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Vorratsdatenspeicherung – Schwarz-gelber Osterkrimi – Politik – sueddeutsche.de

Vorratsdatenspeicherung – Schwarz-gelber Osterkrimi

Vorratsdatenspeicherung ist das Horten von Daten in unvorstellbarem Umfang: Wer hat mit wem wie lange telefoniert? Wer hat an wen eine SMS oder eine E-Mail verschickt? Wer hat Kopien davon bekommen? Wer hat wann und wie oft welche Seiten im Internet aufgerufen? Das alles soll der inneren Sicherheit dienen. Vorratsdatenspeicherung erfasst alles im Netz: die Daten des harmlosen Geplauders, die Daten des Telefonats zwischen Anwalt und Mandant, den E-Mail-Verkehr eines verzweifelten Menschen mit der Telefonseelsorge.

Es handelt sich um einen Grundrechtseingriff mit bisher unbekannter Streubreite. Dagegen war der Lauschangriff eine Petitesse. Das Bundesverfassungsgericht hat das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor gut einem Jahr verworfen. Alle bis dahin gespeicherten Daten mussten gelöscht werden – allein bei der Deutschen Telekom war das ein Datenvolumen, das der Zeichenmenge von 38 Millionen Romanen entsprach.

Quelle: Vorratsdatenspeicherung – Schwarz-gelber Osterkrimi – Politik – sueddeutsche.de


Die Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung stößt auf heftige Kritik. EU-Kommissarin Cecilia Malström wird unseriöser Umgang mit Statistiken und die Publikation von "unbelegten Einschätzungen" als Fakten vorgeworfen.

Haltet den Datendieb!

Haltet den Datendieb! (Klaus Stuttmann Karikaturen - 02.03.2010)
Bild: Verkleinertes Original mit freundlicher Genehmigung Klaus Stuttmann
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2.3.2010 Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so

Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so

Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, ist seit 2008 in Kraft. Es verpflichtet alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern. Was bedeutet, dass die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet erfasst werden und ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar sind. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.

Quelle: Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so | Digital | ZEIT ONLINE