BND bedroht die Pressefreiheit

Deutschland, Berlin, 26.09.2016 - Kundgebung „BND-Gesetz stoppen“ vor dem Berliner Reichstag

2. März 2017

Reporter ohne Grenzen legt Verfassungsbeschwerde gegen die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes ein, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.
Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die „strategische Fernmeldeüberwachung“ des BND im Jahr 2013: Nach allem, was über den Umfang der Überwachung vor allem des E-Mail-Verkehrs zwischen In- und Ausland sowie über die vom BND verwendeten Suchkriterien bekannt ist, müsse Reporter ohne Grenzen davon ausgehen, dass auch zahlreiche E-Mails der Organisation erfasst wurden – und dass diese Praxis unverhältnismäßig und nicht vom G-10-Gesetz gedeckt sei. Dies beeinträchtige massiv die Arbeit von Reporter ohne Grenzen und verletze die Interessen der Organisation.
Die Journalistenorganisation wendet sich insbesondere auch gegen die Löschfrist für Protokolldaten, welche im G-10-Gesetz festgelegt ist. Mit dieser Löschfrist muss der BND jegliche Informationen über die Vernichtung von erhobenen Personendaten mitschreiben. Diese Protokolle werden schließlich per Gesetz wiederum gelöscht. So lässt sich die geheime Arbeit des Dienstes im Nachhinein nicht nachverfolgen.

Das Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen, Matthias Spielkamp, betont die Gefahren von Überwachung für die Arbeit von Journalisten. Insbesondere im Kontakt mit Bürgern anderer Länder gefährde das Mitschneiden die Kommunikation und journalistische Arbeit:

Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage. Die bisherige Rechtsprechung verweigert den Betroffenen einen wirksamen Rechtsschutz gegen diese weitreichende Überwachungspraxis. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen unhaltbaren Zustand endlich beenden wird.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Reporter ohne Grenzen

Klage gegen Anti-Whistleblower-Gesetz

Pressekonferenz zur Verfassungsbeschwerde

13. Januar 2017

Autoren von netzpolitik.org klagen im Namen unserer Redaktion zusammen mit anderen Journalisten sowie den Organisationen Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei…
Der Datenhehlerei-Paragraph stellt den Umgang mit Daten unter Strafe, die jemand zuvor rechtswidrig erworben hat; es drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe:

1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Norm richtet sich der Absicht des Gesetzgebers nach in erster Linie gegen den Handel zum Beispiel mit gestohlenen Kreditkarten- oder Nutzerdaten. Betroffen sind aber auch Journalisten, die häufig mit Material (z. B. Leaks) zu tun haben, das – juristisch betrachtet – unautorisiert kopiert wurde.
Hinzu kommt eine Ergänzung in § 97 der Strafprozessordnung (StPO). Danach begründet der Verdacht auf Datenhehlerei eine Ausnahme vom Beschlagnahmeverbot. Dies eröffnet eine gefährliche Hintertür, um Redaktionen durchsuchen und dort gefundenes Material beschlagnahmen zu können. (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Gesellschaft für Freiheitsrechte | heise online | SPIEGEL ONLINE | Süddeutsche.de

BND an die Kette legen!

5. September 2015

Aus der Pressemitteilung der Humanistischen Union:
Heute haben über 150 Menschen den BND vor seiner neuen Zentrale an der Berliner Chausseestraße symbolisch an die Kette gelegt. Die Menschenkette zog mit riesigen Kettengliedern vor das BND-Gelände und schloss die Kette mit einem Vorhängeschloss. Wenige Tage vor der Wiederaufnahme des NSA-Untersuchungsausschusses forderten die Demonstranten eine sofortige Aufklärung des BND-Skandals, den Stopp der anlasslosen Massenüberwachung und eine wirksame Kontrolle des Geheimdienstes. Zur Kundgebung und Menschenkette hatte ein Bündnis von Amnesty International, Digitalcourage, Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte, Reporter ohne Grenzen, Whistleblower-Netzwerk und #wastungegen Überwachung aufgerufen.
Werner Koep-Kerstin, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union: „Wir legen den BND an die Kette, weil er den Boden von Demokratie und Rechtstaatlichkeit verlassen hat. Wer millionenfach und ohne Anlass Menschen ausspioniert und ihre privaten Kommunikationsdaten an amerikanische Geheimdienste weitergibt, ist eine Gefahr für unser Land. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung bisher nicht zur Aufklärung dieser illegalen Überwachung beigetragen hat. Mit unserer Aktion fordern wir Merkel und Co. zu Aufklärung, Transparenz und Kontrolle auf.“


30.07.2013 – Reporter ohne Grenzen (ROG) ist bestürzt über das Urteil eines US-Militärgerichts gegen den Wikileaks-Informanten Bradley Manning. Der Soldat hatte sich in einigen Anklagepunkten schuldig bekannt. Das Urteil vom Dienstag (30. Juli) folgt jedoch zum Teil den erheblich weiter gehenden Vorwürfen der Anklage, auch wenn er vom schwersten Vorwurf, der „Unterstützung des Feindes“ freigesprochen wurde.