NSA-Timeline:

… fette Beute


9. Oktober 2014

Eine der Datenbanken des BND ist das System „Veras“, das Metadaten in "größerem Umfang" enthält. Hiermit können Profile erstellt und Verbindungen und Netzwerke analysiert werden.
„Veras“ speichert Kontakte bis in die vierte, fünfte Ebene (4-5 Hops). Erfasst werden also ggf. die Bekannten eines Bekannten eines Bekannten eines Bekannten des Verdächtigen.
Hat jeder dieser Bekannten z.B. 40 eigene Kontakte, dann könnte „Veras“ wegen eines einzigen Verdächtigen nach 3 Hops schon die Namen, Adressen, Anrufdaten… von bis zu 2,5 Millionen Personen enthalten! Nach 4 Hops 100 Millionen
Laut Kleine-Welt-Phänomen lässt sich zwischen zwei beliebigen Menschen auf der Erde eine Verbindung über nur sechs Ebenen herstellen. Selbst der US-Geheimdienst NSA wertet “nur” 3 Hops aus!

Illegale Datenbanken…

Bild: Screencopy ZDF/YouTube

9. Oktober 2014

Bei der 16. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses konnte insbes. die Datenschutzbeauftragte des BND, Frau Dr. H. F., befragt werden. Sie erklärte, dass beim BND Inhalts- und Metadaten ohne vorherige grundrechtliche Prüfung gespeichert und verarbeitet werden und dass sie sich mit Behördenchef Gerhard Schindler nicht darauf einigen kann, nach welchen Regeln Aufklärungsinformationen verarbeitet und weitergegeben werden dürfen.
BND-Präsident Schindler sehe die Satellitendaten seines Geheimdienstes im weitgehend rechtsfreien Raum – denn sie seien ja im Weltall erhoben, in dem keine deutschen Gesetze griffen.
Zumindest zwei elementare Datenbanken des BND würden illegal – "ohne das förmlich geforderte Anordnungsverfahren" – betrieben. Dies betreffe mehrere hunderttausend Daten deutscher Staatsbürger.

„Operation Eikonal“ (3)


8. Oktober 2014

Christian Flisek, der Obmann der SPD im NSA-Untersuchungsausschuss, erklärte in einem Pressegespräch, dass nicht der BND, sondern die NSA selbst die Datenweiterleitung von "Operation Eikonal" beendet habe. Dies gehe aus streng geheimen Akten hervor, die dem NSA-Untersuchungsausschuss vorliegen. Flisek bestätigte, dass die sogenannte G10-Kommission, die für die parlamentarische Kontrolle von Abhöraktionen nach dem G10-Gesetz zuständig ist, nicht über die Kooperation informiert worden sei.
Es gibt zum Teil "abwegige Rechtsauffassungen" beim BND. "Das bestärkt uns auch als SPD darin, dass wir hier an den Rechtsgrundlagen entsprechend arbeiten müssen", sagte Flisek.
Die Abgeordneten im NSA-Untersuchungsausschuss sind an strenge Geheimhaltungsvorschriften gebunden. Der Vorsitzende des Ausschusses, Sensburg (CDU), will den Vorgang prüfen…

„Operation Eikonal“ (2)

Bild: public domain state.gov

4. Oktober 2014

Die „Operation Eikonal“ war vom damaligen Kanzleramtsminister und heutigen Außenminister Frank-Walter Steinmeier genehmigt worden. Selbst im BND hatte es Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser anlasslosen Massenüberwachung gegeben.
Nach Artikel 10 des Grundgesetzes ist das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (nicht nur von Deutschen!) geschützt. Darüber wachen das PKGr und die von diesem eingesetzte G-10-Kommission. Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind nur nach den strengen Vorgaben des Artikel-10-Gesetzes erlaubt.
Parlamentarier fragen: War diese Massenüberwachung legal? Warum wurden die Kontrollorgane dann nicht unterrichtet? Wie viele Daten wurden an die US-amerika­nische NSA weitergegeben? Wieso wurde die NSA weiter beliefert, nachdem der BND bemerkte, dass die „amerikanischen Freunde“ die Daten auch zur Wirt­schaftsspionage nutzten? Wie war das, Herr Steinmeier?

„Operation Eikonal“ (1)

Bild: Screencopy st3reo23/YouTube

3. Oktober 2014

Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte per Beweisbeschluss Akten des Kanzleramtes und des BND (Bundesnachrichtendienst) angefordert. Ihr Inhalt ist äußerst brisant: Es geht insbesondere um einen der wichtigsten Kommunikationsknotenpunkte der Welt, den DE-CIX in Frankfurt.
Am 28. April 2002 unterzeichneten der damalige BND-Präsident August Hanning und NSA-Chef Michael Hayden ein "Memorandum of Agreement" über die gemeinsame Zusammenarbeit. Die NSA stellte in der Folge Überwachungs Hard- und Software zur Verfügung, mit der der BND ab 2004 den in Frankfurt einlaufenden Telefonverkehr überwachte und Ende 2005 (endlich) auch das Internet. Die so abgefangenen Daten wurden – grob bereinigt – bis 2008 auch der NSA zur Verfügung gestellt.

Glenn Greenwald ausgezeichnet

Bild: public domain Wikimedia Commons

1. Oktober 2014

Der US-amerikanische Journalist Glenn Greenwald (47) wird mit dem Geschwister-Scholl-Preis ausgezeichnet. Der mit 10 000 Euro dotierte Preis erinnert an Hans und Sophie Scholl, die ihren Widerstand gegen das NS-Regime mit dem Leben bezahlt hatten.
Glenn Greenwald , der Vertraute von Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden bekommt den Preis für sein Buch "Die globale Überwachung". Das beschloss der Münchner Stadtrat am Mittwoch, wie das Kulturreferat mitteilte. In der Jury-Begründung heißt es: "Als engagierter Jurist und leidenschaftlicher Journalist warnt Glenn Greenwald vor einem mächtigen Überwachungsapparat, der unsere Privatsphäre zu zerstören und die Grundlagen der Demokratie zu untergraben droht." Die Auszeichnung wird im Rahmen des Literaturfests München am 1. Dezember verliehen.

Opposition: Verfassungsklage!

Bild: CC-by-nc Jakob Huber/Campact

25. September 2014

Für den NSA-Untersuchungsausschuss ist Edward Snowden der wichtigste Zeuge – darin waren sich alle Parteien einig. Eine Befragung in seinem Moskauer Exil durch deutsche Parlamentarier scheint ausgeschlossen. Seine Befragung in Deutschland lehnt die Bundesregierung seit Monaten ab.
Nun reicht es den Oppositionsparteien. Grüne und Linke haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht – gegen die Bundesregierung und den Ausschuss, um zu erzwingen, dass Snowden in Deutschland befragt werden kann.
"Die Klage soll auch klarstellen, ob wir als Parlament die Regierung und die Geheimdienste kontrollieren, oder die Regierung die Aufklärung kontrollieren kann", sagte Martina Renner, Obfrau der Linken im NSA-Ausschuss.

Anhörung: Herr U. aus B.A.

Bild: CC-by-nc Jakob Huber/Campact

25. September 2014

Stundenlang befragte der NSA-Ausschuss den Leiter der Abhörstation Bad Aibling. Der sagte wenig, aber häufig: „Dazu darf ich öffentlich nichts sagen“. Trotzdem wurde klar, dass dort ein gefährlicher Graubereich existiert.
In Bad Aibling werden mit 120 Mitarbeitern ausgewählte Satellitenverbindungen mit dem Analyseprogramm XKeyScore abgefischt, insbesondere zum Schutz deutscher Truppen im Ausland, vor allem in Afghanistan.
Auch der US-Geheimdienst NSA ist mit einigen Mitarbeitern in Bad Aibling vertreten. Die gesammelten Rohdaten werden gefiltert aber dann in großem Umfang an die Amerikanern weitergeben. Dafür stellen die Amerikaner dem BND hochwertige Technik zur Verfügung.

Maulkorb für Ermittler

Bild: CC-by Maja Dumat/Flickr

23. September 2014

Bislang untersteht die Bundesdatenschützerin dem Innenministerium. Künftig soll sie eine eigene Oberbehörde bekommen und unabhängig von Weisungen werden. Dazu existiert ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit".
Dieser Gesetzentwurf schränkt die Freiheit der Beauftragten in einem wichtigen Punkt ein. Sie darf als Zeugin nur aussagen, wenn es dem Wohle des Bundes oder eines deutschen Landes keine Nachteile bereitet und wenn keine Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu befürchten sind.
Kurz: Die Bundesbeauftragte darf nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen!

Hunderte Akten zurückgehalten…

Bild: Campact

23. September 2014

Akten schwärzen? Es geht noch besser: Die Bundesregierung hält Hunderte Akten ganz zurück. Bevor der Ausschuss sie sehen dürfe, müssten erst die USA gefragt werden.
Offensichtlich hat der BND eine größere Zahl von Vereinbarungen mit anderen Geheimdiensten getroffen, in denen Art und Umfang der Zusammenarbeit definiert sind. Für den Parlamentarischen Ausschuss sind dies wichtige Dokumente, das Kanzleramt verweist auf das Konsultationsverfahren und schweigt.
"Wenn wir das durchgehen lassen, werden sie das bei jedem Untersuchungsausschuss wieder machen", sagen die Grünen. "Das kann sich das Parlament nicht bieten lassen."

Nachtrag zum Merkelphone

Bild: Screencopy YouTube

11. September 2014

Ende Oktober 2013 wurde deutlich, dass das Handy der Bundeskanzlerin vom US-Geheimdienst NSA seit vielen Jahren abgehört wurde. Als sich Angela Merkel am folgenden Tag bei US-Präsident Obama telefonisch beschwerte, war die Antwort: „Die Kanzlerin wird nicht (mehr) abgehört.“ Es folgten weitere erdrückende Indizien bis der Generalbundesanwalt Anfang Juni endlich bereit war, zumindest ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Der Spiegel berichtete Anfang August, dass damals auch weitergehende Maßnahmen gegen die Spähaktion der NSA skizziert aber nicht umgesetzt wurden. Eine Anfrage auf Veröffentlichung dieser Überlegungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde jetzt abgelehnt mit der Begründung, dies würde die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen…

Geschwärzte NSA-Akten


9. September 2014

Bei der Aufklärung des NSA-Skandals sehen die Parlamentarier des Bundestagsuntersuchungsausschusses schwarz. Im wahrsten Sinne. Viele der Akten, die sie von der Bundesregierung und den Behörden zum Thema NSA, BND und Prism bekommen, sind so stark geschwärzt, dass außer einer Anrede oft kaum noch etwas übrigbleibt.
"Überall dort, wo es interessant wird, gibt es weitgehende Schwärzungen und Herausnahmen", sagt Konstantin von Notz, der für die Grünen im Untersuchungsausschuss sitzt.

Schweiz würde Snowden nicht ausliefern

Bild: CC-by WikiLeaks

7. September 2014

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hält eine Vernehmung des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden in der Schweiz für möglich, ohne den Whistleblower an die USA ausliefern zu müssen. Die Behörde kommt in einer internen Evaluation zu dem Schluss, Snowden könnte im Rahmen einer Strafuntersuchung zu den Spionagetätigkeiten fremder Staaten in der Schweiz freies Geleit garantiert werden.
Einziges Hindernis wären "höherrangige staatliche Verpflichtungen". Ob solche vorlägen, müsse noch genauer geprüft werden, schreibt die Bundesanwaltschaft.

Überwachungsdaten für die NSA…

Bild: CC-by-nc-sa ekvidi/Flickr

7. September 2014

Der Bundesnachrichtendienst (BND) speichert am Horchposten im bayerischen Bad Aibling zeitweilig den gesamten Datenverkehr der von ihm angezapften Verbindungen in Afghanistan, Somalia und dem Nahen Osten. Betroffen sei "jegliche Art von Kommunikation: Telefonie, Internetnutzung, E-Mail, GPS-Datenverarbeitung", wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel zitiert. Die vom BND abgefangenen Daten werden auch für die NSA aufbereitet und übermittelt.
Die Linke-Obfrau im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Martina Renner, kritisierte das Vorgehen des BND als "verfassungswidrige Massenüberwachung im Ausland".

Kein Ehrendoktor für Snowden

Bild: CC-by-sa Darkone/Wikimedia

3. September 2014

Anfang April 2014 hatte die Philosophische Fakultät der Uni Rostock beschlossen, Edward Snowden die Ehrendoktorwürde zu verleihen: Er stehe in der Tradition von US-Bürgerrechtlern.
Die Fakultät hatte sieben internationale Gutachter beauftragt, die alle die Verleihung der Ehrendoktorwürde bejahten, da Snowdens Veröffentlichungen auch von wissenschaftlicher Bedeutung seien. "Auf eindrucksvolle Weise arbeiten alle Gutachten die wissenschaftliche Bedeutung des von Snowden aufgedeckten Wissens heraus und empfehlen einstimmig die Verleihung einer Ehrendoktorwürde", heißt es in einer Mitteilung.
Im Mai meldet der Rektor der Uni Rostock Bedenken an, Mitte Juni sprach sich der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern dagegen aus, und nun endgültig auch das Bildungsministerium…

Bundesländer ziehen Konsequenzen

Bild: public domain ZUM-Wiki

29. August 2014

Nahezu alle Bundesländer ziehen rechtliche Konsequenzen aus dem NSA-Abhörskandal. Recherchen von NDR, WDR und SZ zufolge haben 15 Bundesländer ihre Vergaberichtlinien für IT-Dienstleister verschärft oder planen dies. Ziel ist es, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen, die vertrauliche Informationen an ausländische Nachrichtendienste weitergeben könnten. Zahlreiche Landesverwaltungen hatten in den vergangenen Jahren Verträge mit IT-Unternehmen geschlossen, deren Konzerne im Verdacht stehen, mit ausländischen Geheimdiensten zusammenzuarbeiten. Nun überprüft beispielsweise Niedersachsen konkret seine Geschäftsbeziehungen zu Vodafone.

BND überwacht Türkei

Bild: Screencopy phoenix/YouTube

17. August 2014

Als im Oktober letzten Jahres bekannt wurde, dass die NSA jahrelang Telefonate von Kanzlerin Merkel abgehört hatte, stellte sie vor der Presse klar: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht!“.
Nun ist herausgekommen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) nicht nur (versehentlich!) Gespräche der US-Außenminister Hillary Clinton und John Kerry abgehört und (zumindest zeitweise) gespeichert hat, sondern den NATO-Partner Türkei seit Jahren systematisch ausspäht.
Dass auch die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) nichts von diesen Vorgängen wussten, sorgt für großen Unmut. "Ganz offensichtlich unterläuft der BND die parlamentarische Kontrolle." sagte Grünen-Chef Cem Özdemir.

BND hörte Hillary Clinton ab


15. August 2014

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat in mindestens einem Fall ein Gespräch der damaligen US-Außenministerin Hillary Clinton abgehört. Zudem hat die deutsche Bundesregierung angeordnet, einen der Nato-Partner auszuspionieren. Das ergibt sich nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR aus den Dokumenten, die ein Spion im BND an den amerikanischen Geheimdienst CIA übergab. Der im Juli verhaftete Markus R. hat inzwischen gestanden, den USA in den vergangenen zwei Jahren mindestens 218 Dokumente geliefert zu haben.
Natürlich haben die USA inzwischen die von Markus R. gelieferten Informationen im Streit über US-Spionageaktionen in Deutschland genutzt. Das abgehörte Telefonat von Clinton nehmen sie als Beleg dafür, dass auch die Deutschen die USA ausspionierten…

Aufenthalts­genehmigung in Russland

Bild: courtesy of luarfr/Twitter

7. August 2014

Edward Snowdens Asyl in Russland war Ende Juli abgelaufen. Die zuvor in mehreren Ländern gestellten Asylanträge waren erfolglos geblieben. Ebenso sein Angebot, in Deutschland vor dem NSA-Untersuchungsausschuss auszusagen, wenn ihm ein sicherer Aufenthalt gewährt werde. Die Bundesregierung lehnt eine Aussage Snowdens in Deutschland ab, da dadurch das deutsch-amerikanische Verhältnis belastet werde.Daraufhin hatte Snowden eine Aufenthaltsgenehmigung für Russland beantragt, die jetzt ab dem 1. August für einen Zeitraum von drei Jahren genehmigt wurde.
Snowdens Anwalt Anatolij Kutscherena erläuterte, Snowden könne sich in Russland frei bewegen, er dürfe auch bis zu drei Monaten ins Ausland reisen. "Er hat Arbeit, führt ein bescheidenes Leben und lernt aktiv die russische Sprache", betonte Kutscherena.

Greenwald sagt ab!


1. August 2014

Der Journalist Glenn Greenwald, der im Besitz der Snowden-Dokumente ist und deren Veröffentlichung entscheidend vorantreibt, sollte im September von dem NSA-Untersuchungsausschuss des Parlaments befragt werden.
Jetzt hat Greenwald die geplante Videovernehmung abgesagt. Er wolle den Bundestag gerne unterstützen, wenn es um eine "ernsthafte Untersuchung" der Ausforschung von Deutschen durch die NSA gehe, schreibt Greenwald. Durch die Ablehnung, den "Schlüsselzeugen" Snowden zu vernehmen, hätten deutsche Politiker jedoch gezeigt, dass es ihnen wichtiger sei, die USA nicht zu verärgern, statt die NSA-Spionage ernsthaft aufklären zu wollen.