BND-Gesetz ist menschenrechtswidrig

1. März 2017

Der UN-Sonderberichterstatter für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, Ben Emmerson, stellt in seinem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat fest, dass das BND-Gesetz in seiner jetzigen Form menschenrechtswidrig ist…
Emmerson geht in seinem Bericht auf mehrere Menschenrechtsverstöße durch Regierungen ein und verweist per Fußnote auf das BND-Gesetz im Zusammenhang mit Deutschland:

33. Diese Beschränkungen [der staatlichen Überwachung; Anm. d. Red.] haben jedoch nicht die ernsthaften und fortdauernden Sorgen über extraterritoriale Massenüberwachungsprogramme und die Verbreitung von Gesetzen, die asymmetrische Schutzregelungen für Staatsangehörige und Ausländer rechtfertigen, beseitigt. Solche Gesetze bestehen in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten. Der Sonderberichterstatter erinnert daran, dass eine differenzierte Behandlung von Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen sowie von Personen innerhalb oder außerhalb der Zuständigkeit des Staates mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung unvereinbar ist, was ein wesentlicher Bestandteil einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ist. (Eigene Übersetzung; Hervorhebung durch uns)

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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