NSA-Timeline:

Klage wegen Überwachung am Internetknoten DE-CIX


16. September 2016

Es bestehen große Zweifel, ob die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach dem G10-Gesetz rechtens ist. Der BND wird jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verklagt, um die Rechtmäßigkeit der praktisch durchgeführten Massenüberwachung prüfen zu lassen.
Eingereicht hat die Klageschrift die DE-CIX Management GmbH, die das Telekommunikationsgeheimnis ihrer Kunden verletzt sieht. Der weltweit größte Netzknoten für Telekommunikationsdaten des DE-CIX in Frankfurt/Main hat im letzten Jahr sein zwanzigjähriges Bestehen gefeiert, dort wird ein erheblicher Teil der europäischen Kommunikation abgewickelt. Alle großen Telekommunikationsanbieter sind dort Kunden, etwa zwei Drittel sind aus Deutschland und der EU. Das macht ihn zu einem attraktiven Ziel für Geheimdienste: DE-CIX erhält Überwachungsanordnungen des BND und muss sie technisch umsetzen.
Dass Kabel angezapft werden, um Daten aus dem In- und Ausland an die BND-Zentrale zu liefern, ist kein Geheimnis mehr. Fast zweihundert Länder, inklusive verbündeter Staaten, umfasst das Interessengebiet des BND. Wie weit das aber legal ist und in welcher Form, ist umstritten…
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, hat in einer gutachterlichen Stellungnahme die Rechtmäßigkeit der Anordnungen zur strategischen Fernmeldeaufklärung untersucht. In dem Gutachten sind neben den gesetzlichen Grundlagen und dem Verfassungsrecht auch Fragen in Bezug auf die Charta der Grundrechte der EU angesprochen. DE-CIX sieht sich durch das Gutachten bestätigt und verweist für die heutige Einreichung der Klage auf „gewichtige Zweifel“, dass die derzeitige Überwachungspraxis rechtmäßig ist…
Hans-Jürgen Papier bezieht dazu in seinem Gutachten für das Telekommunikationsgeheimnis nach Artikel 10 eine klare Position:
Nach heute weit überwiegender Rechtsauffassung in der Literatur kommt gerade dem Grundrecht aus Art. 10 I GG keine auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland begrenzte Schutzwirkung zu.
Das bedeutet, dass das Telekommunikationsgeheimnis auch dann greift, wenn der BND ausländische Telekommunikation von im Ausland lebenden Menschen mitschneidet… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | ZEIT ONLINE

SNOWDEN – Der Film


8. September 2016

Der deutsche Trailer zum Film:

Offizieller "Snowden" Movie Trailer Deutsch | Kinostart: 22. Sep. 2016

Edward Snowden (Joseph Gordon-Levitt) arbeitet als Computer-Profi für einen Subunternehmer der NSA. Doch weder seine langjährige Freundin Lindsay Mills (Shailene Woodley) noch sein Kollege (Keith Stanfield) ahnen, wohin Snowden geht, als er von einem Tag auf den anderen verschwindet. Snowden trifft sich in Hong Kong mit der Dokumentarfilmerin Laura Poitras (Melissa Leo) sowie dem Journalisten Glenn Greenwald (Zachary Quinto) und dem britischen Korrespondenten Ewen MacAskill (Tom Wilkinson). Er hat sich vorgenommen, mit der Veröffentlichung von streng geheimen Dokumenten das ganze Ausmaß der Überwachung amerikanischer Geheimdienste offenzulegen, auch wenn er seine eigene Person dadurch in Gefahr bringt. Es dauert nicht lange, bis die CIA (Nicolas Cage, Timothy Olyphant) erfährt, wer die Quelle ist, die das geheime Material an die Öffentlichkeit durchsickern lässt.

SPIEGEL ONLINE berichtet von der Filmpremiere mit Edward Snowden:

In Deutschland kommt der Snowden-Film am 22. September in die Kinos. Der echte Edward Snowden war übers Internet aus Moskau zugeschaltet und sprach etwa 40 Minuten mit [dem grünen Europa-Abgeordneten Jan-Philipp] Albrecht. Im Publikum: EU-Beamte, Abgeordnete von Grünen und Piratenpartei, Parlamentsmitarbeiter, offenbar alle Snowden-Fans. Sowohl nach dem Film als auch nach dem Interview gab es Applaus.
Edward Snowden setzt auf die Europäische Union, wenn es darum geht, Whistleblower künftig besser zu schützen. Europa sei der "größte Champion der Menschenrechte", sagte Snowden jetzt in einem Livestream. "Wir brauchen euch mehr denn je." Nach Ansicht Snowdens solle der Schutz von Whistleblowern "am besten durch ein internationales Schiedsgericht erfolgen, das internationales Recht anwendet". Denn die betroffenen Staaten, deren Geheimnisse enthüllt wurden, seien "die Länder, die am wenigsten neutral sind".

KinoCheck/YouTube | SPIEGEL ONLINE

BND bricht dutzendfach Gesetz und Verfassung

Bild: Screencopy phoenix/YouTube

1. September 2016

Der BND hat die Daten seiner Massenüberwachung illegal gespeichert und muss sie unverzüglich löschen. Das stellt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in einem geheimen Bericht fest. Sie kritisiert darin schwerwiegende Rechtsverstöße und massive Beschränkungen ihrer Kontrollkompetenz. Netzpolitik.org hat diesen Bericht jetzt im Volltext veröffentlicht.
Auf 60 Seiten stellt die oberste Datenschutzbeauftragte gleich 18 schwerwiegende Rechtsverstöße fest und spricht 12 offizielle Beanstandungen aus. Eine solche Beanstandung nach Bundesdatenschutzgesetz ist das schärfste Mittel, das der Datenschutzbehörde rechtlich zur Verfügung steht. Noch nie hat eine Behörde so viele Beanstandungen auf einmal erhalten…
Schon die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse beschreibt schwere Verfehlungen (Hervorhebungen durch Netzpolitik.org):

Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich.

Entgegen seiner ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung hat der BND [sieben] Dateien ohne Dateianordnungen errichtet, (langjährig) genutzt und damit grundlegende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen nicht beachtet. Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden.

Obgleich sich die vorgenannte Kontrolle nur auf die Außenstelle des BND in Bad Aibling erstreckte, habe ich schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt, die herausragende Bedeutung haben und Kernbereiche der Aufgabenerfüllung des BND betreffen.

Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet. Seine Behauptung, er benötige diese Daten, kann die fehlenden Rechtsgrundlagen nicht ersetzen. Eingriffe in Grundrechte bedürfen immer eines Gesetzes.

Das deutsche (Verfassungs-)Recht […] gilt auch für personenbezogene Daten, die der BND im Ausland erhoben hat und im Inland weiter verwendet. Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben hat der BND strikt zu beachten.

Martina Renner, Obfrau der Linkspartei im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Praxis des BND wesentlich intensiver und mit größerer Sachkunde als der Regierungsbeauftragte Graulich untersucht. Angesichts der Beanstandungen der Datenschutzbeauftragten wird es in Zukunft eng für die Zeugen aus BND und Bundeskanzleramt den Untersuchungsausschuss an der Nase rumzuführen und zentrale Annahmen der Opposition zur Überwachungspraxis zurückzuweisen.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | ZEIT ONLINE | Süddeutsche.de

Snowden in Deutschland vernehmen!


25. August 2016

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag haben einen Antrag an den Bundesgerichtshof gestellt, um eine Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen. Der Ausschuss hatte bereits im Mai 2014 beschlossen, den Whistleblower als Zeugen zu vernehmen, dies ist aber bislang nicht geschehen.
Eine der Klägerinnen, die Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, sieht dafür auch die Bundesregierung verantwortlich: „Koalitionsmehrheit und Bundesregierung missachten den Untersuchungsauftrag des Bundestages, um die US-Regierung nicht zu verärgern.“ Dass die Bundesregierung die Beziehungen zur USA über eine Aufklärung stellt, ist auch in einem 2014 von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten deutlich geworden. Dort heißt es:

Vor diesem Hintergrund dürften nach Auffassung der Bundesregierung vorliegend die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschlands gegenüber dem möglichen Interesse des Untersuchungsausschusses an einer Vernehmung von Herrn Snowden in Deutschland überwiegen.

Der zweite Kläger, der Obmann der Grünenfraktion im NSA-Ausschuss, Konstantin von Notz, hält eine Befragung für unverzichtbar:

Er ist ein Insider, der für den Untersuchungsauftrag zentrale Aussagen machen kann. Eine Erfüllung des Untersuchungsauftrages kann ohne die Vernehmung von Edward Snowden nicht gelingen.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Golem.de | ZEIT ONLINE | Süddeutsche.de

Staatstrojaner sind Hochrisiko-Schadsoftware


18. August 2016

Anders als die Justizministerkonferenz spricht sich der Chaos Computer Club (CCC) gegen eine Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern aus. Der CCC begründet seine Ablehnung mit den entstehenden technischen Gefahren und unvermeidbaren Interessenkonflikten.
Die Analyse des CCC bezieht sich auf die so genannte Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), also einen staatlichen Trojaner zum Abhören von Kommunikation direkt auf dem Computer von Betroffenen. Das informationstechnische System wird dafür infiltriert, um danach unbemerkt Kommunikationsinhalte an Ermittlungsbehörden auszuleiten.
Der CCC argumentiert, dass die Kommunikationsüberwachung mit Spionagesoftware eine Reihe sicherheitsrelevanter Risiken, aber auch beweistechnische und rechtliche Probleme erzeugt. Seit der CCC-Analyse des DigiTask-Trojaners zur „Quellen-TKÜ“ vor fünf Jahren hat sich allerdings auch der kommerzielle Handel mit Überwachungssoftware gewandelt. Der CCC verweist in seiner Stellungnahme daher auf die inhärenten Interessenkonflikte des Staates, wenn er für die Trojanisierung Sicherheitslücken aufkauft oder nutzt:

Anders als die Justizministerkonferenz argumentiert, ist aus Sicht des CCC die „Quellen-TKÜ“ kein „unverzichtbares Instrument der Strafverfolgung“, sondern eine mit hohen Risiken behaftete Schadsoftware. Würde die Nutzung solcher Software ausgeweitet, entstünden staatliche Interessenkonflikte: Denn Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen sind schnellstmöglich zu schließen und nicht von Staats wegen noch auszunutzen…

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Chaos Computer Club

Globale Überwachungs-Industrie: Deutschland auf Platz vier


2. August 2016

In Deutschland gibt es über 40 Firmen, die Überwachungs-Technologien produzieren und in die ganze Welt verkaufen. Das geht aus einer neuen Datenbank hervor, die Privacy International heute veröffentlicht. Die Menschenrechtsorganisation fordert, diese Industrie analog zur Rüstungsindustrie zu regulieren…
Laut dieser Datenquelle ist Deutschland auf Platz vier der weltweiten Überwachungs-Firmen. In der Datenbank kann man die über 40 Firmen mit Sitz in Deutschland genauer inspizieren. Darunter sind einige bekannte Firmen wie FinFisher, Rheinmetall, Rohde & Schwarz, Siemens und Trovicor – aber auch weniger bekannte Firmen…
Privacy International selbst hat einen 66-seitigen Bericht aus den Daten erstellt: The Global Surveillance Industry (PDF).
Der Bericht zeigt die Entwicklung der Industrie seit den frühesten Berichten in den 70er Jahren, nach denen Abhör-Ausrüstung von westlichen Ländern exportiert und von autoritären Regimen eingesetzt wurde. Der Bericht bietet eine leicht zugängliche Einführung in die Arten der Technologien, die derzeit angeboten werden, und verwendet eine Kombination aus Exportdaten, Firmendaten und Analysen von Überwachungstechnologien, um die aktuelle Industrie zu bewerten.
Die 528 Überwachungs-Firmen des Indexes sind überwiegend in wirtschaftlich fortgeschrittenen Staaten ansässig, die ebenfalls eine große Rüstungsindustrie haben, die Top 5 sind: USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Israel. 87% der Unternehmen sind in den OECD-Mitgliedstaaten ansässig und 75% von ihnen in NATO-Staaten… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Privacy International

"Snowden ist ein Russen-Agent"

Bild: BILD.de

2. Juli 2016

BILD titelte schon am 09. Juni 2016
BND-Chef Gerhard Schindler bei BILDTownhall: »Snowden ist ein Verräter
Im Interview führte der Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) dann weiter aus:

Und was ich noch eher skeptisch beurteile ist, dass er [Snowden] sich in die Hand der Russen begeben hat und damit das Spiel der Russen und die hybride Kriegsführung mit unterstützt. Er ist zum Spielball des FSB (Anm. d. R.: russischer Inlandgeheimdienst) geworden und das ist alles andere als gut.

Einen Tag später hatte dann Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss mit Nachdruck – und wie sich hinterher herausstellte: mit großer innerer Freude und Genugtuung – die These vertreten, dass Edward Snowden ein russischer Agent sei. Einen Beweis konnte er nicht vorlegen, "aber es hätte hohe Plausibilität" für einen erfahrenen Geheimdienstler wie ihn!
Diese Steilvorlage wollte sich die BILD-Zeitung – unter Chefredakteur Julian Reichelt – nicht entgehen lassen. Ein kurzes Radiointerview der US-Journalistin Mary Louise Kelly tat seine Dienste.
BILD schreibt:

In einem bemerkenswerten Interview von dieser Woche erklärte Franz Klintsevich – ein hochrangiger russischer Sicherheitsbeamter – ganz nüchtern: „Seien wir ehrlich. Snowden hat Geheiminformationen weitergegeben. Dafür sind Sicherheitsdienste ja da. Wenn es eine Möglichkeit gibt, an Informationen zu gelangen, dann werden sie es auch tun.“

und titelte dann:
Hochrangiger russischer Geheimdienst-Kontrolleur gesteht: Snowden ist ein Russen-Agent

Die Argumentation der BILD-Story in Auszügen:

Whistleblower Edward Snowden arbeitet offenbar schon länger für den russischen Geheimdienst…
Jetzt gibt es endlich Fakten!
Für jeden, der sich mit der Welt der Spionage auskennt – vor allem im Zusammenhang mit den Russen – steht fest, dass Snowden ein Überläufer ist und dass er mit Moskaus Sicherheitsdiensten zusammenarbeitet…
Ein westlicher Geheimdienstmitarbeiter, dem in Russland Zuflucht gewährt wird, wird seinen Gastgebern alles mitteilen, was er weiß – da gibt es nichts zu diskutieren…
Nun hat der Kreml die Frage ein für allemal geklärt, indem er verlautbaren ließ, Edward Snowden arbeite in der Tat für ihn…

Bild.de | Bild.de | BILDblog | Update: ARD fakt

BND-Reformgesetz: Massenüberwachung legalisieren


28. Juni 2016

Abhören deutscher Internet-Knoten, Weltraum-Theorie, illegale Überwachungsziele: Die Liste fragwürdiger Praktiken des Bundesnachrichtendiensts (BND) ist lang. Spätestens seit die Granden des Verfassungsrechts zum Auftakt des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses im Bundestag feststellten, dass „die gesamte deutsche Auslandsaufklärung rechtswidrig ist“, führte an einer Reform der Geheimdienst-Überwachung kein Weg vorbei.
Das Kabinett hat nun den Entwurf für ein neues BND-Gesetz verabschiedet, das „klare Regeln für die Auslandsaufklärung“ festschreiben soll.
Netzpolitik.org titelt hierzu:
Das neue BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.
Und fasst dann zusammen:

  1. Inland: Bisher durfte der Auslandsgeheimdienst BND innerhalb Deutschlands eigentlich nicht abhören. Der Internet-Knoten DE-CIX klagt dagegen, dass er seit 2009 vom BND abgehört wird. Das wird jetzt einfach legalisiert, der BND bekommt einen Vollzugriff.
  2. Masse: Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören, z.B. eine Glasfaser der Telekom zwischen Luxemburg und Wien – und davon eigentlich nur 20 Prozent der Kapazität. Jetzt fallen beide Grenzen und der BND darf ganze Telekommunikationsnetze abhören, also sämtliche Leitungen von Telekom und DE-CIX. Damit wird das „Ausmaß der Überwachung erheblich steigen“.
  3. Anlass: Die Überwachung wird immer mit Terror, Krieg und Proliferation begründet. Das waren schon bisher nur einige von insgesamt acht Abhör-Zielen, inklusive „Cyber-Gefahren“ wie DDoS-Angriffe. Aber auch diese „Beschränkung“ gilt nur für EU-Bürger. Den Rest der Welt darf der BND abhören, um „die Handlungsfähigkeit der BRD zu wahren“ und „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen. Das „erlaubt die Überwachung zu annähernd beliebigen Zielen“.
  4. Metadaten: Die „beliebigen Überwachungsziele“ gelten nur für Inhaltsdaten. Metadaten darf der BND von allen sammeln, die nicht eindeutig als Deutsche erkennbar sind – also im Zweifel immer. Der BND selbst soll Metadaten nur ein halbes Jahr speichern dürfen. Aber der BND darf Metadaten auch massenhaft und automatisch an „Partner“ wie die NSA geben. Schon bisher gibt der BND der NSA mindestens 1.300.000.000 Metadaten – jeden Monat. Das wird jetzt legalisiert.
  5. Kontrolle: Die Kontrolle der Geheimdienste ist bisher zersplittert in drei Gremien, die jeweils nur einen Ausschnitt sehen. Jetzt wird ein viertes Gremium geschaffen, das als „unabhängig“ bezeichnet wird, aber von der Regierung ernannt wird. Auch weiterhin gibt es keine Kontroll-Instanz, die ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des BND hat. Effektive Kontrolle ist so unmöglich.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE

Ist Snowden ein russischer Spion?

Bild: Screencopy ARD
Fakt

10. Juni 2016

Der Tagesspiegel titelt:

Maaßen und die Verschwörung
Ist Edward Snowden ein russischer Agent? Viele haben diese Vermutung schon geäußert. Dass aber jetzt Verfassungsschutz-Chef Maaßen damit kokettiert, ist beachtlich.

ZEIT ONLINE titelt:

Maaßen beklagt sich über NSA-Untersuchungsausschuss
Der Bundestagsausschuss behindere die Arbeit seiner Behörde, sagt der Verfassungsschutz-Chef. Zudem zweifelt Maaßen an der Rolle Edward Snowdens.

und

Ist Maaßen ein russischer Agent?
Nein, ist er natürlich nicht, aber die Frage kann man ja mal stellen, oder? Immerhin nutzt der Verfassungsschutzchef ähnliche Argumente, um Snowden zu diskreditieren.

Hans-Georg Maaßen glaubt, Edward Snowden sei ein russischer Spion. Nicht, dass er Beweise für seine Behauptung hätte. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz findet nur – aufgrund seiner Erfahrung als Geheimdienstler, wie er sagte –, dass es plausibel sei…

Es gibt kein Indiz für diese Theorie. Sie ist nach allem, was bisher bekannt wurde, abenteuerlich. Selbst hohe amerikanische Geheimdienstler gehen nicht so weit.

Edward Snowden veranlasste das zu dem auf Deutsch verfassten Tweet:

(SVR ist der Auslandsnachrichtendienst, FSB der Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation)

Snowden nutzte dabei die gleiche Satzkonstruktion wie Maaßen und zeigte damit, wie hinterhältig sie ist. Der Fakt wird bestritten, gleichzeitig aber wird das Gerücht gestreut. Das ist nicht nur dünn, es ist Rufmord. Warum sagt Maaßen so etwas?
Weil der Chef des Verfassungsschutzes Teil eines ganzen Kreises von Verantwortlichen in Deutschland ist, die alles dafür tun, um von eben dieser ihrer eigenen Verantwortung in der Spionageaffäre abzulenken.
Wenn er [Maaßen] zugeben würde, dass die Indizien stimmen, die Edward Snowden vorgelegt hat, dann müsste er auch zugeben, dass die Bundesregierung und die deutschen Geheimdienste mitschuldig sind an all der Überwachung, dem Foltern und Töten weltweit. Das wollen sie nicht sein. Lieber schüren sie Zweifel an dem Menschen, der nur eines wollte: eine menschenfreundlichere Welt.

ZEIT ONLINE | ZEIT ONLINE | Deutscher Bundestag | SPIEGEL ONLINE | netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | Süddeutsche.de | netzpolitik.org

Vermutlich tödliche Versäumnisse


9. Juni 2016

Der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte gerade seine 102. Sitzung. Zeugen waren diesmal der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maaßen und sein Vorgänger Heinz Fromm. Hier zunächst Erkenntnisse aus der Zeugenaussage von Heinz Fromm.
Der Untersuchungsausschuss versuchte u.a. zu klären, ob und wie mehrere deutsche Staatsangehörige durch US-Drohnenangriffe im afghanisch-pakistanischen Kriegsgebiet getötet wurden. Dabei steht der Verdacht im Raum, dass die Amerikaner Daten der Deutschen genutzt haben könnten, um Bundesbürger zu orten und zu töten.
ZEIT ONLINE titelt hierzu:

Ex-Geheimdienstchef räumt Versäumnisse beim Umgang mit USA ein
Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sollen US-Behörden sensible Daten geliefert haben. Damit wurden womöglich Deutsche im Ausland geortet und getötet.

Und führt weiter aus:

Man sei stets davon ausgegangen, dass an die USA gelieferte Handydaten von Personen im Visier des Verfassungsschutzes nicht zur Ortung geeignet seien, sagte Fromm dazu. Fromm, der von 2000 bis 2012 Verfassungsschutzpräsident war, räumte ein, dass der deutsche Dienst bei den Amerikanern wohl nicht nachhakte, was mit den Daten passierte. Eingehende Recherchen, ob Handydaten doch zur Ortung genutzt werden können, seien damals nicht angestellt worden.

ZEIT ONLINE | netzpolitik.org

BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig!


20. April 2016

Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zum BKA-Gesetz verkündet und es in Teilen als verfassungswidrig befunden.
Die beiden Beschwerden waren einerseits von Ärzten, Juristen und Journalisten eingereicht worden, besonders im Hinblick auf ihre Rechte als Berufsgeheimnisträger, und andererseits von Mitgliedern der grünen Bundestagsfraktion der vorvergangenen Legislaturperiode. Die Beschwerdeführer und ihre Anwälte Gerhart Baum, Burkhard Hirsch und Sönke Hilbrans können das Urteil als Erfolg verbuchen, ihre Kritik an den erweiterten Überwachungsbefugnissen des BKA, am mangelnden Kernbereichsschutz und am zu wenig beschränkten Datenaustausch fand überwiegend Gehör.
Nur einige der verfassungswidrigen Paragraphen sind allerdings auch sofort nichtig, andere gelten mit einigen Beschränkungen weiterhin, müssen aber bis längstens zum 30. Juni 2018 nachgebessert werden.
Insbesondere die Verhältnismäßigkeit und der Kernbereichsschutz, also der Schutz der höchstpersönlichen Sphäre eines Menschen gemäß Art. 1 Abs. 1 GG, der unantastbar bleiben soll, werden im Urteil betont… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Auch Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Urteil begrüßt:

Mit seinem Urteil hat das Gericht erneut einen weiteren Meilenstein für den Datenschutz und für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit vorgelegt. Ich fühle mich durch das Urteil vor allem in meinen Forderungen nach Verbesserung der datenschutzrechtlichen Kontrollmöglichkeiten bestätigt. Die Forderung des Gerichts nach turnusmäßigen Pflichtkontrollen sowie Berichtspflichten gegenüber Parlament und Öffentlichkeit belegen, dass auch wichtige Aufgaben wie die Terrorismusbekämpfung in einem Rechtsstaat nur in den Grenzen der Verfassung erfolgen dürfen. Das Urteil hat insoweit Grundsatzcharakter für den gesamten Sicherheitsbereich.

SPIEGEL ONLINE | netzpolitik.org | netzpolitik.org | BfDI | Bündnis 90/Die Grünen

Datenschutz: Schwerwiegender Verstoß durch BND

Bild: Screencopy phoenix/YouTube

16. April 2016

Der Spiegel berichtet:

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wirft dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor, ihre Behörde missachtet zu haben. In einem 60-seitigen Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling kritisiert Voßhoff, der BND habe sich geweigert, ihrer Behörde die sogenannten NSA-Selektoren zur Prüfung zu überlassen. Dies sei ein "schwerwiegender Verstoß" gegen das Bundesdatenschutzgesetz, das allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes vorschreibt, die Datenschutzbehörde zu unterstützen. Alle Selektoren, die über deutsche Systeme laufen, heißt es in Voßhoffs Bericht, unterlägen deutschem Recht und damit der Kontrolle ihrer Behörde. Über Jahre hatte der BND für den US-Geheimdienst NSA Millionen Suchbegriffe, sogenannte Selektoren, in seine eigenen Systeme eingespeist. Viele davon konnte der deutsche Dienst nach eigenen Angaben nicht zuordnen. Diese Selektoren, so schreibt die Bundesdatenschutzbeauftragte weiter, hätten niemals verwendet werden dürfen.

heise online

BND: Ausspähen unter Freunden ging immer!


02. April 2016

Der Bundesnachrichtendienst spioniert nicht nur im Auftrag der NSA befreundete Regierungen und Organisationen aus.

SPIEGEL ONLINE berichtet:

Nach SPIEGEL-Informationen überwachte der BND zudem eigenständig mindestens zwei Außenstellen der Luftfahrtunternehmen Eurocopter und EADS. Der Vorgang ist heikel, weil bislang nur bekannt war, dass der US-Geheimdienst NSA großes Interesse an diesen beiden Firmen hatte und den BND absprachewidrig für deren Überwachung missbrauchte. Der Skandal um die Spionageziele der NSA im BND-System hatte das deutsch-amerikanische Verhältnis schwer belastet.

Aus eigenem Antrieb, ohne Auftrag der Amerikaner, überwachte der BND außerdem internationale Institutionen wie das Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen, die Opec und den Internationalen Währungsfonds. In den USA gehörten die NASA und die U.S. Air Force zu den Zielen des BND.

SPIEGEL ONLINE | ZEIT ONLINE

Frank-Walter Steinmeier vor dem NSAUA


18. März 2016

Der NSA-Untersuchungsausschuss verhörte am 17.03.2016 den amtierende Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier. Steinmeier hatte in den Jahren seit 2001 mehrere Ämter inne, die mit der NSA-Affäre in Zusammenhang stehen…

  • 1998 -1999 Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste
  • 1999 – 2005 Auch Chef des Bundeskanzleramtes
  • November 2005 – Oktober 2009 Bundesminister des Auswärtigen

In Steinmeiers Amtszeiten fallen mehrere Themen des Untersuchungsausschusses. Insbesondere die Ausarbeitung des Memorandum of Agreements – dem Kooperationsvertrag zwischen BND und NSA – zwischen 1999 und 2002 ist dabei von Interesse. Hier wurden die grundlegenden Vereinbarungen für die Kooperation der Dienste getroffen…
Das Ziel der Operation Eikonal sei gewesen, die Kommunikation zwischen ausländischen Partnern zu erfassen, die durch Deutschland geleitet wurde. Steinmeier war das bekannt und es scheint ihm auch heute richtig…
Das Thema „Geheimer Krieg“ kam in Steinmeiers Eingangsstatement nicht vor. Kein Wort zu den Aktivitäten der USA in Ramstein, keine Bezüge zur Aussage des ehemaligen US-Drohnenbedieners Brandon Bryant aus dem Oktober 2015. Bryant hat in seiner Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss Ramstein als Relaisstation und unersetzlichen Teil der Drohnensteuerung beschrieben.
Auf Nachfrage der Obleute schilderte Steinmeier, dass es erste Diskussionen rund um den Komplex Geheimer Krieg in 2007 gegeben habe. Auslöser war die Einrichtung des US-Kommandos AFRICOM in Stuttgart…
Steinmeier äußerte die bereits von Mitarbeitern des Außenministeriums in den letzten Wochen vorgetragene Auffassung, dass aus Ramstein keine Drohnen starten würden.
Außerdem habe der US-Präsident öffentlich geäußert, es gäbe keine Drohnensteuerung aus Ramstein. Deshalb gäbe es keinen Anlass für die Bundesregierung das anzuzweifeln… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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BND: Zwielichtige Überwachungspraktiken

Bild: Screencopy phoenix/YouTube

25. Februar 2016

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, hält einen wesentlichen Teil der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) für "nicht verfassungskonform". Das geht nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR aus einer Stellungnahme der Behörde von Mitte Februar an die G-10-Kommission des Bundestages hervor.
Es geht hierbei um die sog. Funktionsträger-Theorie, nach der Deutsche überwacht werden können, wenn diese für eine ausländische Behörde oder ausländische Firma tätig sind und wenn es in den Gesprächen nicht um private Angelegenheiten geht. Als diese Praxis des BND Ende November 2014 bei einer Zeugenbefragung im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages herauskam, twitterte der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar umgehend entrüstet:

Andrea Voßhoff hatte sich hierzu bisher nicht positioniert. Nun berichtet die Süddeutsche aber aus der Stellungnahme ihrer Behörde:

Die Aussage des Zeugen lasse "vermuten", dass der BND bei dieser Theorie einer "überkommenen Vorstellung" anhänge. Eigentlich müsste auch für den Nachrichtendienst die Maxime gelten: "Im Zweifel für den Grundrechtsschutz". Der BND meine aber offenbar: "Im Zweifel für die Erfassung". Der für den Schutz des Fernmeldegeheimnisses wichtige Grundgesetzartikel 10 mache aber "keinen Unterschied" zwischen privater, geschäftlicher oder politischer Kommunikation.

Bisher sprechen alle Anzeichen aber dafür, dass BND und Bundesregierung trotz aller Kritik im Prinzip an ihrer alten Praxis festhalten wollen. Wenn die Bundesdatenschutzbeauftragte dies ernsthaft ändern möchte, müsste sie hier wohl deutlich nachlegen…
Im Zwielicht steht aber noch ein weiteres Postulat des BND: Die Weltraum-Theorie besagt, dass per Satellit durch den BND in Bad Aibling erfasste Daten nicht unter die Anwendung des BND-Gesetzes fallen. Schließlich sei die Erfassung im rechtsfreien Weltraum geschehen, in dem deutsches Recht nicht gelte. So gewonnene Daten dürften daher auch an die NSA weitergegeben werden.
ZEIT ONLINE ist dem nachgegangen und kommt zu folgender Einschätzung:

Die Gesetze fordern vom BND, dass er sowohl das Abhören als auch die Übermittlung jedweder Daten sauber dokumentiert. Er muss speichern, was er wann und wo mithört und welche Informationen er wem weitergibt…
Dass es eine Dokumentation der Ergebnisse gibt, bestreiten Nachrichtendienst und Bundesregierung rundweg. Der NSA-Ausschuss hat keine entsprechenden Akten bekommen, auch auf Nachfrage nicht. Die Weltraumtheorie diente offensichtlich genau diesem Zweck: abstreiten zu können, dass das Abhören dokumentiert wurde. Denn nach der Weltraumtheorie gelten deutsche Gesetze nicht und damit auch keine Dokumentationspflichten…
"Die Weltraumtheorie bewegt sich juristisch schon auf sehr dünnem Eis", sagt der Ausschussvorsitzende Sensburg. "Bezeichnend aber ist, dass sie wohl vom BND nur erfunden wurde, um außerhalb des BND-Gesetzes handeln zu können."

US-Drohne Global Hawk über Deutschland


29. Januar 2016

Die US-Luftwaffe hat mit ihrer neuen Aufklärungsoffensive an der NATO-Ostgrenze begonnen. Zum Einsatz kam eine Riesendrohne des Typs „Global Hawk“. Nach Angaben der Bundeswehr fand die Mission über der Ostsee statt. Eine mit optischen und radarbasierten Sensoren zur Überwachung kleiner, beweglicher Ziele bestückte Drohne startete auf Sizilien.
In einem eigens eingerichteten Korridor flog die „Global Hawk“ über Italien, Frankreich und Deutschland. Der Flug erfolgte im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen. Wie nahe die Drohne dabei der russischen Grenze kam ist unklar…
Die NATO-Drohnen gehören zum Programm „Alliance Ground Surveillance“ (AGS). Nach derzeitigem Stand wird die NATO 600 SoldatInnen für das AGS auf Sizilien stationieren. Sie planen die Missionen, steuern die Drohnen, bedienen die mitgeführte Sensorik, besorgen den Empfang und die Weiterleitung der Aufklärungsdaten und werten diese aus. Jeweils zwei der fünf Drohnen können gleichzeitig aufsteigen. Eine Bodenstation auf Sigonella besteht aus je elf Arbeitsplätzen für „Operatoren“.
Die Bandbreite der Aufklärungsdaten ist enorm und erfordert breitbandige Satellitenverbindungen. Die anfallenden Bilder können auch von mobilen Bodenstationen („Transportable General Ground Stations“) empfangen werden, die laut dem Hersteller Finmeccanica in Zelten untergebracht sind. Die Datenübertragung erfolgt mit Systemen von Airbus. Auch diese Anlagen sind mobil und werden auf sechs LKWs montiert. Die Fahrzeuge sind hierfür mit 16 Empfängern ausgerüstet.
[Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa]

Kontrollgremium rügt BND und Kanzleramt


16. Dezember 2015

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach Feststellungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) „teilweise über Jahre“ Institutionen und Personen in befreundeten Staaten, in einigen Fällen sogar im Ausland tätige Deutsche, ausgespäht und damit deutschen Interessen massiv geschadet. Erschwerend komme hinzu, dass dieser Sachverhalt dem Kanzleramt seit Oktober 2013 bekannt gewesen, dem Parlament aber weitere zwei Jahre lang verschwiegen worden sei, heißt es in einer Erklärung, die das PKGr in einer Sondersitzung in Anwesenheit von Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch, 16. Dezember 2015, verabschiedete…
Ende Oktober 2013, wenige Tage, nachdem die Kanzlerin ihre Überzeugung geäußert hatte, „Ausspähen unter Freunden“ gehe gar nicht, teilte der BND-Präsident dem Kanzleramt mit, dass auch deutsche Geheimdienstler genau dies jahrelang getrieben hatten. Die Regierung habe es aber unterlassen, das PKGr davon zu informieren, wie es bei „Vorkommnissen von besonderer Bedeutung“ ihre gesetzliche Pflicht gewesen wäre. Auch in den zahlreichen Erörterungen der Enthüllungen Snowdens in den Jahren 2013 und 2014 sei im Gremium nie von BND-eigenen Selektoren die Rede gewesen. Erst im Oktober 2015 habe, wie die Öffentlichkeit, auch das Parlament davon erfahren…
„Bisher dachte ich, die Bundesregierung kann es sich nicht leisten, klar die Unwahrheit zu sagen. Dass man falsch informiert und belogen wird, habe ich nicht für möglich gehalten“, empörte sich der Grüne Hans-Christian Ströbele, der zwar der Taskforce angehört, aber als einziger Abgeordneter im PKGr gegen den Bericht gestimmt hatte. Er sei „viel zu zurückhaltend“ fomuliert, enthalte zu wenige konkrete Informationen. Das Gremium verstehe sich „zu sehr“ als Stütze von Regierung und BND. [Auszug aus dem Bericht des Deutschen Bundestags – Kontrollgremium]

Der Geist des Auswärtigen Amts…


4. Dezember 2015

Im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages ist u.a. der Zeuge Jürgen Schulz geladen. Er ist Ministerialdirigent im Außenministerium und Beauftragter für Sicherheitspolitik, das umfasst auch die militärische Zusammenarbeit mit den US-Streitkräften in Deutschland.
Schulz berichtete, die Bundesregierung hätte erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Vorwurf einer deutschen Verstrickung in den Drohnenkrieg der USA aufzuklären.
Seit Langem gilt der US-Luftwaffenstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein als Drehscheibe für Drohneneinsätze gegen radikalislamische Freischärler im Mittleren Osten und in Afrika. Auch das in Stuttgart ansässige US-Zentralkommando für den afrikanischen Kontinent (Africom) soll an dieser Art der Kriegführung beteiligt sein.
Der ehemalige US-Drohnenpilot Brandon Bryant, der Drohneneinsätze im Irak, in Afghanistan, Pakistan, Somalia und im Jemen geflogen war, hatte schon Mitte Oktober im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss als Zeuge ausgesagt und berichtet, dass Deutschland als „Relaisstation“ im US-Drohnenkrieg benutzt wird. D.h. dass bei Drohneneinsätzen alle Anfragen und alle Steuersignale über die US-Luftwaffen-Basis in Ramstein abgewickelt werden. Ursprünglich wurde dies schon in einer Panorama-Sendung Anfang April 2014 berichtet.
Seither wissen wir, dass US-Präsident Barack Obama bei seinem Besuch im Juni 2013 in Berlin nur die halbe Wahrheit sagte: „Wir nutzen Deutschland nicht als Ausgangspunkt für unbemannte Drohnen im Rahmen unserer Terrorismusbekämpfung.
Dies war eine bewusste Wortklauberei, denn natürlich ist der Ausgangspunkt der Drohnen nicht Deutschland, sondern die dem Einsatzort nächst gelegene US-Basis in Nahost oder Afrika, und ebenso ist der Ausgangspunkt der Steuer- und Schießbefehle nicht Deutschland, sondern kommt von einer Militärbasis in den USA.
Bei einer Vielzahl parlamentarischer Anfragen der Grünen und der Linkspartei zur Rolle Deutschlands und in Deutschland liegender US-Militärbasen für den Einsatz bewaffneter US-Drohnen antwortete die Bundesregierung immer wieder stereotyp mit einer Variante von Obamas „Dementi“: Einsätze von US-Drohnen würden „in keiner Weise von Deutschland aus gesteuert oder durchgeführt“.
Vor dem Untersuchungsausschuss führte der Zeuge Schulz dieses Trauerspiel fort, indem er angab, dass die von der Bundesregierung zur weiteren Aufklärung unternommenen „erheblichen Anstrengungen“ bisher keine neuen Erkenntnisse gebracht hätten. Er persönlich habe aber "keinerlei Zweifel" an der Richtigkeit der Erklärungen von US-amerikanischer Seite.

Kontrolleure klagen in Karlsruhe


2. Dezember 2015

Die G-10-Kommission des Bundestages würde gern Einblick in die NSA-Selektorenliste nehmen. Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR berichten, dass nun eine Klage vorbereitet wurde, die in Kürze dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt werden soll.
Die G-10-Kommission ist für die Aufsicht und Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen zuständig. Diese Kontrollfunktion kann sie naturgemäß aber nur dann wahrnehmen, wenn sie umfassend über die Tätigkeiten der Geheimdienste informiert ist. Das ist augenscheinlich nicht der Fall, denn der Einblick in die NSA-Listen blieb bisher verwehrt, die Grundrechtseingriffe durch die Operation Eikonal wurden vor den Kommissionsmitgliedern verborgen. Frank Hofmann, Mitglied der Kommission, sagte gegenüber der SZ: "Die haben uns hinter die Fichte geführt, das Vertrauen ist erschüttert." [übernommen von netzpolitik.org CC by-nc-sa]

Suche nach den Schuldigen

Bild: Screencopy CNN/YouTube (Montage)

19. November 2015

Nach den grausamen Anschlägen in Paris gab es weltweit unzählige Solidaritätsbekundungen. Aber wie schon bei allen vorangegangenen Attentaten preschen einige Presseorgane mit eigenen Interpretationen, Schuldzuweisungen und Forderungen voraus.
In Deutschland ist dies oftmals die BILD-Zeitung und da verwundert es nicht, wenn Cicero-Redakteurin Petra Sorge sich Gedanken macht:

Denn damals hatte BILD-Chefredakteur Julian Reichelt aus den USA kommentiert:
US-Geheimdienstler und Militärs „sind sich einig, dass niemand der Verhinderung von Terroranschlägen so sehr geschadet hat wie Edward Snowden mit all dem, was er über technische Überwachung enthüllt hat…
Der Westen befindet sich im Krieg gegen den islamistischen Terrorismus“.
Aber nein, diesmal versteckte sich Herr Reichelt lieber hinter einem Link auf einen Politico-Artikel über CIA-Direktor John Brennan.
Brennan hat eine schlichte, überschaubare Sicht der Dinge:
Die Snowden-Veröffentlichungen

  • haben die Arbeit der Geheimdienste behindert und ausgebremst
  • haben in Europa zu einer völlig falschen Sichtweise der Arbeit der Dienste geführt
  • sind Unterlagen, mit denen die Terroristen „zur Schule gegangen“ sind!
  • haben technische und gesetzliche Hürden aufgebaut, die verhindern, dass die Dienste Zugriff auf nicht verschlüsselte Daten haben.

Aber dann hat Reichelt mutig noch eine Serie von 4 Tweets hinterhergeschickt, in denen er entrüstet konstatiert, dass Edward Snowden zu Paris noch kein Statement abgegeben hat… Bravo!
Schon einen Tag nach den jüngsten Anschlägen von Paris benennt „The Daily Dots“ die Scharfmacher, die versuchen die tragischen Ereignisse zu nutzen, um ihre Verschwörungstheorien zu „belegen“.

Es ist so wie immer: Es wird nicht die Frage gestellt, warum Geheimdienste und Polizei schon wieder versagt haben, warum sie die schrecklichen Ereignisse nicht verhindern konnten. Regierungen und Geheimdienste nutzen die Lage, um noch mehr Ressourcen und erweiterte Befugnisse zu fordern, damit so etwas in Zukunft nicht wieder passieren könne.
Der US-Sicherheitsexperte Christopher Soghoian benennt die tatsächliche (unfreiwillige) Quelle der Verschlüsselungswerkzeuge der Terroristen: Die US-amerikanischen Steuerzahler!

Der weltweit meist zitierte Artikel zur Frage der Schuld an den tragischen Ereignissen stammt aber von Glenn Greenwald, der den Anschuldigungen akribisch nachgeht und zu folgenden Ergebnissen kommt:

  • Terroristen haben Verschlüsselung nicht erst seit Snowdens Enthüllungen (Juni 2013) benutzt sondern sogar schon lange vor dem schrecklichen Anschlag vom 11. September 2001.
  • Auch die Terroranschläge 2002 in Bali, 2004 in Madrid, 2005 in London, 2008 in Mumbai und 2013 beim Boston Marathon konnten von den Geheimdiensten nicht verhindert werden, lagen aber lange vor Snowdens Veröffentlichungen!
  • Wenn Terroristen im Geheimen kommunizieren wollen, dann haben sie schon immer Wege gefunden.
  • Das neuerliche Versagen der Geheimdienste ist der eigentliche Grund für die koordinierte Kampagne gegen Snowden…

Und ungeachtet all dieser Fakten, nutzt der ehemalige CIA-Direktor James Woolsey die Gelegenheit, seine Statements vom Dezember 2013 jetzt beim Nachrichtensender CNN zu wiederholen:

Ich glaube, dass das Blut vieler dieser jungen Franzosen an Snowdens Händen klebt.
Ich würde gegen ihn die Todesstrafe verhängen, und ich würde es vorziehen zu sehen, wie er gehenkt wird, statt ihn nur durch einen Stromschlag zu töten.