Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt!

Bild: Screencopy Deutscher Bundestag

16. Oktober 2015

Bundesjustizminister Maas – ursprünglich ein entschiedener Gegner der Vorratsdatenspeicherung – hatte schon vor Monaten einen Schwenk gemacht und trat seither für eine vermeintlich „grundrechtsschonende“ Form der Vorratsdatenspeicherung ein. Der Bundestag hat dem Gesetzvorschlag zugestimmt: 404 Abgeordnete votierten mit Ja, es gab 148 Gegenstimmen sowie sieben Enthaltungen.
Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern müssen. Zu diesen sog. Metadaten gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. Nur E-Mails sind ausgenommen.
Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung argumentieren: Verbindungs- und Standortdaten von Telefon- und Internetnutzern könnten nützlich sein, um Straftaten aufzuklären. Je mehr Daten erfasst werden und je länger diese gespeichert werden, desto besser könnten die Chancen stehen, auch Jahre zurückliegende Straftaten aufzuklären.
Dadurch werden aber alle Menschen unter Generalverdacht gestellt, als potentielle Täter ins Visier genommen und unterlägen einer anlasslosen Massenüberwachung. Genau das ist aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verboten, da es der Unschuldsvermutung widerspricht, die in demokratisch verfassten Gesellschaften zu gewährleisten ist.
Zudem sieht das Verfassungsgericht in einer Vorratsdatenspeicherung einen besonders schweren Eingriff in die Rechtsordnung. Da die Verwendung der Daten unbemerkt stattfindet, ist sie „geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“
Und nicht zuletzt lassen sich aus diesen Vorratsdaten weitreichende Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen. "Verbindungsdaten können aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, nicht zuletzt deshalb, weil sie automatisiert analysierbar sind" formulierte der Chaos Computer Club (CCC) in einem Gutachten.
Und der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Vorratsdaten von Berufsgeheimnisträgern (Abgeordnete, Ärzte, Apotheker, Anwälte, Journalisten, Seelsorger…) nicht gespeichert werden dürften.
Viele dieser berechtigten Einwände sind in dem neuen Gesetz nicht berücksichtigt, auch nicht die Bedenken der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.
Opposition und Bürgerrechtler haben umgehend Verfassungsbeschwerden angekündigt…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.