Lehrer-Online – Verbot heimlicher Bildaufnahmen


Verbot heimlicher Bildaufnahmen Heimliche Fotos – etwa mit dem Foto-Handy – sind nicht erlaubt, wenn dadurch der "höchstpersönliche Lebensbereich" des Fotografierten verletzt wird. Am 6. August 2004 ist in Deutschland § 201a Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft getreten, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in weitem Umfang unter Strafe stellt (so genannter "Paparazzi-Paragraf") … […]

Verbot heimlicher Bildaufnahmen

Heimliche Fotos – etwa mit dem Foto-Handy – sind nicht erlaubt, wenn dadurch der "höchstpersönliche Lebensbereich" des Fotografierten verletzt wird.

Am 6. August 2004 ist in Deutschland § 201a Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft getreten, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in weitem Umfang unter Strafe stellt (so genannter "Paparazzi-Paragraf") …

Quelle: Lehrer-Online – Verbot heimlicher Bildaufnahmen

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