27.11.2012 Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger lässt sich durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Zu diesem Fazit kommt ein Positionspapier einer ganze Reihe an Wissenschaftlern um das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Die Unterzeichner sehen unabsehbare negative Folgen für die Volkswirtschaft und die Informationsfreiheit in Deutschland.