09/2009 Gegen alle Einwände von Experten setzt das Bundesfamilienministerium die Kinderpornografie-Sperren durch. Die Argumente sind so löchrig wie der geplante Sichtschutz für illegale Inhalte. Obwohl alle Provider das wissen, werden sie mitmachen – aus Angst, in die böse Ecke gedrängt zu werden.


Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) sollte den Zugang zu Webseiten in Deutschland erschweren, die pornographische Darstellungen sexueller Handlungen von und an Kindern (Kinderpornografie) enthalten. Das 2010 in Kraft getretene Gesetz wurde de facto nicht angewendet und im Dezember 2011 vorzeitig aufgehoben.