23. September 2014
Bislang untersteht die Bundesdatenschützerin dem Innenministerium. Künftig soll sie eine eigene Oberbehörde bekommen und unabhängig von Weisungen werden. Dazu existiert ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit".
Dieser Gesetzentwurf schränkt die Freiheit der Beauftragten in einem wichtigen Punkt ein. Sie darf als Zeugin nur aussagen, wenn es dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes keine Nachteile bereitet und wenn keine Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu befürchten sind.
Kurz: Die Bundesbeauftragte darf nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen!