Armutszeugnis für das US-Repräsentantenhaus

HPSCI Abschlussbericht: viele geschwärzte Seiten...

22. Dezember 2016

Der Geheimdienstausschuss des US-Repräsentantenhauses (HPSCI) veröffentlichte am Donnerstag den vollständigen 37-seitigen Abschlussbericht über Edward Snowden und die Auswirkungen der durch ihn verursachten Enthüllungen. Zuvor war schon Mitte September eine 3-seitige Zusammenfassung veröffentlicht worden.
Der Bericht enthält die schon bekannten Anschuldigungen und wieder fehlen entsprechende Belege. Behauptet wird u.a.:

  1. Edward Snowden hatte und hat immer noch Kontakte zu russischen Geheimdiensten.
  2. Er habe nicht versucht, seine Bedenken zuvor an die zuständigen Stellen heranzutragen.
  3. Das Pentagon fand 13 "Hochrisiko"-Sicherheitsprobleme, die durch die Weitergabe sensibler Überwachungsdokumente an die Medien durch Snowden verursacht wurden.

Unter der Überschrift „Welchen Schaden hat Snowden verursacht?“ folgen einige methodische Hinweise und dann eine Tabelle, die aber vollständig geschwärzt ist.
Es schließt sich eine weitere, eingeschränkte Bewertung an:

„Allerdings zeigt schon die begrenzte Schadensbeurteilung auf Dokumente der Stufe eins (die bereits in den Medien veröffentlicht wurden) durch die Nachrichtendienste, dass Snowdens Veröffentlichungen der nationalen Sicherheit einen massiven Schaden zugefügt haben. Einige wenige Beispiele, die unten aufgeführt sind, veranschaulichen den Umfang des Schadens.“

Alle nun folgenden Beispiele (Seiten 24 – 27) sind (außer den Fußnoten) vollständig geschwärzt.

Edward Snowden twitterte unmittelbar:

Nicht verwunderlich, dass der HPSCI-Bericht von offensichtlichen Unwahrheiten durchzogen ist. Die einzige Überraschung ist, wie es unbeabsichtigt entlastend ist.

Nach drei Jahren der Untersuchung und Millionen von Dollars,
können sie keine Nachweise präsentieren für eine schädliche Absicht, fremden Einfluss oder einen Schaden. Beeindruckend.

Snowden wies in einer Serie von weiteren Tweets auf Ungereimtheiten und offensichtliche Fehler des Berichts hin und schloss:

Schlussbemerkung: Der Bericht des HPSCI räumt ein, dass ich die Festplatten gelöscht und zurückgelassen habe, anstatt zu riskieren, sie durch Russland zu bringen. Froh, dass das geklärt ist.

Public Intelligence | Reuters | The Intercept | The Guardian

Lightshow für Snowden

Solidaritätsbotschaften an der Fassade des „Newseums“

10. Dezember  2016

Zu Ehren des internationalen Tags der Menschenrechte projizierte die Kampagne „Pardon Snowden“ am Samstagabend Botschaften des Dankes an den Whistleblower auf die Fassade des „Newseums“, einer Institution, die der Presse- und der Meinungsfreiheit gewidmet ist.
40 Minuten lang erhellten Nachrichten aus aller Welt die vierstöckigen Steinpanele, in die der Text des „First Amendments“, des 1. Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten, graviert ist. Die nicht genehmigte spontane Aktion fand nur wenige Blocks vom „Weißen Haus“ entfern statt.
Die Aktivisten hatten mehr als 4.000 Botschaften der Solidarität gesammelt.

Solidaritätsbotschaften an der Fassade des „Newseums“

Auch der demokratische Senator Bernie Sanders schloss sich der Kampagne an:

Die durch Edward Snowden enthüllten Informationen haben den Kongress und das amerikanische Volk in die Lage versetzt, zu verstehen, in welchem Ausmaß die NSA ihre Macht missbraucht und unsere konstitutionellen Rechte verletzt hat.

Pardon Snowden | The Guardian

„Diebische Elster“ über den Wolken

Präsentation des GCHQ erklärt GSM-Funk in Flugzeugen

7. Dezember 2016

Seit mindestens acht Jahren überwachen die NSA und sein Partnerdienst GCHQ den Mobilfunk über den Wolken, wie aus Snowden-Dokumenten hervorgeht, über die das Online-Magazin "The Intercept" und die Zeitung "Le Monde" berichten.
heise online erläutert:

Aus einer GCHQ-Präsentation von 2012 geht hervor, dass die Briten über das Programm "Southwinds" alle GSM-Mobilfunkaktivitäten einschließlich Telefonaten, SMS sowie Verbindungs- und Standortdaten in Flugzeugen sammeln…
Die abgehörten Daten würden dann abgeglichen mit den Passagierlisten, Flugnummern und Airline-Codes, um den Namen eines Nutzers ausfindig zu machen. Mit im Zentrum entsprechender bekannter Spionageprogramme, die oft mit Vogelnamen verknüpft waren und Titel wie "Thieving Magpie" oder "Homing Pigeon" trugen, habe spätestens seit 2005 neben Air Mexico auch Air France gestanden.

heise online | The Intercept | Ars Technica | DocumentCloud

Yahoo News: Snowden Interview

Edward Snowden im Interview mit Katie Couric von „Yahoo Global News“ in Moskau

4. Dezember 2016

In einem Exklusiv-Interview mit Katie Couric von „Yahoo Global News“ in Moskau nahm Edward Snowden Stellung zu Donald Trump, Vladimir Putin und der schwindenden Hoffnung auf eine Begnadigung durch Präsident Obama.
Edward Snowden argumentierte u.a.:

Wir haben ein zweigliedriges System der Gerechtigkeit in den Vereinigten Staaten, wo Menschen, die entweder eng mit der Regierung verbunden sind oder die Zugang zu unglaublich vielen Ressourcen haben, nur sehr leichte Strafen bekommen.
Vielleicht der bekannteste Fall in der jüngsten Geschichte ist hier General Petraeus, der Informationen weitergegeben hat, deren Geheimhaltungsstufe weitaus höher war als die der von mir an Journalisten übergebenen Dokumente. Und er hat diese Information nicht der Öffentlichkeit zugutekommen lassen, sondern sie an seine Biographin und Liebhaberin zum eigenen Vorteil weitergereicht…
Trotz dieser klassifizierten Informationen, die er enthüllte, hat er nie einen einzigen Tag im Gefängnis verbracht.
Als der ranghöchste Beamte der Vereinigten Staaten, General James Clapper, das amerikanische Volk und den ganzen Kongress vor laufender Kamera unter Eid im Senat belogen hatte bei der berühmten Befragung durch Senator Ron Wyden, wurde er nicht einmal angeklagt. Aber was er getan hatte, eine eidesstattliche Falschaussage vor dem Kongress, ist ein Verbrechen. Es wird typischerweise mit 3 bis 5 Jahren Gefängnis bestraft.

Der Vier-Sterne-General und frühere CIA-Chef David Petraeus, der als Kandidat für das Kabinett des designierten US-Präsidenten Donald Trump gehandelt wird, hatte als streng vertraulich eingestufte Informationen an seine Biografin und Geliebte Paula Broadwell weitergegeben – laut US-Justiz acht Dokumentensammlungen aus seiner Zeit als Kommandeur der internationalen Truppen in Afghanistan.
Petraeus hatte die Vorwürfe erst bestritten, legte dann aber ein Geständnis ab. So konnte er sich schließlich mit dem Justizministerium einigen und einen für ihn peinlichen Prozess vermeiden.
Über zwei Jahre nach seinem Rücktritt hat ein Richter Petraeus zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe von 100.000 Dollar verurteilt.

The Hill | SPIEGEL ONLINE | Yahoo News | Yahoo News

WikiLeaks veröffentlicht Dokumente aus NSA-Ausschuss

Cartoon
Bild: WikiLeaks

1. Dezember 2016

Die Enthüllungsplattform Wikileaks hat über 90 Gigabyte Dokumente veröffentlicht, die im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses stehen. Aus einem Dokument geht unter anderem hervor, dass ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) mindestens zwei Jahre lang zur „Programmierung und Bewerkstelligung der Handhabung“ des Spionageprogramms XKeyscore abgeordnet war. Mit dieser Software erfasst und überwacht der US-Geheimdienst NSA in Echtzeit die elektronische Kommunikation beliebiger Zielpersonen weltweit.
Die von Wikileaks veröffentlichten 2.420 Dokumente haben maximal die niedrigste Geheimhaltungsstufe VS-NfD. Höhere Geheimhaltungsstufen wurden während des Untersuchungsausschusses nicht digitalisiert und sind teilweise nur in Leseräumen im Kanzleramt oder beim BND zugänglich.
Die Veröffentlichung stößt bei Mitgliedern des Untersuchungsausschusses auf gemischte Reaktionen.

Martina Renner (Die Linke) sagt:

Aus großer Macht erwächst große Verantwortung. Als Opposition haben wir stets die überzogene Geheimhaltungspolitik der Koalition als Interessenpolitik der Geheimdienste kritisiert und den demokratischen Mehrwert betont, den die Veröffentlichung von gesellschaftlich relevanten Daten darstellt. Ebenso muss der Wert solcher Leaks allerdings daran gemessen werden, ob sie persönliche Daten ausreichend schützen und ob sie die gesellschaftliche, journalistische und parlamentarische Aufklärung befördern oder sie behindern.

Konstantin von Notz (Grüne) hingegen hält den Vorgang für unsäglich:

Wer derartige Dokumente durchsticht und veröffentlicht, der torpediert bewusst die Aufklärung und notwendige Kontrolle der Geheimdienste. Die Arbeit der Dienste und auch parlamentarische Aufklärung brauchen auch Vertraulichkeit. Wer diese Dokumente ausgerechnet Wikileaks, nach all den Diskussionen, die wir um die Praxis der Veröffentlichungen dieser Plattform in den letzten Monaten sehr intensiv geführt haben, zusteckt, dem geht es offensichtlich darum, die weitere Aufklärung bewusst zu sabotieren.

Was auch immer die Veröffentlichung für die Ausschussarbeit bedeutet: Die Dokumente sind für die Öffentlichkeit sehr erhellend. Der riesige Fundus ermöglicht eine ausgiebige Beschäftigung und Bewertung über die vom Ausschuss behandelte Zusammenarbeit von BND und NSA und die Kommunikationsstrategien von Kanzleramt und Geheimdiensten gegenüber dem Parlament.

Patrick Beuth und Kai Biermann ordnen bei ZEIT ONLINE den Leak folgendermaßen ein:

Jeder der will, kann nun nachvollziehen, wie Nachrichtendienste arbeiten und denken. Auch lässt sich erkennen, wie die Bundesregierung sich bemüht, so wenig wie möglich über die Arbeit und die Kooperationen der Nachrichtendienste preiszugeben. Politisch interessant sind all jene Unterlagen, in denen das Parlament Fragen an die Bundesregierung gestellt hat. Denn in dem Leak lässt sich nachvollziehen, wie Regierung und Dienste versuchen, die großen und kleinen parlamentarischen Anfragen so nichtssagend wie möglich zu beantworten.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Und die Süddeutsche.de ergänzt:

Die schwarz-rote Ausschuss-Mehrheit hat am Donnerstag erneut einen Antrag der Opposition vertagt, mit dem der US-Whistleblower Edward Snowden als Zeuge vor den Ausschuss geladen werden sollte. Die Koalitions-Abgeordneten legten zuvor Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofes ein, der sie verpflichtet hatte, dem Ansinnen der Opposition umgehend nachzukommen. Sie wollen damit warten, bis klar ist, ob die Beschwerde Erfolg hat.

netzpolitik.org | WikiLeaks | ZEIT ONLINE | Süddeutsche.de | SPIEGEL ONLINE

Edward Snowden begnadigen!

Pardon Snowden Kampagne

30. November 2016

Die Mitte September gestartete Kampagne „Pardon Snowden“ hat durch den Wahlsieg Donald Trumps als neuem US-Präsidenten wieder Fahrt aufgenommen.
Schon vor gut einer Woche hatten sich über dreißig amerikanische Schriftsteller mit einer Großanzeige in der New York Times an Präsident Obama gewandt und die Begnadigung von Edward Snowden gefordert.
Nun kam Unterstützung von unerwarteter Seite:

Mitarbeiter des Church-Komitees aus der Watergate-Ära drängen auf Nachsicht für @Snowden.

Auch Amnesty Deutschland klinkt sich ein:

Pardon Snowden | The Intercept | Twitter

BGH: NSA-Ausschuss darf Snowden vorladen

Demonstration "Freiheit statt Angst" Am 30. August 2014 in Berlin

21. November 2016

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Edward Snowden vom NSA-Untersuchungsausschuss persönlich befragt werden muss. Die Oppositionsfraktionen im Bundestag hatten im August einen Antrag an den Bundesgerichtshof (BGH) gestellt, um eine Anhörung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen.
Der Beschluss des BGH bedeutet, dass der Untersuchungsausschuss nun die Bundesregierung in einem Amtshilfeersuchen anfragen muss, die Einladung Snowdens als Zeugen zu ermöglichen. Dies zwingt die Bundesregierung zu reagieren und sich offiziell zum Fall zu äußern.
Der Grüne Konstantin von Notz ist einer der Kläger. Er sagt gegenüber netzpolitik.org:

Wir freuen uns über den rechtsstaatlich sehr klaren Beschluss der Ermittlungsrichterin. Er macht deutlich, dass Große Koalition und die Mehrheit im Untersuchungsausschuss aus CDU/CSU und SPD mit ihrem Ansinnen, eine für die Bundesregierung unangenehme Vernehmung des Zeugen Edward Snowden zu verhindern, gescheitert ist. Wir werden das Thema umgehend erneut aufrufen und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen, auf dessen Grundlage die Bundesregierung endlich agieren und eine Zeugenvernehmung von Edward Snowden vor dem Untersuchungsausschuss in Deutschland ermöglichen muss.

Martina Renner, Obfrau der der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, sagt:

Der Beschluss der Ermittlungsrichterin am BGH ist ein Punktsieg für die Opposition. Er bedeutet, dass die Koalition im Ausschuss die Ladung Snowdens als Zeugen nicht mehr mit schäbigen Verfahrenstricks verhindern kann. Er ist weiterhin der wichtigste Zeuge des Untersuchungsausschusses, der nun endlich gehört werden muss.

Die Bundesregierung müsse sich überlegen – gerade nach der Wahl von Trump – ob sie sich weiter den Wünschen der US-Regierung unterwerfe, oder ob sie sich auf die Seite der Menschenrechte und des Rechtsstaats stelle, so Renner weiter…

netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | Süddeutsche.de | ZEIT ONLINE | Golem.de

Was nun Herr Obama?

Barack Obama, Mike Pompeo, Donald Trump (Karikaturen)

18. November 2016

Der designierte US-Präsident Donald Trump hat den Republikaner Mike Pompeo als neuen CIA-Direktor vorgesehen.

ZEIT ONLINE gibt eine kurze Charakterisierung des Mannes:

Pompeo war als Abgeordneter aus Kansas gegen die Schließung illegaler CIA-Gefängnisse und von Guantánamo Bay sowie gegen die Vorschrift, wonach alle Verhöre strikt nach Anti-Folter-Gesetzen ablaufen müssen. Die Todesstrafe für den NSA-Whistleblower Edward Snowden hielt er für angemessen, die von Snowden offengelegte Massenüberwachung der US-Regierung will er ausbauen. Jüngste zaghafte NSA-Reformen wie die Presidential Policy Directive 28 will Pompeo deshalb am liebsten zurücknehmen.

International wächst die Sorge, wie sich die Politik der USA unter Donald Trump entwickeln wird. Von verschiedenen Seiten wird auch versucht, Präsident Obama zu bewegen, den Whistleblower Edward Snowden zu begnadigen, bevor er sein Amt an Trump übergibt.

Mehr als 50 Preisträger des Right Livelihood Award (Alternativer Nobelpreis) forderten die Begnadigung ihres Kollegen Edward Snowden, der im Jahr 2014 geehrt wurde für seinen Mut und sein Geschick bei der Aufdeckung der beispiellosen Überwachungsprogramme, die grundlegende demokratische Prozesse und verfassungsmäßige Rechte verletzen.

Anlässlich des Abschiedsbesuchs von US-Präsident Barack Obama in Berlin hatten die ARD und der Spiegel Gelegenheit für ein Interview.
SPIEGEL ONLINE berichtet:

Auf die Frage, ob er den Whistleblower Edward Snowden, der sich seit geraumer Zeit in Russland aufhält und somit den US-Gerichten entzieht, noch vor Ende seiner Amtszeit begnadigen werde, sagte Obama: "Ich kann niemanden begnadigen, der nicht von einem Gericht verurteilt wurde. Ich glaube, Herr Snowden hat einige berechtigte Sorgen angesprochen. Wenn Herr Snowden beschließen sollte, sich den Gerichten zu stellen und seine Anwälte ihre Argumente vorbringen, dann werden diese Fragen eine Rolle spielen."

Trevor Timm twitterte: Die Behauptung, dass Snowden vor Gericht gehen muss, bevor er begnadigt werden kann, ist einfach falsch. Siehe die berühmteste Begnadigung überhaupt: Nixon

Und die Webseite Techdirt erläutert:

Das stimmt einfach nicht – wie jeder wissen müsste, wenn man sich daran erinnert, dass Gerald Ford Richard Nixon begnadigt hat, noch bevor er angeklagt wurde.

Und es scheint, dass der Präsident das weiß. Weil… Obama drei iranische Amerikaner begnadigt hat, die noch nicht vor Gericht standen. Das ist dieses Jahr passiert. Dass er also sagt, es sei unmöglich, jemanden zu begnadigen, der nicht vor Gericht steht, ist einfach, sachlich, historisch falsch.

Und es gibt ein Urteil des Obersten Gerichts, das das völlig klarmacht. Vor 150 Jahren, in der Entscheidung „Ex Parte Garland", urteilte der Oberste Gerichtshof:
Die Berechtigung zu begnadigen, die dem Präsidenten durch die Verfassung verliehen wird, ist unbeschränkt, außer im Falle eines Impeachments…

ZEIT ONLINE | SPIEGEL ONLINE | The Intercept | Reason.com | Techdirt | Stand With Snowden

Donald Trump wird neuer US-Präsident

Donald Trump

16. November 2016

Am 8. November war in allgemeiner Wahl das Wahlleutekollegium zur Wahl des 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika ermittelt worden. Die Mannschaft Donald Trump / Mike Pence erzielte 306 republikanische, Hillary Clinton / Tim Kaine nur 232 demokratische Wahlleute. Damit stand Donald Trump als Sieger für die am 19. Dezember stattfindende Stimmabgabe der Wahlleute fest.
Zuvor noch am 21. Oktober hatte die New York Times als aktuelle Wahlprognose verkündet, dass die Chancen für einen Wahlsieg von Hillary Clinton bei 93 % liegen:

Edward Snowden bezog sich auf diesen Aufmacher der New York Times und twitterte am gleichen Tag:

„Vielleicht wird es nie eine sicherere Wahl geben, bei der man für eine dritte Option stimmen sollte.“

Mit diesem (inzwischen gelöschten) Tweet wollte Snowden die Empfehlung geben, mal einen anderen alternativen Kandidaten einer kleinen Partei zu wählen, da der Sieg von Hillary Clinton ja schon feststehe.

Nun zog er die Lehre aus dieser Fehleinschätzung:
„Dieser Tweet hat mir gezeigt, dass politische Wissenschaft keine Wissenschaft ist.“

Vielleicht hat dies mit dazu beigetragen, dass Gary Johnson von der Libertären Partei und Jill Stein von den Grünen immerhin zusammen knapp 6 Millionen Stimmen (4,35 %) erhielten – das beste Ergebnis seit 16 Jahren.

The Independent | Wikipedia

BVerfG: Staatswohl geht vor Geheimdienstkontrolle

Bild: Andreas

15. November 2016

Die Bundesregierung muss dem NSA-Untersuchungsausschuss keinen Einblick in die Liste inaktiver NSA-Selektoren gewähren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Da Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, dürfe die Bundesregierung nicht frei über die Informationen verfügen…
Der BND hatte jahrelang anhand dieser Selektoren, die als Suchkriterien fungierten, der NSA Informationen geliefert. Unter den Selektoren waren auch solche, die gegen deutsche und europäische Interessen verstießen. Bekannt wurde unter anderem, dass auf den Listen auch Regierungen und Institutionen europäischer Länder standen, beispielsweise der französische Außenminister.
Im September 2015 hatten die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag Organklage beim BVerfG eingereicht. Sie sollten die Listen nicht einsehen dürfen und sahen dadurch ihr Recht auf Aktenvorlage im NSA-Untersuchungsausschuss von der Bundesregierung beschnitten…

Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, ist enttäuscht:

Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt absehbar im Dunkeln bleiben. Das Gericht legt die Kontrolle damit ein Stück weit in die Hand von Whistleblowern. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind so vorprogrammiert.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | ZEIT ONLINE

NSA: weltweit Server gehackt

Auszug der mutmaßlich von der NSA gehackten Server

31. Oktober 2016

Die Hacker-Gruppe "The Shadow Brokers" macht wieder von sich reden, indem sie eine Liste von mutmaßlich von der NSA gehackten Servern veröffentlicht. Die meisten der mehr als 300 betroffenen Rechner stehen in China, gefolgt von Japan, Südkorea, Spanien, Deutschland, Indien, Taiwan, Mexiko, Italien und Russland. Die Daten scheinen aus dem Hack der mit der NSA assoziierten Equation Group zu stammen.
Edward Snowden twittert:

Bemerkenswert hierbei: Die NSA hackt befreundete Länder und Universitätssysteme, um von diesen Opfern aus eigene Angriffe zu starten. Scheint ungesetzlich zu sein.

WinFuture.de konkretisiert:

Eine ganze Reihe von betroffenen Servern wird unter Domains Russlands und Chinas betrieben. Dies entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Immerhin werden Politiker und Militärs der USA nicht müde, ständig zu erwähnen, dass aus diesen beiden Ländern die IT-Sicherheit kritischer IT-Systeme von US-Behörden und -Unternehmen bedroht sei und man sich daher für einen Schlagabtausch im Netz rüsten müsse…
Als Ausgangspunkt für NSA-Angriffe auf andere Systeme dienten so auch Geräte im Rechenzentrum der Bundeswehr-Universität in München. Hinzu kommen hierzulande aber auch Server der Unis in Rostock, Gießen und Erlangen. Insbe-sondere der Missbrauch der Systeme der Bundeswehr-Uni kann heikel sein – wenn das eigentliche Opfer dies nicht in der eigentlichen Form erkennt, sondern annimmt, vom deutschen Staat attackiert worden zu sein.

Und watson.ch berichtet aus der Schweiz:

watson hat sich die von den Hackern publizierte Liste angeschaut. Darauf ist mindestens drei Mal der Standort Genf zu finden. Die entsprechenden IP-Adressen führen zur Universität Genf, die somit mutmaßlich für Hacker-Attacken der NSA missbraucht worden ist. In der Schweiz betreibt die Stiftung Switch das Schweizer Hochschulnetzwerk. Sie vernetzt die Hochschulen seit 1989 und unterstützt die Schweizer Wirtschaft im Kampf gegen Internetkriminalität.
Auf Anfrage bestätigt Switch den Angriff: «Infektionen im Netz sind nichts Außergewöhnliches und passieren mehrmals täglich. Speziell an diesem Fall ist der Absender NSA. Konkret waren im Zeitraum von 2001 bis 2003 drei Server der Universität Genf betroffen.

WinFuture.de | Golem.de | Ars Technica | derStandard.at | watson.ch | SPIEGEL ONLINE

Der Kampf um Privatsphäre wird auf den Titelseiten gewonnen

Edward Snowdens Interview mit Dan Gillmor — Süddeutsche Zeitung Editors Lab
Bild: Screencopy Global Editors Network

27. Oktober 2016

Bei einer von Süddeutscher Zeitung und dem Global Editors Network ausgerichteten Veranstaltung zur Zukunft des investigativen Journalismus war auch Edward Snowden live zugeschaltet.

Edward Snowden [kritisierte], dass er in Deutschland kein Asyl bekomme. Dies geschehe, obwohl der Bundesregierung klar sei, dass durch seine Veröffentlichungen niemand zu Schaden gekommen ist und die Strafverfolgung durch US-Behörden politisch motiviert ist.
Besonders enttäuscht zeigte Snowden sich darüber, dass in diesem Zusammenhang mit der Angst vor einer Bestrafung durch die USA argumentiert wird. Die Drohkulisse, die Vereinigten Staaten könnten Geheimdienstkooperationen einstellen und Informationen zurückhalten, von denen das Leben deutscher Bürger abhängt, sei eine beschämende Fantasie.

Wenn Menschenrechte verhandelbar werden, weil es da eine andere mächtige Regierung gibt, die Vorteile verspricht, wenn man nicht auf die Menschenrechte achtet – wie soll Deutschland sich da etwa China gegenüberstellen, wenn dort ein solcher Fall eintritt?

Entsprechend der thematischen Ausrichtung der Veranstaltung drehte sich ein großer Teil des Gesprächs um Verantwortung und Möglichkeiten des Journalismus. Der ehemalige NSA-Dienstleister nutzte die Gelegenheit, sein einflussreiches Publikum für die Gefahren zu sensibilisieren „Könnt ihr eure Quellen geheim halten?“, fragte Snowden in dem knapp 70-minütigen Gespräch. Das „goldene Zeitalter der Überwachung“ stelle gerade für den Journalismus eine große Gefahr dar, so Snowden. Erneut betonte Snowden, dass der Kampf um Privatsphäre nur politisch und nicht technisch zu gewinnen sei. Deshalb spiele journalistische Berichterstattung so eine entscheidende Rolle und deshalb befürworte er die (verantwortungsvolle) Veröffentlichung von geheimen Informationen, die im öffentlichen Interesse liegen.

Journalisten trifft es zuerst. Sie werden immer mehr zu einer bedrohten Klasse, wenn wir an das Recht auf Privatsphäre denken. Ich kann Tipps geben, wie ihr eure Kommunikation schützen könnt, aber das ist ein Kampf, den ihr so nicht gewinnen könnt. Ihr müsst ihn auf den Titelseiten führen und ihr müsst ihn gewinnen, wenn ihr in der Zukunft in der Lage sein wollt, so zu berichten, wie ihr es bislang konntet.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Süddeutsche.de | Global Editors Network/YouTube

BND: Überwachungsbefugnisse erweitert

Fassade BND Berlin

21. Oktober  2016

Mit den Stimmen der großen Koalition stimmte der Bundestag am Freitag für eine Reform des Bundesnachrichtendienstes, der die Überwachungsbefugnisse des BND deutlich erweitert. Die Opposition stimmte dagegen.
netzpolitik.org fasste am 18. Oktober fünf drastische Folgen dieser Reform so zusammen:

  1. Abhören wird jetzt auch im Inland legal:
    Der Auslandsgeheimdienst hat bisher ohne Erlaubnis auch im Inland Infrastrukturen angezapft. Das soll mit dem neuen Gesetz legal werden.
  2. 100 Prozent Überwachung statt Limits:
    Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören – und davon nur 20% des Datenverkehrs abgreifen. Mit dem neuen Gesetz sollen beide Grenzen wegfallen.
  3. Gummiparagrafen statt klarer Abhörgründe:
    Schon bisher gab es für den Bundesnachrichtendienst keine klaren Überwachungsgründe als Begrenzung. Mit den neuen Regeln lässt sich nun wirklich alles rechtfertigen.
  4. Vorratsdatenspeicherung für die NSA:
    Der BND sammelt ohne Erlaubnis auch Metadaten – und gibt davon monatlich 1,3 Milliarden an die NSA weiter. Das soll jetzt mit dem neuen Gesetz legalisiert werden.
  5. Noch mehr Gremien statt echter Kontrolle:
    Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ist schon jetzt in drei schwache Gremien zersplittert. Ein viertes macht es auch nicht besser.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Heise-online titelt

BND-Reform: Bundestag beschließt Internetüberwachung à la NSA

und lässt abschließend auch die Opposition zu Wort kommen:

"Dies ist ein schlechter Tag für die Geheimdienste und die Demokratie", meinte der Grüne Konstantin von Notz. Es bleibe beim "desaströsen Bild des BND" in der Öffentlichkeit, für das die Politik Verantwortung trage. Das Gesetz werde vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht scheitern, prophezeite der Grüne. Der BND habe die digitale Welt zum grundrechtsfreien Raum erklärt und gezeigt, dass "Ausspähen unter Freunden volle Kanne geht". Diese Probleme verschärfe Schwarz-Rot nun.

netzpolitik.org | heise online | Süddeutsche.de | SPIEGEL ONLINE

Helft Snowdens Helfern jetzt!

Bild: Screencopy Edward Snowden/Twitter

7. Oktober  2016

Im Sommer 2013 hatten zwei Flüchtlingsfamilien aus Sri Lanka Edward Snowden in Hongkong aufgenommen, als er auf der Flucht vor den US-Behörden in der Stadt untertauchte. Nun haben sie selbst Angst vor Verfolgung, denn Sri-lankische Kriminalbeamte sind nach Hongkong gekommen und haben sich nach ihnen erkundigt. Sie benötigen dringend Unterstützung, um sich an einem sicheren Ort ein neues Leben aufbauen zu können.

Edward Snowden twittert deshalb:

Sie riskierten ihre Sicherheit, um das Richtige zu tun. Jetzt brauchen sie unsere Hilfe. Sie können hier spenden, wenn möglich

GoFundMe

E-Mails aller Nutzer durchsucht

Yahoo!

4. Oktober 2016

Yahoo hat im Auftrag amerikanischer Geheimdienste alle eingehenden E-Mails aller Nutzer nach bestimmten Selektoren durchsuchen müssen. Das Unternehmen steht nur Wochen nach einem bekannt gewordenen Datenleck damit schon wieder in der Kritik.
Wie Reuters exklusiv meldet, hat Yahoo im Jahr 2015 ein Programm gebaut, mit dem es im Auftrag amerikanischer Geheimdienste alle eingehenden E-Mails aller Nutzer nach bestimmten Selektoren durchsuchte.
Yahoo kam damit einer geheimen staatlichen Anordnung nach, wobei die Anfrage nach Auskunft der Quellen auf FBI oder NSA zurückgeht. Anfragen in dieser Breite und für so viele Accounts sind ungewöhnlich. Reuters schreibt, dass es der erste Fall sei, bei dem der gesamte Mailverkehr eines Unternehmens durch einen Geheimdienst durchsucht werde. Unklar ist auch, ob andere Firmen ähnliche Anordnungen erhalten haben.
Da das Spionage-Programm offenbar an Yahoos Sicherheitsabteilung vorbei installiert worden sei, hätte diese das Programm im Mai 2015 für einen Hackerangriff gehalten, berichtet Reuters. Yahoos Sicherheitschef Alex Stamos verließ daraufhin das Unternehmen.
Auf Anfrage nach dem Vorfall erläuterte ein Sprecher von Yahoo nur, dass man sich an Gesetze halte. Yahoo kommt aus den negativen Schlagzeilen nicht raus. Erst kürzlich wurde bekannt, dass 500 Millionen Nutzerdaten bei einem Hack abgeflossen seien… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | ZEIT ONLINE | Süddeutsche.de | Reuters

Kasseler Bürgerpreis: "Das Glas der Vernunft"

Kasseler Bürgerpreis „Das Glas der Vernunft“

25. September 2016

In diesem Jahr wird zum 26. Mal der Kasseler Bürgerpreis "Das Glas der Vernunft" verliehen. Vorstand und Kuratorium der Gesellschaft der Freunde und Förderer dieses Preises haben den Whistleblower Edward Snowden als Preisträger gewählt.

Edward Snowden hat mit seinen Enthüllungen über Datensammlungen amerikanischer Geheimdienste, die der demokratischen Kontrolle entzogen wurden, für eine deutlich gesteigerte Sensibilität bei den Bürgerinnen und Bürgern gesorgt und vielen Akteuren aus der Politik zum Nachdenken und Umdenken Anlass gegeben. Mit Mut, Kompetenz und Vernunft hat er eine Gewissensentscheidung getroffen und dabei sein bisheriges Leben und seine Sicherheit für eine größere Sache aufs Spiel gesetzt.

So umstritten er auch ist: Edward Snowden hat uns aufmerksam gemacht auf die Gefahren einer ungezügelten Datennutzung und einer Datenspeicherung und eine Diskussion darüber ausgelöst, was Staaten dürfen und wie weit ihnen erlaubt sein soll zu gehen, wenn die individuellen Freiheiten des Einzelnen tangiert sind.

Er sieht Grundrechte nicht nur in Frage gestellt, sondern angesichts globaler Gefahren aufgegeben. Auch in Zeiten des Terrors müsse man unsere Werte, unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat verteidigen.

Stadt Kassel

Die Handynummer reicht doch!

20. September 2016

Zur Lokalisierung einer Person reicht eine Telefonnummer, damit eine Drohne per Fernlenkwaffe gezielt töten kann. Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss. Geheimdienste und Regierungsparteien haben diese technische Möglichkeit bestritten – und Telefonnummern an die USA gegeben.
Prof. Dr. Hannes Federrath ist W3-Professor für Sicherheit in verteilten Systemen am Fachbereich Informatik der Universität Hamburg sowie Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik. Dieser Beitrag ging zunächst als Sachverständigengutachten mit dem Titel „Darstellung der Möglichkeiten, mithilfe von – ggf. auch personenbezogenen – Daten eine Lokalisierung bzw. Ortung von Personen durchzuführen“ an den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages, der es beauftragt hat. Alle Rechte vorbehalten.
Aus der Zusammenfassung der Antworten auf die Fragen 3 und 4:

Die auf Drohnen eingesetzten Methoden zur autonomen Lokalisierung erlauben je nach Einsatzbedingungen aus einer Höhe von 2 km die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von 5 m bis 35 m. Durch die Wahl einer tieferen Flughöhe kann die Genauigkeit weiter gesteigert werden. GPS-fähige MFG ermöglichen die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von unter 10 m. Weitere Informationen wie beispielsweise Video, Signals Intelligence (SIGINT) oder Human Intelligence (HUMINT) sind zur Aufklärung des Zielgebiets ggf. hilfreich, aber für eine hinreichend genaue Ortung nicht notwendig.

Eine Telefonnummer (typischerweise die MSISDN) bzw. die netzinternen Rufnummern und Gerätekennungen (z.B. die IMEI und IMSI) sind unter günstigen atmosphärischen Bedingungen als einzige technische Daten ausreichend, um eine Fernlenkwaffe mit einem tödlichen Radius von 5 m mit hinreichender Treffergenauigkeit für eine gezielte Tötung einsetzen zu können. Die Zielführung mit Laser auf Basis einer ggf. zuvor durchgeführten Lokalisierung mit den nachfolgend beschriebenen Verfahren dürfte jedoch das übliche Verfahren der Fernlenkung sein.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Die Süddeutsche Zeitung gibt zu bedenken:

Dass die Bundesregierung sich möglicherweise unwissender macht als sie ist, legt ein Fall aus dem Jahr 2010 nahe. Am 24. November 2010 hat ein Referatsleiter im Bundesinnenministerium einen Erlass in Kraft gesetzt. Dort heißt es: Daten zu Terrorverdächtigen dürften nicht weitergegeben werden, wenn diese "unmittelbar zur Ortung geeignet" sind. Zeitlich in direktem Zusammenhang damit steht der Fall von Bünyamin Erdogan, einem deutscher Staatsbürger. Er kam – keine zwei Monate vor dem Erlass – am 4. Oktober 2010 in einem Drohnen-Abgriff im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ums Leben. Sein Name und wohl auch seine Handy-Daten waren kurz zuvor von deutschen Sicherheitsbehörden an die Amerikaner weitergereicht worden.

netzpolitik.org | ZEIT ONLINE | Süddeutsche.de | Süddeutsche.de

Fake-News sind kaum totzukriegen

Der italienische Informatiker Alberto Brandolini

18. September 2016

Trotz des niederschmetternden Abschlussberichts des Geheimdienstausschusses des US-Repräsentantenhauses bewahrt Edward Snowden seinen Sinn für Humor.
Da gibt es das “Bullshit-Asymmetrie-Gesetz”, das nach seinem Erfinder, dem italienischen Informatiker Alberto Brandolini, auch “Brandolinis Gesetz” genannt wird.
Snowden twittert:

Haben Sie sich jemals gewundert, warum die Regierung lügt, auch wenn sie weiß, dass sie dabei erwischt wird? Asymmetrie…
Brandolinis Gesetz:
Die Energie, die benötigt wird, um Unsinn zu widerlegen, ist um Größenordnungen höher als die Energie ihn zu produzieren!

Klage wegen Überwachung am Internetknoten DE-CIX

Zentrale des BND in Berlin

16. September 2016

Es bestehen große Zweifel, ob die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach dem G10-Gesetz rechtens ist. Der BND wird jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verklagt, um die Rechtmäßigkeit der praktisch durchgeführten Massenüberwachung prüfen zu lassen.
Eingereicht hat die Klageschrift die DE-CIX Management GmbH, die das Telekommunikationsgeheimnis ihrer Kunden verletzt sieht. Der weltweit größte Netzknoten für Telekommunikationsdaten des DE-CIX in Frankfurt/Main hat im letzten Jahr sein zwanzigjähriges Bestehen gefeiert, dort wird ein erheblicher Teil der europäischen Kommunikation abgewickelt. Alle großen Telekommunikationsanbieter sind dort Kunden, etwa zwei Drittel sind aus Deutschland und der EU. Das macht ihn zu einem attraktiven Ziel für Geheimdienste: DE-CIX erhält Überwachungsanordnungen des BND und muss sie technisch umsetzen.
Dass Kabel angezapft werden, um Daten aus dem In- und Ausland an die BND-Zentrale zu liefern, ist kein Geheimnis mehr. Fast zweihundert Länder, inklusive verbündeter Staaten, umfasst das Interessengebiet des BND. Wie weit das aber legal ist und in welcher Form, ist umstritten…
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, hat in einer gutachterlichen Stellungnahme die Rechtmäßigkeit der Anordnungen zur strategischen Fernmeldeaufklärung untersucht. In dem Gutachten sind neben den gesetzlichen Grundlagen und dem Verfassungsrecht auch Fragen in Bezug auf die Charta der Grundrechte der EU angesprochen. DE-CIX sieht sich durch das Gutachten bestätigt und verweist für die heutige Einreichung der Klage auf „gewichtige Zweifel“, dass die derzeitige Überwachungspraxis rechtmäßig ist…
Hans-Jürgen Papier bezieht dazu in seinem Gutachten für das Telekommunikationsgeheimnis nach Artikel 10 eine klare Position:
Nach heute weit überwiegender Rechtsauffassung in der Literatur kommt gerade dem Grundrecht aus Art. 10 I GG keine auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland begrenzte Schutzwirkung zu.
Das bedeutet, dass das Telekommunikationsgeheimnis auch dann greift, wenn der BND ausländische Telekommunikation von im Ausland lebenden Menschen mitschneidet… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | ZEIT ONLINE

Ein unwürdiges Dokument

Pulitzer Preisträger Barton Gellman

15. September 2016

Nachdem die weltweite Kampagne „Pardon Snowden“ eine große positive Resonanz gefunden hatte, schlägt das Establishment skrupellos zurück.
Nach zweijährigen Ermittlungen hat der Geheimdienstausschuss des US-Repräsentantenhauses (HPSCI) seinen Abschlussbericht über Edward Snowden und die Auswirkungen der durch ihn verursachten Enthüllungen veröffentlicht – genauer gesagt: Von dem 36-seitigen Bericht wurden der Öffentlichkeit – aus Sicherheitsgründen – lediglich 3 Seiten zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde ein von allen Mitgliedern des Ausschusses unterzeichneter Begleitbrief veröffentlicht, in dem Präsident Barack Obama auffordert wird, Snowden nicht zu begnadigen.
Der Inhalt der Dokumente ist schäbig, niederträchtig, niederschmetternd…
Snowden beginnt, über Twitter einiges richtigzustellen, aber schließt dann mit der Bemerkung:

Ich könnte so weitermachen. Fazit: Nach "zwei Jahren der Untersuchung" hätte das amerikanische Volk Besseres verdient. Mit diesem Bericht setzt sich der Ausschuss selbst herab.

Pulitzer Preisträger Barton Gellman, der die Snowden-Materialien für die Washington Post aufbereitet hatte, twitterte:

Nun, ich glaube, ich muss vielleicht etwas aufschreiben. Der HPSCI-Bericht über Snowden ist aggressiv unehrlich.

Die Analyse und Kritik von Barton Gellman – veröffentlicht in The Century Foundation – steht unter der Überschrift

Des Geheimdienstausschusses des US-Repräsentantenhauses entsetzlicher, abscheulicher, äußerst schlechter Report

und ist vernichtend:

Nach etwa einem Tag des Nachdenkens darüber, glaube ich, dass es noch schlimmer ist. Der Bericht ist nicht nur einseitig, nicht nur unheilvoll, nicht nur verächtlich. Er ist nichtig…

Es ist ein weiterer entmutigender Hinweis auf den Zustand der gesetzgebenden Aufsicht, dass die zweiundzwanzig Mitglieder des Ausschusses, Republikaner und Demokraten, einstimmig namentlich unterzeichnet haben…

Die wirkliche Bürde dieses Berichts, der am Vorabend der Premiere von Oliver Stones Snowden Film veröffentlicht wurde, ist es, dass er eine Art Gegenerzählung anbieten soll. Eine begleitende Pressemitteilung zitiert Ausschussmitglieder, die Snowden als "keinen Helden", "keinen Patrioten" und "einen Verräter" beschreiben…

Der veröffentlichte Bericht ist das armselige Zeugnis einer Kontrollinstanz, die auf der ganzen Linie versagt hat.
Sein einziges Ziel scheint es zu sein, Edward Snowden in Misskredit zu bringen und so eine Begnadigung nach Möglichkeit auszuschließen. Dass dieser Bericht einstimmig parteiübergreifend gebilligt wurde, zeigt, dass die viel gepriesenen „Checks and Balances“ der US-Amerikanischen Demokratie nicht (mehr) funktioniert haben.

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