Überwachung
Social Networks: Was verraten soziale Netzwerke? Alles!
Social Networks: Was verraten soziale Netzwerke? Alles!
Wenn es um Privatsphäre ging, war die größte Sorge von Datenschützern lange, den Inhalt von Kommunikation zu sichern. Briefe lesen, Telefonate mitschneiden, Gespräche belauschen – diese Dinge sollten unbedingt verhindert oder auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt werden.
Aber je besser die Netzwerke, in denen wir Menschen uns so organisieren, öffentlich einsehbar sind, desto stärker wird auch offensichtlich, wie viel allein diese Vernetzungsdaten über uns verraten. Und dass sie im Zweifel die bedrohlicheren Informationen über uns bereithalten.
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All die Daten, die Seiten wie Facebook über Nutzer sammeln, kann auch die Polizei bekommen. Was genau sie kriegt, steht in Handbüchern, die nun veröffentlicht wurden.
02.03.2010 Wenn es sein muss, dürfen Vorratsdaten verwendet werden. Aber nicht alle und nicht in jedem Fall. Was das Urteil aus Karlsruhe im Einzelnen bedeutet.
Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so
Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so
Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, ist seit 2008 in Kraft. Es verpflichtet alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern. Was bedeutet, dass die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet erfasst werden und ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar sind. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.
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Eine amerikanische Schulverwaltung loggte sich auf den Notebooks ihrer Schüler ein und schaltete unbemerkt die Webcam ein, um sie zu kontrollieren – auch zu Hause.
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Quarks & Co zu: Vorratsdatenspeicherung
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heise online – Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
heise online – Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Quelle: heise online – Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung
2.3.2010 Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
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Unmanned micro aircraft being deployed in Iraq
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31.8.2007 Innenminister Schäuble will das BKA künftig auch ohne Genehmigung Computer ausspähen lassen – zumindest vorübergehend. Für die SPD ist die Richtererlaubnis jedoch Grundvoraussetzung für die umstrittenen Online-Durchsuchungen. Bei der heutigen Expertenrunde der Koalition droht neuer Streit.