12. Dezember 2014
Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte einstimmig beschlossen, Edward Snowden als Zeugen zu hören. Die Koalitionsparteien wollten ihn in seinem Moskauer Exil anhören, obwohl sein Anwalt dies entschieden zurückgewiesen hatte. Für eine Anhörung in Deutschland hätte ihm freies Geleit zugesichert werden müssen. Die Bundesregierung hatte aber ein Rechtsgutachten aus den USA eingeholt, in dem ein sicheres Geleit als problematisch eingeschätzt wurde.
Die Oppositionsparteien, Grüne und Linke, sahen sich daher in ihren Rechten, Zeugen zu laden, eingeschränkt und hatten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht. Diese wurde nun als unzulässig abgewiesen.