Über 40 Organisationen und Verbände, darunter auch Attac, haben Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gestern in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, "sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen".

Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so

Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so

Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, ist seit 2008 in Kraft. Es verpflichtet alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern. Was bedeutet, dass die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet erfasst werden und ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar sind. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.

Quelle: Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so | Digital | ZEIT ONLINE


2.3.2010 Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.


17.11.2007 Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat den Entwicklungsstopp für den heftig umstrittenen Bundestrojaner beim Bundeskriminalamt (BKA) wieder aufgehoben. Dies berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Der CDU-Politiker treibt demnach sein Prestigeprojekt der heimlichen Online-Durchsuchung gegen alle Widerstände weiter voran.

heise online – 30.11.07 – Bundesrat segnet Vorratsdatenspeicherung ab

Bundesrat segnet Vorratsdatenspeicherung ab

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag trotz massiver Proteste das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen gebilligt. Telekommunikationsanbieter müssen demnach künftig Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr vorhalten. Ein Antrag des Landes Berlin, aufgrund des unzureichenden Schutzes von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten oder Rechtsanwälten vor Ausschnüffelungen den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen, erhielt keine Mehrheit.

Quelle: heise online – 30.11.07 – Bundesrat segnet Vorratsdatenspeicherung ab

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Bild: Wolfgang Schäuble (public domain)

Die Vorratsdatenspeicherung Die Bundesregierung hat zum 01.01.2008 die systematische und verdachtsunabhängige Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung eingeführt. Im Namen der Verbrechensbekämpfung wird nun nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Kontakt gestanden hat. Bei der Handynutzung wird auch der jeweilige Standort festgehalten. Die Nutzung des Internets soll ebenfalls bald nachvollziehbar sein.

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