UN: Grundrecht auf Datenschutz gestärkt

Bild: UN Geneva

27. März 2015

Die Vereinten Nationen bekommen erstmals in ihrer Geschichte einen Sonderberichterstatter, der das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Datenschutz vertritt. Zunächst für drei Jahre soll der neue Berichterstatter gemäß der von Brasilien und Deutschland initiierten Entschließung Verstöße der Mitgliedsstaaten gegen die im Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Artikel 17 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankerte Datenschutzrechte aufdecken. Dabei soll auch die Überwachungspolitik der Mitgliedsländer beobachtet werden.
Außenminister Walter Steinmeier bemerkte dazu in Berlin: „Mit der unaufhaltsamen Digitalisierung unserer Lebenswelt stehen wir beim Schutz der Privatsphäre vor neuen Fragen, die spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden auch in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Ein effektiver Schutz der Privatsphäre lässt sich nur gemeinsam und global erreichen.
Bürgerrechtsorganisationen weltweit haben die Nachricht positiv aufgenommen und wollen den Berichterstatter unterstützen.

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