NSA-Timeline:

BND bedroht die Pressefreiheit


2. März 2017

Reporter ohne Grenzen legt Verfassungsbeschwerde gegen die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes ein, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.
Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die „strategische Fernmeldeüberwachung“ des BND im Jahr 2013: Nach allem, was über den Umfang der Überwachung vor allem des E-Mail-Verkehrs zwischen In- und Ausland sowie über die vom BND verwendeten Suchkriterien bekannt ist, müsse Reporter ohne Grenzen davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst wurden – und dass diese Praxis unverhältnismäßig und nicht vom G-10-Gesetz gedeckt sei. Dies beeinträchtige massiv die Arbeit von Reporter ohne Grenzen und verletze die Interessen der Organisation.
Die Journalistenorganisation wendet sich insbesondere auch gegen die Löschfrist für Protokolldaten, welche im G-10-Gesetz festgelegt ist. Mit dieser Löschfrist muss der BND jegliche Informationen über die Vernichtung von erhobenen Personendaten mitschreiben. Diese Protokolle werden schließlich per Gesetz wiederum gelöscht. So lässt sich die geheime Arbeit des Dienstes im Nachhinein nicht nachverfolgen.

Das Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen, Matthias Spielkamp, betont die Gefahren von Überwachung für die Arbeit von Journalisten. Insbesondere im Kontakt mit Bürgern anderer Länder gefährde das Mitschneiden die Kommunikation und journalistische Arbeit:

Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage. Die bisherige Rechtsprechung verweigert den Betroffenen einen wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen unhaltbaren Zustand endlich beenden wird.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Reporter ohne Grenzen

Klage gegen Anti-Whistleblower-Gesetz


13. Januar 2017

Autoren von netzpolitik.org klagen im Namen unserer Redaktion zusammen mit anderen Journalisten sowie den Organisationen Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei…
Der Datenhehlerei-Paragraph stellt den Umgang mit Daten unter Strafe, die jemand zuvor rechtswidrig erworben hat; es drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe:

1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Norm richtet sich der Absicht des Gesetzgebers nach in erster Linie gegen den Handel zum Beispiel mit gestohlenen Kreditkarten- oder Nutzerdaten. Betroffen sind aber auch Journalisten, die häufig mit Material (z. B. Leaks) zu tun haben, das – juristisch betrachtet – unautorisiert kopiert wurde.
Hinzu kommt eine Ergänzung in § 97 der Strafprozessordnung (StPO). Danach begründet der Verdacht auf Datenhehlerei eine Ausnahme vom Beschlagnahmeverbot. Dies eröffnet eine gefährliche Hintertür, um Redaktionen durchsuchen und dort gefundenes Material beschlagnahmen zu können. (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Gesellschaft für Freiheitsrechte | heise online | SPIEGEL ONLINE | Süddeutsche.de

Lightshow für Snowden


10. Dezember  2016

Zu Ehren des internationalen Tags der Menschenrechte projizierte die Kampagne „Pardon Snowden“ am Samstagabend Botschaften des Dankes an den Whistleblower auf die Fassade des „Newseums“, einer Institution, die der Presse- und der Meinungsfreiheit gewidmet ist.
40 Minuten lang erhellten Nachrichten aus aller Welt die vierstöckigen Steinpanele, in die der Text des „First Amendments“, des 1. Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten, graviert ist. Die nicht genehmigte spontane Aktion fand nur wenige Blocks vom „Weißen Haus“ entfern statt.
Die Aktivisten hatten mehr als 4.000 Botschaften der Solidarität gesammelt.

Solidaritätsbotschaften an der Fassade des „Newseums“

Auch der demokratische Senator Bernie Sanders schloss sich der Kampagne an:

Die durch Edward Snowden enthüllten Informationen haben den Kongress und das amerikanische Volk in die Lage versetzt, zu verstehen, in welchem Ausmaß die NSA ihre Macht missbraucht und unsere konstitutionellen Rechte verletzt hat.

Pardon Snowden | The Guardian

Der Kampf um Privatsphäre wird auf den Titelseiten gewonnen

Bild: Screencopy Global Editors Network

27. Oktober 2016

Bei einer von Süddeutscher Zeitung und dem Global Editors Network ausgerichteten Veranstaltung zur Zukunft des investigativen Journalismus war auch Edward Snowden live zugeschaltet.

Edward Snowden [kritisierte], dass er in Deutschland kein Asyl bekomme. Dies geschehe, obwohl der Bundesregierung klar sei, dass durch seine Veröffentlichungen niemand zu Schaden gekommen ist und die Strafverfolgung durch US-Behörden politisch motiviert ist.
Besonders enttäuscht zeigte Snowden sich darüber, dass in diesem Zusammenhang mit der Angst vor einer Bestrafung durch die USA argumentiert wird. Die Drohkulisse, die Vereinigten Staaten könnten Geheimdienstkooperationen einstellen und Informationen zurückhalten, von denen das Leben deutscher Bürger abhängt, sei eine beschämende Fantasie.

Wenn Menschenrechte verhandelbar werden, weil es da eine andere mächtige Regierung gibt, die Vorteile verspricht, wenn man nicht auf die Menschenrechte achtet – wie soll Deutschland sich da etwa China gegenüberstellen, wenn dort ein solcher Fall eintritt?

Entsprechend der thematischen Ausrichtung der Veranstaltung drehte sich ein großer Teil des Gesprächs um Verantwortung und Möglichkeiten des Journalismus. Der ehemalige NSA-Dienstleister nutzte die Gelegenheit, sein einflussreiches Publikum für die Gefahren zu sensibilisieren „Könnt ihr eure Quellen geheim halten?“, fragte Snowden in dem knapp 70-minütigen Gespräch. Das „goldene Zeitalter der Überwachung“ stelle gerade für den Journalismus eine große Gefahr dar, so Snowden. Erneut betonte Snowden, dass der Kampf um Privatsphäre nur politisch und nicht technisch zu gewinnen sei. Deshalb spiele journalistische Berichterstattung so eine entscheidende Rolle und deshalb befürworte er die (verantwortungsvolle) Veröffentlichung von geheimen Informationen, die im öffentlichen Interesse liegen.

Journalisten trifft es zuerst. Sie werden immer mehr zu einer bedrohten Klasse, wenn wir an das Recht auf Privatsphäre denken. Ich kann Tipps geben, wie ihr eure Kommunikation schützen könnt, aber das ist ein Kampf, den ihr so nicht gewinnen könnt. Ihr müsst ihn auf den Titelseiten führen und ihr müsst ihn gewinnen, wenn ihr in der Zukunft in der Lage sein wollt, so zu berichten, wie ihr es bislang konntet.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Süddeutsche.de | Global Editors Network/YouTube

Affäre Maaßen


6. Juli 2016

Die Netzpolitik-Affäre begann Anfang 2015 mit der Veröffentlichung von Auszügen aus geheimen Haushaltsplänen des Verfassungsschutzes auf der Internetplattform netzpolitik.org. Als dann der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, Strafanzeigen „unter allen rechtlichen Gesichtspunkten“ gegen Unbekannt erstattete, wurde daraus eine Maaßen-Affäre. Als der zuständige Generalbundesanwalt Harald Range aufgrund dieser Strafanzeigen dann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats einleitete, wurde daraus eine Maaßen-Range-Affäre: Hier lief ein Angriff auf die Pressefreiheit.
Als der vielseitige Protest gegen diese Maßnahmen lauter wurde, ging schließlich auch Justizminister Heiko Maas auf Distanz zu den Landesverrats-Ermittlungen gegen die Blogger von netzpolitik.org und schickte Generalbundesanwalt Harald Range Anfang August 2015 in den Ruhestand. Darauf wurde das Verfahren eingestellt, denn die Dokumente seien keine Staatsgeheimnisse gewesen und damit liege also kein Landesverrat mehr vor.
So weit, so gut! Doch die Ermittlungen gegen „Unbekannt“, also die Informanten von netzpolitik.org, gingen weiter. Da es sich dabei aber „nur“ noch um den Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen handelte, war nun nicht mehr die Bundesanwaltschaft tätig, sondern die Staatsanwaltschaft Berlin. Damit war die Affäre zu ihrem Kern zurückgekehrt: Sie wurde wieder zur Maaßen-Affäre!
Heute aber ist endlich Schluss damit und netzpolitik.org konnte titeln:
Liebe Landesverrat-Quelle „Unbekannt“: Die Ermittlungen gegen dich sind eingestellt!

netzpolitik.org | ZEIT ONLINE | netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | SPIEGEL ONLINE

Überwachung bringt abweichende Meinungen zum Schweigen


22. März 2016

Wenn Internetnutzer_innen davon ausgehen, dass ihr Online-Verhalten staatlicher Überwachung unterliegt, sinkt bei vielen die Bereitschaft, sich öffentlich zu ihrer Meinung zu bekennen. Zu diesem Ergebnis kommt eine US-amerikanische Studie, die Anfang März im Journalism and Mass Communication Quarterly veröffentlicht wurde. Die Studie „Under Surveillance: Examining Facebook’s Spiral of Silence Effects in the Wake of NSA Internet Monitoring“ (pdf) wurde von Elizabeth Stoycheff durchgeführt, die am Fachbereich Kommunikation an der Wayne State University (Michigan) lehrt. Sie hat untersucht, wie sich die Wahrnehmung staatlicher Überwachung auf das Verhältnis zwischen der Einschätzung des Meinungsklimas und der Bereitschaft zur Meinungsäußerung auswirkt.

Laut einer früheren Studie sind sich 87 Prozent der US-Amerikaner_innen bewusst darüber, dass ihr Online-Verhalten staatlicher Überwachung unterliegt. Einer Studie des Pew Research Center zufolge waren 2014 86 Prozent der Befragten bereit, offline über Snowdens PRISM-Leak zu sprechen – aber nur die Hälfte würde etwas dazu bei Facebook oder Twitter posten. Dieser Widerwille zeigte sich am stärksten bei denjenigen Befragten, deren Social-Media-Umfeld eine andere Meinung als sie selbst vertrat. Diese als Schweigespirale bekannte Theorie wollte die neue Studie um das Thema staatliche Überwachung ergänzen… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org

Verdacht auf Landesverrat!


31. Juli 2015

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) baut seine Kapazitäten und Fähigkeiten zur Überwachung des Internets aus. Diese Vorhaben lassen sich aus den Wirtschaftsplänen des Verfassungsschutzes ablesen – die sind aber als VS-vertraulich eingestuft. Den Bloggern von netzpolitik.org waren aber solche Dokumente zugespielt worden und sie hatten – aus Sorge um die Rechtmäßigkeit dieser Planungen – im Februar Auszüge des Wirtschaftsplans von 2013 und noch einmal im April Auszüge von 2015 veröffentlicht.
Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte Generalbundesanwalt Harald Range daraufhin schon im Mai 2015 auf der Basis von zwei Strafanzeigen des Präsidenten des BfV, Hans-Georg Maaßen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister vom Blog netzpolitik.org eingeleitet.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Michael Konken, verurteilte die Ermittlungen als „unzulässigen Versuch, zwei kritische Kollegen mundtot zu machen“. Das Vorgehen des Generalbundesanwalts sei völlig überzogen und stelle einen Angriff auf die Pressefreiheit dar.
Der ehemalige Bundesinnenminister und noch immer aktive Bürgerrechtler, Gerhart Baum, erklärt in einem Gastkommentar bei SPIEGEL ONLINE:

„Ich fordere den Generalbundesanwalt auf, die Ermittlungen gegen das Informationsportal Netzpolitik.org wegen Landesverrats unverzüglich einzustellen… In der Tatsache, diesen Journalisten ein Verbrechen vorzuwerfen, muss der Versuch der Einschüchterung eines unbequemen Kritikers gesehen werden – und dies ist ein Angriff auf die Pressefreiheit.“

Und Georg Restle vom WDR kommentiert:

„Wir brauchen keine Staatsanwälte, die Journalisten jagen. Wir brauchen Staatsanwälte, die auch den Geheimdiensten auf die Finger schauen. Wir brauchen Staatsanwälte, die die Pressefreiheit ernst nehmen. Und wir brauchen einen Generalbundesanwalt, der sich nicht von der Regierung instrumentalisieren lässt.“

Inzwischen ist auch Justizminister Heiko Maas auf Distanz zu den Landesverrats-Ermittlungen gegen die Blogger von netzpolitik.org gegangen. Durch die Veröffentlichung der Dokumente entstehe kein Nachteil für die äußere Sicherheit Deutschlands, sagte Maas.

„Britische Spione an Russen und Chinesen verraten“

Bild: CNN.com

16. Juni 2015

Mit dieser Schlagzeile erschien die „Sunday Times“ des Murdoch-Imperiums am 14. Juni 2015. In dem Artikel wird behauptet, russische und chinesische Geheimdienste hätten die von Edward Snowden gestohlenen streng geheimen Dokumente in ihren Besitz gebracht und entschlüsselt. Britische Agenten im Ausland seien deshalb gefährdet und müssten abgezogen werden. Quelle dieser Informationen seien führende Mitglieder aus Kreisen der britischen Regierung, des Innenministeriums und der Geheimdienste, bleiben aber ungenannt. Ein ebenfalls nicht genanntes hochrangiges Mitglied des Innenministeriums habe gesagt, dass Snowden „Blut an seinen Händen habe“. Allerdings gäbe es bisher keine Beweise, dass jemand zu Schaden gekommen wäre.
Der Journalist Glenn Greenwald reagierte als einer der Ersten auf die Anschuldigungen der „Sunday Times“. Er widerlegte einige der dort aufgestellten Behauptungen, verwies auf das Fehlen jeglicher Beweise und charakterisierte den Artikel als Journalismus der miesesten Art gespickt mit Unwahrheiten. Dies sei eine Gefälligkeitsarbeit für die britische Regierung.
Der Artikel der „Sunday Times“ hatte jedoch den erwünschten Effekt: Die renommierte Nachrichtenagentur Reuters übernahm die wesentlichen Passagen des Artikels und so ging die Meldung um die Welt!
In Deutschland griff – natürlich – die BILD-Zeitung die Meldung begierig auf, aber auch SPIEGEL ONLINE, ZEIT ONLINE und die FAZ, hinter der bekanntlich immer ein kluger Kopf steckt, übernahmen den Kern der Schlagzeile und wesentliche Inhalte mit leichten Einschränkungen.
Was tatsächlich am Artikel der „Sunday Times“ dran ist, versuchte dann der Nachrichtensender CNN in einem Interview mit Tom Harper, einem der Autoren des Artikels, herausfinden. Auf die Frage, woher die nicht genannten Quellen der Regierung wissen, dass die Dokumente geknackt worden seien, sagte Tom Harper: „Das weiß ich auch nicht… wir wissen nur, dass dies die offizielle Haltung der britischen Regierung ist.“ Kurz darauf, leicht abgewandelt: "Wir veröffentlichen nur, was wir für die derzeitige Haltung der britischen Regierung halten." Und auf Nachfragen zu den Details in seinem Artikel: "Ich weiß es nicht." Deutlicher kann man kaum sagen, dass man sich von der eigenen Regierung für skrupellose Propaganda hat einspannen lassen.

Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung


30. Mai 2015

Am 30. Mai demonstrierten die „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ vor dem Bundeskanzleramt in Berlin unter dem Motto: „Frau Merkel: Aussitzen ist Beihilfe!“.
Prominente Gäste und Redner waren Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und heutige Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), Dr. Burkhard Hirsch, kämpferischer Bürgerrechtler und ehem. Vizepräsident des Deutschen Bundestages und der Rechtsexperte der Grünen Hans-Christian Ströbele, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Deutschen Bundestages und des NSA-Untersuchungsausschusses. Verlesen wurde auch ein persönliches Grußwort von Edward Snowden.
Burkhard Hirsch: „Wir sind… dafür, dass unsere Grundrechte gewahrt werden, dass unser Privatleben privat bleibt, dass unsere Berufsgeheimnisse geschützt bleiben, dass sich unsere Nachrichtendienste nicht zu trojanischen Eseln fremder Interessen machen lassen und parlamentarisch kontrolliert werden.“
Peter Schaar befasste sich ausführlich mit der von der Regierung geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung: „Wer den Datenschutz aushöhlt, gefährdet damit auch andere Grundrechte. Die Versammlungsfreiheit genauso wie die Meinungsfreiheit!“
Besonders perfide sei die neue Strafvorschrift zur „Datenhehlerei“. Betroffen wären nicht nur Whistleblower. „Auch Journalisten müssten grundsätzlich mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sich aus derartigen Quellen stammende Informationen weit im Vorfeld einer Veröffentlichung verschaffen oder solche Informationen weitergeben.“

"Anything To Say?"


1. Mai 2015

Mit einer kleinen Mai-Demonstration für Meinungsfreiheit und Whistleblower-Schutz haben Reporter ohne Grenzen, die Courage Foundation und die frisch gegründete Berliner Initiative Code Red die Enthüllung einer Whistleblower-Skulptur auf dem Berliner Alexanderplatz begleitet. Anything to say, das Werk des italienischen Bildhauers Davide Dormino, zeigt Edward Snowden, Julian Assange und Bradley Manning jeweils auf einem Stuhl stehend. Ein vierter Stuhl ist frei für Jedermann, der etwas zu sagen hat. Dadurch kann man den zum Schweigen Gebrachten eine Stimme verleihen und ein aktives Zeichen für Meinungs- und Pressefreiheit setzen.
"Alles, was Snowden uns gegeben hat, ist wahr, kein einziger Teil der Information hat sich als Lüge herausgestellt", betonte Hans-Christian Stroebele, einer der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss. Er forderte die Offenlegung aller Selektoren und Zielvorgaben, mit denen die NSA Material vom deutschen Bundesnachrichtendienst anforderte, und einen wirksamen Schutz der Whistleblower.
Zu den ersten Rednern gehörten auch die britische Journalistin Sarah Harrison von der Courage Foundation und die Whistleblowerin Annie Machon von Code Red , die in den 90er Jahren illegale Aktionen des britischen Geheimdienstes MI5 ans Licht der Öffentlichkeit brachte.
Unterstützt wird "Anything to say" unter anderem von dem US-amerikanischen Medientheoretiker Noam Chomsky und dem US-Whistleblower Daniel Ellsberg.
Nach der Enthüllung in Berlin wird das Skulpturenensemble auf Welttournee gehen.

Überwachungspraxis gefährdet Menschenrechte


26. Januar 2015

Der Bürgerrechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat sich klar gegen die derzeit genutzten Überwachungspraktiken der Geheimdienste positioniert.
Der Ausschuss beschäftigte sich seit Monaten mit der staatlichen Überwachung. Im vergangenen Jahr hatten Mitglieder des Ausschusses auch eine Anhörung von Edward Snowden organisiert, bei der der Whistleblower per Videoübertragung zugeschaltet wurde.
Im vorläufigen Bericht heißt es nun: "Die bislang bekannten Überwachungsmaßnahmen bedrohen fundamentale Menschenrechte." Betroffen seien etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und die Freiheit der Meinungsäußerung. Der Ausschuss sei "ernsthaft besorgt" über die Überwachungsmethoden, die durch die Enthüllungen Edward Snowdens seit Juni 2013 bekannt geworden sind.
Im Einzelnen deutet der Bericht auch an, dass das britische Recht, das dem Geheimdienst GCHQ sehr weitreichende Überwachungsbefugnisse einräumt, mit der europäischen Menschenrechtskonvention wohl nicht vereinbar sei.

Pressefreiheit in Gefahr!

Bild: CC-by-nc Defence Images

19. Januar 2015

Geheime Snowden-Dokumente belegen, dass der britische Geheimdienst GCHQ im Rahmen des Anzapfens von Glasfaserkabeln im November 2008 – zu Testzwecken – gezielt Emails von und an Journalisten abgefangen hat. Die Aktion, die nur 10 Minuten dauerte, war sehr erfolgreich, denn in dieser kurzen Zeit konnte der Inhalt von insgesamt 70.000 Emails mitgeschnitten werden. Betroffen von dieser Aktion waren Journalisten der BBC, der Zeitungen „The Guardian“, „The New York Times“, „The Washington Post“, „Le Monde“, „The Sun“ sowie der Nachrichtenagentur „Reuters“.
Dies ist natürlich ein massiver Angriff auf die Pressefreiheit, wiegt aber beim britischen Geheimdienst um so schwerer, da weitere vertrauliche Dokumente zeigen, dass der GCHQ neben Hackern und Terroristen auch „investigative Journalisten“ als Bedrohung für die nationale Sicherheit einstuft.

Cameron gegen Verschlüsselung


13. Januar 2015

Als Reaktion auf die Anschläge in Paris hat Großbritanniens Premier David Cameron angekündigt, die Überwachungsbefugnisse der britischen Geheimdienste deutlich auszuweiten. Die allerwichtigste Aufgabe jeder Regierung sei es, den Bürgern ihres Landes Sicherheit zu gewähren, sagte er. Wenn er wiedergewählt werde, müsse jede Kommunikation für Geheimdienste einsehbar sein. Das würde wohl auf ein Verbot verschlüsselnder Messaging-Dienste hinauslaufen.
Schon im vergangenen Juli hatte seine Regierung ein umstrittenes Notstandsgesetz in Kraft gesetzt, das bereits die Vorratsdatenspeicherung auf Umwegen einführte und dem britischen Geheimdienst GCHQ mehr Befugnisse erteilte.

US-Pressefreiheit bedroht

Bild: Screencopy Democracy Now!

14. Oktober 2014

James Risen ist ein Journalist der New York Times und Autor zweier Bücher über den US-Geheimdienst CIA. 2006 erhielt er den Pulitzer-Preis für seine Reportage über das ungesetzliche Massenüberwachungsprogramm „Stellar Wind“ der NSA.
Die Recherchen zu seinem Buch „Kriegszustand“ wurden vom Geheimdienst überwacht. Der CIA-Agent Jeffrey Alexander soll sein Informant gewesen sein und muss sich seit 2008 wegen Geheimnisverrats vor einem amerikanischen Strafgericht verantworten. James Risen soll den Kontakt zu Sterling vor Gericht bestätigen. Doch seit sechs Jahren verweigert er beharrlich die Aussage, beruft sich auf die Pressefreiheit und riskiert damit selbst eine Freiheitsstrafe.
Ohnehin gilt die Regierung Barack Obama als besonders rigide im Umgang mit Geheimnisverrätern und kritischen Journalisten: Während Obamas Amtszeit wurden mehr Journalisten unter dem Espionage Act angeklagt als in allen anderen Präsidentschaften zusammen.

Twitter gegen US-Regierung

Bild: Twitter

8. Oktober 2014

Der US-Geheimdienst NSA greift in großem Stil Nutzerdaten von Internetfirmen wie Twitter ab. Um das Vertrauen ihrer Nutzer wiederherzustellen, möchten die Konzerne regelmäßig sog. Transparenzberichte veröffentlichen. Twitter darf aber bislang seine Nutzer nicht darüber informieren, in welchem Umfang Geheimdienste nach ihren Daten fragen – und das verstößt nach Ansicht der Firma gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Gegen diese Regelung geht Twitter nun gerichtlich vor – und verklagt die amerikanische Regierung.
Die Bürgerrechtsorganisation ACLU begrüßte das Vorgehen von Twitter: Das Unternehmen tue "das Richtige, indem es dieses verworrene Netz aus Geheimhaltungsregeln und Maulkörben anfechtet", erklärte ACLU-Jurist Jameel Jaffer. "Wir hoffen, dass andere Technologiefirmen nun Twitter folgen."

Glenn Greenwald ausgezeichnet

Bild: public domain Wikimedia Commons

1. Oktober 2014

Der US-amerikanische Journalist Glenn Greenwald (47) wird mit dem Geschwister-Scholl-Preis ausgezeichnet. Der mit 10 000 Euro dotierte Preis erinnert an Hans und Sophie Scholl, die ihren Widerstand gegen das NS-Regime mit dem Leben bezahlt hatten.
Glenn Greenwald , der Vertraute von Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden bekommt den Preis für sein Buch "Die globale Überwachung". Das beschloss der Münchner Stadtrat am Mittwoch, wie das Kulturreferat mitteilte. In der Jury-Begründung heißt es: "Als engagierter Jurist und leidenschaftlicher Journalist warnt Glenn Greenwald vor einem mächtigen Überwachungsapparat, der unsere Privatsphäre zu zerstören und die Grundlagen der Demokratie zu untergraben droht." Die Auszeichnung wird im Rahmen des Literaturfests München am 1. Dezember verliehen.

"Alternativer Nobelpreis"


24. September 2014

Für ihre Anstrengungen zur Enthüllung der illegalen Massenüberwachung erhalten Edward Snowden und Guardian-Chefredakteur Alan Rusbridger den Ehrenpreis des diesjährigen Right Livelihood Award.
Durch den Right Livelihood Award – den sogenannten Alternativen Nobelpreis – werden Personen geehrt, die "praktische und beispielhafte Antworten auf die drängendsten Herausforderungen unserer Zeit" liefern.
Der eigentliche Award und die insgesamt 1,5 Millionen Schwedischen Kronen Preisgeld (rund 162.000 Euro) gehen an die Menschenrechtler Asma Jahangir (Pakistan) und Basil Fernando (Hongkong/China) sowie den Klimaaktivisten Bill McKibben.

Spirale des Schweigens

Bild: CC-by Malte

27. August 2014

Wenn das Gesprächsthema auf den NSA-Abhörskandal und die Whistleblower-Affäre rund um Edward Snowden fällt, neigen US-Bürger im Internet verstärkt zur Selbstzensur.
Wie aus einem aktuellen Bericht des Pew Research Centers hervorgeht, haben rund 86 Prozent der Erwachsenen in den USA kein Problem damit, dieses sensible Thema persönlich im Kreis von Freunden, Verwandten oder Arbeitskollegen zu diskutieren. Sobald die Debatte allerdings im Web geführt werden soll, schreckt ein Großteil der US-User vor einer entsprechenden Stellungnahme zurück. Dies gilt insbesondere für Social-Media-Portale wie Facebook oder Twitter, auf denen nur 43 beziehungsweise 41 Prozent gewillt sind, über die Spionageenthüllungen und deren Konsequenzen zu sprechen.

Kolonisierung des Netzes

Bild: -Vorlagen paprika/123RF und marrakeshh/123RF

15. August 2014

Neue als streng geheim klassifizierte Dokumente der US-amerikanischen, der britischen und der kanadischen Geheimdienste, die dem Nachrichtendienst „heise online“ vorliegen, offenbaren die Strategie dieser Dienste, mit Portscans ganzer Länder, der Kartierung verwundbarer Systeme und ihrer Umfunktionierung das Netz zu kontrollieren.
Jede offene Tür wird ausgenutzt, jede verschlossene Tür ist eine Aufforderung zum Angriff, jedes Endgerät ist ein Zielsystem. Eine Folie zeigt, dass der britischen Geheimdienst GCHQ entsprechende Vollscans für insgesamt 27 Länder anbietet.
Zwei Informatiker der TU München haben allerdings einen Vorschlag entwickelt, um dem Abtasten nach verwundbaren Systemen im Netz Einhalt zu bieten.

FREEDOM made in USA

Bild: CC-by Chuck Hagel/Flickr

31. Juli 2014

Nachdem der sog. „USA FREEDOM Act“, der die Überwachung (von US-Bürgern) durch die NSA mäßigen sollte, im US-Kongress weitestgehend aufgeweicht worden war, hat nun Senator Patrick Leahy seine Version eines „USA FREEDOM Act“ im Senat vorgelegt. Sein Gesetzentwurf war schon im Vorfeld von IT-Firmen und NGOs mit Lob bedacht worden.
Kritiker weisen aber darauf hin, dass auch dieser Entwurf Hintertüren enthält, die die bisherige Überwachungspraxis im Wesentlichen weiterhin ermöglichen werden. Darüber hinaus bezieht sich auch dieser Entwurf ausschließlich auf die Überwachung von US-Bürgern. Über die Einschränkung der weltweiten Ausspähung von Bürgern anderer Nationen wird (noch) nicht verhandelt!