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News zum Thema Computer-Sicherheit | heise Security
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Family: Curculionidae
Size: 17.0 mm (8 to 22 mm)
Distribution: From Spain via Algeria and southern France to Greece and the Bosporus
Location: Italy, Sicilia, Roccapalumba, Fiume Torte, 500 m
leg. Korell, 3.IV.1968; det. R.Frieser, 1978
Photo: U.Schmidt, 2025
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Family: Curculionidae
Size: 17.0 mm ( 9 to 17 mm)
Distribution: Algeria, Tunisia
Location: Algeria, Saida, 81 km south
leg. H.J.Mager, 24.IV.1973; det. U.Schmidt, 2025
Photo: U.Schmidt, 2025
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Family: Curculionidae
Size: 16.0 mm (9 to 20 mm)
Distribution: Morocco, Iberian Peninsula, Southern France
Location: Portugal, Sintra Mountains, 150 m
leg. H.J.Mager, V.1975; det. U.Schmidt, 2025
Photo: U.Schmidt, 2025
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Family: Curculionidae
Size: 7.8 mm
Distribution: Western North Africa
Location: Algeria, Saida, 81 km south
leg. H.J.Mager, 24.IV.1973; det. R.Frieser, 1978
Photo: U.Schmidt, 2025
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Family: Curculionidae
Size: 8.3 mm
Distribution: Western North Africa, Iberian Peninsula to the Balkans
Biology: Larval development in the bulbs of Liliaceae
Location: Spain, Tarregona, Tarrés
leg. H.J.Mager, 5.V.1975; det R.Frieser, 1975
Photo: U.Schmidt, 2025
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Family: Curculionidae
Size: 2.8 mm (2.4 to 2.8 mm)
Origin: Europe without the North
Biology: Lives on beeches
Location: Germany, Bavaria, Schwaben, Heroldingen
leg. H.Muehle, 1.VIII.2013; det. I.Wolf, 2013
Photo: U.Schmidt, 2024
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Family: Curculionidae
Size: 3.5 mm (2.7 to 3.5 mm)
Origin: Europe, North America
Biology: Lives on alder trees
Location: Switzerland, Graubuenden, Schluein, Rhine Valley
leg.det.U.Schmidt, 28.VI.2004
Photo: U.Schmidt, 2024
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Family: Curculionidae
Size: 3.5 mm (3.0 to 3.5 mm)
Origin: Europe without the far north, North Africa
Biology: Lives on ash trees
Location: Germany, Baden-Wuerttemberg, Stuehlingen
leg.det. H.Muehle, 26.V.2016
Photo: U.Schmidt, 2024
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Family: Curculionidae
Size: 8.2 mm (7.0 to 10.0 mm)
Origin: From the Caucasus through Central and Southern Europe to Spain
Biology: Development in spruces
Location: Germany, Upper Bavaria, Toelz, Obermuehltal, 690 m
leg.det. H.Muehle, 7.V.2016
Photo: U.Schmidt, 2024
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Syn.: Lixus angustatus (Fabricius, 1775
Syn.: Lixus algirus (Linnaeus, 1758)
Family: Curculionidae
Size: 10.8 mm
Distribution: Asia Minor, Middle East, North Africa, in parts of Europe
Biology: Develops mainly in the stems of Cirsium and Malva sylvestris, harmful to Vicia faba
Location: Jordan, Jerash
leg. P.Querner, 10.IV.2000; det. Weizbauer
Photo: U.Schmidt, 2022
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Family: Curculionidae
Size: 19.2 mm
Distribution: Southeastern Europe, Western Asia
Biology: Development in Carthamus species, pest of Carthamus tinctorius
Location: Jordan, Jerash
leg. P.Querner, 11.IV.2000; det. Weizbauer
Photo: U.Schmidt, 2022
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Family: Curculionidae
Size: 2.8 mm (2.2 to 3.3 mm)
Origin: Western Asia, Europe, introduced to North America
Biology: Development in the pods of Cruciferae, pest of oilseed rape
Location: Germany, Bavaria, Upper Franconia, Selbitz, Dietscha
leg.det. U.Schmidt, 26.VII.2003
Photo: U.Schmidt, 2022
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Family: Chrysomelidae
Size: 5.3 mm (4.5 to 7.0 mm)
Distribution: Western Mediterranean
Location: France, Var Salines d`Hyeres
leg. H.J.Mager, 2.VIII.1976; det. Steinhausen
Photo: U.Schmidt, 2020
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Family: Chrysomelidae
Size: 6.0 mm (4.5 to 7.0 mm)
Distribution: Western Mediterranean
Location: France, Var Salines d`Hyeres
leg. H.J.Mager, 2.VIII.1976; det. Steinhausen
Photo: U.Schmidt, 2020
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Family: Curculionidae
Size: 5.4 mm (4.0 to 6.0 mm)
Origin: North Europe, Central Europe
Biology: Lives especially in mountainous areas on conifers
Location: Germany, Bavaria, Upper Franconia, Selbitz, Foehrigbach valley
leg.det. U.Schmidt, 14.V.2004
Photo: U.Schmidt, 2017
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Family: Curculionidae
Size: 3.6 mm (3.0 to 4.0 mm)
Origin: North Africa, Europe
Biology: Lives on Urtica dioica
Location: Germany, Saxony, Plauen, Pirk
leg.det. U.Schmidt, 18.VII.2003
Photo: U.Schmidt, 2016
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Family: Curculionidae
Size: 4.0 mm (2.9 to 4.0 mm)
Distribution: Europe, particularly litoral
Biology: Developing in rotten wood of deciduous trees
Location: England, Looe
leg.det. P.Harwood, IX.1922
Coll. Oxford University Museum of Natural History
Photo: U.Schmidt, 2016
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Family: Curculionidae
Size: 3.6 mm (3.2 to 3.8 mm)
Distribution: West Europe to East Europe
Biology: Lives on Acer platanoides and pseudoplatanus
Location: England, Haringey, Pinkham Way site
leg.det. M.G.Telfer, V.2013
Photo: U.Schmidt, 2015
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Family: Curculionidae
Size: 12.3 mm
Distribution: Philippines
Location: Philippines, Leyte, Hilusig, Mt. Balocaue, 750 m
leg. D.Mohagan, 16.VIII.2012; det. U.Schmidt, 2015
Photo: U.Schmidt, 2015
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Family: Curculionidae
Size: 15.7 mm
Distribution: Philippines
Location: Philippines, Leyte, Hilusig, Mt. Balocaue, 750 m
leg. D.Mohagan, 16.VIII.2012; det. U.Schmidt, 2015
Photo: U.Schmidt, 2015
Dem Recherche-Verbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sind Unterlagen zugespielt worden, die die Regierungspolitik hinsichtlich der NSA-Affäre neu beleuchten. Dazu lohnt ein kurzer Rückblick.
Mitte August 2013 herrschte in Berlin noch immer große Aufregung aufgrund der Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Im September war Bundestagswahl und Kanzlerin Angela Merkel musste sich gegen den Vorwurf erwehren, sie würde die US-Bespitzelung in Deutschland und Europa dulden.
Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12.08.2013 erklärte Kanzleramtschef Ronald Pofalla auf einer Pressekonferenz: Der Vorwurf der vermeintlichen Totalausspähung in Deutschland sei „vom Tisch“. Und: "Die US-Seite hat uns den Abschluss eines No-Spy-Abkommens angeboten" – einen gegenseitigen Spionage-Verzicht. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ergänzte kurz darauf: "Wir haben die Zusage, dass ein solches Abkommen bald geschlossen werden kann" – möglicherweise noch vor der Bundestagswahl. Nach der Wahl wurden die Gespräche im Januar 2014 dann für gescheitert erklärt.
Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zeigen nun, dass es weder das Angebot eines No-Spy-Abkommens noch überhaupt konkrete Verhandlungen darüber gegeben habe. Dies gehe aus E-Mails hervor, die dem Recherche-Verbund vorliegen.
Wunschdenken oder bewusste Täuschung der Regierung Merkel? Die Dokumente belegen, dass die US-Seite nie vorhatte, mit Deutschland einen gegenseitigen Spionageverzicht zu vereinbaren und sich auf deutschem Boden an deutsche Gesetze zu halten. Sie versicherten nur, sich an amerikanische Gesetze zu halten.
Wie jetzt bekannt wurde, sind im Sommer 2013 beim Bundesnachrichtendienst mehr als doppelt so viele problematische Suchbegriffe der NSA eingegangen als bisher bekannt war. Der Unterabteilungsleiter beim Bundesnachrichtendienst, der die Sonderprüfung der Selektoren der NSA in Auftrag gab, hat eingeräumt, dass es die Ergebnisdatei "nicht mehr gibt". Und der BND hat offenbar über Jahre versäumt, die Datenweitergabe an die NSA zu protokollieren. Was genau an die Amerikaner floss, kann daher womöglich nie mehr rekonstruiert werden.
Die Aussagen von BND-Verantwortlichen vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages, dass sie die Behördenspitze und das Kanzleramt nicht über die brisanten NSA-Spionageziele informiert hätten, hält die Opposition für unglaubwürdig, auch die SPD hegt noch Zweifel.
Der SPIEGEL interviewte Edward Snowden zur aktuellen Situation. Snowden sieht seine Vorwürfe gegen die Geheimdienste bestätigt: "Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch. Die Massenüberwachung ist real, es wird Industriespionage betrieben, und die Nachrichtendienste arbeiten außerhalb der Wahrnehmung und der Kontrolle der gewählten Volksvertreter und der Justiz".
Die Zahl der Selektoren, die der BND von der NSA übernommen habe, sei atemberaubend. "Solche Zahlen können nur im Kontext von Massenüberwachung entstehen." In einem System mit funktionierender Aufsicht würden solche Größenordnungen nie zusammenkommen, sagte Snowden.
Er beobachte, dass Länder wie Frankreich, Kanada und Australien „gerade dabei sind, Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre drastisch einzuschränken.“ Deutschland sollte eine moralische Führungsrolle einnehmen und aufzeigen, dass es richtige und falsche Wege gibt, nationale Interessen zu verfolgen – und Vorschläge machen für die nationale und globale Regulierung der Nachrichtendienste.“
Der US-Geheimdienst NSA betreibt weltweit eine anlasslose Massenüberwachung. Nach amerikanischer Rechtsauffassung ist das völlig legitim… solange keine US-Bürger betroffen sind. Entgegen den Beteuerungen höchstrangiger Geheimdienstdirektoren ist diese Massenüberwachung aber schon längst heimlich auch auf amerikanische Staatsbürger ausgeweitet worden. Dies ergibt sich aus den Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden.
Das New Yorker Berufungsgericht unter Bundesrichter Gerard Lynch hat im Verfahren „ACLU v. Clapper“ auf Grund einer Klage der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) nun entschieden, dass das millionenfache Datensammeln des Geheimdienstes NSA illegal sei.
Das Gericht erklärte, es werde keinen sofortigen Stopp des Datensammelns veranlassen, da Sektionen des hierfür zuständigen US Patriot Acts am 1. Juni auslaufen – unter anderem der Abschnitt, der die kritisierte Überwachungspraxis angeblich erlaubt. Dann muss entschieden werden, ob diese Sektion 215 verlängert oder gestrichen wird. "Angesichts der nationalen Sicherheitsinteressen, um die es in dem Fall gehen soll, halten wir es für klug, abzuwarten und dem Kongress die Möglichkeit zur Debatte zu geben", heißt es in der Begründung.
Einer Nebenklage der Bürgerrechtler, wonach das Telefon-Programm der NSA auch gegen die Verfassung verstoße, folgte das Gericht hingegen nicht. Parallel werden in den USA momentan vor anderen Berufungsgerichten noch zwei ähnliche Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmethoden geführt.
Nachdem nun publik wurde, dass der US-amerikanische Geheimdienst NSA den BND und die Abhörstation in Bad Aibling jahrelang dazu missbrauchte, europäische Politiker, EU-Institutionen und Spitzenbeamte befreundeter europäischer Staaten zu überwachen, sah sich das Kanzleramt offensichtlich genötigt, die Reißleine zu ziehen.
Der Bundesnachrichtendienst hat die Zusammenarbeit mit der NSA drastisch eingeschränkt. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR werden seit Beginn dieser Woche in der Station in Bad Aibling keine Internet-Verkehre, die bislang an den US-Geheimdienst weitergeleitet wurden, mehr erfasst.
Darüber wurden auch die Obleute des NSA-Untersuchungsausschusses vom derzeitigen Kanzleramtschef Peter Altmaier informiert. Er bat die Obleute um Geduld bei der Frage, ob und wann man die Selektoren vorlegen könne.
Mit der Information über die Einschränkung der Kooperation in Bad Aibling versucht die Bundesregierung offensichtlich dem Eindruck entgegenzutreten, dass sie in der BND-NSA-Affäre untätig bleibe.
Die NSA kann schon seit mindestens 2006 Gesprochenes mit Hilfe von Spracherkennungssoftware transkribieren, d.h. erkennen, ggf. übersetzen und dann schriftlich fixieren. So können und werden Telefonate automatisiert nach Schlüsselwörtern durchsucht und die Transkripte gespeichert. Dies gelingt weitgehend schon für etwa 90 Sprachen. Die "Google for Voice" genannte Technik ist Teil des Programms "Media Mining". Durch die automatische Spracherkennung haben sich die Abhörmöglichkeiten enorm erweitert. Dies scheint aber ohne parlamentarische Kontrolle eingeführt worden zu sein.
Diese Software wird gegen süd- und mittelamerikanische Ziele, aber auch in Irak und Afghanistan eingesetzt. Unklar ist, ob die NSA auch US-Telefonate automatisiert in Text übersetzt und untersucht haben. Es sollen aber täglich Millionen von Anrufen in einer Datenbank für Analysten zur Verfügung gestellt werden.
Doch nicht nur die NSA ist zur Spracherkennung von Telefonaten in der Lage. Auch der Bundesnachrichtendienst hat eine solche Datenbank. Sie heißt InBe, ein Akronym von Inhaltliche Bearbeitung. Darin sammeln die Geheimdienstler Telefongespräche, E-Mails und Faxe, in denen vor allem Ausländer Dinge besprochen haben, die aus Sicht des BND für Deutschland gefährlich und relevant sind. Wie groß diese Datenbank ist und wie viele einzelne Gespräche darin liegen, ist nicht bekannt. Die einzige Auskunft dazu lautet: Aktuell seien "mehrere Hunderttausend Daten" darin gespeichert, auch von deutschen Staatsbürgern. Was "Daten" in diesem Zusammenhang bedeutet, ist unklar.
Mindestens bis 2013 spähte der US-Geheimdienst NSA deutsche und europäische Ziele aus.
Der BND merkte bereits im Jahr 2005, dass der US-Geheimdienst NSA im gemeinsamen Abhörzentrum Bad Aibling versucht, deutsche und europäische Ziele auszuspähen. Dies wurde vom BND dann angeblich unterbunden.
Doch die Spionage ging offensichtlich weiter. Im Februar 2008 warnte der BND das Kanzleramt, „dass die US-Seite versucht, die Nachrichtengewinnung auf Bereiche auszudehnen, die nicht im deutschen Interesse sind.“ Die NSA wolle die Spionage nicht nur vertiefen, sondern den ungefilterten Zugriff auf alle Daten. Ohne dass vorher deutsche Ziele aussortiert würden, wie es das Gesetz vorschreibt.
Im Juni 2010 warnt der BND das Kanzleramt erneut, diesmal ist konkret von US-Spionage gegen Firmen und Behörden die Rede: „Die NSA hat …Erfassungskriterien zu den Firmen EADS, Eurocopter und verschiedenen französischen Behörden… eingestellt.“
Nach einem Dokument aus dem Kanzleramt, das Frontal 21 jetzt einsehen konnte, entdeckte der BND im August 2013, also acht Jahre nach der ersten Warnung, im aktuellen Profil der Suchbegriffe immer noch etwa 12.000 verbotene Selektoren zu Persönlichkeiten der europäischen Politik, EU-Institutionen, Ministerien europäischer Mitgliedsstaaten und Vertretungen deutscher Firmen.
Die NSA spähte noch 2013 in Bad Aibling deutsche und europäische Ziele aus – und zwar mit Hilfe des deutschen Bundesnachrichtendienstes!
Mit einer kleinen Mai-Demonstration für Meinungsfreiheit und Whistleblower-Schutz haben Reporter ohne Grenzen, die Courage Foundation und die frisch gegründete Berliner Initiative Code Red die Enthüllung einer Whistleblower-Skulptur auf dem Berliner Alexanderplatz begleitet. Anything to say, das Werk des italienischen Bildhauers Davide Dormino, zeigt Edward Snowden, Julian Assange und Bradley Manning jeweils auf einem Stuhl stehend. Ein vierter Stuhl ist frei für Jedermann, der etwas zu sagen hat. Dadurch kann man den zum Schweigen Gebrachten eine Stimme verleihen und ein aktives Zeichen für Meinungs- und Pressefreiheit setzen.
"Alles, was Snowden uns gegeben hat, ist wahr, kein einziger Teil der Information hat sich als Lüge herausgestellt", betonte Hans-Christian Stroebele, einer der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss. Er forderte die Offenlegung aller Selektoren und Zielvorgaben, mit denen die NSA Material vom deutschen Bundesnachrichtendienst anforderte, und einen wirksamen Schutz der Whistleblower.
Zu den ersten Rednern gehörten auch die britische Journalistin Sarah Harrison von der Courage Foundation und die Whistleblowerin Annie Machon von Code Red , die in den 90er Jahren illegale Aktionen des britischen Geheimdienstes MI5 ans Licht der Öffentlichkeit brachte.
Unterstützt wird "Anything to say" unter anderem von dem US-amerikanischen Medientheoretiker Noam Chomsky und dem US-Whistleblower Daniel Ellsberg.
Nach der Enthüllung in Berlin wird das Skulpturenensemble auf Welttournee gehen.
Die Abhöreinrichtung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im bayerischen Bad Aibling wurde nach Feststellung von Regierungsexperten jahrelang für Spionage gegen europäische Staaten missbraucht. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR zählen zu den Betroffenen hochrangige Beamte des französischen Außenministeriums, des Élysée-Palastes und der EU-Kommission.
Als die USA die Abhöranlagen in Bad Aibling an die Deutschen übergaben, wurde 2002 in einem „Memorandum of Agreement“ vereinbart, die abgefangenen Daten gemeinsam zu nutzen. Verantwortlich für diese Vereinbarung war der damalige Kanzleramtschef und heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier.
Hierzu lieferte der US-Geheimdienst NSA dem BND laufend aktuelle Selektoren (Suchbegriffe). Die dabei übermittelten Selektoren scheinen die Namen, Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen dieser Diplomaten enthalten zu haben. Alle von den USA seit Beginn der Kooperation angelieferten Suchbegriffe werden nun noch einmal überprüft. Ihre Zahl ist riesig: Von 2002 bis 2013 waren es 690 000 Telefonnummern und 7,8 Millionen IP-Suchbegriffe. In einer sogenannten Ablehnungsdatei landeten 40 000 Selektoren.
Der damalige Chef des Kanzleramts und heutige Bundesinnenminister Thomas de Maizière wurde im Februar 2008 darüber informiert, "dass die US-Seite versucht, die Erfassung auf Bereiche auszudehnen, die nicht im gemeinsamen Interesse liegen".
Ende Oktober 2009 wurde Ronald Pofalla Kanzleramtschef. Dort liefen spätestens im Jahr 2010 BND-Meldungen ein, wonach die USA versucht hatten, die Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter auszuspähen.
Nachdem Pofalla gegen Ende 2013 bekanntlich mehrfach die NSA-Affäre für beendet erklärt hatte, wurde er von Peter Altmaier abgelöst.
Dennoch hat das jetzt von Thomas de Maizière geleitete Innenressort noch am 14. April auf eine Anfrage der Fraktion der Linken mitgeteilt: "Es liegen weiterhin keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch die NSA oder anderen US-Diensten in anderen Staaten vor".
Die Oberaufsicht über dieses schwer nachvollziehbare Chaos liegt naturgemäß bei der Kanzlerin Angela Merkel, die bisher kaum zur Aufklärung beigetragen hat.
Grüne, Linke und auch die SPD im Untersuchungsausschuss wollen jetzt Druck machen: „Das Kanzleramt muss die Selektoren-Liste unverzüglich dem Ausschuss vorlegen“.
Ein langer Rechtsstreit der New York Times mit der Obama-Administration auf Grundlage des „Freedom of Information Act“ führte jetzt zur Freigabe des vollständigen Reports über das „Überwachungsprogramm des Präsidenten“ – bekannt unter der Bezeichnung „Stellar Wind“.
Kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatte US-Präsidenten George W. Bush dem Geheimdienst NSA heimlich die Massenüberwachung und Speicherung internationaler Telefonate und E-Mails, Finanztransaktionen und Internetaktivitäten von US-Amerikanern erlaubt. Dies verstieß eindeutig gegen den von der Verfassung verbrieften Schutz der Privatsphäre und war nur möglich durch Umgehung der Bestimmungen des hierfür geltenden FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act).
Die Öffentlichkeit erfuhr erst 2005 erste Details, als die New York Times über die Abhöraktionen ohne richterliche Vollmacht berichtete. 2009 war dann bekannt geworden, dass das Programm auch unter US-Präsident Barack Obama nicht beendet worden war.
Das NSA-Überwachungsprogramm Stellar Wind war anfangs so geheim, dass es von den eingeweihten Analysten nicht wirklich gewinnbringend eingesetzt werden konnte. Es wurde sogar vor der Mehrzahl der Richter am hierfür zuständigen geheimen Spionagegericht FISC (Foreign Intelligence Surveillance Court) verheimlicht.
Dieses Programm der anlasslosen Massenüberwachung war sehr teuer, aber nicht wirklich erfolgreich. Spätere Überprüfungen ergaben, dass es sehr wenig bis nichts zum Kampf gegen den Terror beitragen konnte.
Alle Twitter-Nutzer außerhalb der Vereinigten Staaten werden vom 18. Mai an von Dublin aus verwaltet. Und sollen dann der irischen Auffassung von Datenschutz unterliegen. Diese veränderte Rechtsstellung betrifft rund 77 Prozent der Twitter-Nutzer, also immerhin etwa 230 Millionen.
Urs Hölzle, Senior Vice President for Technical Infrastructure bei Google, hatte es im November dem irischen Finanzminister so gesagt: Für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes sei die Stärke seiner Datenschutzbehörde mittlerweile ähnlich entscheidend wie die seiner Steuerbehörde. Er nannte damit zwei entscheidende Gründe, aus denen IT-Konzerne wie Facebook und Google ihr europäisches Geschäft von Irland aus organisieren. Auch der Modehändler Zalando kündigte an, ein Büro in Dublin zu eröffnen.
Irland gerät für seine im EU-Vergleich laxen Datenschutzvorschriften, die von Kritikern als Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte verstanden wird, immer wieder in die Kritik. Die EU plant derzeit die Einrichtung des European Data Protection Board, das seinerseits Beschwerden über die nationalen Datenschutzbehörden und -beauftragten bearbeiten und deren Arbeit koordinieren soll.
Ob sich Twitter, Facebook, Google damit sowohl dem US-(Zugriffs)Recht als auch den jeweils geltenden nationalen Datenschutzbestimmungen ihrer Nutzer entziehen können, bleibt abzuwarten.
Bei einem US-Anti-Terror-Einsatz an der afghanisch-pakistanischen Grenze sind versehentlich zwei westliche Geiseln getötet worden. Wie das Weiße Haus mitteilte, waren unter den Opfern der seit 2011 von Al-Kaida gefangen gehaltene Amerikaner Warren Weinstein und der 2012 verschleppte Italiener Giovanni Lo Porto, beide Entwicklungshelfer, Lo Porto arbeitete für die Welthungerhilfe.
In einer Presseerklärung sprach US-Präsident Barack Obama den Familien der Getöteten sein Beileid aus und erklärte, dass er die „volle Verantwortung“ für die Einsätze übernehme. Er betonte, dass beide Drohnenangriffe in voller Übereinstimmung mit den US-Richtlinien seiner Regierung für Antiterroreinsätze erfolgt seien. Es sei nicht bekannt gewesen, dass sich die Geiseln in dem als Ziel ausgewählten Anwesen befunden hätten.
Wie die US-Regierung jetzt ebenfalls bekannt gab, sind bei Angriffen im Januar zwei weitere Amerikaner gestorben. Ahmed Farouq und Adam Gadahn sollen Anhänger al-Qaidas mit US-Pässen gewesen sein, doch offenbar waren sie zufällige Opfer: Der Geheimdienst CIA wusste nicht, dass sie sich am Zielort aufhielten. Von den insgesamt acht Amerikanern, die seit 2002 im Drohnenfeuer gestorben sind, war nur ein einziger ein vorher namentlich bekanntes Ziel.
Auf diese und weitere Opfer des US-Drohnenkriegs nahm Obama in seiner Presseerklärung keinen Bezug.
Seit 2004 zählte das „Bureau Of Investigative Journalism“ 3.105 Drohnenopfer (Stand März 2013). Von diesen seien nur 47 gesuchte Terroristen gewesen. Mindestens 535 waren unbeteiligten Zivilisten, weitere 175 waren Kinder. Darüber hinaus gab es in diesem Zeitraum bei den gezielten Tötungen zusätzlich weit über 1.000 Verwundete.
Die Datenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) muss von der sogenannten G-10-Kommission des Bundestags genehmigt werden. Mehrere Mitglieder des Gremiums fühlen sich inzwischen aber hintergangen.
Strittig ist zum einen die Frage nach dem Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes. Wie alle anderen Länder hält auch Deutschland nur die Kommunikation seiner eigenen Staatsbürger (und all jener, die in Deutschland leben) für schützenswert, ohne Genehmigung der Kommission darf hier nichts überwacht werden. Alle anderen aber sind vogelfrei. Im NSA-Untersuchungsausschuss sagte ein Zeuge des BND, solche Telekommunikations-Verkehre seien "zum Abschuss freigegeben."
Juristen wie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, argumentierten bereits vor Monaten, diese Praxis sei rechtswidrig. Der Schutz des Grundgesetzes müsse auch für Ausländer gelten, sonst sei der BND ja nicht anders als die NSA.
Zum anderen geht es um die enge Kooperation mit dem US-Partnerdienst NSA. Die G-10-Kommission hatte den Zugriff auf die Kabel genehmigt, aber offenbar nie etwas von der heiklen Kooperation mit der NSA erfahren. Die Kommission glaubte zudem, dass es nur darum ginge, in den riesigen Datenbeständen nach deutschen Verdächtigen zu suchen. Nun aber vermuten Kommissionsmitglieder, dass die Bundesregierung die Zustimmung missbrauchte, um die durch Deutschland verlaufende Transit-Kommunikation von Ausländern abzugreifen.
Jahrelang hat der BND beim Durchsuchen seiner eigenen Daten aus der elektronischen Überwachung von Telefon- und Internetverkehr auf Wunsch des amerikanischen Geheimdienstes NSA auch deren Selektoren (Suchbegriffe) einbezogen und die so gefundenen Überwachungsdaten an die US-Partner weitergeleitet.
Kontrolliert, was die Amerikaner da im deutschen Datenfundus suchten, wurde allerdings kaum. Bis heute hatte der BND behauptet, man schaue sich die Suchbegriffe der Amerikaner genau an, schließlich gebe man sie ja im zentralen Horch-Zentrum im bayerischen Bad Aibling selbst ein. Bei Tausenden solcher Selektoren aus den USA klingt das reichlich unwahrscheinlich.
Das wahre Ausmaß des Skandals wurde nun erst aufgrund eines Beweisantrags bekannt, den Linke und Grüne für den NSA-Untersuchungsausschuss gestellt hatten. Die für den Ausschuss zuständige Projektgruppe des BND prüfte die NSA-Selektoren daraufhin erneut – mit dem Ergebnis, dass bis zu 40.000 davon gegen westeuropäische und deutsche Interessen gerichtet sind. Erst im März wurde das Bundeskanzleramt darüber unterrichtet. Weitere Überprüfungen wurden inzwischen angeordnet.
Der NSA-Ausschuss will sich nun intensiv um Aufklärung bemühen. Verständlicherweise forderten die Abgeordneten vom Kanzleramt umgehend die Herausgabe der von den USA übermittelten Selektoren. Nur an ihnen kann man ablesen, welche Ziele der US-Dienst mit den BND-Daten wirklich verfolgte.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich mit der weltweiten anlasslosen Massenüberwachung durch Geheimdienste befasst und ihre große Besorgnis in einer Entschließung festgehalten.
„Die bisher aufgedeckten Überwachungspraktiken gefährden die Grundrechte, darunter das Recht auf Achtung der Privatsphäre (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), die Freiheit der Information und der Meinungsäußerung (Artikel 10) und das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6) sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 9) … Diese Rechte sind Eckpfeiler der Demokratie. Ein Verstoß gegen diese Rechte ohne angemessene justizielle Kontrolle gefährdet auch die Rechtsstaatlichkeit.“
„Die Versammlung ist zudem tief besorgt angesichts von Gefahren für die Internetsicherheit durch die in den Snowden-Akten aufgedeckte Praxis bestimmter Geheimdienste, systematisch „Hintertüren“ und andere Schwachstellen in Sicherheitsstandards und deren Umsetzung zu suchen, zu nutzen und sogar neu zu schaffen, die dann leicht von Terroristen und Cyberterroristen oder anderen Kriminellen genutzt werden könnten.“
Die Versammlung verurteilt unmissverständlich die Nutzung von geheimen Gesetzen und Geheimgerichten zur Kontrolle von Geheimdiensten, da dies zu Recht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz untergräbt.
Sie warnen, dass die sich in vielen Ländern entwickelnde Überwachungsindustrie den freien und offenen Charakter unserer Gesellschaften bedroht, und dass der in den meisten Ländern gültige Schutz der Privatsphäre nur für die eigenen Bürger, nicht aber für Ausländer gilt, und dass dieses Prinzip durch die Kooperation (und den Datenaustausch) der jeweiligen Geheimdienste leicht ausgehebelt werden kann und wird, wie die Snowden-Dokumente zeigen.
Enthüllungen des SPIEGEL haben belegt, dass die US-Militärbasis Ramstein eine zentrale Rolle im weltweiten Drohnenkrieg spielt. Die Bundesregierung ignoriert weiter alle Vorwürfe und beteuert, von nichts gewusst zu haben. Geheime Dokumente beweisen jedoch, dass das Verteidigungsministerium und der BND über die Vorgänge informiert gewesen sein mussten.
Im Herbst 2011, also in der Amtszeit von Thomas de Maizière, teilte das US-Heeresamt dem Verteidigungsministerium schriftlich mit, dass es in Kürze eine "UAS SATCOM"-Anlage für rund sechs Millionen Euro in Ramstein zu errichten gedenke. Mit seiner Hilfe werde "ein einzigartiges Kontrollzentrum für den Einsatz der (US-Drohnen) Predator, Reaper und Global Hawk" geschaffen. In weiteren Vermerken präzisierten die USA wenig später ihr Vorhaben: Geplant seien auch Räume für "Betriebs-,Verwaltungs- und Instandhaltungsfunktionen" und ein Raum für "Mission Control Vans".
Bisher stritt auch der BND selbst gegenüber dem Generalbundesanwalt jegliche Kenntnis über die Rolle Ramsteins ab. Nach SPIEGEL-Informationen führten BND-Leute schon in den Jahren 2012 und 2013 auf Leitungsebene Gespräche mit Africom, der federführenden Stelle für die völkerrechtlich besonders umstrittenen Drohneneinsätze über Somalia oder dem Jemen. Zeitweilig erwog die Regierung sogar, BND-Mitarbeiter an den Kampfkommandos der USA, zu denen Africom zählt, teilnehmen zu lassen. Die "Teilnahme des BND an US Combat Commands (stehe) im Raume", heißt es in einem Vermerk aus dem Jahr 2013.
In streng geheimen US-Dokumenten, die dem SPIEGEL und dem Internetportal "The Intercept" vorliegen, ist detailliert dargestellt, wie Obamas "Krieg gegen den Terror" organisiert wird. Es geht um gezielte Tötungen durch den Einsatz von (unbemannten) Drohnen in Somalia, Afghanistan, Pakistan, im Irak und im Jemen.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die US Air Base Ramstein nahe Kaiserslautern – die größte amerikanische Luftwaffenbasis außerhalb der USA. Dort befindet sich auch das Hauptquartier der United States Air Forces in Europe (USAFE).
Schon vor einem Jahr hatten NDR, WDR und die "Süddeutsche Zeitung" gemeldet, dass der US-Stützpunkt Ramstein als Relaisstation genutzt werde, um Steuerungsbefehle an die weltweit operierende Drohnenflotte zu übermitteln.
Hierzu hatte es unzählige parlamentarische Anfragen gegeben, die von der Bundesregierung stereotyp ausweichend beantwortet wurden:
„US-Präsident Barack Obama hat klargestellt, dass Deutschland nicht Ausgangspunkt für den Einsatz von Drohnen sei." Und "Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse … vor."
Vertrauliche Vermerke der Bundesregierung zeigen nun, dass Berlin seit Jahren über detaillierte Informationen zu Ramstein verfügt und sich der rechtlich brisanten Lage bewusst gewesen ist. Und sie beweisen, dass das Bundeskanzleramt und das Bundesverteidigungsministerium sich im Juni 2013 entschieden hatten, den Druck von Öffentlichkeit und Parlament "auszusitzen".