Safe-Harbor-Urteil: USA verstoßen gegen Grundrechte

6. Oktober 2015

In dem Rechtsstreit zwischen dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und dem irischen Datenschutzbeauftragten wegen Facebooks Umgang mit den Nutzerdaten hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine historische Entscheidung gefällt.
Am 23. September 2015 hatte Yves Bot, Generalanwalt am EuGH in seinem Schlussplädoyer die Ansicht vertreten, dass die USA nicht als „sicherer Hafen“ für personenbezogene Daten von EU-Bürgern hätte eingestuft werden dürfen.
Der EuGH hat nun tatsächlich das Safe-Harbor-Abkommen, die bisherige Grundlage des Datenaustauschs zwischen EU und USA, für ungültig erklärt.

SPIEGEL ONLINE und schreibt:

Ein Triumph ist das Urteil nicht nur für Max Schrems, sondern vor allem für den NSA-Whistleblower Edward Snowden. Seine Enthüllungen sind der Anlass und die Basis für die Entscheidung des EuGH. Der Gerichtshof verweist in seiner Mitteilung in seltener Klarheit auf Grundrechtsverletzungen durch die US-Geheimdienste: Sowohl der massenhafte Zugriff auf personenbezogene Daten als auch die Tatsache, dass EU-Bürger nicht einmal juristisch dagegen vorgehen können, verletzten "den Wesensgehalt" von gleich zwei Grundrechten. Snowden selbst wird sowohl im Urteilstext als auch in der Vorlage des EuGH-Generalanwalts mehrmals namentlich genannt.
Der Whistleblower hatte seine Enthüllungen stets damit begründet, dass er die Praktiken der NSA und ihrer Verbündeten für einen Verstoß gegen Grundrechte hält. Der oberste europäische Gerichtshof gibt ihm nun explizit Recht. Das Urteil gegen Safe Harbor ist die bislang gravierendste Folge von Snowdens Enthüllungen – und das stärkste Signal, dass sich Europa die schrankenlose Überwachung seiner Bewohner nicht länger bieten lassen will.

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