Freiheit für Manning!

19. Mai 2016

Die American Civil Liberties Union (ACLU) hat einen kurzen Beitrag zur Unterstützung von Chelsea Mannings Militärgerichtsbeschwerde eingereicht und erklärt, warum Mannings Verurteilung unter dem Spionagegesetz von 1917 als verfassungswidrig angesehen werden sollte.

Dieser „Espionage Act“ wurde über Jahrzehnte nur gegen ausländische Spione angewendet und es wurden niemals jahrzehntelange Freiheitsstrafen verhängt. Die ersten Whistleblower, die unter diesem Spionagegesetz angeklagt wurden, waren 1971 Daniel Ellsberg und Anthony Russo (Pentagon Papers), aber sie wurden nie verurteilt!
Diese Praxis änderte sich grundlegend erst ab 2009 mit der Amtsübernahme von Barack Obama. Angeklagt wurden insbesondere folgende Whistleblower:

  • 2010 Thomas Drake, ehem. Angestellter der National Security Agency (NSA)
  • 2010 Chelsea (Bradley) Manning, ehem. IT-Spezialist der US-Streitkräfte
  • 2011 James Risen, Reporter der The New York Times
  • 2012 John Kiriakou, ehem. CIA-Offizier
  • 2013 Edward Snowden, ehem. CIA-Mitarbeiter

Unter Präsident Barack Obama war die Anwendung des „Espionage Acts“ von Regierungsinteressen geleitet:
So wurden sowohl die Veröffentlichung geheimer Regierungsinformationen in der Biographie von General David Petraeus als auch der leichtfertige Umgang mit Verschlusssachen auf Hillary Clintons privatem eMail-Server nicht geahndet, während Manning zu 35 Jahren Haft verurteilt wurde!
Mannings extreme Strafe ist ein gutes Beispiel für die Willkür der Regierung. Aber noch beunruhigender ist die Tatsache, dass das Gesetz Manning daran hinderte, das öffentliche Interesse an seinen geleakten Informationen zu benennen und zu berücksichtigen. Dies verstößt gegen den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten.

American Civil Liberties Union | YouTube | Wikipedia

ACLU gegen Clapper

Bild: Screencopy Ron Wyden/YouTube

7. Mai 2015

Der US-Geheimdienst NSA betreibt weltweit eine anlasslose Massenüberwachung. Nach amerikanischer Rechtsauffassung ist das völlig legitim… solange keine US-Bürger betroffen sind. Entgegen den Beteuerungen höchstrangiger Geheimdienstdirektoren ist diese Massenüberwachung aber schon längst heimlich auch auf amerikanische Staatsbürger ausgeweitet worden. Dies ergibt sich aus den Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden.
Das New Yorker Berufungsgericht unter Bundesrichter Gerard Lynch hat im Verfahren „ACLU v. Clapper“ auf Grund einer Klage der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) nun entschieden, dass das millionenfache Datensammeln des Geheimdienstes NSA illegal sei.
Das Gericht erklärte, es werde keinen sofortigen Stopp des Datensammelns veranlassen, da Sektionen des hierfür zuständigen US Patriot Acts am 1. Juni auslaufen – unter anderem der Abschnitt, der die kritisierte Überwachungspraxis angeblich erlaubt. Dann muss entschieden werden, ob diese Sektion 215 verlängert oder gestrichen wird. "Angesichts der nationalen Sicherheitsinteressen, um die es in dem Fall gehen soll, halten wir es für klug, abzuwarten und dem Kongress die Möglichkeit zur Debatte zu geben", heißt es in der Begründung.
Einer Nebenklage der Bürgerrechtler, wonach das Telefon-Programm der NSA auch gegen die Verfassung verstoße, folgte das Gericht hingegen nicht. Parallel werden in den USA momentan vor anderen Berufungsgerichten noch zwei ähnliche Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmethoden geführt.