Frankreichs Überwachung verletzt Menschenrechte

20. Januar 2016

Fünf UN-Experten kritisierten in einer gemeinsamen Erklärung vom 19. Januar Frankreichs Ausbau der flächendeckenden Überwachung und das Gesetz zum Ausnahmezustand. Die Berichterstatter erklärten die Maßnahmen für exzessiv, unverhältnismäßig und im klaren Widerspruch zu internationalen Abkommen.
Es ist eine echte Seltenheit, dass sich UN-Sonderberichterstatter gemeinsam an einen Staat wenden. In einer öffentlichen Stellungnahme äußerten sich nun fünf Berichterstatter des UN-Menschrechtsrats zur Sicherheitspolitik Frankreichs, welche im letzten Jahr Überwachungsmaßnahmen national und international massiv ausbaute. Die unabhängigen UN-Berichterstatter sorgen sich über die Durchsuchungsmöglichkeiten von Geräten einschließlich Daten in der Cloud, ohne richterliche Aufsicht oder Kontrolle, welche durch den Ausnahmezustand möglich wurden. Sie weisen darauf hin, dass Durchsuchungen, die nicht durch den Verfassungsrat autorisiert werden müssen: Durchsuchungen von anderen Computern im Netzwerken ermöglichen, was zu einem Zugriff auf eine sehr große Anzahl von Speichersystemen und Geräten führt, vom sozialen Leben und bis hin zu allen digitalen Aktivität von Personen, je nachdem, was vom Erstgerät aus zugänglich ist.
Weiterhin bemängeln sie die Aufweichung der Kontrollen für die Sperre von Webseiten durch das Ausnahmezustands-Gesetz: „Wir wollen unsere Bedenken wiederholen, insbesondere im Hinblick auf das Fehlen einer richterlichen Kontrolle.“
Schließlich kritisieren sie das im Sommer 2015 verabschiedete Geheimdienstgesetz, welches Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, Black Boxen in ihren Rechenzentren aufzustellen, um Kommunikationsmetadaten mitzuschneiden und diese mit vorher eingestellten Filtern nach „auffälligen“ Mustern zu durchsuchen. Problematisch seien auch „die vage definierten Bestimmungen – insbesondere die Speicherung von internationalen Kommunikationen, die unter sehr weitgefassten Umständen erlaubt ist – und die langen Speicherfristen, ohne dass Garantien oder eine unabhängige richterliche Kontrolle vorgesehen wurden.“ [Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa]

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