Verbot heimlicher Bildaufnahmen Heimliche Fotos – etwa mit dem Foto-Handy – sind nicht erlaubt, wenn dadurch der "höchstpersönliche Lebensbereich" des Fotografierten verletzt wird. Am 6. August 2004 ist in Deutschland § 201a Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft getreten, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in weitem Umfang unter Strafe stellt (so genannter "Paparazzi-Paragraf") … […]
Verbot heimlicher Bildaufnahmen
Heimliche Fotos – etwa mit dem Foto-Handy – sind nicht erlaubt, wenn dadurch der "höchstpersönliche Lebensbereich" des Fotografierten verletzt wird.
Am 6. August 2004 ist in Deutschland § 201a Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft getreten, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in weitem Umfang unter Strafe stellt (so genannter "Paparazzi-Paragraf") …