Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten

Was alles so für fünf Jahre gespeichert wird.

14. April 2016

Das Europäische Parlament hat heute für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten gestimmt. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet alle europäischen Fluggesellschaften die Passagierdaten (PNR) an alle EU-Staaten weiterzugeben. Behörden in den 28 Mitgliedsländern können dann die pro Flug und Passagier etwa 60 anfallenden Einzeldaten speichern, rastern und verarbeiten.

Zu den Daten gehören die Essenwünsche der Flugreisenden genauso wie Kreditkartennummer, Mitreisende, Wohnort oder E-Mailadresse. Die Daten dürfen für fünf Jahre gespeichert werden. Alleine auf deutschen Flughäfen werden jedes Jahr 216 Millionen Passagiere abgefertigt. Durch diese neue Vorratsdatenspeicherung entsteht eine gigantische Menge an Daten, die nicht nur eine Erfassung der Mobilität ermöglicht, sondern über die Essensauswahl auch Rückschlüsse auf andere sensible Details wie die Religionszugehörigkeit zulässt. Wie die Daten gerastert werden könnten, erklärt der ehemalige Europol-Chef Max-Peter Ratzel im SRF… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org

Die Panama Papers

Finanzdistrikt Panama City

04. April 2016

Die Panama Papers sind der größte Daten-Leak, der je von Journalisten bearbeitet wurde. 400 Journalisten von 100 Medien in 78 Ländern sind an der Aufarbeitung beteiligt. Federführung hat die Süddeutsche Zeitung, an die der Informant mit dem 2,6 Terrabyte großen Datensatz herangetreten war, der aus den Archiven des Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca stammt. Einen Hintergrund, wie es zum Leak kam, gibt es auf Tagesschau.de, einen guten einführenden Artikel beim Guardian. Im Kern geht es bei den Offshore-Geschäften mit den Briefkastenfirmen um Korruption und Steuerhinterziehung.

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BND: Ausspähen unter Freunden ging immer!

02. April 2016

Der Bundesnachrichtendienst spioniert nicht nur im Auftrag der NSA befreundete Regierungen und Organisationen aus.

SPIEGEL ONLINE berichtet:

Nach SPIEGEL-Informationen überwachte der BND zudem eigenständig mindestens zwei Außenstellen der Luftfahrtunternehmen Eurocopter und EADS. Der Vorgang ist heikel, weil bislang nur bekannt war, dass der US-Geheimdienst NSA großes Interesse an diesen beiden Firmen hatte und den BND absprachewidrig für deren Überwachung missbrauchte. Der Skandal um die Spionageziele der NSA im BND-System hatte das deutsch-amerikanische Verhältnis schwer belastet.

Aus eigenem Antrieb, ohne Auftrag der Amerikaner, überwachte der BND außerdem internationale Institutionen wie das Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen, die Opec und den Internationalen Währungsfonds. In den USA gehörten die NASA und die U.S. Air Force zu den Zielen des BND.

SPIEGEL ONLINE | ZEIT ONLINE

Über die Bedeutung von Privatsphäre

Edward Snowden, Noam Chomsky, Glenn Greenwald
Bild: University of Arizona

31. März 2016

Der Whistleblower Edward Snowden gibt mittlerweile häufig Interviews und wird bei vielen Events per Video zugeschaltet. Mit dem Journalisten Glenn Greenwald und dem Wissenschaftler Noam Chomsky verhält es sich ähnlich. Das „College of Social and Behavioral Sciences“ an der Universität Arizona hat die drei Kritiker von staatlicher Überwachung für „A Conversation on Privacy“ – einem Gespräch über Privatsphäre – zusammengebracht.

Ein sehenswertes zweistündiges Interview über das Recht auf Privatsphäre, dessen Bedeutung für (Meinungs-)Freiheit, und die Auswirkungen von Überwachung. Besonders geeignet für jene, die immer noch das Argument vorbringen: „Ich brauche keine Privatsphäre, weil ich nichts zu verbergen habe“. Das sei so, als wenn jemand sagen würde „Ich brauche keine Pressefreiheit, weil ich nichts zu sagen habe“, sagt Snowden.

(Aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

The Intercept | netzpolitik.org

FBI knackt Apples iPhone

29. März 2016

Dem FBI ist es gelungen, das iPhone 5C des Attentäters von San Bernardino zu entsperren und die darauf liegenden, verschlüsselten Inhalte auszulesen. Das geht aus einer gestrigen Eingabe beim kalifornischen Bundesgericht hervor. Dieses hatte Apple im vergangenen Februar dazu verdonnert, der US-Regierung eine eigens entwickelte iOS-Version zur Verfügung zu stellen, die mehrere Sicherheitsmechanismen des mobilen Betriebssystems hätte aushebeln sollen…
Wie Ars Technica berichtet, stehen weder Apple noch der Öffentlichkeit effektive juristische Möglichkeiten zur Verfügung, die US-Regierung zur Offenlegung der Methode zu zwingen. Zwar schreibt der sogenannte „Vulnerabilities Equities Process“ entsprechende Leitlinien für Behörden wie das FBI oder die NSA fest, doch verbleibt die Entscheidung darüber, ob bislang unbekannte Sicherheitslücken an den jeweiligen Hersteller gemeldet oder so lange wie möglich für Überwachungszwecke eingesetzt werden, weitgehend bei den Behörden selbst…
Nicht öffentliche bekannte Sicherheitslücken stellen naturgemäß ein hohes Risiko für die Allgemeinheit dar, denn neben staatlichen Ermittlungsbehörden sind auch gewöhnliche Kriminelle daran interessiert, möglichst lange möglichst viele Einfallstore für Einbrüche vorzufinden. So hat sich rund um diesen digitalen Waffenhandel ein lukrativer Markt entwickelt, in dem mittlerweile bis zu einer Million US-Dollar für iOS-Lücken bezahlt werden.
Indem die US-Regierung nun offenlegt, über zumindest einen solchen Zero-Day-Exploit zu verfügen, sendet sie ein unmissverständliches Signal an deutlich fragwürdigere Regime, Kriminelle und letztlich an Verbraucher: Ganze iPhone-Modellreihen sind unsicher… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

SPIEGEL ONLINE | Süddeutsche.de | netzpolitik.org

Überwachung bringt abweichende Meinungen zum Schweigen

Silenced !

22. März 2016

Wenn Internetnutzer_innen davon ausgehen, dass ihr Online-Verhalten staatlicher Überwachung unterliegt, sinkt bei vielen die Bereitschaft, sich öffentlich zu ihrer Meinung zu bekennen. Zu diesem Ergebnis kommt eine US-amerikanische Studie, die Anfang März im Journalism and Mass Communication Quarterly veröffentlicht wurde. Die Studie „Under Surveillance: Examining Facebook’s Spiral of Silence Effects in the Wake of NSA Internet Monitoring“ (pdf) wurde von Elizabeth Stoycheff durchgeführt, die am Fachbereich Kommunikation an der Wayne State University (Michigan) lehrt. Sie hat untersucht, wie sich die Wahrnehmung staatlicher Überwachung auf das Verhältnis zwischen der Einschätzung des Meinungsklimas und der Bereitschaft zur Meinungsäußerung auswirkt.

Laut einer früheren Studie sind sich 87 Prozent der US-Amerikaner_innen bewusst darüber, dass ihr Online-Verhalten staatlicher Überwachung unterliegt. Einer Studie des Pew Research Center zufolge waren 2014 86 Prozent der Befragten bereit, offline über Snowdens PRISM-Leak zu sprechen – aber nur die Hälfte würde etwas dazu bei Facebook oder Twitter posten. Dieser Widerwille zeigte sich am stärksten bei denjenigen Befragten, deren Social-Media-Umfeld eine andere Meinung als sie selbst vertrat. Diese als Schweigespirale bekannte Theorie wollte die neue Studie um das Thema staatliche Überwachung ergänzen… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org

Lavabit sollte Postfach von Snowden herausgeben

I would _strongly_ recommend against anyone trusting their private data to a company with physical ties to the United States.

18. März 2016

Einmal mit Profis: Die US-Regierung hat die Akte zum Fall Lavabit geöffnet, aber leider entscheidende Schwärzungen vergessen. Demnach ist nun klar, was zuvor nur spekuliert wurde: Die Behörden forderten vom E-Mail-Anbieter Lavabit Zugriff auf das Postfach von Edward Snowden.

Die auf Cryptome veröffentlichte Dokumentensammlung (pdf, 140 MB) zum Fall Lavabit enthält trotz zahlreicher Schwärzungen den entsprechenden Betreff (WIRED berichtete):

Den Namen Snowdens durfte Lavabit-Gründer Ladar Levison nie öffentlich nennen. Nachdem bekannt wurde, dass Snowden auf seiner Flucht aus Hongkong über eine Lavabit-Adresse kommuniziert hatte, nahmen US-Behörden den auf Datensicherheit bedachten E-Mail-Anbieter ins Visier. Levison wehrte sich nicht unkreativ gegen die Herausgabe von Daten: Er übergab den SSL-Schlüssel dem FBI – ausgedruckt auf elf Seiten. Den wollte kein Beamter abtippen. Nach Strafandrohungen entschied Levison sich im August 2013 zur Abschaltung, forderte jedoch die Herausgabe der Gerichtsakten. Die lieferten die Behörden nun; hätten sie doch bloß die Schwärzungen nicht vom Praktikanten machen lassen! (Übernommen aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | WIRED

Frank-Walter Steinmeier vor dem NSAUA

Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier

18. März 2016

Der NSA-Untersuchungsausschuss verhörte am 17.03.2016 den amtierende Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier. Steinmeier hatte in den Jahren seit 2001 mehrere Ämter inne, die mit der NSA-Affäre in Zusammenhang stehen…

  • 1998 -1999 Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste
  • 1999 – 2005 Auch Chef des Bundeskanzleramtes
  • November 2005 – Oktober 2009 Bundesminister des Auswärtigen

In Steinmeiers Amtszeiten fallen mehrere Themen des Untersuchungsausschusses. Insbesondere die Ausarbeitung des Memorandum of Agreements – dem Kooperationsvertrag zwischen BND und NSA – zwischen 1999 und 2002 ist dabei von Interesse. Hier wurden die grundlegenden Vereinbarungen für die Kooperation der Dienste getroffen…
Das Ziel der Operation Eikonal sei gewesen, die Kommunikation zwischen ausländischen Partnern zu erfassen, die durch Deutschland geleitet wurde. Steinmeier war das bekannt und es scheint ihm auch heute richtig…
Das Thema „Geheimer Krieg“ kam in Steinmeiers Eingangsstatement nicht vor. Kein Wort zu den Aktivitäten der USA in Ramstein, keine Bezüge zur Aussage des ehemaligen US-Drohnenbedieners Brandon Bryant aus dem Oktober 2015. Bryant hat in seiner Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss Ramstein als Relaisstation und unersetzlichen Teil der Drohnensteuerung beschrieben.
Auf Nachfrage der Obleute schilderte Steinmeier, dass es erste Diskussionen rund um den Komplex Geheimer Krieg in 2007 gegeben habe. Auslöser war die Einrichtung des US-Kommandos AFRICOM in Stuttgart…
Steinmeier äußerte die bereits von Mitarbeitern des Außenministeriums in den letzten Wochen vorgetragene Auffassung, dass aus Ramstein keine Drohnen starten würden.
Außerdem habe der US-Präsident öffentlich geäußert, es gäbe keine Drohnensteuerung aus Ramstein. Deshalb gäbe es keinen Anlass für die Bundesregierung das anzuzweifeln… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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12. Mai 2015 – Die selbstfahrenden Autos von Google waren seit Beginn ihrer Testphase vor sechs Jahren in elf Unfälle verwickelt.
Der Konzern betont, sie seien in keinem dieser Fälle der Unfallverursacher gewesen.
Die Roboterautos könnten womöglich schon 2020 zum alltäglichen Straßenbild gehören.

Die Büchse der Pandora

Zeid Ra'ad Zeid Al Hussein, United Nations High Commissioner for Human Rights during the presentation his annual report at a 28th Session at the Human Rights Council. 5 March 2015.
Bild: UN Geneva

4. März 2016

Die US-Bundespolizei (FBI) versucht Apple zur Mithilfe bei der Entsperrung eines iPhones zu zwingen. Das Smartphone gehörte dem San-Bernardino-Attentäter Syed Farook.
Reuters berichtet hierzu:

Die Vereinten Nationen haben die US-Behörden im Streit mit Apple über das Entsperren von iPhones davor gewarnt, die Büchse der Pandora zu öffnen.
Es sei möglich, dass die Rechte von Millionen Menschen weltweit verletzt und das Vorgehen von autoritären Staaten und kriminellen Hackern erleichtert würden, sagte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al Hussein, am Freitag.

Heise-online ergänzt, dass sich zahlreiche IT-Firmen und Sicherheitsexperten wie etwa Bruce Schneier hinter Apple stellten, indem sie "Amicus Curiae"-Briefe verfasst haben. Diese "Äußerungen Dritter" sollen Apple vor Gericht helfen.
Reuters | heise online | heise online

Löcher im Privacy Shield

Logo der neuen Vereinbarung: EU-US-Privatsphäre-Schild

1. März 2016

Die EU-Kommission hat den Entwurf für den geplanten Safe-Harbor-Nachfolger herausgegeben: Das EU-US-Privacy-Shield soll den Datenaustausch von Firmen zwischen den USA und der EU neu regeln, nachdem der Vorgänger „Safe Harbor“ vom Europäischen Gerichtshof im letzten Oktober für ungültig erklärt worden war.
Die EU-Kommission meint, dass es dadurch keine anlasslose Massenüberwachung mehr geben werde.

Datenschützer und kritische Medien kommen aber zu einer ganz anderen Einschätzung.
Stellvertretend sei hier der Spiegel zitiert:

Massenhaft erfasste Daten sollen demnach "nur für sechs spezifische Zwecke" verwendet werden dürfen. Das versichert das Büro von US-Geheimdienstkoordinator James Clapper in einem Brief…
Diese Ausnahmen sollen Jahr für Jahr überprüft werden – von Clapper selbst…
Aus Clappers weit gefassten Aussagen lässt sich ableiten: Die US-Dienste haben nicht vor, irgendetwas an ihrem Verhalten zu ändern. Sie erwarten weiterhin, dass Europa darauf vertraut, dass sie mit ihrem alles sehenden Internetauge schon nichts Verwerfliches anstellen werden.
Außerdem dürfen die Daten, die die US-Dienste und ihre Verbündeten aus dem Netz ziehen, lange aufbewahrt werden. In der Regel sind das fünf Jahre. Wenn Clapper erklärt, dass es im nationalen Interesse ist, die Daten länger aufzuheben, kann die Frist auch überschritten werden.

SPIEGEL ONLINE | heise online | Datenschutzbeauftragter INFO | ZEIT ONLINE | netzpolitik.org

USA: Datenschutz soll weiter ausgehebelt werden

Bild: Screencopy Edward Snowden/Twitter

27. Februar 2016

Die New York Times titelt: Nach Informationen gut unterrichteter Kreise steht die Obama-Administration kurz davor, der National Security Agency zu erlauben, einen größeren Teil der abgefangenen privaten Kommunikation an andere amerikanische Nachrichtendienste weiterzugeben, ohne dabei den Schutz der Privatsphäre zu berücksichtigen.
Edward Snowden hebt die Bedeutung dieses Artikels auf Twitter hervor mit den Worten:

Für wie gefährlich Sie das auch immer halten mögen, ich verspreche Ihnen, dass es noch schlimmer ist.


17.12.2015 – Big Data, Nudging, Verhaltenssteuerung: Droht uns die Automatisierung der Gesellschaft durch Algorithmen und künstliche Intelligenz? Ein gemeinsamer Appell zur Sicherung von Freiheit und Demokratie.
von Dirk Helbing , Bruno S. Frey , Gerd Gigerenzer , Ernst Hafen , Michael Hagner , Yvonne Hofstetter , Jeroen van den Hoven , Roberto V. Zicari und Andrej Zwitter

BND: Zwielichtige Überwachungspraktiken

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
Bild: Screencopy phoenix/YouTube

25. Februar 2016

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, hält einen wesentlichen Teil der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) für "nicht verfassungskonform". Das geht nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR aus einer Stellungnahme der Behörde von Mitte Februar an die G-10-Kommission des Bundestages hervor.
Es geht hierbei um die sog. Funktionsträger-Theorie, nach der Deutsche überwacht werden können, wenn diese für eine ausländische Behörde oder ausländische Firma tätig sind und wenn es in den Gesprächen nicht um private Angelegenheiten geht. Als diese Praxis des BND Ende November 2014 bei einer Zeugenbefragung im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages herauskam, twitterte der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar umgehend entrüstet:

Andrea Voßhoff hatte sich hierzu bisher nicht positioniert. Nun berichtet die Süddeutsche aber aus der Stellungnahme ihrer Behörde:

Die Aussage des Zeugen lasse "vermuten", dass der BND bei dieser Theorie einer "überkommenen Vorstellung" anhänge. Eigentlich müsste auch für den Nachrichtendienst die Maxime gelten: "Im Zweifel für den Grundrechtsschutz". Der BND meine aber offenbar: "Im Zweifel für die Erfassung". Der für den Schutz des Fernmeldegeheimnisses wichtige Grundgesetzartikel 10 mache aber "keinen Unterschied" zwischen privater, geschäftlicher oder politischer Kommunikation.

Bisher sprechen alle Anzeichen aber dafür, dass BND und Bundesregierung trotz aller Kritik im Prinzip an ihrer alten Praxis festhalten wollen. Wenn die Bundesdatenschutzbeauftragte dies ernsthaft ändern möchte, müsste sie hier wohl deutlich nachlegen…
Im Zwielicht steht aber noch ein weiteres Postulat des BND: Die Weltraum-Theorie besagt, dass per Satellit durch den BND in Bad Aibling erfasste Daten nicht unter die Anwendung des BND-Gesetzes fallen. Schließlich sei die Erfassung im rechtsfreien Weltraum geschehen, in dem deutsches Recht nicht gelte. So gewonnene Daten dürften daher auch an die NSA weitergegeben werden.
ZEIT ONLINE ist dem nachgegangen und kommt zu folgender Einschätzung:

Die Gesetze fordern vom BND, dass er sowohl das Abhören als auch die Übermittlung jedweder Daten sauber dokumentiert. Er muss speichern, was er wann und wo mithört und welche Informationen er wem weitergibt…
Dass es eine Dokumentation der Ergebnisse gibt, bestreiten Nachrichtendienst und Bundesregierung rundweg. Der NSA-Ausschuss hat keine entsprechenden Akten bekommen, auch auf Nachfrage nicht. Die Weltraumtheorie diente offensichtlich genau diesem Zweck: abstreiten zu können, dass das Abhören dokumentiert wurde. Denn nach der Weltraumtheorie gelten deutsche Gesetze nicht und damit auch keine Dokumentationspflichten…
"Die Weltraumtheorie bewegt sich juristisch schon auf sehr dünnem Eis", sagt der Ausschussvorsitzende Sensburg. "Bezeichnend aber ist, dass sie wohl vom BND nur erfunden wurde, um außerhalb des BND-Gesetzes handeln zu können."

NSA belauschte Angela Merkel und Ban Ki-Moon

Bild: The White House/Flickr (public domain)

23. Februar 2016

Die Enthüllungsplattform Wikileaks hat neue, als geheim eingestufte Dokumente veröffentlicht, die zeigen, wie der US-Geheimdienst NSA unter anderem Gespräche zwischen UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon und Angela Merkel im Jahr 2008 auswerteten. Ban und Merkel tauschten sich laut dem Gesprächsprotokoll von 2008 über Ziele in der Klimapolitik aus und wie sie auf den Klimagipfel in Kopenhagen im Jahr 2009 zusteuern sollten…
Im Jahr 2011 protokollierte die NSA ein Gespräch zwischen dem damaligen französischen Staatschef Nicolas Sarkozy, Silvio Berlusconi und Angela Merkel. Sarkozy und Merkel nahmen Berlusconi laut dem Gesprächsprotokoll hart ins Gericht…

Außerdem bespitzelte der US-Geheimdienst den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu im Gespräch mit dem damaligen italienischen Staatschef Silvio Berlusconi.

ZEIT ONLINE zitiert abschließend WikiLeaks-Gründer Julian Assange:

Wir haben heute gezeigt, dass die privaten Treffen von UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon zum Schutz des Planeten vor dem Klimawandel von einem Land ausgespäht wurden, das seine größten Ölfirmen schützen will. Die Reaktion der Vereinten Nationen wird interessant sein, denn wenn der Generalsekretär folgenlos ins Visier genommen werden kann, dann ist jeder in Gefahr – vom Staatenlenker bis zum Straßenkehrer.