BGH: Snowden muss doch nicht eingeladen werden…

Aufkleber Asyl für Edward Snowden

15. März 2017

Die Vernehmungen im NSA-Untersuchungsausschuss gingen am 16. Februar mit der Anhörung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Ende. Der Streit um den Hauptzeugen Edward Snowden nicht. Im Mai 2014, ganz zu Anfang des Untersuchungsausschusses, beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, Edward Snowden anzuhören. Das ist bis heute nicht passiert.
Und es wird auch nicht mehr passieren, trotz aller Anstrengungen der Oppositionsmitglieder im Ausschuss. Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm heute auf Antrag von Mitgliedern der Großen Koalition eine frühere Entscheidung zurück: Der NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden nicht nach Deutschland einladen, weil die Opposition nicht das Recht habe, den Beweisbeschluss gerichtlich durchzusetzen – dafür sei sie zu klein…

Heute erschien die Entscheidung des BGH zur tatsächlich erfolgten Beschwerde: Der Beschluss der Ermittlungsrichterin vom November wird aufgehoben, Snowden muss nun doch nicht eingeladen werden. Das ist zum einen ein herber symbolischer Schlag gegen den Zeugen Snowden, dessen Enthüllungen dazu geführt haben, dass überhaupt ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde. Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, kommentiert dazu:

Das ist politisch ärgerlich, denn weite Teile des internationalen Überwachungsskandals bleiben nun unaufgeklärt: Deutschland hätte die Möglichkeit gehabt, hier eine wegweisende Rolle einzunehmen. Diese Chance ist vertan.

Aber genauso ernüchternd ist der Beschluss für die Minderheitenrechte im Parlament… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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Drei Jahre Untersuchungsausschuss

Die drei Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen

24. Februar 2017

Der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss ist vorbei. Also die öffentlichen Anhörungen. Jetzt wird noch der Abschlussbericht geschrieben. Das sind diese tausend Seiten, wegen denen man die ganze Arbeit ja eigentlich macht. Die dann aber doch fast niemand liest.
Drei Jahre lang wurde ganz schön viel Aufwand betrieben: 2.400 Aktenordner wurden gelesen, 131 mal tagte das Gremium, davon 66 mal öffentlich mit Sachverständigen und Zeugen…

Eigentlich passiert all das, um die Überwachungs- und Spionageaffäre der Snowden-Enthüllungen aufzuklären. Der Einsetzungsbeschluss des Ausschusses definiert den Untersuchungsauftrag in 31 zu beantwortenden Fragen. Die allererste: Überwachen die Geheimdienste der Five-Eyes-Staaten „Kommunikations- und Datenverarbeitungsvorgänge von, nach und in Deutschland“?
Aber trotz Gründungsanlass (Snowden-Enthüllungen) und Untersuchungsauftrag (Snowden-Enthüllungen) ging es im Ausschuss erstaunlich wenig um… die Snowden-Enthüllungen. Also darum, dass unsere digitale Welt komplettüberwacht wird.
Zwar wurden mit William Binney, Thomas Drake und Brandon Bryant drei Whistleblower aus den USA gehört, dazu ein paar Sachverständige aus NGOs und Zivilgesellschaft aus USA und Großbritannien. Aber der Ausschuss hat es nicht geschafft, auch nur einen einzigen Politiker oder Geheimdienstler der Five Eyes anzuhören. Zwar flog eine Delegation selbst mal in die USA, hat aber schon vorher keine Erwartungen geweckt. Völlig berechtigt, angesichts des kläglichen Ertrags. Noch nicht mal die großspurig angekündigten Chefs der PRISM-Firmen Apple, Facebook, Google und Microsoft haben sich genötigt gefühlt, der Einladung des Ausschusses zu folgen…

Dennoch: Der Ausschuss hat einiges herausgefunden. Zum Beispiel, dass auch der BND oft an die Grenzen des Gesetzes geht – und auch darüber hinaus. Manchmal durch gewagte und geheime Rechts-Konstrukte (Weltraum-Theorie, Funktionsträger-Theorie, Theorie des virtuellen Auslands…), manchmal durch offenen Rechtsbruch. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat 18 schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt – in einer einzigen Außenstelle.
Und das Thema Ausspähen unter Freunden, Merkels berühmter Satz. Der BND hat 14 Millionen Selektoren von der NSA bekommen und ungeprüft seine Massenüberwachung nach diesen Abhör-Zielen durchsucht. Als der BND diese Abhör-Ziele nach Snowden mal überprüft hat, hat er rausgefunden, dass 40.000 davon Freunde betrafen. Die durfte dann Kurt Graulich als V-Mann der Bundesregierung mal angucken. Der Ausschuss durfte diese 40.000 abgehörten Freunde nicht einsehen, das haben Bundesregierung und Große Koalition verhindert. Weil die USA nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Aber auch der BND hat tausende Freunde in Deutschland und Europa abgehört, ganz ohne NSA. Nach einem Beweisbeschluss der – angesichts knapper Ressourcen heldenhaft arbeitenden – Opposition kamen nochmal tausend überwachte Freunde ans Licht. Oder, wie es im Geheimdienst-Sprech heißt: „3.300 Teilnehmer mit rund 15.000 Telekommunikationsmerkmalen“, die „einen EU/NATO-Bezug aufweisen“ und die der BND „gesteuert“ hat in seiner „Erfassung“…

Und die Konsequenz aus den gewonnenen Erkenntnissen ist gleich der nächste Skandal. Es wird nicht etwa die Geheimdienst-Praxis an das Gesetz angepasst, sondern die Gesetze werden an die Geheimdienst-Praxis angepasst. Ein Jahr vor Ende des Ausschusses hat die Große Koalition eine Änderung des BND-Gesetzes beschlossen. Damit wird alles, was der BND macht, legalisiert – und sogar noch ausgeweitet…
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Die letzte Zeugin!

Bundeskanzlerin Angela Merkel im NSA-Untersuchungsausschuss am 16.02.2017

16. Februar 2017

Letzte Zeugin vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages war heute die Bundeskanzlerin Angela Merkel.
netzpolitik.org fasst zusammen:

„Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ – als Angela Merkel ihren berühmten Satz sagte, wusste sie nicht, dass ihr BND auch Freunde abhört. Das sagte die Kanzlerin als letzte Zeugin im Untersuchungsausschuss. Zu den Themen Zeuge Edward Snowden und Drohnen-Basis Ramstein schwieg sie beharrlich.

Und:

Alle Kommentatoren sind sich einig: Der Auftritt von Angela Merkel vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss war zwar das letzte Zeugenverhör, aber der Überwachungsskandal ist damit nicht beendet.

Marcel Rosenbach bei Spiegel-Online: Affäre beendet? Von wegen!

„Abhören unter Freunden, das geht gar nicht“. Dazu stehe sie bis heute, sagte Merkel, es bleibt ihr weitreichendstes Bekenntnis. Damals, im Sommer 2013, habe sie ihn in der Überzeugung gesagt, dass der eigene Bundesnachrichtendienst so etwas nicht tue. Selbst das war falsch, wie wir heute wissen – so wie praktisch jede öffentliche Aussage aus dem Kanzleramt zu diesem Thema. Die deutschen Dienste hielten sich an Recht und Gesetz, hatte Merkels damaliger Kanzleramtsminister Ronald Pofalla beteuert, in seinem legendären Versuch, das leidige Thema möglichst schnell loszuwerden. Das bezweifelten nicht nur führende deutsche Verfassungsrechtler, sondern auch die Bundesdatenschutzbeauftragte, eine CDU-Parteifreundin. Die US-Seite habe ein No-Spy-Abkommen angeboten? Nun, dort erinnerte man sich an die Sache irgendwie anders. Die Liste ließe sich fortführen.

Kai Biermann bei Zeit-Online: Die letzte Zeugin fasst zusammen:

Die Kanzlerin hat nicht gelogen, als sie sagte, Freunde auszuspähen gehöre sich nicht. Merkel wusste wirklich nicht, was ihr BND so tut. Weil sie es nicht wissen wollte.

Vor dem Ausschuss aber sagte die Kanzlerin: "Wir können uns darauf verlassen, dass auch der BND selbst aus dem Vorkommnis gelernt hat."
Die Obfrau der Linkspartei, Martina Renner, glaubt das nicht: "Der nächste BND-Skandal steht vor der Tür", sagt sie, "weil sich an dem Prinzip der Abschottung nichts geändert hat".

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Das Kanzleramt hat immer sein Bestes gegeben

Kanzleramtsminister Peter Altmaier

13. Februar 2017

130. Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses. Befragt werden die Zeugen Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes Kanzleramtsminister Peter Altmaier.
netzpolitik.org fasst zusammen:
Die Aussage der Kanzlerin, dass der BND keine Freunde abhöre, war eine „subjektive Wahrheit“. Das sagten Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Minister Peter Altmaier in der 130. Sitzung des Untersuchungsausschusses. Dass das objektiv falsch war, haben sie erst später erfahren und dann abgestellt.
Aus den Parlamentsnachrichten des Bundestags zu

  1. Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche:

    Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) heute noch Ziele mit Bezug zu Partnerstaaten in EU und Nato ausspäht. „Nach allem, was ich im Kontakt mit dem BND gesehen habe, kann ich das ausschließen“, versicherte der Geheimdienst-Beauftragte des Kanzleramtes, Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, am Montag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Es seien mittlerweile Vorkehrungen getroffen worden, um die im Frühjahr 2015 festgestellten Defizite beim BND zu beheben.

  2. Kanzleramtsminister Peter Altmaier:

    Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) ist nach eigenen Worten erstmals im Frühsommer 2014 der Vermutung nachgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch Einrichtungen befreundeter Staaten abgehört haben könnte. Zwei Mal habe er den damaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler auf das Thema angesprochen, berichtete Altmaier am Montag abend dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Schindler habe den Verdacht indes beide Male energisch von der Hand gewiesen. Umso unangenehmer sei er überrascht gewesen, sagte Altmaier, als er im März 2015 die Vermutung bestätigt fand. Der heute 58-Jährige hatte die Leitung des Kanzleramts am 17. Dezember 2013 von seinem Vorgänger Ronald Pofalla (CDU) übernommen.

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WikiLeaks veröffentlicht Dokumente aus NSA-Ausschuss

Cartoon
Bild: WikiLeaks

1. Dezember 2016

Die Enthüllungsplattform Wikileaks hat über 90 Gigabyte Dokumente veröffentlicht, die im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses stehen. Aus einem Dokument geht unter anderem hervor, dass ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) mindestens zwei Jahre lang zur „Programmierung und Bewerkstelligung der Handhabung“ des Spionageprogramms XKeyscore abgeordnet war. Mit dieser Software erfasst und überwacht der US-Geheimdienst NSA in Echtzeit die elektronische Kommunikation beliebiger Zielpersonen weltweit.
Die von Wikileaks veröffentlichten 2.420 Dokumente haben maximal die niedrigste Geheimhaltungsstufe VS-NfD. Höhere Geheimhaltungsstufen wurden während des Untersuchungsausschusses nicht digitalisiert und sind teilweise nur in Leseräumen im Kanzleramt oder beim BND zugänglich.
Die Veröffentlichung stößt bei Mitgliedern des Untersuchungsausschusses auf gemischte Reaktionen.

Martina Renner (Die Linke) sagt:

Aus großer Macht erwächst große Verantwortung. Als Opposition haben wir stets die überzogene Geheimhaltungspolitik der Koalition als Interessenpolitik der Geheimdienste kritisiert und den demokratischen Mehrwert betont, den die Veröffentlichung von gesellschaftlich relevanten Daten darstellt. Ebenso muss der Wert solcher Leaks allerdings daran gemessen werden, ob sie persönliche Daten ausreichend schützen und ob sie die gesellschaftliche, journalistische und parlamentarische Aufklärung befördern oder sie behindern.

Konstantin von Notz (Grüne) hingegen hält den Vorgang für unsäglich:

Wer derartige Dokumente durchsticht und veröffentlicht, der torpediert bewusst die Aufklärung und notwendige Kontrolle der Geheimdienste. Die Arbeit der Dienste und auch parlamentarische Aufklärung brauchen auch Vertraulichkeit. Wer diese Dokumente ausgerechnet Wikileaks, nach all den Diskussionen, die wir um die Praxis der Veröffentlichungen dieser Plattform in den letzten Monaten sehr intensiv geführt haben, zusteckt, dem geht es offensichtlich darum, die weitere Aufklärung bewusst zu sabotieren.

Was auch immer die Veröffentlichung für die Ausschussarbeit bedeutet: Die Dokumente sind für die Öffentlichkeit sehr erhellend. Der riesige Fundus ermöglicht eine ausgiebige Beschäftigung und Bewertung über die vom Ausschuss behandelte Zusammenarbeit von BND und NSA und die Kommunikationsstrategien von Kanzleramt und Geheimdiensten gegenüber dem Parlament.

Patrick Beuth und Kai Biermann ordnen bei ZEIT ONLINE den Leak folgendermaßen ein:

Jeder der will, kann nun nachvollziehen, wie Nachrichtendienste arbeiten und denken. Auch lässt sich erkennen, wie die Bundesregierung sich bemüht, so wenig wie möglich über die Arbeit und die Kooperationen der Nachrichtendienste preiszugeben. Politisch interessant sind all jene Unterlagen, in denen das Parlament Fragen an die Bundesregierung gestellt hat. Denn in dem Leak lässt sich nachvollziehen, wie Regierung und Dienste versuchen, die großen und kleinen parlamentarischen Anfragen so nichtssagend wie möglich zu beantworten.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Und die Süddeutsche.de ergänzt:

Die schwarz-rote Ausschuss-Mehrheit hat am Donnerstag erneut einen Antrag der Opposition vertagt, mit dem der US-Whistleblower Edward Snowden als Zeuge vor den Ausschuss geladen werden sollte. Die Koalitions-Abgeordneten legten zuvor Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofes ein, der sie verpflichtet hatte, dem Ansinnen der Opposition umgehend nachzukommen. Sie wollen damit warten, bis klar ist, ob die Beschwerde Erfolg hat.

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24.11.2016 – Die Bundesregierung lehnt eine Einladung Edward Snowdens zur Befragung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss bisher ab – mit dem Argument, dass sie ihn ausliefern müsste. Der Jurist Nikolaos Gazeas hält dies für rechtlich unbegründet. Nach deutschem Recht werde Snowden eine politische Straftat zur Last gelegt – das befreie Deutschland von einer Auslieferung an die USA, sagte Gazeas im DLF.

BGH: NSA-Ausschuss darf Snowden vorladen

Demonstration "Freiheit statt Angst" Am 30. August 2014 in Berlin

21. November 2016

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Edward Snowden vom NSA-Untersuchungsausschuss persönlich befragt werden muss. Die Oppositionsfraktionen im Bundestag hatten im August einen Antrag an den Bundesgerichtshof (BGH) gestellt, um eine Anhörung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen.
Der Beschluss des BGH bedeutet, dass der Untersuchungsausschuss nun die Bundesregierung in einem Amtshilfeersuchen anfragen muss, die Einladung Snowdens als Zeugen zu ermöglichen. Dies zwingt die Bundesregierung zu reagieren und sich offiziell zum Fall zu äußern.
Der Grüne Konstantin von Notz ist einer der Kläger. Er sagt gegenüber netzpolitik.org:

Wir freuen uns über den rechtsstaatlich sehr klaren Beschluss der Ermittlungsrichterin. Er macht deutlich, dass Große Koalition und die Mehrheit im Untersuchungsausschuss aus CDU/CSU und SPD mit ihrem Ansinnen, eine für die Bundesregierung unangenehme Vernehmung des Zeugen Edward Snowden zu verhindern, gescheitert ist. Wir werden das Thema umgehend erneut aufrufen und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen, auf dessen Grundlage die Bundesregierung endlich agieren und eine Zeugenvernehmung von Edward Snowden vor dem Untersuchungsausschuss in Deutschland ermöglichen muss.

Martina Renner, Obfrau der der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, sagt:

Der Beschluss der Ermittlungsrichterin am BGH ist ein Punktsieg für die Opposition. Er bedeutet, dass die Koalition im Ausschuss die Ladung Snowdens als Zeugen nicht mehr mit schäbigen Verfahrenstricks verhindern kann. Er ist weiterhin der wichtigste Zeuge des Untersuchungsausschusses, der nun endlich gehört werden muss.

Die Bundesregierung müsse sich überlegen – gerade nach der Wahl von Trump – ob sie sich weiter den Wünschen der US-Regierung unterwerfe, oder ob sie sich auf die Seite der Menschenrechte und des Rechtsstaats stelle, so Renner weiter…

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Die Handynummer reicht doch!

20. September 2016

Zur Lokalisierung einer Person reicht eine Telefonnummer, damit eine Drohne per Fernlenkwaffe gezielt töten kann. Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss. Geheimdienste und Regierungsparteien haben diese technische Möglichkeit bestritten – und Telefonnummern an die USA gegeben.
Prof. Dr. Hannes Federrath ist W3-Professor für Sicherheit in verteilten Systemen am Fachbereich Informatik der Universität Hamburg sowie Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik. Dieser Beitrag ging zunächst als Sachverständigengutachten mit dem Titel „Darstellung der Möglichkeiten, mithilfe von – ggf. auch personenbezogenen – Daten eine Lokalisierung bzw. Ortung von Personen durchzuführen“ an den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages, der es beauftragt hat. Alle Rechte vorbehalten.
Aus der Zusammenfassung der Antworten auf die Fragen 3 und 4:

Die auf Drohnen eingesetzten Methoden zur autonomen Lokalisierung erlauben je nach Einsatzbedingungen aus einer Höhe von 2 km die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von 5 m bis 35 m. Durch die Wahl einer tieferen Flughöhe kann die Genauigkeit weiter gesteigert werden. GPS-fähige MFG ermöglichen die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von unter 10 m. Weitere Informationen wie beispielsweise Video, Signals Intelligence (SIGINT) oder Human Intelligence (HUMINT) sind zur Aufklärung des Zielgebiets ggf. hilfreich, aber für eine hinreichend genaue Ortung nicht notwendig.

Eine Telefonnummer (typischerweise die MSISDN) bzw. die netzinternen Rufnummern und Gerätekennungen (z.B. die IMEI und IMSI) sind unter günstigen atmosphärischen Bedingungen als einzige technische Daten ausreichend, um eine Fernlenkwaffe mit einem tödlichen Radius von 5 m mit hinreichender Treffergenauigkeit für eine gezielte Tötung einsetzen zu können. Die Zielführung mit Laser auf Basis einer ggf. zuvor durchgeführten Lokalisierung mit den nachfolgend beschriebenen Verfahren dürfte jedoch das übliche Verfahren der Fernlenkung sein.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Die Süddeutsche Zeitung gibt zu bedenken:

Dass die Bundesregierung sich möglicherweise unwissender macht als sie ist, legt ein Fall aus dem Jahr 2010 nahe. Am 24. November 2010 hat ein Referatsleiter im Bundesinnenministerium einen Erlass in Kraft gesetzt. Dort heißt es: Daten zu Terrorverdächtigen dürften nicht weitergegeben werden, wenn diese "unmittelbar zur Ortung geeignet" sind. Zeitlich in direktem Zusammenhang damit steht der Fall von Bünyamin Erdogan, einem deutscher Staatsbürger. Er kam – keine zwei Monate vor dem Erlass – am 4. Oktober 2010 in einem Drohnen-Abgriff im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ums Leben. Sein Name und wohl auch seine Handy-Daten waren kurz zuvor von deutschen Sicherheitsbehörden an die Amerikaner weitergereicht worden.

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Snowden in Deutschland vernehmen!

Demonstranten fordern im August 2014 auf der "Freiheit statt Angst"-Demonstration den NSA-Whistleblower Edward Snowden nach Deutschland zu holen.

25. August 2016

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag haben einen Antrag an den Bundesgerichtshof gestellt, um eine Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen. Der Ausschuss hatte bereits im Mai 2014 beschlossen, den Whistleblower als Zeugen zu vernehmen, dies ist aber bislang nicht geschehen.
Eine der Klägerinnen, die Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, sieht dafür auch die Bundesregierung verantwortlich: „Koalitionsmehrheit und Bundesregierung missachten den Untersuchungsauftrag des Bundestages, um die US-Regierung nicht zu verärgern.“ Dass die Bundesregierung die Beziehungen zur USA über eine Aufklärung stellt, ist auch in einem 2014 von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten deutlich geworden. Dort heißt es:

Vor diesem Hintergrund dürften nach Auffassung der Bundesregierung vorliegend die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschlands gegenüber dem möglichen Interesse des Untersuchungsausschusses an einer Vernehmung von Herrn Snowden in Deutschland überwiegen.

Der zweite Kläger, der Obmann der Grünenfraktion im NSA-Ausschuss, Konstantin von Notz, hält eine Befragung für unverzichtbar:

Er ist ein Insider, der für den Untersuchungsauftrag zentrale Aussagen machen kann. Eine Erfüllung des Untersuchungsauftrages kann ohne die Vernehmung von Edward Snowden nicht gelingen.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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BND-Reformgesetz: Massenüberwachung legalisieren

Derzeit halblegaler Teilzugriff, bald legaler Generalzugriff: BND am Internet-Knoten DE-CIX.

28. Juni 2016

Abhören deutscher Internet-Knoten, Weltraum-Theorie, illegale Überwachungsziele: Die Liste fragwürdiger Praktiken des Bundesnachrichtendiensts (BND) ist lang. Spätestens seit die Granden des Verfassungsrechts zum Auftakt des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses im Bundestag feststellten, dass „die gesamte deutsche Auslandsaufklärung rechtswidrig ist“, führte an einer Reform der Geheimdienst-Überwachung kein Weg vorbei.
Das Kabinett hat nun den Entwurf für ein neues BND-Gesetz verabschiedet, das „klare Regeln für die Auslandsaufklärung“ festschreiben soll.
Netzpolitik.org titelt hierzu:
Das neue BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.
Und fasst dann zusammen:

  1. Inland: Bisher durfte der Auslandsgeheimdienst BND innerhalb Deutschlands eigentlich nicht abhören. Der Internet-Knoten DE-CIX klagt dagegen, dass er seit 2009 vom BND abgehört wird. Das wird jetzt einfach legalisiert, der BND bekommt einen Vollzugriff.
  2. Masse: Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören, z.B. eine Glasfaser der Telekom zwischen Luxemburg und Wien – und davon eigentlich nur 20 Prozent der Kapazität. Jetzt fallen beide Grenzen und der BND darf ganze Telekommunikationsnetze abhören, also sämtliche Leitungen von Telekom und DE-CIX. Damit wird das „Ausmaß der Überwachung erheblich steigen“.
  3. Anlass: Die Überwachung wird immer mit Terror, Krieg und Proliferation begründet. Das waren schon bisher nur einige von insgesamt acht Abhör-Zielen, inklusive „Cyber-Gefahren“ wie DDoS-Angriffe. Aber auch diese „Beschränkung“ gilt nur für EU-Bürger. Den Rest der Welt darf der BND abhören, um „die Handlungsfähigkeit der BRD zu wahren“ und „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen. Das „erlaubt die Überwachung zu annähernd beliebigen Zielen“.
  4. Metadaten: Die „beliebigen Überwachungsziele“ gelten nur für Inhaltsdaten. Metadaten darf der BND von allen sammeln, die nicht eindeutig als Deutsche erkennbar sind – also im Zweifel immer. Der BND selbst soll Metadaten nur ein halbes Jahr speichern dürfen. Aber der BND darf Metadaten auch massenhaft und automatisch an „Partner“ wie die NSA geben. Schon bisher gibt der BND der NSA mindestens 1.300.000.000 Metadaten – jeden Monat. Das wird jetzt legalisiert.
  5. Kontrolle: Die Kontrolle der Geheimdienste ist bisher zersplittert in drei Gremien, die jeweils nur einen Ausschnitt sehen. Jetzt wird ein viertes Gremium geschaffen, das als „unabhängig“ bezeichnet wird, aber von der Regierung ernannt wird. Auch weiterhin gibt es keine Kontroll-Instanz, die ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des BND hat. Effektive Kontrolle ist so unmöglich.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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BSI-Vize Könen widerspricht BfV-Chef Maaßen

BSI-Vizepräsident Andreas Könen
Bild: ZDF.de

23. Juni 2016

In der 104. Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses des Bundestags trat u.a. Andreas Könen, Vizepräsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf.

Bezüglich der Echtheit der Snowden-Dokumente hat BSI-Vize Könen eine andere Einschätzung als Verfassungsschutz-Präsident Maaßen, der in der letzten Sitzung des Ausschusses spekulierte, Snowden könne ein russischer Agent und die von ihm weitergegebenen Dokumente gefälscht sein.
Nach Könen gebe es grundlegend keinen Zweifel an der Authentizität der Snowden-Dokumente. Die in ihnen beschriebenen Angriffe seien so durchführbar, was das BSI auch einige Male durch Nachprüfungen getestet habe. Jedes einzelne Dokument auf seine Echtheit zu prüfen sei schwer durchführbar, dies sei jedoch für das BSI nicht der entscheidende Punkt, da die in den Dokumenten dargestellten Systeme an sich realistisch seien. Die vor diesen Enthüllungen vom BSI als teuer und unpraktikabel abgetanen Angriffe wurden nach 2013 anders eingeschätzt. Die Bedrohungslage habe sich verändert, weshalb die gewählten Schutzmaßnahmen neu bewertet wurden.
Auch bei der Frage, ob Handynummern dazu genutzt werden können, um Personen genau zu orten, widersprach Könen Maaßen und anderen Vertretern des BfV. Die Ortung einer Person anhand einer Handynummer sei auf wenige Meter genau möglich. Dies ist vor allem in Bezug auf Drohnenanschläge, basierend auf auch von deutschen Behörden weitergegebenen Handynummern, relevant. (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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Ist Snowden ein russischer Spion?

Hans-Georg Maaßen nach dem NSAUA: "Mir hat's richtig Spass gemacht, kann ich nur sagen!" (Montage)
Bild: Screencopy ARD
Fakt

10. Juni 2016

Der Tagesspiegel titelt:

Maaßen und die Verschwörung
Ist Edward Snowden ein russischer Agent? Viele haben diese Vermutung schon geäußert. Dass aber jetzt Verfassungsschutz-Chef Maaßen damit kokettiert, ist beachtlich.

ZEIT ONLINE titelt:

Maaßen beklagt sich über NSA-Untersuchungsausschuss
Der Bundestagsausschuss behindere die Arbeit seiner Behörde, sagt der Verfassungsschutz-Chef. Zudem zweifelt Maaßen an der Rolle Edward Snowdens.

und

Ist Maaßen ein russischer Agent?
Nein, ist er natürlich nicht, aber die Frage kann man ja mal stellen, oder? Immerhin nutzt der Verfassungsschutzchef ähnliche Argumente, um Snowden zu diskreditieren.

Hans-Georg Maaßen glaubt, Edward Snowden sei ein russischer Spion. Nicht, dass er Beweise für seine Behauptung hätte. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz findet nur – aufgrund seiner Erfahrung als Geheimdienstler, wie er sagte –, dass es plausibel sei…

Es gibt kein Indiz für diese Theorie. Sie ist nach allem, was bisher bekannt wurde, abenteuerlich. Selbst hohe amerikanische Geheimdienstler gehen nicht so weit.

Edward Snowden veranlasste das zu dem auf Deutsch verfassten Tweet:

(SVR ist der Auslandsnachrichtendienst, FSB der Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation)

Snowden nutzte dabei die gleiche Satzkonstruktion wie Maaßen und zeigte damit, wie hinterhältig sie ist. Der Fakt wird bestritten, gleichzeitig aber wird das Gerücht gestreut. Das ist nicht nur dünn, es ist Rufmord. Warum sagt Maaßen so etwas?
Weil der Chef des Verfassungsschutzes Teil eines ganzen Kreises von Verantwortlichen in Deutschland ist, die alles dafür tun, um von eben dieser ihrer eigenen Verantwortung in der Spionageaffäre abzulenken.
Wenn er [Maaßen] zugeben würde, dass die Indizien stimmen, die Edward Snowden vorgelegt hat, dann müsste er auch zugeben, dass die Bundesregierung und die deutschen Geheimdienste mitschuldig sind an all der Überwachung, dem Foltern und Töten weltweit. Das wollen sie nicht sein. Lieber schüren sie Zweifel an dem Menschen, der nur eines wollte: eine menschenfreundlichere Welt.

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Frank-Walter Steinmeier vor dem NSAUA

Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier

18. März 2016

Der NSA-Untersuchungsausschuss verhörte am 17.03.2016 den amtierende Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier. Steinmeier hatte in den Jahren seit 2001 mehrere Ämter inne, die mit der NSA-Affäre in Zusammenhang stehen…

  • 1998 -1999 Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste
  • 1999 – 2005 Auch Chef des Bundeskanzleramtes
  • November 2005 – Oktober 2009 Bundesminister des Auswärtigen

In Steinmeiers Amtszeiten fallen mehrere Themen des Untersuchungsausschusses. Insbesondere die Ausarbeitung des Memorandum of Agreements – dem Kooperationsvertrag zwischen BND und NSA – zwischen 1999 und 2002 ist dabei von Interesse. Hier wurden die grundlegenden Vereinbarungen für die Kooperation der Dienste getroffen…
Das Ziel der Operation Eikonal sei gewesen, die Kommunikation zwischen ausländischen Partnern zu erfassen, die durch Deutschland geleitet wurde. Steinmeier war das bekannt und es scheint ihm auch heute richtig…
Das Thema „Geheimer Krieg“ kam in Steinmeiers Eingangsstatement nicht vor. Kein Wort zu den Aktivitäten der USA in Ramstein, keine Bezüge zur Aussage des ehemaligen US-Drohnenbedieners Brandon Bryant aus dem Oktober 2015. Bryant hat in seiner Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss Ramstein als Relaisstation und unersetzlichen Teil der Drohnensteuerung beschrieben.
Auf Nachfrage der Obleute schilderte Steinmeier, dass es erste Diskussionen rund um den Komplex Geheimer Krieg in 2007 gegeben habe. Auslöser war die Einrichtung des US-Kommandos AFRICOM in Stuttgart…
Steinmeier äußerte die bereits von Mitarbeitern des Außenministeriums in den letzten Wochen vorgetragene Auffassung, dass aus Ramstein keine Drohnen starten würden.
Außerdem habe der US-Präsident öffentlich geäußert, es gäbe keine Drohnensteuerung aus Ramstein. Deshalb gäbe es keinen Anlass für die Bundesregierung das anzuzweifeln… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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BND: Zwielichtige Überwachungspraktiken

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
Bild: Screencopy phoenix/YouTube

25. Februar 2016

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, hält einen wesentlichen Teil der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) für "nicht verfassungskonform". Das geht nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR aus einer Stellungnahme der Behörde von Mitte Februar an die G-10-Kommission des Bundestages hervor.
Es geht hierbei um die sog. Funktionsträger-Theorie, nach der Deutsche überwacht werden können, wenn diese für eine ausländische Behörde oder ausländische Firma tätig sind und wenn es in den Gesprächen nicht um private Angelegenheiten geht. Als diese Praxis des BND Ende November 2014 bei einer Zeugenbefragung im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages herauskam, twitterte der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar umgehend entrüstet:

Andrea Voßhoff hatte sich hierzu bisher nicht positioniert. Nun berichtet die Süddeutsche aber aus der Stellungnahme ihrer Behörde:

Die Aussage des Zeugen lasse "vermuten", dass der BND bei dieser Theorie einer "überkommenen Vorstellung" anhänge. Eigentlich müsste auch für den Nachrichtendienst die Maxime gelten: "Im Zweifel für den Grundrechtsschutz". Der BND meine aber offenbar: "Im Zweifel für die Erfassung". Der für den Schutz des Fernmeldegeheimnisses wichtige Grundgesetzartikel 10 mache aber "keinen Unterschied" zwischen privater, geschäftlicher oder politischer Kommunikation.

Bisher sprechen alle Anzeichen aber dafür, dass BND und Bundesregierung trotz aller Kritik im Prinzip an ihrer alten Praxis festhalten wollen. Wenn die Bundesdatenschutzbeauftragte dies ernsthaft ändern möchte, müsste sie hier wohl deutlich nachlegen…
Im Zwielicht steht aber noch ein weiteres Postulat des BND: Die Weltraum-Theorie besagt, dass per Satellit durch den BND in Bad Aibling erfasste Daten nicht unter die Anwendung des BND-Gesetzes fallen. Schließlich sei die Erfassung im rechtsfreien Weltraum geschehen, in dem deutsches Recht nicht gelte. So gewonnene Daten dürften daher auch an die NSA weitergegeben werden.
ZEIT ONLINE ist dem nachgegangen und kommt zu folgender Einschätzung:

Die Gesetze fordern vom BND, dass er sowohl das Abhören als auch die Übermittlung jedweder Daten sauber dokumentiert. Er muss speichern, was er wann und wo mithört und welche Informationen er wem weitergibt…
Dass es eine Dokumentation der Ergebnisse gibt, bestreiten Nachrichtendienst und Bundesregierung rundweg. Der NSA-Ausschuss hat keine entsprechenden Akten bekommen, auch auf Nachfrage nicht. Die Weltraumtheorie diente offensichtlich genau diesem Zweck: abstreiten zu können, dass das Abhören dokumentiert wurde. Denn nach der Weltraumtheorie gelten deutsche Gesetze nicht und damit auch keine Dokumentationspflichten…
"Die Weltraumtheorie bewegt sich juristisch schon auf sehr dünnem Eis", sagt der Ausschussvorsitzende Sensburg. "Bezeichnend aber ist, dass sie wohl vom BND nur erfunden wurde, um außerhalb des BND-Gesetzes handeln zu können."

Der Geist des Auswärtigen Amts…

4. Dezember 2015

Im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages ist u.a. der Zeuge Jürgen Schulz geladen. Er ist Ministerialdirigent im Außenministerium und Beauftragter für Sicherheitspolitik, das umfasst auch die militärische Zusammenarbeit mit den US-Streitkräften in Deutschland.
Schulz berichtete, die Bundesregierung hätte erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Vorwurf einer deutschen Verstrickung in den Drohnenkrieg der USA aufzuklären.
Seit Langem gilt der US-Luftwaffenstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein als Drehscheibe für Drohneneinsätze gegen radikalislamische Freischärler im Mittleren Osten und in Afrika. Auch das in Stuttgart ansässige US-Zentralkommando für den afrikanischen Kontinent (Africom) soll an dieser Art der Kriegführung beteiligt sein.
Der ehemalige US-Drohnenpilot Brandon Bryant, der Drohneneinsätze im Irak, in Afghanistan, Pakistan, Somalia und im Jemen geflogen war, hatte schon Mitte Oktober im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss als Zeuge ausgesagt und berichtet, dass Deutschland als „Relaisstation“ im US-Drohnenkrieg benutzt wird. D.h. dass bei Drohneneinsätzen alle Anfragen und alle Steuersignale über die US-Luftwaffen-Basis in Ramstein abgewickelt werden. Ursprünglich wurde dies schon in einer Panorama-Sendung Anfang April 2014 berichtet.
Seither wissen wir, dass US-Präsident Barack Obama bei seinem Besuch im Juni 2013 in Berlin nur die halbe Wahrheit sagte: „Wir nutzen Deutschland nicht als Ausgangspunkt für unbemannte Drohnen im Rahmen unserer Terrorismusbekämpfung.
Dies war eine bewusste Wortklauberei, denn natürlich ist der Ausgangspunkt der Drohnen nicht Deutschland, sondern die dem Einsatzort nächst gelegene US-Basis in Nahost oder Afrika, und ebenso ist der Ausgangspunkt der Steuer- und Schießbefehle nicht Deutschland, sondern kommt von einer Militärbasis in den USA.
Bei einer Vielzahl parlamentarischer Anfragen der Grünen und der Linkspartei zur Rolle Deutschlands und in Deutschland liegender US-Militärbasen für den Einsatz bewaffneter US-Drohnen antwortete die Bundesregierung immer wieder stereotyp mit einer Variante von Obamas „Dementi“: Einsätze von US-Drohnen würden „in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgeführt“.
Vor dem Untersuchungsausschuss führte der Zeuge Schulz dieses Trauerspiel fort, indem er angab, dass die von der Bundesregierung zur weiteren Aufklärung unternommenen „erheblichen Anstrengungen“ bisher keine neuen Erkenntnisse gebracht hätten. Er persönlich habe aber "keinerlei Zweifel" an der Richtigkeit der Erklärungen von US-amerikanischer Seite.

Einblicke in BND-Selektoren

Bild: Screencopy photographyrz/YouTube

17. November 2015

Ab nächsten Montag sollen die Obleute des NSA-Untersuchungsausschuss im Kanzleramt Einsicht in die Liste der BND-eigenen Selektoren erhalten. Dies war seit Bekanntwerden der Selektoren von den Obleuten der Parteien im Ausschuss gefordert worden.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Kanzleramt den Ausschussmitgliedern am Montag mitgeteilt, dass die Obleute ab der nächsten Woche Einblick in die Liste der BND-Selektoren bekommen. Bislang war dies nur einer „Task-Force“ des Parlamentarischen Kontrollgremiums gestattet worden, die in ihrem Zwischenbericht festgestellt hat, dass mehrere europäische Innenministerien, ein deutscher Diplomat und internationale Organisationen ausspioniert worden sind.
Es handelt sich hierbei, entgegen der ersten Medienberichte, nicht um die Selektoren, die der US-amerikanische Geheimdienst NSA an den BND geschickt hat und die nur vom Sonderbeauftragten Kurt Graulich eingesehen werden durften.
Die BND-Selektoren sind nicht deckungsgleich mit den NSA-Selektoren, aber es gibt Hinweise aus dem Untersuchungsausschuss, dass der BND teilweise Selektoren von der NSA übernommen hat, die zuvor durch die Filter aussortiert worden waren. [übernommen aus netzpolitik.org CC by-nc-sa]
Der Opposition reicht dieses „Zugeständnis“ nicht: