Das Recht auf Privatsphäre

26. November 2014

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) hat den Entschliessungsentwurf “The Right to Privacy in the Digital Age” (Das Recht auf Privatsphäre/Datenschutz im digitalen Zeitalter) angenommen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und dies gilt unabhängig von dem jeweiligen Medium. Persönliche Daten müssen online wie offline geschützt werden. Eine anlasslose Massenüberwachung ist daher unzulässig!

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