
9. Oktober 2014
Bei der 16. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses konnte insbes. die Datenschutzbeauftragte des BND, Frau Dr. H. F., befragt werden. Sie erklärte, dass beim BND Inhalts- und Metadaten ohne vorherige grundrechtliche Prüfung gespeichert und verarbeitet werden und dass sie sich mit Behördenchef Gerhard Schindler nicht darauf einigen kann, nach welchen Regeln Aufklärungsinformationen verarbeitet und weitergegeben werden dürfen.
BND-Präsident Schindler sehe die Satellitendaten seines Geheimdienstes im weitgehend rechtsfreien Raum – denn sie seien ja im Weltall erhoben, in dem keine deutschen Gesetze griffen.
Zumindest zwei elementare Datenbanken des BND würden illegal – "ohne das förmlich geforderte Anordnungsverfahren" – betrieben. Dies betreffe mehrere hunderttausend Daten deutscher Staatsbürger.






Die American Civil Liberties Union (ACLU) und die MFIA der Yale Law School haben die Freigabe bisher geheimer Akten der US-Regierung erreicht. Daraus geht nun hervor, dass die Überwachungsprogramme der NSA meist nur auf Regelungen von US-Präsident Ronald Reagan aus dem Jahr 1981 basieren – auf der von ihm unterzeichneten 
Die Treasuremap der NSA veranschaulicht in „nahezu Echtzeit“ alles, was die NSA über das Internet weiß. Alle öffentlichen und privaten Netzwerke, die das Internet bilden, alle wichtigen Verbindungsstellen, alle angeschlossenen Server, Router bis zu den einzelnen Rechnern, Tablets, Smartphones…









