
22. Mai 2014
Aus der öffentlichen Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses: Drei hochrangige Juristen – darunter zwei ehemalige Verfassungsrichter – werfen dem Bundesnachrichtendienst vor, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
"Nach gegenwärtigem Recht ist die Auslandsaufklärung durch den BND derzeit unzulässig", sagte der Mannheimer Verfassungsrechtler Matthias Bäcker.
Diese Position unterstützte auch der frühere Präsident der Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier: "Grundrechte sind Menschenrechte, die allen zustehen. Daher kann man nicht zwischen In- und Ausland unterscheiden".
Das Freihandelsabkommen TTIP sollte nicht unterzeichnet werden, ohne dass es Schutz vor Ausspähungen gebe. "Diplomatische Leisepfoten reichen hier nicht aus", sagte Ex-Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem.



Mitte März war bekannt geworden, dass die NSA unter dem Codenamen „MYSTIC“ nicht nur – wie wiederholt behauptet – Verbindungsdaten von Telefongesprächen sammelt, sondern zum Teil auch die Inhalte mitschneidet und speichert. Nicht bekannt war aber, welche Länder davon betroffen sind.














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