Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) sollte den Zugang zu Webseiten in Deutschland erschweren, die pornographische Darstellungen sexueller Handlungen von und an Kindern (Kinderpornografie) enthalten. Das 2010 in Kraft getretene Gesetz wurde de facto nicht angewendet und im Dezember 2011 vorzeitig aufgehoben.