Spy oder No-Spy, das ist hier die Frage

8. Mai 2015

Dem Recherche-Verbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sind Unterlagen zugespielt worden, die die Regierungspolitik hinsichtlich der NSA-Affäre neu beleuchten. Dazu lohnt ein kurzer Rückblick.
Mitte August 2013 herrschte in Berlin noch immer große Aufregung aufgrund der Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Im September war Bundestagswahl und Kanzlerin Angela Merkel musste sich gegen den Vorwurf erwehren, sie würde die US-Bespitzelung in Deutschland und Europa dulden.
Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12.08.2013 erklärte Kanzleramtschef Ronald Pofalla auf einer Pressekonferenz: Der Vorwurf der vermeintlichen Totalausspähung in Deutschland sei „vom Tisch“. Und: "Die US-Seite hat uns den Abschluss eines No-Spy-Abkommens angeboten" – einen gegenseitigen Spionage-Verzicht. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ergänzte kurz darauf: "Wir haben die Zusage, dass ein solches Abkommen bald geschlossen werden kann" – möglicherweise noch vor der Bundestagswahl. Nach der Wahl wurden die Gespräche im Januar 2014 dann für gescheitert erklärt.
Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zeigen nun, dass es weder das Angebot eines No-Spy-Abkommens noch überhaupt konkrete Verhandlungen darüber gegeben habe. Dies gehe aus E-Mails hervor, die dem Recherche-Verbund vorliegen.
Wunschdenken oder bewusste Täuschung der Regierung Merkel? Die Dokumente belegen, dass die US-Seite nie vorhatte, mit Deutschland einen gegenseitigen Spionageverzicht zu vereinbaren und sich auf deutschem Boden an deutsche Gesetze zu halten. Sie versicherten nur, sich an amerikanische Gesetze zu halten.

ACLU gegen Clapper

Bild: Screencopy Ron Wyden/YouTube

7. Mai 2015

Der US-Geheimdienst NSA betreibt weltweit eine anlasslose Massenüberwachung. Nach amerikanischer Rechtsauffassung ist das völlig legitim… solange keine US-Bürger betroffen sind. Entgegen den Beteuerungen höchstrangiger Geheimdienstdirektoren ist diese Massenüberwachung aber schon längst heimlich auch auf amerikanische Staatsbürger ausgeweitet worden. Dies ergibt sich aus den Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden.
Das New Yorker Berufungsgericht unter Bundesrichter Gerard Lynch hat im Verfahren „ACLU v. Clapper“ auf Grund einer Klage der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) nun entschieden, dass das millionenfache Datensammeln des Geheimdienstes NSA illegal sei.
Das Gericht erklärte, es werde keinen sofortigen Stopp des Datensammelns veranlassen, da Sektionen des hierfür zuständigen US Patriot Acts am 1. Juni auslaufen – unter anderem der Abschnitt, der die kritisierte Überwachungspraxis angeblich erlaubt. Dann muss entschieden werden, ob diese Sektion 215 verlängert oder gestrichen wird. "Angesichts der nationalen Sicherheitsinteressen, um die es in dem Fall gehen soll, halten wir es für klug, abzuwarten und dem Kongress die Möglichkeit zur Debatte zu geben", heißt es in der Begründung.
Einer Nebenklage der Bürgerrechtler, wonach das Telefon-Programm der NSA auch gegen die Verfassung verstoße, folgte das Gericht hingegen nicht. Parallel werden in den USA momentan vor anderen Berufungsgerichten noch zwei ähnliche Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmethoden geführt.

Automatische Spracherkennung "Google for Voice"

6. Mai 2015

Die NSA kann schon seit mindestens 2006 Gesprochenes mit Hilfe von Spracherkennungssoftware transkribieren, d.h. erkennen, ggf. übersetzen und dann schriftlich fixieren. So können und werden Telefonate automatisiert nach Schlüsselwörtern durchsucht und die Transkripte gespeichert. Dies gelingt weitgehend schon für etwa 90 Sprachen. Die "Google for Voice" genannte Technik ist Teil des Programms "Media Mining". Durch die automatische Spracherkennung haben sich die Abhörmöglichkeiten enorm erweitert. Dies scheint aber ohne parlamentarische Kontrolle eingeführt worden zu sein.
Diese Software wird gegen süd- und mittelamerikanische Ziele, aber auch in Irak und Afghanistan eingesetzt. Unklar ist, ob die NSA auch US-Telefonate automatisiert in Text übersetzt und untersucht haben. Es sollen aber täglich Millionen von Anrufen in einer Datenbank für Analysten zur Verfügung gestellt werden.
Doch nicht nur die NSA ist zur Spracherkennung von Telefonaten in der Lage. Auch der Bundesnachrichtendienst hat eine solche Datenbank. Sie heißt InBe, ein Akronym von Inhaltliche Bearbeitung. Darin sammeln die Geheimdienstler Telefongespräche, E-Mails und Faxe, in denen vor allem Ausländer Dinge besprochen haben, die aus Sicht des BND für Deutschland gefährlich und relevant sind. Wie groß diese Datenbank ist und wie viele einzelne Gespräche darin liegen, ist nicht bekannt. Die einzige Auskunft dazu lautet: Aktuell seien "mehrere Hunderttausend Daten" darin gespeichert, auch von deutschen Staatsbürgern. Was "Daten" in diesem Zusammenhang bedeutet, ist unklar.

Kontrollverlust im Kanzleramt

30. April 2015

Die Abhöreinrichtung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im bayerischen Bad Aibling wurde nach Feststellung von Regierungsexperten jahrelang für Spionage gegen europäische Staaten missbraucht. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR zählen zu den Betroffenen hochrangige Beamte des französischen Außenministeriums, des Élysée-Palastes und der EU-Kommission.
Als die USA die Abhöranlagen in Bad Aibling an die Deutschen übergaben, wurde 2002 in einem „Memorandum of Agreement“ vereinbart, die abgefangenen Daten gemeinsam zu nutzen. Verantwortlich für diese Vereinbarung war der damalige Kanzleramtschef und heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier.
Hierzu lieferte der US-Geheimdienst NSA dem BND laufend aktuelle Selektoren (Suchbegriffe). Die dabei übermittelten Selektoren scheinen die Namen, Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen dieser Diplomaten enthalten zu haben. Alle von den USA seit Beginn der Kooperation angelieferten Suchbegriffe werden nun noch einmal überprüft. Ihre Zahl ist riesig: Von 2002 bis 2013 waren es 690 000 Telefonnummern und 7,8 Millionen IP-Suchbegriffe. In einer sogenannten Ablehnungsdatei landeten 40 000 Selektoren.
Der damalige Chef des Kanzleramts und heutige Bundesinnenminister Thomas de Maizière wurde im Februar 2008 darüber informiert, "dass die US-Seite versucht, die Erfassung auf Bereiche auszudehnen, die nicht im gemeinsamen Interesse liegen".
Ende Oktober 2009 wurde Ronald Pofalla Kanzleramtschef. Dort liefen spätestens im Jahr 2010 BND-Meldungen ein, wonach die USA versucht hatten, die Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter auszuspähen.
Nachdem Pofalla gegen Ende 2013 bekanntlich mehrfach die NSA-Affäre für beendet erklärt hatte, wurde er von Peter Altmaier abgelöst.
Dennoch hat das jetzt von Thomas de Maizière geleitete Innenressort noch am 14. April auf eine Anfrage der Fraktion der Linken mitgeteilt: "Es liegen weiterhin keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch die NSA oder anderen US-Diensten in anderen Staaten vor".
Die Oberaufsicht über dieses schwer nachvollziehbare Chaos liegt naturgemäß bei der Kanzlerin Angela Merkel, die bisher kaum zur Aufklärung beigetragen hat.
Grüne, Linke und auch die SPD im Untersuchungsausschuss wollen jetzt Druck machen: „Das Kanzleramt muss die Selektoren-Liste unverzüglich dem Ausschuss vorlegen“.

Nutzlos und Verfassungswidrig

Bild: The White House
Collage M. Schoettler

27. April 2015

Ein langer Rechtsstreit der New York Times mit der Obama-Administration auf Grundlage des „Freedom of Information Act“ führte jetzt zur Freigabe des vollständigen Reports über das „Überwachungsprogramm des Präsidenten“ – bekannt unter der Bezeichnung „Stellar Wind“.
Kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatte US-Präsidenten George W. Bush dem Geheimdienst NSA heimlich die Massenüberwachung und Speicherung internationaler Telefonate und E-Mails, Finanztransaktionen und Internetaktivitäten von US-Amerikanern erlaubt. Dies verstieß eindeutig gegen den von der Verfassung verbrieften Schutz der Privatsphäre und war nur möglich durch Umgehung der Bestimmungen des hierfür geltenden FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act).
Die Öffentlichkeit erfuhr erst 2005 erste Details, als die New York Times über die Abhöraktionen ohne richterliche Vollmacht berichtete. 2009 war dann bekannt geworden, dass das Programm auch unter US-Präsident Barack Obama nicht beendet worden war.
Das NSA-Überwachungsprogramm Stellar Wind war anfangs so geheim, dass es von den eingeweihten Analysten nicht wirklich gewinnbringend eingesetzt werden konnte. Es wurde sogar vor der Mehrzahl der Richter am hierfür zuständigen geheimen Spionagegericht FISC (Foreign Intelligence Surveillance Court) verheimlicht.
Dieses Programm der anlasslosen Massenüberwachung war sehr teuer, aber nicht wirklich erfolgreich. Spätere Überprüfungen ergaben, dass es sehr wenig bis nichts zum Kampf gegen den Terror beitragen konnte.

Wie der BND die G-10-Kommission benutzte…

23. April 2015

Die Datenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) muss von der sogenannten G-10-Kommission des Bundestags genehmigt werden. Mehrere Mitglieder des Gremiums fühlen sich inzwischen aber hintergangen.
Strittig ist zum einen die Frage nach dem Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes. Wie alle anderen Länder hält auch Deutschland nur die Kommunikation seiner eigenen Staatsbürger (und all jener, die in Deutschland leben) für schützenswert, ohne Genehmigung der Kommission darf hier nichts überwacht werden. Alle anderen aber sind vogelfrei. Im NSA-Untersuchungsausschuss sagte ein Zeuge des BND, solche Telekommunikations-Verkehre seien "zum Abschuss freigegeben."
Juristen wie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, argumentierten bereits vor Monaten, diese Praxis sei rechtswidrig. Der Schutz des Grundgesetzes müsse auch für Ausländer gelten, sonst sei der BND ja nicht anders als die NSA.
Zum anderen geht es um die enge Kooperation mit dem US-Partnerdienst NSA. Die G-10-Kommission hatte den Zugriff auf die Kabel genehmigt, aber offenbar nie etwas von der heiklen Kooperation mit der NSA erfahren. Die Kommission glaubte zudem, dass es nur darum ginge, in den riesigen Datenbeständen nach deutschen Verdächtigen zu suchen. Nun aber vermuten Kommissionsmitglieder, dass die Bundesregierung die Zustimmung missbrauchte, um die durch Deutschland verlaufende Transit-Kommunikation von Ausländern abzugreifen.

Wie die NSA den BND benutzte…

Bild: Andreas

23. April 2015

Jahrelang hat der BND beim Durchsuchen seiner eigenen Daten aus der elektronischen Überwachung von Telefon- und Internetverkehr auf Wunsch des amerikanischen Geheimdienstes NSA auch deren Selektoren (Suchbegriffe) einbezogen und die so gefundenen Überwachungsdaten an die US-Partner weitergeleitet.
Kontrolliert, was die Amerikaner da im deutschen Datenfundus suchten, wurde allerdings kaum. Bis heute hatte der BND behauptet, man schaue sich die Suchbegriffe der Amerikaner genau an, schließlich gebe man sie ja im zentralen Horch-Zentrum im bayerischen Bad Aibling selbst ein. Bei Tausenden solcher Selektoren aus den USA klingt das reichlich unwahrscheinlich.
Das wahre Ausmaß des Skandals wurde nun erst aufgrund eines Beweisantrags bekannt, den Linke und Grüne für den NSA-Untersuchungsausschuss gestellt hatten. Die für den Ausschuss zuständige Projektgruppe des BND prüfte die NSA-Selektoren daraufhin erneut – mit dem Ergebnis, dass bis zu 40.000 davon gegen westeuropäische und deutsche Interessen gerichtet sind. Erst im März wurde das Bundeskanzleramt darüber unterrichtet. Weitere Überprüfungen wurden inzwischen angeordnet.
Der NSA-Ausschuss will sich nun intensiv um Aufklärung bemühen. Verständlicherweise forderten die Abgeordneten vom Kanzleramt umgehend die Herausgabe der von den USA übermittelten Selektoren. Nur an ihnen kann man ablesen, welche Ziele der US-Dienst mit den BND-Daten wirklich verfolgte.

Massenüberwachung gefährdet die Grundrechte

Bild: PPCOE

22. April 2015

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich mit der weltweiten anlasslosen Massenüberwachung durch Geheimdienste befasst und ihre große Besorgnis in einer Entschließung festgehalten.
„Die bisher aufgedeckten Überwachungspraktiken gefährden die Grundrechte, darunter das Recht auf Achtung der Privatsphäre (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), die Freiheit der Information und der Meinungsäußerung (Artikel 10) und das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6) sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 9) … Diese Rechte sind Eckpfeiler der Demokratie. Ein Verstoß gegen diese Rechte ohne angemessene justizielle Kontrolle gefährdet auch die Rechtsstaatlichkeit.
„Die Versammlung ist zudem tief besorgt angesichts von Gefahren für die Internetsicherheit durch die in den Snowden-Akten aufgedeckte Praxis bestimmter Geheimdienste, systematisch „Hintertüren“ und andere Schwachstellen in Sicherheitsstandards und deren Umsetzung zu suchen, zu nutzen und sogar neu zu schaffen, die dann leicht von Terroristen und Cyberterroristen oder anderen Kriminellen genutzt werden könnten.“
Die Versammlung verurteilt unmissverständlich die Nutzung von geheimen Gesetzen und Geheimgerichten zur Kontrolle von Geheimdiensten, da dies zu Recht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz untergräbt.
Sie warnen, dass die sich in vielen Ländern entwickelnde Überwachungsindustrie den freien und offenen Charakter unserer Gesellschaften bedroht, und dass der in den meisten Ländern gültige Schutz der Privatsphäre nur für die eigenen Bürger, nicht aber für Ausländer gilt, und dass dieses Prinzip durch die Kooperation (und den Datenaustausch) der jeweiligen Geheimdienste leicht ausgehebelt werden kann und wird, wie die Snowden-Dokumente zeigen.

Verfassungsschutz baut Überwachung aus

15. April 2015

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) baut seine Kapazitäten und Fähigkeiten zur Überwachung des Internets aus. Wie aus als "VS-Vertraulich" eingestuften Dokumenten hervorgeht, die netzpolitik.org veröffentlicht hat, richtet die Behörde dafür derzeit eine neue Referatsgruppe mit 75 Mitarbeitern ein. Die sollen zum Beispiel Facebook-Chats von Verdächtigen überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke anhand von Metadaten erstellen sowie "konspirative informationstechnische Überwachungsmaßnahmen von Online-Diensten" durchführen.
Nach netzpolitik.org dient die neue Einheit der Entwicklung eines Systems der automatisierten Massendatenauswertung, obgleich das BfV nur Einzelpersonen überwachen darf. Die Auswertung soll unter den Voraussetzungen der Verschlusssachenanweisung auswerten, um "bislang unbekannte und nicht offen erkennbare Zusammenhänge zwischen einschlägigen Personen und Gruppierungen im Internet festzustellen". Dabei scheint es um die TKÜ-Anlage Perseus zu gehen, die mit 3,5 Millionen im laufenden Haushaltsjahr "regelmäßig modernisiert wird, mit der Telefonie und Internetkommunikation (Email, Chatprotokolle, Websessions und Dateitransfere) ausgewertet werden.
Hans-Christian Ströbele von den Grünen, Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss, kritisiert die "anlasslose und massenhafte Datenauswertung", die das BfV "insgeheim" begonnen habe und die mit jener der NSA vergleichbar sei, scharf. Er bezweifelt, dass die vorgesehene parlamentarische Kontrolle noch greifen könne: "Derart weitreichende nachträgliche Auswertungen überwachter Telekommunikation, wie sie das BfV offenbar praktiziert, können schwerlich durch vorherige Genehmigungen der G10-Kommission gedeckt sein."

Glenn Greenwald mit Siebenpfeiffer-Preis geehrt

Bild: Screencopy SR Mediathek

15. März 2015

Der US-Enthüllungsjournalist Glenn Greenwald ist wieder zu Besuch in Deutschland. Am 13. März gab er der Saarbrücker Zeitung ein Interview, in dem er US-Präsident Barack Obama scharf kritisierte:
"Das Überwachungssystem wurde sehr stark ausgeweitet, seitdem er Präsident ist – und zwar viel stärker als unter Präsident (George W.) Bush". Obama habe die Möglichkeit, die Abhörprogramme des US-Geheimdienstes NSA zu stoppen, tue es aber nicht. "Das zeigt, wie er wirklich tickt." Als "größte Bedrohung für die Privatsphäre der europäischen Bürger" bezeichnete der Snowden-Vertraute jedoch die britischen Behörden. Deren Geheimdienst GCHQ gehe "noch schärfer vor als die NSA".
Am 15. März wurde Glenn Greenwald dann im saarländischen Homburg mit dem "Siebenpfeiffer-Preis 2015" für "Verdienste um Pressefreiheit und demokratische Transparenz" ausgezeichnet. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis erinnert an Philipp Jakob Siebenpfeiffer (1789-1845). Dieser war einer der Initiatoren des Hambacher Festes, bei dem 1832 Menschen in der Pfalz für Freiheit und Demokratie demonstrierten.
In seiner Laudatio wollte Vizekanzler Sigmar Gabriel zwar nicht alle Positionen Glenn Greenwalds teilen, fand aber immerhin harte Worte für die Politik der USA. Die NSA-Überwachung sei mehr als ein Gesetzesverstoß, sie lege Hand an die "westliche Wertegemeinschaft", in der individuelle Freiheit und der Schutz der Persönlichkeit vorgehen.

Wikimedia verklagt die NSA

Bild: liarpoliticians
BBC NEWS

10. März 2015

Wikimedia-Gründer Jimmy Wales und die derzeitige Geschäftsführerin der US-Stiftung Lila Tretikov haben am Dienstag in einem Gastkommentar in der New York Times eine Klage gegen die NSA angekündigt.
Unter der Überschrift "Hört auf, Wikipedia-Nutzern nachzuspionieren" erklären sie, dass die Geheimdienste mit ihren Spionageprogrammen die Rechte der Wikipedia-Nutzer routinemäßig verletzen. So befassten sich die Autoren der Online-Enzyklopädie mit so brisanten Themen wie der chinesischen Demokratiebewegung oder den Rechten von Homosexuellen in Uganda. "Diese Freiwilligen sollten ihre Arbeit tun können ohne dass die US-Regierung erfasst, was sie lesen und schreiben", fordern Wales und Tretikov. Anderenfalls könnten Wikipedia-Autoren in anderen Ländern, die sich kritisch über ihre Regierung äußern durch die Zusammenarbeit der NSA mit anderen Geheimdiensten gefährdet werden. Beispiele hierfür gibt es für die Zeit des sog. Arabischen Frühlings insbesondere aus Ägypten.
Wikimedia hat die Klage gemeinsam mit Bürgerrechtsgruppen vorbereitet. Auch Amnesty International und Human Rights Watch sind beteiligt. Vertreten werden die Kläger von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU. Sie wollen ein Ende der massenhaften Internet-Überwachung der NSA erstreiten. Die Kontrolle des Internetverkehrs ohne konkreten Anlass verstoße gegen die US-Verfassung, heißt es in der Klageschrift.

Wir sind die Guten!

27. Februar 2015

Westliche Regierungen einschließlich der Vereinigten Staaten und Großbritannien haben seit Jahren von den Hightech-Unternehmen gefordert, dass sie ihre Verschlüsselungsmethoden offenlegen sollten. Verantwortliche wie FBI-Direktor James Comey und NSA-Direktor Mike Rogers haben Internetfirmen wie Apple, Google, Microsoft öffentlich davor gewarnt, eine Verschlüsselung zu nutzen, die von den Strafverfolgungsbehörden nicht geknackt werden kann. Zumindest die NSA soll und muss – im Kampf gegen den Terror – jederzeit Zugriffsmöglichkeiten auf alle Daten haben.
Das wollen nun aber andere Staaten auch. So plant China ein Anti-Terror-Gesetz, das den chinesischen Behörden Zugriff auf alle Daten im Netz erlaubt.
Diese Pläne Chinas hat US-Präsident Barack Obama jetzt scharf kritisiert. Er sei besorgt, weil Technologiekonzerne wie Apple oder Microsoft den chinesischen Behörden Zugriff auf ihre Verschlüsselungscodes geben und Hintertüren in ihre Programme einbauen müssten, die eine Überwachung durch die Chinesen erlauben. Er habe das Thema bereits gegenüber Präsident Xi Jinping angesprochen, sagte Obama. "Wir haben sehr deutlich gemacht, dass sie das ändern müssen, wenn sie mit den USA Geschäfte machen wollen".

Schöningen: 1 Million Metadatensätze täglich

26. Februar 2015

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags bemüht sich weiterhin, auch die Praktiken des Bundesnachrichtendienstes (BND) aufzuklären. Dabei spielen die Standorte Schöningen und Rheinhausen eine wichtige Rolle.
Hinsichtlich der von der Dienststelle in Rheinhausen betreuten Kooperation des BND mit der CIA (Operation Glotaic) gehen die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags davon aus, dass der BND über eine oder mehrere Tarnfirmen Daten eines nordrhein-westfälischen Netzknotens des US-Providers MCI im großen Stil abgezweigt hat. Das Gremium hat daher einen Beweisantrag beschlossen, um Licht ins Dunkel um die mögliche Rolle derartiger heimlicher Verbindungsstationen zu bringen.
Die BND-Außenstelle im niedersächsischen Schöningen fängt weltweit Satellitenkommunikation ab. Täglich sind das rund eine Million Metadatensätze. Dies räumte der dortige Dienststellenleiter am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags ein. Zudem würden 300.000 bis 400.000 Telefonate mitgeschnitten. Pro Gespräch würden dabei mehrere Megabyte an Speicherbedarf benötigt.
Der Zeuge, der unter dem Kürzel E.B. auftrat, wies eine Verbindung mit dem weltweiten Drohnenkrieg der USA jedoch zurück. "Ich bin zutiefst überzeugt, dass solche Daten nie zu einem solchen Einsatz genutzt wurden", sagte B.

Fünf Gründe gegen Massenüberwachung

24. Februar 2015

Sinngemäße Übernahme des englischen Textes von Amnesty International:

  1. Massenüberwachung stellt uns alle unter Generalverdacht: Die Snowden-Dateien zeigen, dass unsere Regierungen alles aufsaugen, jegliche private Kommunikation und jede Spur digitaler Daten, die wir hinterlassen. Indem sie dies tun, geben sie langjährige Rechtsgrundsätze auf, die besagen, dass Überwachung immer zielgerichtet sein muss, gestützt auf einen hinreichenden Verdacht und genehmigt durch eine unabhängige Instanz wie einen Richter.
  2. Massenüberwachung hilft nicht dabei, Terroristen ausfindig zu machen oder zu stoppen: Dies zeigte sich auch wieder bei den Terroranschlägen von Paris, bei denen die Verdächtigen den Sicherheitsbehörden ja vorher bekannt waren.
  3. Durch Massenüberwachung werden grundlegende Rechte abgebaut: Seit Jahrhunderten haben Gesellschaften Regeln zum Schutz der Menschen entwickelt. Dazu gehören das Recht auf Privatsphäre und die Unschuldsvermutung, d.h. dass Freiheitsrechte nur eingeschränkt werden dürfen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.
  4. Massenüberwachung kann zur Kontrolle genutzt werden: Manche sagen: „Wenn du nichts Falsches getan hast, musst du auch nichts verbergen.“ Das setzt aber ein großes Vertrauen in eine Regierung voraus, die jedermanns Privatleben durchleuchten und dies auch jederzeit missbrauchen könnte. Wir wissen, dass diese Daten genutzt werden können, um Journalisten zu kontrollieren, Aktivisten zu verfolgen, Minderheiten zu diskriminieren und die Redefreiheit einzuschränken. Auch wenn dies heute nicht zu befürchten wäre, wie sieht das morgen aus?
  5. Massenüberwachung ist eine Bedrohung der freien Rede im Netz: Das Internet stand immer für die Chance eines freien Gedankenaustauschs. Jetzt versuchen Regierungen uns einzureden, dass das Grundrecht auf Privatsphäre online nicht mehr gelten soll. Wenn ich mit dem Handy telefoniere, eine SMS oder eMail verschicke, eine Webseite besuche, dann sind meine Daten nicht mehr privat.

300 Millionen Cyberattacken – täglich!

Utah Airship Flight

8. Februar 2015

Das – vermutlich weltweit – größte Rechenzentrum der USA ist das neu errichtete Utah Data Center der NSA in Bluffdale, das 2013 eröffnet wurde. Es soll Speicherplatz für Daten bis zu einem Yottabyte (YB) bereitstellen können, was einer Billion Terabyte (1.000.000.000.000 Standard-Festplatten) entspricht.
Diese unglaubliche Kapazität soll es ermöglichen, weite Teile der elektronischen Kommunikation der Welt zu erfassen und zu analysieren. Umgerechnet auf die Weltbevölkerung entspräche diese Kapazität einem Datenvolumen von etwa 140 Terabyte für jeden Erdenbürger.
Die Anlage soll einen permanenten Leistungsbedarf von 65 Megawatt Strom haben, was einem jährlichen Energiebedarf von 569 Gigawattstunden und damit dem elektrischen Verbrauch von 142.000 deutschen Durchschnittshaushalten (à 4.000 Kilowattstunden) entspricht. Die Stromrechnung soll eine Million Dollar im Monat betragen. Darüber hinaus benötigt das Rechenzentrum etwa 4.500 Liter Kühlwasser – pro Minute, d.h. rund 6,5 Millionen Liter Kühlwasser täglich.
Diese Anlage gilt weltweit als Symbol der Datenspeicherung und Massenüberwachung und sie ist dadurch auch in besonderem Maße gefährdet. Seit Eröffnung des Datenzentrums verzeichnet der US-Bundesstaat Utah bis zu 300 Millionen Cyberattacken – täglich! Davor waren es „nur“ 25 – 30 Tausend versuchte Angriffe. D.h. die Zahl der Cyberangriffe hat sich 10.000fach verstärkt!
Wie lang wird diese Festung standhalten?

GCHQ verstößt gegen Menschenrechte

6. Februar 2015

Das britische Gericht Investigatory Powers Tribunal (IPT) hat entschieden, dass die Datensammlung über britische Bürger der vergangenen Jahre gegen die Menschenrechte verstößt.
Das IPT ist das einzige Gericht in Großbritannien, das Untersuchungen über die britischen Geheimdienste MI5, MI6 und das GCHQ durchführen darf. Es ist regierungsunabhängig, kann aber nicht bei der Überwachung durch Privatpersonen oder Unternehmen angerufen werden. Verhandlungen werden hinter verschlossenen Türen geführt und Protokolle müssen nicht veröffentlicht werden.
Möglicherweise müssen nun alle von den Geheimdiensten gesammelten Daten britischer Bürger gelöscht werden. Zumindest die, die zwischen 2007 und Dezember 2014 gespeichert wurden, da diese Massenüberwachung durch den britischen GCHQ mit Hilfe der NSA-Programme Prism und Upstream gegen die Menschenrechte verstößt. Das berichtet der britische Guardian.

220 Mill. Telefondaten – täglich!

30. Januar 2015

Jeder Verkehr in den Netzen, auf den Datenautobahnen, jede E-Mail, jede SMS, jedes verschickte Bild, jeder Aufruf einer Webseite erzeugt sogenannte Metadaten: Wer hat wann wo mit wem wie lange kommuniziert?
Diese Metadaten verraten über den Absender und auch den Empfänger oft mehr als der Inhalt der Nachricht selbst. Geheimdienste interessieren sich daher vorwiegend für diese Metadaten. Sie werden massenhaft gesammelt, gefiltert, gespeichert und ausgewertet.
Das tut auch der BND. Aktenvermerke des Dienstes zeigen, dass der BND inzwischen große Teile seiner Überwachung auf die Auswertung von Metadaten umgestellt hat. Dabei sammelt er diese Daten nicht gezielt sondern verdachtsunabhängig massenhaft.
Aus sog. „ausländischen Wählverkehren“ werden die Verbindungsdaten von Millionen Telefonaten und SMS abgesaugt. Die dabei vom BND täglich gesammelten 220 Millionen Metadaten werden dann zwischen einer Woche und sechs Monaten gespeichert.
Und sie werden auch an US-Geheimdienste weitergeleitet. Dort sind solche Metadaten die Grundlage für den Einsatz bewaffneter Drohnen im Jemen, in Somalia und in Afghanistan. Wie der frühere NSA- und CIA-Chef Michael Hayden im vergangenen Jahr offenherzig kundtat: „Wir töten Menschen aufgrund von Metadaten.“

Überwachungspraxis gefährdet Menschenrechte

26. Januar 2015

Der Bürgerrechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat sich klar gegen die derzeit genutzten Überwachungspraktiken der Geheimdienste positioniert.
Der Ausschuss beschäftigte sich seit Monaten mit der staatlichen Überwachung. Im vergangenen Jahr hatten Mitglieder des Ausschusses auch eine Anhörung von Edward Snowden organisiert, bei der der Whistleblower per Videoübertragung zugeschaltet wurde.
Im vorläufigen Bericht heißt es nun: "Die bislang bekannten Überwachungsmaßnahmen bedrohen fundamentale Menschenrechte." Betroffen seien etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und die Freiheit der Meinungsäußerung. Der Ausschuss sei "ernsthaft besorgt" über die Überwachungsmethoden, die durch die Enthüllungen Edward Snowdens seit Juni 2013 bekannt geworden sind.
Im Einzelnen deutet der Bericht auch an, dass das britische Recht, das dem Geheimdienst GCHQ sehr weitreichende Überwachungsbefugnisse einräumt, mit der europäischen Menschenrechtskonvention wohl nicht vereinbar sei.

Pressefreiheit in Gefahr!

Bild: CC-by-nc Defence Images

19. Januar 2015

Geheime Snowden-Dokumente belegen, dass der britische Geheimdienst GCHQ im Rahmen des Anzapfens von Glasfaserkabeln im November 2008 – zu Testzwecken – gezielt Emails von und an Journalisten abgefangen hat. Die Aktion, die nur 10 Minuten dauerte, war sehr erfolgreich, denn in dieser kurzen Zeit konnte der Inhalt von insgesamt 70.000 Emails mitgeschnitten werden. Betroffen von dieser Aktion waren Journalisten der BBC, der Zeitungen „The Guardian“, „The New York Times“, „The Washington Post“, „Le Monde“, „The Sun“ sowie der Nachrichtenagentur „Reuters“.
Dies ist natürlich ein massiver Angriff auf die Pressefreiheit, wiegt aber beim britischen Geheimdienst um so schwerer, da weitere vertrauliche Dokumente zeigen, dass der GCHQ neben Hackern und Terroristen auch „investigative Journalisten“ als Bedrohung für die nationale Sicherheit einstuft.