NSA-Timeline:

BND bedroht die Pressefreiheit


2. März 2017

Reporter ohne Grenzen legt Verfassungsbeschwerde gegen die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes ein, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.
Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die „strategische Fernmeldeüberwachung“ des BND im Jahr 2013: Nach allem, was über den Umfang der Überwachung vor allem des E-Mail-Verkehrs zwischen In- und Ausland sowie über die vom BND verwendeten Suchkriterien bekannt ist, müsse Reporter ohne Grenzen davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst wurden – und dass diese Praxis unverhältnismäßig und nicht vom G-10-Gesetz gedeckt sei. Dies beeinträchtige massiv die Arbeit von Reporter ohne Grenzen und verletze die Interessen der Organisation.
Die Journalistenorganisation wendet sich insbesondere auch gegen die Löschfrist für Protokolldaten, welche im G-10-Gesetz festgelegt ist. Mit dieser Löschfrist muss der BND jegliche Informationen über die Vernichtung von erhobenen Personendaten mitschreiben. Diese Protokolle werden schließlich per Gesetz wiederum gelöscht. So lässt sich die geheime Arbeit des Dienstes im Nachhinein nicht nachverfolgen.

Das Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen, Matthias Spielkamp, betont die Gefahren von Überwachung für die Arbeit von Journalisten. Insbesondere im Kontakt mit Bürgern anderer Länder gefährde das Mitschneiden die Kommunikation und journalistische Arbeit:

Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage. Die bisherige Rechtsprechung verweigert den Betroffenen einen wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen unhaltbaren Zustand endlich beenden wird.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Reporter ohne Grenzen

BND-Gesetz ist menschenrechtswidrig


1. März 2017

Der UN-Sonderberichterstatter für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, Ben Emmerson, stellt in seinem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat fest, dass das BND-Gesetz in seiner jetzigen Form menschenrechtswidrig ist…
Emmerson geht in seinem Bericht auf mehrere Menschenrechtsverstöße durch Regierungen ein und verweist per Fußnote auf das BND-Gesetz im Zusammenhang mit Deutschland:

33. Diese Beschränkungen [der staatlichen Überwachung; Anm. d. Red.] haben jedoch nicht die ernsthaften und fortdauernden Sorgen über extraterritoriale Massenüberwachungsprogramme und die Verbreitung von Gesetzen, die asymmetrische Schutzregelungen für Staatsangehörige und Ausländer rechtfertigen, beseitigt. Solche Gesetze bestehen in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten. Der Sonderberichterstatter erinnert daran, dass eine differenzierte Behandlung von Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen sowie von Personen innerhalb oder außerhalb der Zuständigkeit des Staates mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung unvereinbar ist, was ein wesentlicher Bestandteil einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ist. (Eigene Übersetzung; Hervorhebung durch uns)

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Die letzte Zeugin!


16. Februar 2017

Letzte Zeugin vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages war heute die Bundeskanzlerin Angela Merkel.
netzpolitik.org fasst zusammen:

„Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ – als Angela Merkel ihren berühmten Satz sagte, wusste sie nicht, dass ihr BND auch Freunde abhört. Das sagte die Kanzlerin als letzte Zeugin im Untersuchungsausschuss. Zu den Themen Zeuge Edward Snowden und Drohnen-Basis Ramstein schwieg sie beharrlich.

Und:

Alle Kommentatoren sind sich einig: Der Auftritt von Angela Merkel vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss war zwar das letzte Zeugenverhör, aber der Überwachungsskandal ist damit nicht beendet.

Marcel Rosenbach bei Spiegel-Online: Affäre beendet? Von wegen!

„Abhören unter Freunden, das geht gar nicht“. Dazu stehe sie bis heute, sagte Merkel, es bleibt ihr weitreichendstes Bekenntnis. Damals, im Sommer 2013, habe sie ihn in der Überzeugung gesagt, dass der eigene Bundesnachrichtendienst so etwas nicht tue. Selbst das war falsch, wie wir heute wissen – so wie praktisch jede öffentliche Aussage aus dem Kanzleramt zu diesem Thema. Die deutschen Dienste hielten sich an Recht und Gesetz, hatte Merkels damaliger Kanzleramtsminister Ronald Pofalla beteuert, in seinem legendären Versuch, das leidige Thema möglichst schnell loszuwerden. Das bezweifelten nicht nur führende deutsche Verfassungsrechtler, sondern auch die Bundesdatenschutzbeauftragte, eine CDU-Parteifreundin. Die US-Seite habe ein No-Spy-Abkommen angeboten? Nun, dort erinnerte man sich an die Sache irgendwie anders. Die Liste ließe sich fortführen.

Kai Biermann bei Zeit-Online: Die letzte Zeugin fasst zusammen:

Die Kanzlerin hat nicht gelogen, als sie sagte, Freunde auszuspähen gehöre sich nicht. Merkel wusste wirklich nicht, was ihr BND so tut. Weil sie es nicht wissen wollte.

Vor dem Ausschuss aber sagte die Kanzlerin: "Wir können uns darauf verlassen, dass auch der BND selbst aus dem Vorkommnis gelernt hat."
Die Obfrau der Linkspartei, Martina Renner, glaubt das nicht: "Der nächste BND-Skandal steht vor der Tür", sagt sie, "weil sich an dem Prinzip der Abschottung nichts geändert hat".

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BND: Überwachungskapazität massiv ausgebaut…


13. Februar 2017

Auf hoher See, im Flugzeug-Cockpit, in Krisengebieten, entlegenen Gegenden oder nach Naturkatastrophen: In vielen Situationen gibt es keinen herkömmlichen Mobilfunk-Empfang. Um trotzdem kommunizieren zu können, greift man dann zu Satelliten-Telefonen. Diese funktionieren ähnlich wie andere Mobiltelefone, senden und empfangen aber über Satelliten statt Funkmasten.
Der deutsche Auslandsgeheimdienst baut jetzt seine Überwachung dieser Satelliten-Kommunikation aus. Für „eine erhebliche Erweiterung der Erfassung“ gibt der BND sechs Millionen Euro aus, den Großteil davon in diesem Jahr. Die Spione haben mehrere Mobilfunk-Anbieter im Visier, darunter auch die Anbieter Inmarsat und Thuraya.
Schon lange wird die weltweite Satelliten-Kommunikation von unterschiedlichen Geheimdiensten überwacht. Bereits 2001 belegte das Europäische Parlament „die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation“ mit dem Namen Echelon. Mit der Ausbreitung des Internets hat sich die geheimdienstliche „Fernmeldeaufklärung“ (SIGINT) auf die Überwachung von Glasfasern und Netz-Knoten verlagert – ohne jedoch klassische Telefon- und Satelliten-Kommunikation aus den Augen zu verlieren.

Diese Überwachung des BND beschränkt sich nicht auf Terroristen, sondern passiert massenhaft. Schon im Jahr 2006, also vor über zehn Jahren, sammelte der BND allein in Schöningen eine halbe Millionen Kommunikations-Inhalte aus Satelliten-Funk – jeden Tag. Das geht aus einem Snowden-Dokument hervor, das der Spiegel vor zwei Jahren veröffentlicht hat…
Und das sind nur Inhalts-Daten: Metadaten speichert der BND 220 Millionen – jeden Tag

Thuraya und Inmarsat sind zwei der kommerziellen Anbieter von Satelliten-Kommunikation. Thuraya hat seinen Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten und deckt mit drei Satelliten vor allem Europa, Nordafrika und Asien ab…
Inmarsat hingegen steht für „Internationale Seefunksatelliten-Organisation“ und wurde ursprünglich von den Vereinten Nationen gegründet, um Seenot- und Sicherheitsfunk für die Schifffahrt zu verbessern. Laut internationalem Abkommen wird die Organisation „nur für friedliche Zwecke tätig“. Seit 1999 ist Inmarsat ein britisches Unternehmen und wird nicht mehr nur von Handelsschiffen eingesetzt, sondern auch von „Regierungen, Fluggesellschaften, Rundfunk, Öl- und Gasindustrie, Bergbau, Baugewerbe und humanitären Hilfsorganisationen“.
Inmarsat betreibt derzeit zwölf Satelliten, die einen Großteil der Erde abdecken. Schon seit Mitte der Neunziger Jahre laufen die Satelliten der dritten Generation, seit 2005 werden sie von der vierten und seit 2013 von der fünften Generation ersetzt. Um auch diese aktuellen Systeme abhören zu können, erneuert der BND seine Inmarsat-Technik mit dem Projekt „Ausbau bestehender Systeme Inmarsat an neue technische Herausforderungen“ (ABSINTH)…
Den Ausbau der Überwachungs-Kapazitäten treibt der BND auch in zwei weiteren Projekten voran: ZERBERUS und VISTA. ZERBERUS steht hier… für die „Zukunftsfähige Erweiterung bestehender Erfassungstechnologien und -systeme“. Für 9,5 Millionen Euro will der Geheimdienst bestehende Abhör-Fähigkeiten ausbauen und neue schaffen…
Weitere 11,5 Millionen Euro investiert der BND in die „Verbesserung der Informationsverarbeitungs- und Selektionsfähigkeit der Technischen Aufklärung“ VISTA
Das geht Hand in Hand mit der 300 Millionen teuren „Strategischen Initiative Technik“, mit der der BND seine Internet-Überwachung massiv ausbaut.
Neben der Überwachung von Telekommunikation, die von Satelliten übertragen wird, nutzt der BND auch Spionage-Satelliten, um hochauflösende Bilder der Erdoberfläche zu erhalten – Fachbegriff Imagery Intelligence (IMINT). Im November berichtete der Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung, dass der BND erstmals eigene Spionage-Satelliten bekommt. Nach unseren Informationen handelt es sich dabei um mindestens drei Stück.
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Das Kanzleramt hat immer sein Bestes gegeben


13. Februar 2017

130. Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses. Befragt werden die Zeugen Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes Kanzleramtsminister Peter Altmaier.
netzpolitik.org fasst zusammen:
Die Aussage der Kanzlerin, dass der BND keine Freunde abhöre, war eine „subjektive Wahrheit“. Das sagten Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Minister Peter Altmaier in der 130. Sitzung des Untersuchungsausschusses. Dass das objektiv falsch war, haben sie erst später erfahren und dann abgestellt.
Aus den Parlamentsnachrichten des Bundestags zu

  1. Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche:

    Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) heute noch Ziele mit Bezug zu Partnerstaaten in EU und Nato ausspäht. „Nach allem, was ich im Kontakt mit dem BND gesehen habe, kann ich das ausschließen“, versicherte der Geheimdienst-Beauftragte des Kanzleramtes, Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, am Montag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Es seien mittlerweile Vorkehrungen getroffen worden, um die im Frühjahr 2015 festgestellten Defizite beim BND zu beheben.

  2. Kanzleramtsminister Peter Altmaier:

    Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) ist nach eigenen Worten erstmals im Frühsommer 2014 der Vermutung nachgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch Einrichtungen befreundeter Staaten abgehört haben könnte. Zwei Mal habe er den damaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler auf das Thema angesprochen, berichtete Altmaier am Montag abend dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Schindler habe den Verdacht indes beide Male energisch von der Hand gewiesen. Umso unangenehmer sei er überrascht gewesen, sagte Altmaier, als er im März 2015 die Vermutung bestätigt fand. Der heute 58-Jährige hatte die Leitung des Kanzleramts am 17. Dezember 2013 von seinem Vorgänger Ronald Pofalla (CDU) übernommen.

netzpolitik.org | Deutscher Bundestag | Deutscher Bundestag

Netzüberwachung im NSA-Stil

Bild: Soto/YouTube
arte

2. Januar 2017

Seit Silvester sind die Änderungen des BND-Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die die Überwachungsbefugnisse des BND erweitern und dadurch auch die bisherige, z.T. ungesetzliche Praxis, nachträglich legalisieren.
heise online hebt u.a. diese Aspekte hervor:

Die große Koalition hatte das Gesetz, mit dem der Auslandsgeheimdienst nun offiziell Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen darf, im Herbst im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht.
Der BND kann nun auch "vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten". Voraussetzung ist, dass über die Kabel "Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt". Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt…
Das Gesetz gestattet es dem BND zudem, Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate auf Vorrat zu speichern und mit bislang "unbekannten Anschlusskennungen" abzugleichen. Unklar ist, wie sich dies mit dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu derlei Eingriffen verträgt. Die Agenten dürfen zudem Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA etwa über "gemeinsame Dateien" austauschen – teils sogar automatisiert…

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz.

Bundesgesetzblatt | heise online | Gesellschaft für Freiheitsrechte

BVerfG: Staatswohl geht vor Geheimdienstkontrolle

Bild: Andreas

15. November 2016

Die Bundesregierung muss dem NSA-Untersuchungsausschuss keinen Einblick in die Liste inaktiver NSA-Selektoren gewähren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Da Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, dürfe die Bundesregierung nicht frei über die Informationen verfügen…
Der BND hatte jahrelang anhand dieser Selektoren, die als Suchkriterien fungierten, der NSA Informationen geliefert. Unter den Selektoren waren auch solche, die gegen deutsche und europäische Interessen verstießen. Bekannt wurde unter anderem, dass auf den Listen auch Regierungen und Institutionen europäischer Länder standen, beispielsweise der französische Außenminister.
Im September 2015 hatten die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag Organklage beim BVerfG eingereicht. Sie sollten die Listen nicht einsehen dürfen und sahen dadurch ihr Recht auf Aktenvorlage im NSA-Untersuchungsausschuss von der Bundesregierung beschnitten…

Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, ist enttäuscht:

Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt absehbar im Dunkeln bleiben. Das Gericht legt die Kontrolle damit ein Stück weit in die Hand von Whistleblowern. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind so vorprogrammiert.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | ZEIT ONLINE

BND: Überwachungsbefugnisse erweitert


21. Oktober  2016

Mit den Stimmen der großen Koalition stimmte der Bundestag am Freitag für eine Reform des Bundesnachrichtendienstes, der die Überwachungsbefugnisse des BND deutlich erweitert. Die Opposition stimmte dagegen.
netzpolitik.org fasste am 18. Oktober fünf drastische Folgen dieser Reform so zusammen:

  1. Abhören wird jetzt auch im Inland legal:
    Der Auslandsgeheimdienst hat bisher ohne Erlaubnis auch im Inland Infrastrukturen angezapft. Das soll mit dem neuen Gesetz legal werden.
  2. 100 Prozent Überwachung statt Limits:
    Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören – und davon nur 20% des Datenverkehrs abgreifen. Mit dem neuen Gesetz sollen beide Grenzen wegfallen.
  3. Gummiparagrafen statt klarer Abhörgründe:
    Schon bisher gab es für den Bundesnachrichtendienst keine klaren Überwachungsgründe als Begrenzung. Mit den neuen Regeln lässt sich nun wirklich alles rechtfertigen.
  4. Vorratsdatenspeicherung für die NSA:
    Der BND sammelt ohne Erlaubnis auch Metadaten – und gibt davon monatlich 1,3 Milliarden an die NSA weiter. Das soll jetzt mit dem neuen Gesetz legalisiert werden.
  5. Noch mehr Gremien statt echter Kontrolle:
    Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ist schon jetzt in drei schwache Gremien zersplittert. Ein viertes macht es auch nicht besser.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Heise-online titelt

BND-Reform: Bundestag beschließt Internetüberwachung à la NSA

und lässt abschließend auch die Opposition zu Wort kommen:

"Dies ist ein schlechter Tag für die Geheimdienste und die Demokratie", meinte der Grüne Konstantin von Notz. Es bleibe beim "desaströsen Bild des BND" in der Öffentlichkeit, für das die Politik Verantwortung trage. Das Gesetz werde vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht scheitern, prophezeite der Grüne. Der BND habe die digitale Welt zum grundrechtsfreien Raum erklärt und gezeigt, dass "Ausspähen unter Freunden volle Kanne geht". Diese Probleme verschärfe Schwarz-Rot nun.

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Die Handynummer reicht doch!


20. September 2016

Zur Lokalisierung einer Person reicht eine Telefonnummer, damit eine Drohne per Fernlenkwaffe gezielt töten kann. Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss. Geheimdienste und Regierungsparteien haben diese technische Möglichkeit bestritten – und Telefonnummern an die USA gegeben.
Prof. Dr. Hannes Federrath ist W3-Professor für Sicherheit in verteilten Systemen am Fachbereich Informatik der Universität Hamburg sowie Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik. Dieser Beitrag ging zunächst als Sachverständigengutachten mit dem Titel „Darstellung der Möglichkeiten, mithilfe von – ggf. auch personenbezogenen – Daten eine Lokalisierung bzw. Ortung von Personen durchzuführen“ an den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages, der es beauftragt hat. Alle Rechte vorbehalten.
Aus der Zusammenfassung der Antworten auf die Fragen 3 und 4:

Die auf Drohnen eingesetzten Methoden zur autonomen Lokalisierung erlauben je nach Einsatzbedingungen aus einer Höhe von 2 km die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von 5 m bis 35 m. Durch die Wahl einer tieferen Flughöhe kann die Genauigkeit weiter gesteigert werden. GPS-fähige MFG ermöglichen die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von unter 10 m. Weitere Informationen wie beispielsweise Video, Signals Intelligence (SIGINT) oder Human Intelligence (HUMINT) sind zur Aufklärung des Zielgebiets ggf. hilfreich, aber für eine hinreichend genaue Ortung nicht notwendig.

Eine Telefonnummer (typischerweise die MSISDN) bzw. die netzinternen Rufnummern und Gerätekennungen (z.B. die IMEI und IMSI) sind unter günstigen atmosphärischen Bedingungen als einzige technische Daten ausreichend, um eine Fernlenkwaffe mit einem tödlichen Radius von 5 m mit hinreichender Treffergenauigkeit für eine gezielte Tötung einsetzen zu können. Die Zielführung mit Laser auf Basis einer ggf. zuvor durchgeführten Lokalisierung mit den nachfolgend beschriebenen Verfahren dürfte jedoch das übliche Verfahren der Fernlenkung sein.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Die Süddeutsche Zeitung gibt zu bedenken:

Dass die Bundesregierung sich möglicherweise unwissender macht als sie ist, legt ein Fall aus dem Jahr 2010 nahe. Am 24. November 2010 hat ein Referatsleiter im Bundesinnenministerium einen Erlass in Kraft gesetzt. Dort heißt es: Daten zu Terrorverdächtigen dürften nicht weitergegeben werden, wenn diese "unmittelbar zur Ortung geeignet" sind. Zeitlich in direktem Zusammenhang damit steht der Fall von Bünyamin Erdogan, einem deutscher Staatsbürger. Er kam – keine zwei Monate vor dem Erlass – am 4. Oktober 2010 in einem Drohnen-Abgriff im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ums Leben. Sein Name und wohl auch seine Handy-Daten waren kurz zuvor von deutschen Sicherheitsbehörden an die Amerikaner weitergereicht worden.

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Klage wegen Überwachung am Internetknoten DE-CIX


16. September 2016

Es bestehen große Zweifel, ob die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach dem G10-Gesetz rechtens ist. Der BND wird jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verklagt, um die Rechtmäßigkeit der praktisch durchgeführten Massenüberwachung prüfen zu lassen.
Eingereicht hat die Klageschrift die DE-CIX Management GmbH, die das Telekommunikationsgeheimnis ihrer Kunden verletzt sieht. Der weltweit größte Netzknoten für Telekommunikationsdaten des DE-CIX in Frankfurt/Main hat im letzten Jahr sein zwanzigjähriges Bestehen gefeiert, dort wird ein erheblicher Teil der europäischen Kommunikation abgewickelt. Alle großen Telekommunikationsanbieter sind dort Kunden, etwa zwei Drittel sind aus Deutschland und der EU. Das macht ihn zu einem attraktiven Ziel für Geheimdienste: DE-CIX erhält Überwachungsanordnungen des BND und muss sie technisch umsetzen.
Dass Kabel angezapft werden, um Daten aus dem In- und Ausland an die BND-Zentrale zu liefern, ist kein Geheimnis mehr. Fast zweihundert Länder, inklusive verbündeter Staaten, umfasst das Interessengebiet des BND. Wie weit das aber legal ist und in welcher Form, ist umstritten…
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, hat in einer gutachterlichen Stellungnahme die Rechtmäßigkeit der Anordnungen zur strategischen Fernmeldeaufklärung untersucht. In dem Gutachten sind neben den gesetzlichen Grundlagen und dem Verfassungsrecht auch Fragen in Bezug auf die Charta der Grundrechte der EU angesprochen. DE-CIX sieht sich durch das Gutachten bestätigt und verweist für die heutige Einreichung der Klage auf „gewichtige Zweifel“, dass die derzeitige Überwachungspraxis rechtmäßig ist…
Hans-Jürgen Papier bezieht dazu in seinem Gutachten für das Telekommunikationsgeheimnis nach Artikel 10 eine klare Position:
Nach heute weit überwiegender Rechtsauffassung in der Literatur kommt gerade dem Grundrecht aus Art. 10 I GG keine auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland begrenzte Schutzwirkung zu.
Das bedeutet, dass das Telekommunikationsgeheimnis auch dann greift, wenn der BND ausländische Telekommunikation von im Ausland lebenden Menschen mitschneidet… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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BND bricht dutzendfach Gesetz und Verfassung

Bild: Screencopy phoenix/YouTube

1. September 2016

Der BND hat die Daten seiner Massenüberwachung illegal gespeichert und muss sie unverzüglich löschen. Das stellt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in einem geheimen Bericht fest. Sie kritisiert darin schwerwiegende Rechtsverstöße und massive Beschränkungen ihrer Kontrollkompetenz. Netzpolitik.org hat diesen Bericht jetzt im Volltext veröffentlicht.
Auf 60 Seiten stellt die oberste Datenschutzbeauftragte gleich 18 schwerwiegende Rechtsverstöße fest und spricht 12 offizielle Beanstandungen aus. Eine solche Beanstandung nach Bundesdatenschutzgesetz ist das schärfste Mittel, das der Datenschutzbehörde rechtlich zur Verfügung steht. Noch nie hat eine Behörde so viele Beanstandungen auf einmal erhalten…
Schon die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse beschreibt schwere Verfehlungen (Hervorhebungen durch Netzpolitik.org):

Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich.

Entgegen seiner ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung hat der BND [sieben] Dateien ohne Dateianordnungen errichtet, (langjährig) genutzt und damit grundlegende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen nicht beachtet. Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden.

Obgleich sich die vorgenannte Kontrolle nur auf die Außenstelle des BND in Bad Aibling erstreckte, habe ich schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt, die herausragende Bedeutung haben und Kernbereiche der Aufgabenerfüllung des BND betreffen.

Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet. Seine Behauptung, er benötige diese Daten, kann die fehlenden Rechtsgrundlagen nicht ersetzen. Eingriffe in Grundrechte bedürfen immer eines Gesetzes.

Das deutsche (Verfassungs-)Recht […] gilt auch für personenbezogene Daten, die der BND im Ausland erhoben hat und im Inland weiter verwendet. Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben hat der BND strikt zu beachten.

Martina Renner, Obfrau der Linkspartei im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Praxis des BND wesentlich intensiver und mit größerer Sachkunde als der Regierungsbeauftragte Graulich untersucht. Angesichts der Beanstandungen der Datenschutzbeauftragten wird es in Zukunft eng für die Zeugen aus BND und Bundeskanzleramt den Untersuchungsausschuss an der Nase rumzuführen und zentrale Annahmen der Opposition zur Überwachungspraxis zurückzuweisen.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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"Snowden ist ein Russen-Agent"

Bild: BILD.de

2. Juli 2016

BILD titelte schon am 09. Juni 2016
BND-Chef Gerhard Schindler bei BILDTownhall: »Snowden ist ein Verräter
Im Interview führte der Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) dann weiter aus:

Und was ich noch eher skeptisch beurteile ist, dass er [Snowden] sich in die Hand der Russen begeben hat und damit das Spiel der Russen und die hybride Kriegsführung mit unterstützt. Er ist zum Spielball des FSB (Anm. d. R.: russischer Inlandgeheimdienst) geworden und das ist alles andere als gut.

Einen Tag später hatte dann Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss mit Nachdruck – und wie sich hinterher herausstellte: mit großer innerer Freude und Genugtuung – die These vertreten, dass Edward Snowden ein russischer Agent sei. Einen Beweis konnte er nicht vorlegen, "aber es hätte hohe Plausibilität" für einen erfahrenen Geheimdienstler wie ihn!
Diese Steilvorlage wollte sich die BILD-Zeitung – unter Chefredakteur Julian Reichelt – nicht entgehen lassen. Ein kurzes Radiointerview der US-Journalistin Mary Louise Kelly tat seine Dienste.
BILD schreibt:

In einem bemerkenswerten Interview von dieser Woche erklärte Franz Klintsevich – ein hochrangiger russischer Sicherheitsbeamter – ganz nüchtern: „Seien wir ehrlich. Snowden hat Geheiminformationen weitergegeben. Dafür sind Sicherheitsdienste ja da. Wenn es eine Möglichkeit gibt, an Informationen zu gelangen, dann werden sie es auch tun.“

und titelte dann:
Hochrangiger russischer Geheimdienst-Kontrolleur gesteht: Snowden ist ein Russen-Agent

Die Argumentation der BILD-Story in Auszügen:

Whistleblower Edward Snowden arbeitet offenbar schon länger für den russischen Geheimdienst…
Jetzt gibt es endlich Fakten!
Für jeden, der sich mit der Welt der Spionage auskennt – vor allem im Zusammenhang mit den Russen – steht fest, dass Snowden ein Überläufer ist und dass er mit Moskaus Sicherheitsdiensten zusammenarbeitet…
Ein westlicher Geheimdienstmitarbeiter, dem in Russland Zuflucht gewährt wird, wird seinen Gastgebern alles mitteilen, was er weiß – da gibt es nichts zu diskutieren…
Nun hat der Kreml die Frage ein für allemal geklärt, indem er verlautbaren ließ, Edward Snowden arbeite in der Tat für ihn…

Bild.de | Bild.de | BILDblog | Update: ARD fakt

BND-Reformgesetz: Massenüberwachung legalisieren


28. Juni 2016

Abhören deutscher Internet-Knoten, Weltraum-Theorie, illegale Überwachungsziele: Die Liste fragwürdiger Praktiken des Bundesnachrichtendiensts (BND) ist lang. Spätestens seit die Granden des Verfassungsrechts zum Auftakt des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses im Bundestag feststellten, dass „die gesamte deutsche Auslandsaufklärung rechtswidrig ist“, führte an einer Reform der Geheimdienst-Überwachung kein Weg vorbei.
Das Kabinett hat nun den Entwurf für ein neues BND-Gesetz verabschiedet, das „klare Regeln für die Auslandsaufklärung“ festschreiben soll.
Netzpolitik.org titelt hierzu:
Das neue BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.
Und fasst dann zusammen:

  1. Inland: Bisher durfte der Auslandsgeheimdienst BND innerhalb Deutschlands eigentlich nicht abhören. Der Internet-Knoten DE-CIX klagt dagegen, dass er seit 2009 vom BND abgehört wird. Das wird jetzt einfach legalisiert, der BND bekommt einen Vollzugriff.
  2. Masse: Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören, z.B. eine Glasfaser der Telekom zwischen Luxemburg und Wien – und davon eigentlich nur 20 Prozent der Kapazität. Jetzt fallen beide Grenzen und der BND darf ganze Telekommunikationsnetze abhören, also sämtliche Leitungen von Telekom und DE-CIX. Damit wird das „Ausmaß der Überwachung erheblich steigen“.
  3. Anlass: Die Überwachung wird immer mit Terror, Krieg und Proliferation begründet. Das waren schon bisher nur einige von insgesamt acht Abhör-Zielen, inklusive „Cyber-Gefahren“ wie DDoS-Angriffe. Aber auch diese „Beschränkung“ gilt nur für EU-Bürger. Den Rest der Welt darf der BND abhören, um „die Handlungsfähigkeit der BRD zu wahren“ und „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen. Das „erlaubt die Überwachung zu annähernd beliebigen Zielen“.
  4. Metadaten: Die „beliebigen Überwachungsziele“ gelten nur für Inhaltsdaten. Metadaten darf der BND von allen sammeln, die nicht eindeutig als Deutsche erkennbar sind – also im Zweifel immer. Der BND selbst soll Metadaten nur ein halbes Jahr speichern dürfen. Aber der BND darf Metadaten auch massenhaft und automatisch an „Partner“ wie die NSA geben. Schon bisher gibt der BND der NSA mindestens 1.300.000.000 Metadaten – jeden Monat. Das wird jetzt legalisiert.
  5. Kontrolle: Die Kontrolle der Geheimdienste ist bisher zersplittert in drei Gremien, die jeweils nur einen Ausschnitt sehen. Jetzt wird ein viertes Gremium geschaffen, das als „unabhängig“ bezeichnet wird, aber von der Regierung ernannt wird. Auch weiterhin gibt es keine Kontroll-Instanz, die ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des BND hat. Effektive Kontrolle ist so unmöglich.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE

Datenschutz: Schwerwiegender Verstoß durch BND

Bild: Screencopy phoenix/YouTube

16. April 2016

Der Spiegel berichtet:

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wirft dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor, ihre Behörde missachtet zu haben. In einem 60-seitigen Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling kritisiert Voßhoff, der BND habe sich geweigert, ihrer Behörde die sogenannten NSA-Selektoren zur Prüfung zu überlassen. Dies sei ein "schwerwiegender Verstoß" gegen das Bundesdatenschutzgesetz, das allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes vorschreibt, die Datenschutzbehörde zu unterstützen. Alle Selektoren, die über deutsche Systeme laufen, heißt es in Voßhoffs Bericht, unterlägen deutschem Recht und damit der Kontrolle ihrer Behörde. Über Jahre hatte der BND für den US-Geheimdienst NSA Millionen Suchbegriffe, sogenannte Selektoren, in seine eigenen Systeme eingespeist. Viele davon konnte der deutsche Dienst nach eigenen Angaben nicht zuordnen. Diese Selektoren, so schreibt die Bundesdatenschutzbeauftragte weiter, hätten niemals verwendet werden dürfen.

heise online

BND: Ausspähen unter Freunden ging immer!


02. April 2016

Der Bundesnachrichtendienst spioniert nicht nur im Auftrag der NSA befreundete Regierungen und Organisationen aus.

SPIEGEL ONLINE berichtet:

Nach SPIEGEL-Informationen überwachte der BND zudem eigenständig mindestens zwei Außenstellen der Luftfahrtunternehmen Eurocopter und EADS. Der Vorgang ist heikel, weil bislang nur bekannt war, dass der US-Geheimdienst NSA großes Interesse an diesen beiden Firmen hatte und den BND absprachewidrig für deren Überwachung missbrauchte. Der Skandal um die Spionageziele der NSA im BND-System hatte das deutsch-amerikanische Verhältnis schwer belastet.

Aus eigenem Antrieb, ohne Auftrag der Amerikaner, überwachte der BND außerdem internationale Institutionen wie das Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen, die Opec und den Internationalen Währungsfonds. In den USA gehörten die NASA und die U.S. Air Force zu den Zielen des BND.

SPIEGEL ONLINE | ZEIT ONLINE

BND: Zwielichtige Überwachungspraktiken

Bild: Screencopy phoenix/YouTube

25. Februar 2016

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, hält einen wesentlichen Teil der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) für "nicht verfassungskonform". Das geht nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR aus einer Stellungnahme der Behörde von Mitte Februar an die G-10-Kommission des Bundestages hervor.
Es geht hierbei um die sog. Funktionsträger-Theorie, nach der Deutsche überwacht werden können, wenn diese für eine ausländische Behörde oder ausländische Firma tätig sind und wenn es in den Gesprächen nicht um private Angelegenheiten geht. Als diese Praxis des BND Ende November 2014 bei einer Zeugenbefragung im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages herauskam, twitterte der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar umgehend entrüstet:

Andrea Voßhoff hatte sich hierzu bisher nicht positioniert. Nun berichtet die Süddeutsche aber aus der Stellungnahme ihrer Behörde:

Die Aussage des Zeugen lasse "vermuten", dass der BND bei dieser Theorie einer "überkommenen Vorstellung" anhänge. Eigentlich müsste auch für den Nachrichtendienst die Maxime gelten: "Im Zweifel für den Grundrechtsschutz". Der BND meine aber offenbar: "Im Zweifel für die Erfassung". Der für den Schutz des Fernmeldegeheimnisses wichtige Grundgesetzartikel 10 mache aber "keinen Unterschied" zwischen privater, geschäftlicher oder politischer Kommunikation.

Bisher sprechen alle Anzeichen aber dafür, dass BND und Bundesregierung trotz aller Kritik im Prinzip an ihrer alten Praxis festhalten wollen. Wenn die Bundesdatenschutzbeauftragte dies ernsthaft ändern möchte, müsste sie hier wohl deutlich nachlegen…
Im Zwielicht steht aber noch ein weiteres Postulat des BND: Die Weltraum-Theorie besagt, dass per Satellit durch den BND in Bad Aibling erfasste Daten nicht unter die Anwendung des BND-Gesetzes fallen. Schließlich sei die Erfassung im rechtsfreien Weltraum geschehen, in dem deutsches Recht nicht gelte. So gewonnene Daten dürften daher auch an die NSA weitergegeben werden.
ZEIT ONLINE ist dem nachgegangen und kommt zu folgender Einschätzung:

Die Gesetze fordern vom BND, dass er sowohl das Abhören als auch die Übermittlung jedweder Daten sauber dokumentiert. Er muss speichern, was er wann und wo mithört und welche Informationen er wem weitergibt…
Dass es eine Dokumentation der Ergebnisse gibt, bestreiten Nachrichtendienst und Bundesregierung rundweg. Der NSA-Ausschuss hat keine entsprechenden Akten bekommen, auch auf Nachfrage nicht. Die Weltraumtheorie diente offensichtlich genau diesem Zweck: abstreiten zu können, dass das Abhören dokumentiert wurde. Denn nach der Weltraumtheorie gelten deutsche Gesetze nicht und damit auch keine Dokumentationspflichten…
"Die Weltraumtheorie bewegt sich juristisch schon auf sehr dünnem Eis", sagt der Ausschussvorsitzende Sensburg. "Bezeichnend aber ist, dass sie wohl vom BND nur erfunden wurde, um außerhalb des BND-Gesetzes handeln zu können."

Kontrollgremium rügt BND und Kanzleramt


16. Dezember 2015

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach Feststellungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) „teilweise über Jahre“ Institutionen und Personen in befreundeten Staaten, in einigen Fällen sogar im Ausland tätige Deutsche, ausgespäht und damit deutschen Interessen massiv geschadet. Erschwerend komme hinzu, dass dieser Sachverhalt dem Kanzleramt seit Oktober 2013 bekannt gewesen, dem Parlament aber weitere zwei Jahre lang verschwiegen worden sei, heißt es in einer Erklärung, die das PKGr in einer Sondersitzung in Anwesenheit von Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch, 16. Dezember 2015, verabschiedete…
Ende Oktober 2013, wenige Tage, nachdem die Kanzlerin ihre Überzeugung geäußert hatte, „Ausspähen unter Freunden“ gehe gar nicht, teilte der BND-Präsident dem Kanzleramt mit, dass auch deutsche Geheimdienstler genau dies jahrelang getrieben hatten. Die Regierung habe es aber unterlassen, das PKGr davon zu informieren, wie es bei „Vorkommnissen von besonderer Bedeutung“ ihre gesetzliche Pflicht gewesen wäre. Auch in den zahlreichen Erörterungen der Enthüllungen Snowdens in den Jahren 2013 und 2014 sei im Gremium nie von BND-eigenen Selektoren die Rede gewesen. Erst im Oktober 2015 habe, wie die Öffentlichkeit, auch das Parlament davon erfahren…
„Bisher dachte ich, die Bundesregierung kann es sich nicht leisten, klar die Unwahrheit zu sagen. Dass man falsch informiert und belogen wird, habe ich nicht für möglich gehalten“, empörte sich der Grüne Hans-Christian Ströbele, der zwar der Taskforce angehört, aber als einziger Abgeordneter im PKGr gegen den Bericht gestimmt hatte. Er sei „viel zu zurückhaltend“ fomuliert, enthalte zu wenige konkrete Informationen. Das Gremium verstehe sich „zu sehr“ als Stütze von Regierung und BND. [Auszug aus dem Bericht des Deutschen Bundestags – Kontrollgremium]

Einblicke in BND-Selektoren

Bild: Screencopy photographyrz/YouTube

17. November 2015

Ab nächsten Montag sollen die Obleute des NSA-Untersuchungsausschuss im Kanzleramt Einsicht in die Liste der BND-eigenen Selektoren erhalten. Dies war seit Bekanntwerden der Selektoren von den Obleuten der Parteien im Ausschuss gefordert worden.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Kanzleramt den Ausschussmitgliedern am Montag mitgeteilt, dass die Obleute ab der nächsten Woche Einblick in die Liste der BND-Selektoren bekommen. Bislang war dies nur einer „Task-Force“ des Parlamentarischen Kontrollgremiums gestattet worden, die in ihrem Zwischenbericht festgestellt hat, dass mehrere europäische Innenministerien, ein deutscher Diplomat und internationale Organisationen ausspioniert worden sind.
Es handelt sich hierbei, entgegen der ersten Medienberichte, nicht um die Selektoren, die der US-amerikanische Geheimdienst NSA an den BND geschickt hat und die nur vom Sonderbeauftragten Kurt Graulich eingesehen werden durften.
Die BND-Selektoren sind nicht deckungsgleich mit den NSA-Selektoren, aber es gibt Hinweise aus dem Untersuchungsausschuss, dass der BND teilweise Selektoren von der NSA übernommen hat, die zuvor durch die Filter aussortiert worden waren. [übernommen aus netzpolitik.org CC by-nc-sa]
Der Opposition reicht dieses „Zugeständnis“ nicht:

Anhörung des Dr. Graulich: Mehr als fragwürdig…


6. November 2015

Die Bundesregierung hat trotz schärfster Proteste der Opposition dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Parlaments noch immer die Einsicht in die NSA-Selektorenlisten verweigert, die fast 40.000 problematische Suchbegriffe enthalten sollen. Der stattdessen von der Bundesregierung eingesetzte Sondergutachter Dr. Kurt Graulich, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, hat einen Prüfbericht erstellt und ist nun als Sachverständiger vom Untersuchungsausschuss geladen.
Geheime Dokumente, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, zeigen, dass Graulich in seinem Abschlussbericht wichtige rechtliche Einschätzungen ohne Quellenangabe aus einem vertraulichen, vier Seiten langen Kurzgutachten des Bundesnachrichtendienstes abgeschrieben hat und somit als ein parteiliches Sprachrohr des BND zu bewerten ist.
Die Süddeutsche erläutert:

Das Gutachten behandelt zwei für den BND elementare Rechtsfragen. Da ist zum einen die sogenannte Weltraumtheorie, die sich der BND zurechtgelegt hat. Danach soll es zulässig sein, dass der BND Datenströme, die er über seine Satellitenabhörstation in Bad Aibling aus dem Weltraum gefischt hat, ohne jede rechtliche Einschränkung an die Spionage-Partner von der NSA weiterleitet. Für den BND stehen im Weltraum erhobene Daten nämlich nicht unter dem Schutz des Grundgesetztes. Zudem geht es um den Umgang mit Metadaten, die der BND grundsätzlich für nicht personenbezogen hält. Und damit rechtlich für vogelfrei.

Nach der Sitzung des Untersuchungsausschusses konstatiert heise online:

Vertreter der Opposition und der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die vom Bundesnachrichtendienst (BND) abgelehnten NSA Selektoren, Kurt Graulich, lieferten sich am Donnerstagabend einen heftigen Schlagabtausch im Bundestag. Der frühere Richter am Bundesverwaltungsgericht treffe in seinem Prüfbericht "falsche Feststellungen", warf der Linke André Hahn ihm im NSA-Untersuchungsausschuss vor. Seine Fraktionskollegin Martina Renner hieb in die gleiche Kerbe: "Ich wäre froh gewesen, wenn Sie sich sachkundig gemacht hätten."

BND: Gesetzlichen Auftrag überschritten und deutsches Recht gebrochen!


30. Oktober 2015

Nachdem das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) am 15. Oktober von der Bundesregierung informiert worden war, dass der BND selbst auch Ziele in befreundeten Staaten ausspioniert hätte, wurde eine Task Force eingesetzt, um möglichst zügig mit der Überprüfung der BND-eigenen Selektoren beginnen zu können. Am 28. Oktober berichtete die Berliner Zeitung unter Berufung auf Parlamentskreise, dass die Task Force schon zu Beginn ihrer Überprüfungen jede Menge Selektoren zu Spionagezielen in "praktisch ganz Europa und den USA" gefunden habe.
Das widerspricht dann aber sowohl den gesetzlichen Bestimmungen als auch dem Auftragsprofil der Bundesregierung an den BND.
In zweiter Linie geht es aber auch um die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses, der sich weiterhin bemüht, die Machenschaften der NSA auf deutschem Boden aufzuklären und die Rolle, die der deutsche BND dabei gespielt hat. Hierbei geht es aktuell noch immer um die Selektorenlisten, die die NSA dem BND mehr oder weniger erfolgreich untergeschoben hatte. Noch immer verweigert die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss die Einsichtnahme.
Jetzt endlich – nach vier Monaten – hat Kurt Graulich, der von der Regierung mit der Durchsicht der Selektorenlisten beauftragte Sonderermittler, seinen Abschlussbericht vorgelegt. Darin erhebt er schwere Vorwürfe gegen die USA.
SPIEGEL ONLINE resümiert:

Vor allem europäische Regierungseinrichtungen seien in massiver Anzahl Spähziele der NSA gewesen. Die Amerikaner hätten damit klar gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen.
Aber auch deutsche Ziele, die durch das Grundgesetz vor der Ausspähung eigener Nachrichtendienste besonders geschützt sind, waren laut Graulich in überraschend großer Anzahl auf der Wunschliste der NSA zu finden. Darunter seien auch zahlreiche Wirtschaftsunternehmen aus oder mit Sitz in Deutschland gewesen.

Wenn alles mit (demokratischen) rechten Dingen zugehen würde, dann müsste jetzt auch dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss Einsicht in die Selektorenlisten – sowohl die BND-eigenen als auch die von der NSA gelieferten – gewährt werden! Denn hier haben offensichtlich alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Kontroll- und Aufsichtsregelungen versagt.