Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten

14. April 2016

Das Europäische Parlament hat heute für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten gestimmt. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet alle europäischen Fluggesellschaften die Passagierdaten (PNR) an alle EU-Staaten weiterzugeben. Behörden in den 28 Mitgliedsländern können dann die pro Flug und Passagier etwa 60 anfallenden Einzeldaten speichern, rastern und verarbeiten.

Zu den Daten gehören die Essenwünsche der Flugreisenden genauso wie Kreditkartennummer, Mitreisende, Wohnort oder E-Mailadresse. Die Daten dürfen für fünf Jahre gespeichert werden. Alleine auf deutschen Flughäfen werden jedes Jahr 216 Millionen Passagiere abgefertigt. Durch diese neue Vorratsdatenspeicherung entsteht eine gigantische Menge an Daten, die nicht nur eine Erfassung der Mobilität ermöglicht, sondern über die Essensauswahl auch Rückschlüsse auf andere sensible Details wie die Religionszugehörigkeit zulässt. Wie die Daten gerastert werden könnten, erklärt der ehemalige Europol-Chef Max-Peter Ratzel im SRF… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org

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