BND: Zwielichtige Überwachungspraktiken

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
Bild: Screencopy phoenix/YouTube

25. Februar 2016

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, hält einen wesentlichen Teil der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) für "nicht verfassungskonform". Das geht nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR aus einer Stellungnahme der Behörde von Mitte Februar an die G-10-Kommission des Bundestages hervor.
Es geht hierbei um die sog. Funktionsträger-Theorie, nach der Deutsche überwacht werden können, wenn diese für eine ausländische Behörde oder ausländische Firma tätig sind und wenn es in den Gesprächen nicht um private Angelegenheiten geht. Als diese Praxis des BND Ende November 2014 bei einer Zeugenbefragung im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages herauskam, twitterte der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar umgehend entrüstet:

Andrea Voßhoff hatte sich hierzu bisher nicht positioniert. Nun berichtet die Süddeutsche aber aus der Stellungnahme ihrer Behörde:

Die Aussage des Zeugen lasse "vermuten", dass der BND bei dieser Theorie einer "überkommenen Vorstellung" anhänge. Eigentlich müsste auch für den Nachrichtendienst die Maxime gelten: "Im Zweifel für den Grundrechtsschutz". Der BND meine aber offenbar: "Im Zweifel für die Erfassung". Der für den Schutz des Fernmeldegeheimnisses wichtige Grundgesetzartikel 10 mache aber "keinen Unterschied" zwischen privater, geschäftlicher oder politischer Kommunikation.

Bisher sprechen alle Anzeichen aber dafür, dass BND und Bundesregierung trotz aller Kritik im Prinzip an ihrer alten Praxis festhalten wollen. Wenn die Bundesdatenschutzbeauftragte dies ernsthaft ändern möchte, müsste sie hier wohl deutlich nachlegen…
Im Zwielicht steht aber noch ein weiteres Postulat des BND: Die Weltraum-Theorie besagt, dass per Satellit durch den BND in Bad Aibling erfasste Daten nicht unter die Anwendung des BND-Gesetzes fallen. Schließlich sei die Erfassung im rechtsfreien Weltraum geschehen, in dem deutsches Recht nicht gelte. So gewonnene Daten dürften daher auch an die NSA weitergegeben werden.
ZEIT ONLINE ist dem nachgegangen und kommt zu folgender Einschätzung:

Die Gesetze fordern vom BND, dass er sowohl das Abhören als auch die Übermittlung jedweder Daten sauber dokumentiert. Er muss speichern, was er wann und wo mithört und welche Informationen er wem weitergibt…
Dass es eine Dokumentation der Ergebnisse gibt, bestreiten Nachrichtendienst und Bundesregierung rundweg. Der NSA-Ausschuss hat keine entsprechenden Akten bekommen, auch auf Nachfrage nicht. Die Weltraumtheorie diente offensichtlich genau diesem Zweck: abstreiten zu können, dass das Abhören dokumentiert wurde. Denn nach der Weltraumtheorie gelten deutsche Gesetze nicht und damit auch keine Dokumentationspflichten…
"Die Weltraumtheorie bewegt sich juristisch schon auf sehr dünnem Eis", sagt der Ausschussvorsitzende Sensburg. "Bezeichnend aber ist, dass sie wohl vom BND nur erfunden wurde, um außerhalb des BND-Gesetzes handeln zu können."

Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung

30. Mai 2015

Am 30. Mai demonstrierten die „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ vor dem Bundeskanzleramt in Berlin unter dem Motto: „Frau Merkel: Aussitzen ist Beihilfe!“.
Prominente Gäste und Redner waren Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und heutige Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), Dr. Burkhard Hirsch, kämpferischer Bürgerrechtler und ehem. Vizepräsident des Deutschen Bundestages und der Rechtsexperte der Grünen Hans-Christian Ströbele, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Deutschen Bundestages und des NSA-Untersuchungsausschusses. Verlesen wurde auch ein persönliches Grußwort von Edward Snowden.
Burkhard Hirsch: „Wir sind… dafür, dass unsere Grundrechte gewahrt werden, dass unser Privatleben privat bleibt, dass unsere Berufsgeheimnisse geschützt bleiben, dass sich unsere Nachrichtendienste nicht zu trojanischen Eseln fremder Interessen machen lassen und parlamentarisch kontrolliert werden.“
Peter Schaar befasste sich ausführlich mit der von der Regierung geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung: „Wer den Datenschutz aushöhlt, gefährdet damit auch andere Grundrechte. Die Versammlungsfreiheit genauso wie die Meinungsfreiheit!“
Besonders perfide sei die neue Strafvorschrift zur „Datenhehlerei“. Betroffen wären nicht nur Whistleblower. „Auch Journalisten müssten grundsätzlich mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sich aus derartigen Quellen stammende Informationen weit im Vorfeld einer Veröffentlichung verschaffen oder solche Informationen weitergeben.“