Sicherheit
(3/3)Totale Überwachung – Teil 3 – Big Brother City
(2/3)Totale Überwachung – Teil 3 – Big Brother City
(1/3)Totale Überwachung – Teil 3 – Big Brother City
(2/3)Totale Überwachung – Teil 2 – Wir werden alle überwacht
(5/5)Totale Überwachung – Teil 1 – Kontrolle Total
(4/5)Totale Überwachung – Teil 1 – Kontrolle Total
(3/5)Totale Überwachung – Teil 1 – Kontrolle Total
(2/5)Totale Überwachung – Teil 1 – Kontrolle Total
(1/5)Totale Überwachung – Teil 1 – Kontrolle Total
Google findet gehackte Webseiten
Die Abzocker: Die Hotspot Abzocke
Die Abzocker: Die WLAN-Abzocke
All die Daten, die Seiten wie Facebook über Nutzer sammeln, kann auch die Polizei bekommen. Was genau sie kriegt, steht in Handbüchern, die nun veröffentlicht wurden.
02.03.2010 Wenn es sein muss, dürfen Vorratsdaten verwendet werden. Aber nicht alle und nicht in jedem Fall. Was das Urteil aus Karlsruhe im Einzelnen bedeutet.
Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so
Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so
Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden. Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, ist seit 2008 in Kraft. Es verpflichtet alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern. Was bedeutet, dass die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet erfasst werden und ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar sind. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.
Quelle: Vorratsdaten: Speichern ja, aber nicht so | Digital | ZEIT ONLINE