Rüstungsindustrie haben, die Top 5 sind: USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Israel. 87% der Unternehmen sind in den OECD-Mitgliedstaaten ansässig und 75% von ihnen in NATO-Staaten… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Privacy International

Paris ändert nicht alles!

16. November 2015

Bei sechs Terroranschlägen am 13. November in Paris sind mindestens 129 Menschen getötet worden. Mehr als 350 Menschen wurden verletzt. Die Attentäter schossen auf Gäste von Bars und Restaurants und auf Besucher des Konzertsaals Bataclan. Mehrere Explosionen erschütterten auch die Umgebung des Stade de France, wo ein Freundschaftsspiel Deutschland gegen Frankreich stattfand. Die Terrororganisation "Islamischer Staat" hat sich zu den Anschlägen bekannt.
Dies war wohl als Vergeltung für das französische Engagement in Syrien gedacht, ist aber darüber hinaus ein Angriff auf die westliche Lebensweise und Kultur. Der Terror soll Angst erzeugen und die jeweilige Gesellschaft provozieren, polarisieren und somit destabilisieren.

Obwohl Frankreich gerade seine Sicherheitsgesetze ausgeweitet hatte, erhält auch dort die Sicherheitsdebatte neue Nahrung. Wie schwierig der politische Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit ist, und wie leicht man in Gefahr gerät, den Terroristen in die Hände zu arbeiten, sieht man auch in Deutschland:
Gegner der Asylpolitik nutzen die traurigen Ereignisse als (verqueres) Argument für ihre Fremdenfeindlichkeit in der Flüchtlingsdebatte, obwohl keinerlei Zusammenhang erwiesen ist.
In seiner Rede im Bundestag zum Volkstrauertag beklagte Bundespräsident Joachim Gauck die „Opfer einer neuen Art von Krieg“. Bisher sind wir in diesen „Krieg“ nicht eingetreten…

Selektorenlisten auf den Tisch!

Bild: Mit freundlicher Genehmigung Thomas Plaßmann

3. Juli 2015

Die Enthüllungen der letzten zehn Tage durch WikiLeaks belegen offensichtlich, dass NSA und Co. deutsche Politiker und leitende Beamte in großem Stil abgehört haben. Das gleiche gilt für Politiker und führende Wirtschaftsvertreter Frankreichs… und sicherlich für unzählige weitere Entscheidungsträger weltweit.
Die von WikiLeaks aus einer geheimen NSA-Datenbank veröffentlichten Telefonnummern sind nichts anderes als „Selektoren“, Suchbegriffe mit denen die Daten der weltweiten Überwachungssysteme durchforstet werden. Auch der NSA-Untersuchungsausschuss war auf solche Selektorenlisten gestoßen, die die NSA ihrem deutschen Partnerdienst BND regelmäßig zukommen ließen, und deren Inhalt offensichtlich höchst brisant ist. Sonst hätte sich die Bundesregierung nicht so konsequent geweigert, den Abgeordneten Einsicht in die Listen zu gewähren.
Die von den jetzt veröffentlichten Abhörprotokollen betroffenen Politiker – allen voran unsere Kanzlerin – könnten unverzüglich die Echtheit des Abhörvorgangs bezeugen und Alarm schlagen, aber sie tun… nichts!
Im Untersuchungsausschuss – und in der Öffentlichkeit – besteht der dringende Verdacht, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) der NSA – wissentlich oder warum auch immer – Zuarbeit für deren Überwachungstätigkeit auch in Deutschland geleistet hat. Diese Selektorenlisten müssen daher dringend auf den Tisch!
Die Enthüllungsseite "The Intercept" hat etwa zeitgleich einen großen Fundus an neuen Dokumenten über das wohl wichtigste Überwachungswerkzeug veröffentlicht: XKeyscore die „Google-Suchmaschine der NSA“ besitzt eine komfortable Benutzeroberfläche, die jedem Agenten, der Zugriff auf das System hat, all das ermöglicht, was Edward Snowden schon in seinem ersten Interview vor über zwei Jahren aus Hongkong aufgedeckt hatte – von allen Verantwortlichen aber immer wieder bestritten wurde:

"Wenn ich an meinem Schreibtisch sitze, könnte ich jedermann überwachen, angefangen bei Ihnen oder Ihrem Buchhalter über einen Bundesrichter bis hin zum Präsidenten, wenn ich eine persönliche E-M-Adresse von ihnen hätte."

All das weiß auch unsere Regierung, aber es passiert… nichts!

Cyberangriff auf den Bundestag

1995 konnte der Bundestag mit Hilfe eines aluminiumbedampften Polypropylengewebes erfolgreich gegen einen „Hacker-Angriff“ abgeschirmt werden!
Bild: txmx 2

20. Mai 2015

Schon vor fünf Tagen meldete SPIEGEL-ONLINE, dass der Deutsche Bundestag Ziel eines Cyberangriffs geworden sei. Unbekannte hätten versucht, ins interne Datennetz des Parlaments einzudringen.
Nun erweist sich der Angriff als viel schwerwiegender als ursprünglich angenommen, denn es sind nicht „nur“ Rechner von Parlamentariern betroffen, sondern offenbar auch Bundestagsrechner von Regierungsmitgliedern!
Ersten Analysen zufolge waren anfänglich vor allem Fraktionscomputer der Linken und der Grünen Ziel der Attacke. Wie es aus Sicherheitskreisen heißt, seien die Angreifer am Ende jedoch so tief in das Parlamentsnetz vorgedrungen, dass sie sich dort problemlos bewegen konnten.
Die bisherigen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden deuten auf professionelle Täter hin, sie vermuten einen Geheimdienst hinter den Angriffen. Mehrere Tausend PCs könnten betroffen sein. Der entstandene Schaden ist nach den Worten von Experten bislang nicht absehbar; es könne Monate dauern, bis das interne Bundestagsnetz wieder voll funktionstüchtig sei.

Spy oder No-Spy, das ist hier die Frage

8. Mai 2015

Dem Recherche-Verbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sind Unterlagen zugespielt worden, die die Regierungspolitik hinsichtlich der NSA-Affäre neu beleuchten. Dazu lohnt ein kurzer Rückblick.
Mitte August 2013 herrschte in Berlin noch immer große Aufregung aufgrund der Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Im September war Bundestagswahl und Kanzlerin Angela Merkel musste sich gegen den Vorwurf erwehren, sie würde die US-Bespitzelung in Deutschland und Europa dulden.
Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12.08.2013 erklärte Kanzleramtschef Ronald Pofalla auf einer Pressekonferenz: Der Vorwurf der vermeintlichen Totalausspähung in Deutschland sei „vom Tisch“. Und: "Die US-Seite hat uns den Abschluss eines No-Spy-Abkommens angeboten" – einen gegenseitigen Spionage-Verzicht. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ergänzte kurz darauf: "Wir haben die Zusage, dass ein solches Abkommen bald geschlossen werden kann" – möglicherweise noch vor der Bundestagswahl. Nach der Wahl wurden die Gespräche im Januar 2014 dann für gescheitert erklärt.
Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zeigen nun, dass es weder das Angebot eines No-Spy-Abkommens noch überhaupt konkrete Verhandlungen darüber gegeben habe. Dies gehe aus E-Mails hervor, die dem Recherche-Verbund vorliegen.
Wunschdenken oder bewusste Täuschung der Regierung Merkel? Die Dokumente belegen, dass die US-Seite nie vorhatte, mit Deutschland einen gegenseitigen Spionageverzicht zu vereinbaren und sich auf deutschem Boden an deutsche Gesetze zu halten. Sie versicherten nur, sich an amerikanische Gesetze zu halten.

Edward Snowden und der NSA/BND-Skandal

Bild: luarfr

8. Mai 2015

Wie jetzt bekannt wurde, sind im Sommer 2013 beim Bundesnachrichtendienst mehr als doppelt so viele problematische Suchbegriffe der NSA eingegangen als bisher bekannt war. Der Unterabteilungsleiter beim Bundesnachrichtendienst, der die Sonderprüfung der Selektoren der NSA in Auftrag gab, hat eingeräumt, dass es die Ergebnisdatei "nicht mehr gibt". Und der BND hat offenbar über Jahre versäumt, die Datenweitergabe an die NSA zu protokollieren. Was genau an die Amerikaner floss, kann daher womöglich nie mehr rekonstruiert werden.
Die Aussagen von BND-Verantwortlichen vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages, dass sie die Behördenspitze und das Kanzleramt nicht über die brisanten NSA-Spionageziele informiert hätten, hält die Opposition für unglaubwürdig, auch die SPD hegt noch Zweifel.
Der SPIEGEL interviewte Edward Snowden zur aktuellen Situation. Snowden sieht seine Vorwürfe gegen die Geheimdienste bestätigt: "Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch. Die Massenüberwachung ist real, es wird Industriespionage betrieben, und die Nachrichtendienste arbeiten außerhalb der Wahrnehmung und der Kontrolle der gewählten Volksvertreter und der Justiz".
Die Zahl der Selektoren, die der BND von der NSA übernommen habe, sei atemberaubend. "Solche Zahlen können nur im Kontext von Massenüberwachung entstehen." In einem System mit funktionierender Aufsicht würden solche Größenordnungen nie zusammenkommen, sagte Snowden.
Er beobachte, dass Länder wie Frankreich, Kanada und Australien „gerade dabei sind, Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre drastisch einzuschränken.“ Deutschland sollte eine moralische Führungsrolle einnehmen und aufzeigen, dass es richtige und falsche Wege gibt, nationale Interessen zu verfolgen – und Vorschläge machen für die nationale und globale Regulierung der Nachrichtendienste.“

Versagen, verschweigen, vertuschen

5. Mai 2015

Mindestens bis 2013 spähte der US-Geheimdienst NSA deutsche und europäische Ziele aus.
Der BND merkte bereits im Jahr 2005, dass der US-Geheimdienst NSA im gemeinsamen Abhörzentrum Bad Aibling versucht, deutsche und europäische Ziele auszuspähen. Dies wurde vom BND dann angeblich unterbunden.
Doch die Spionage ging offensichtlich weiter. Im Februar 2008 warnte der BND das Kanzleramt, „dass die US-Seite versucht, die Nachrichtengewinnung auf Bereiche auszudehnen, die nicht im deutschen Interesse sind.“ Die NSA wolle die Spionage nicht nur vertiefen, sondern den ungefilterten Zugriff auf alle Daten. Ohne dass vorher deutsche Ziele aussortiert würden, wie es das Gesetz vorschreibt.
Im Juni 2010 warnt der BND das Kanzleramt erneut, diesmal ist konkret von US-Spionage gegen Firmen und Behörden die Rede: „Die NSA hat …Erfassungskriterien zu den Firmen EADS, Eurocopter und verschiedenen französischen Behörden… eingestellt.
Nach einem Dokument aus dem Kanzleramt, das Frontal 21 jetzt einsehen konnte, entdeckte der BND im August 2013, also acht Jahre nach der ersten Warnung, im aktuellen Profil der Suchbegriffe immer noch etwa 12.000 verbotene Selektoren zu Persönlichkeiten der europäischen Politik, EU-Institutionen, Ministerien europäischer Mitgliedsstaaten und Vertretungen deutscher Firmen.
Die NSA spähte noch 2013 in Bad Aibling deutsche und europäische Ziele aus – und zwar mit Hilfe des deutschen Bundesnachrichtendienstes!