Gefährdung des "Staatswohls"?

30. April 2014

Der Deutsche Bundestag hatte einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre eingesetzt, in dem es anfangs um die Befragung von Edward Snowden ging. Die Bundesregierung war bemüht, die (geheimdienstlichen) Beziehungen zu Amerika nicht zu belasten. Um die Vernehmung von Snowden zu verhindern, präsentierte sie ein Gutachten einer Washingtoner Anwaltskanzlei, laut dem sich deutsche Politiker strafbar machten, wenn sie die Informationen des gesuchten Flüchtlings Snowden verwerten würden. Wegen einer möglichen Gefährdung des "Staatswohls" soll Snowden keinesfalls in Deutschland befragt werden.
Eigentlich wäre die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Arbeit des parlamentarischen Ausschusses zu unterstützen…

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