BND-Aufsicht: mangelhaft!

26. März 2015

Klaus Landefeld, Aufsichtsrat beim Frankfurter Netzknoten DE-CIX – dem Internet-Knoten mit dem weltweit größten Datendurchsatz – berichtete im NSA-Untersuchungsausschuss vom Fortbestehen der Abhörpraxis des BND seit 2009. Trotz schwerer Bedenken habe der DE-CIX diese Praxis hinnehmen müssen.
Zudem soll das Bundeskanzleramt mehrmals interveniert haben und sowohl die G10-Kommission, als auch die Bundesnetzagentur davon abgehalten haben, das Abhören zu untersuchen.
Weiterhin führte Landefeld aus, dass der BND sich nicht nur für außerdeutsche Leitungen interessiere, wie etwa in den arabischen Raum, sondern auch für innerdeutsche Leitungen, auf denen über 90 Prozent des Verkehrs grundrechtsgeschützt sei. Es ließe sich „absolut nicht trennscharf“ entscheiden, was im Netz „deutsch ist oder nicht“.
Der Zeuge forderte von der Politik, eindeutige Vorschriften zu erlassen, was gesetzlich zulässig sei, und insbesondere Grenzen zu setzen für die erlaubte Speicherdauer.
Die erste Anforderung des BND ging 2009 an den DE-CIX, führte Landefeld aus. Da die Wünsche sehr weit gegangen seien, hätten die Zuständigen versucht, Kontakt mit der G10-Kommission des Bundestags aufzunehmen, die einschlägige Anträge genehmigen muss. Bis auf ein Mitglied habe sich aber kein Abgeordneter zu einem Gespräch bereit erklärt. Im Anschluss habe das Bundeskanzleramt klargestellt, dass der DE-CIX vor Erhalt einer Anordnung schweigen müsse und auch danach Geheimhaltungsvorschriften unterliege.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.