Das Fernmeldegeheimnis endet nicht an der deutschen Grenze

6. September 2013 Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, erhebt auf einer Pressekonferenz Vorwürfe gegen das Ministerium des Inneren und dessen Handeln im NSA-Skandal: "… das Fernmeldegeheimnis endet nicht an der deutschen Grenze, wenn ein Internetpäckchen über einen Server in den USA geroutet wird. Natürlich unterliegt das dem Fernmeldegeheimnis." ZEIT ONLINE

6. September 2013


Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, erhebt auf einer Pressekonferenz Vorwürfe gegen das Ministerium des Inneren und dessen Handeln im NSA-Skandal: "… das Fernmeldegeheimnis endet nicht an der deutschen Grenze, wenn ein Internetpäckchen über einen Server in den USA geroutet wird. Natürlich unterliegt das dem Fernmeldegeheimnis."


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