Drei Jahre Untersuchungsausschuss

Die drei Affen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen

24. Februar 2017

Der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss ist vorbei. Also die öffentlichen Anhörungen. Jetzt wird noch der Abschlussbericht geschrieben. Das sind diese tausend Seiten, wegen denen man die ganze Arbeit ja eigentlich macht. Die dann aber doch fast niemand liest.
Drei Jahre lang wurde ganz schön viel Aufwand betrieben: 2.400 Aktenordner wurden gelesen, 131 mal tagte das Gremium, davon 66 mal öffentlich mit Sachverständigen und Zeugen…

Eigentlich passiert all das, um die Überwachungs- und Spionageaffäre der Snowden-Enthüllungen aufzuklären. Der Einsetzungsbeschluss des Ausschusses definiert den Untersuchungsauftrag in 31 zu beantwortenden Fragen. Die allererste: Überwachen die Geheimdienste der Five-Eyes-Staaten „Kommunikations- und Datenverarbeitungsvorgänge von, nach und in Deutschland“?
Aber trotz Gründungsanlass (Snowden-Enthüllungen) und Untersuchungsauftrag (Snowden-Enthüllungen) ging es im Ausschuss erstaunlich wenig um… die Snowden-Enthüllungen. Also darum, dass unsere digitale Welt komplettüberwacht wird.
Zwar wurden mit William Binney, Thomas Drake und Brandon Bryant drei Whistleblower aus den USA gehört, dazu ein paar Sachverständige aus NGOs und Zivilgesellschaft aus USA und Großbritannien. Aber der Ausschuss hat es nicht geschafft, auch nur einen einzigen Politiker oder Geheimdienstler der Five Eyes anzuhören. Zwar flog eine Delegation selbst mal in die USA, hat aber schon vorher keine Erwartungen geweckt. Völlig berechtigt, angesichts des kläglichen Ertrags. Noch nicht mal die großspurig angekündigten Chefs der PRISM-Firmen Apple, Facebook, Google und Microsoft haben sich genötigt gefühlt, der Einladung des Ausschusses zu folgen…

Dennoch: Der Ausschuss hat einiges herausgefunden. Zum Beispiel, dass auch der BND oft an die Grenzen des Gesetzes geht – und auch darüber hinaus. Manchmal durch gewagte und geheime Rechts-Konstrukte (Weltraum-Theorie, Funktionsträger-Theorie, Theorie des virtuellen Auslands…), manchmal durch offenen Rechtsbruch. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat 18 schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt – in einer einzigen Außenstelle.
Und das Thema Ausspähen unter Freunden, Merkels berühmter Satz. Der BND hat 14 Millionen Selektoren von der NSA bekommen und ungeprüft seine Massenüberwachung nach diesen Abhör-Zielen durchsucht. Als der BND diese Abhör-Ziele nach Snowden mal überprüft hat, hat er rausgefunden, dass 40.000 davon Freunde betrafen. Die durfte dann Kurt Graulich als V-Mann der Bundesregierung mal angucken. Der Ausschuss durfte diese 40.000 abgehörten Freunde nicht einsehen, das haben Bundesregierung und Große Koalition verhindert. Weil die USA nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Aber auch der BND hat tausende Freunde in Deutschland und Europa abgehört, ganz ohne NSA. Nach einem Beweisbeschluss der – angesichts knapper Ressourcen heldenhaft arbeitenden – Opposition kamen nochmal tausend überwachte Freunde ans Licht. Oder, wie es im Geheimdienst-Sprech heißt: „3.300 Teilnehmer mit rund 15.000 Telekommunikationsmerkmalen“, die „einen EU/NATO-Bezug aufweisen“ und die der BND „gesteuert“ hat in seiner „Erfassung“…

Und die Konsequenz aus den gewonnenen Erkenntnissen ist gleich der nächste Skandal. Es wird nicht etwa die Geheimdienst-Praxis an das Gesetz angepasst, sondern die Gesetze werden an die Geheimdienst-Praxis angepasst. Ein Jahr vor Ende des Ausschusses hat die Große Koalition eine Änderung des BND-Gesetzes beschlossen. Damit wird alles, was der BND macht, legalisiert – und sogar noch ausgeweitet…
(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Die letzte Zeugin!

Bundeskanzlerin Angela Merkel im NSA-Untersuchungsausschuss am 16.02.2017

16. Februar 2017

Letzte Zeugin vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages war heute die Bundeskanzlerin Angela Merkel.
netzpolitik.org fasst zusammen:

„Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ – als Angela Merkel ihren berühmten Satz sagte, wusste sie nicht, dass ihr BND auch Freunde abhört. Das sagte die Kanzlerin als letzte Zeugin im Untersuchungsausschuss. Zu den Themen Zeuge Edward Snowden und Drohnen-Basis Ramstein schwieg sie beharrlich.

Und:

Alle Kommentatoren sind sich einig: Der Auftritt von Angela Merkel vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss war zwar das letzte Zeugenverhör, aber der Überwachungsskandal ist damit nicht beendet.

Marcel Rosenbach bei Spiegel-Online: Affäre beendet? Von wegen!

„Abhören unter Freunden, das geht gar nicht“. Dazu stehe sie bis heute, sagte Merkel, es bleibt ihr weitreichendstes Bekenntnis. Damals, im Sommer 2013, habe sie ihn in der Überzeugung gesagt, dass der eigene Bundesnachrichtendienst so etwas nicht tue. Selbst das war falsch, wie wir heute wissen – so wie praktisch jede öffentliche Aussage aus dem Kanzleramt zu diesem Thema. Die deutschen Dienste hielten sich an Recht und Gesetz, hatte Merkels damaliger Kanzleramtsminister Ronald Pofalla beteuert, in seinem legendären Versuch, das leidige Thema möglichst schnell loszuwerden. Das bezweifelten nicht nur führende deutsche Verfassungsrechtler, sondern auch die Bundesdatenschutzbeauftragte, eine CDU-Parteifreundin. Die US-Seite habe ein No-Spy-Abkommen angeboten? Nun, dort erinnerte man sich an die Sache irgendwie anders. Die Liste ließe sich fortführen.

Kai Biermann bei Zeit-Online: Die letzte Zeugin fasst zusammen:

Die Kanzlerin hat nicht gelogen, als sie sagte, Freunde auszuspähen gehöre sich nicht. Merkel wusste wirklich nicht, was ihr BND so tut. Weil sie es nicht wissen wollte.

Vor dem Ausschuss aber sagte die Kanzlerin: "Wir können uns darauf verlassen, dass auch der BND selbst aus dem Vorkommnis gelernt hat."
Die Obfrau der Linkspartei, Martina Renner, glaubt das nicht: "Der nächste BND-Skandal steht vor der Tür", sagt sie, "weil sich an dem Prinzip der Abschottung nichts geändert hat".

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Das Kanzleramt hat immer sein Bestes gegeben

Kanzleramtsminister Peter Altmaier

13. Februar 2017

130. Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses. Befragt werden die Zeugen Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes Kanzleramtsminister Peter Altmaier.
netzpolitik.org fasst zusammen:
Die Aussage der Kanzlerin, dass der BND keine Freunde abhöre, war eine „subjektive Wahrheit“. Das sagten Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Minister Peter Altmaier in der 130. Sitzung des Untersuchungsausschusses. Dass das objektiv falsch war, haben sie erst später erfahren und dann abgestellt.
Aus den Parlamentsnachrichten des Bundestags zu

  1. Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche:

    Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) heute noch Ziele mit Bezug zu Partnerstaaten in EU und Nato ausspäht. „Nach allem, was ich im Kontakt mit dem BND gesehen habe, kann ich das ausschließen“, versicherte der Geheimdienst-Beauftragte des Kanzleramtes, Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, am Montag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Es seien mittlerweile Vorkehrungen getroffen worden, um die im Frühjahr 2015 festgestellten Defizite beim BND zu beheben.

  2. Kanzleramtsminister Peter Altmaier:

    Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) ist nach eigenen Worten erstmals im Frühsommer 2014 der Vermutung nachgegangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch Einrichtungen befreundeter Staaten abgehört haben könnte. Zwei Mal habe er den damaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler auf das Thema angesprochen, berichtete Altmaier am Montag abend dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Schindler habe den Verdacht indes beide Male energisch von der Hand gewiesen. Umso unangenehmer sei er überrascht gewesen, sagte Altmaier, als er im März 2015 die Vermutung bestätigt fand. Der heute 58-Jährige hatte die Leitung des Kanzleramts am 17. Dezember 2013 von seinem Vorgänger Ronald Pofalla (CDU) übernommen.

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Edward Snowden zur Geschichte der Geheimdienste

19. Januar 2017

Die Kampagne „Pardon Snowden“ hatte Ende November 2016 unerwartet Unterstützung erhalten von Mitarbeitern des Church-Komitees aus der Watergate-Ära. Der Name stammt vom Vorsitzenden des Ausschusses Frank Church, einem demokratischen Senator aus Idaho. Im Abschlussbericht des von ihm geleiteten Untersuchungsausschusses bilanzierte er, dass „der wachsende Missbrauch der Geheimdienste ein größeres, grundlegendes Problem in unseren zentralen Institutionen reflektiert.“
Edward Snowden beginnt in diesem Interview mit den Hintergründen der Arbeit des Church-Komitees und kommt dann auf weitere Aspekte aus der Geschichte der Geheimdienste und auf bedeutende Whistleblower zu sprechen.

Das Video in deutscher Synchronisation:

MintPress News | YouTube | YouTube | Wikipedia

Netzüberwachung im NSA-Stil

Bundesnachrichtendienst
Bild: Soto/YouTube
arte

2. Januar 2017

Seit Silvester sind die Änderungen des BND-Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die die Überwachungsbefugnisse des BND erweitern und dadurch auch die bisherige, z.T. ungesetzliche Praxis, nachträglich legalisieren.
heise online hebt u.a. diese Aspekte hervor:

Die große Koalition hatte das Gesetz, mit dem der Auslandsgeheimdienst nun offiziell Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen darf, im Herbst im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht.
Der BND kann nun auch "vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten". Voraussetzung ist, dass über die Kabel "Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt". Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt…
Das Gesetz gestattet es dem BND zudem, Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate auf Vorrat zu speichern und mit bislang "unbekannten Anschlusskennungen" abzugleichen. Unklar ist, wie sich dies mit dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu derlei Eingriffen verträgt. Die Agenten dürfen zudem Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA etwa über "gemeinsame Dateien" austauschen – teils sogar automatisiert…

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz.

Bundesgesetzblatt | heise online | Gesellschaft für Freiheitsrechte


24.11.2016 – Die Bundesregierung lehnt eine Einladung Edward Snowdens zur Befragung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss bisher ab – mit dem Argument, dass sie ihn ausliefern müsste. Der Jurist Nikolaos Gazeas hält dies für rechtlich unbegründet. Nach deutschem Recht werde Snowden eine politische Straftat zur Last gelegt – das befreie Deutschland von einer Auslieferung an die USA, sagte Gazeas im DLF.

Was nun Herr Obama?

Barack Obama, Mike Pompeo, Donald Trump (Karikaturen)

18. November 2016

Der designierte US-Präsident Donald Trump hat den Republikaner Mike Pompeo als neuen CIA-Direktor vorgesehen.

ZEIT ONLINE gibt eine kurze Charakterisierung des Mannes:

Pompeo war als Abgeordneter aus Kansas gegen die Schließung illegaler CIA-Gefängnisse und von Guantánamo Bay sowie gegen die Vorschrift, wonach alle Verhöre strikt nach Anti-Folter-Gesetzen ablaufen müssen. Die Todesstrafe für den NSA-Whistleblower Edward Snowden hielt er für angemessen, die von Snowden offengelegte Massenüberwachung der US-Regierung will er ausbauen. Jüngste zaghafte NSA-Reformen wie die Presidential Policy Directive 28 will Pompeo deshalb am liebsten zurücknehmen.

International wächst die Sorge, wie sich die Politik der USA unter Donald Trump entwickeln wird. Von verschiedenen Seiten wird auch versucht, Präsident Obama zu bewegen, den Whistleblower Edward Snowden zu begnadigen, bevor er sein Amt an Trump übergibt.

Mehr als 50 Preisträger des Right Livelihood Award (Alternativer Nobelpreis) forderten die Begnadigung ihres Kollegen Edward Snowden, der im Jahr 2014 geehrt wurde für seinen Mut und sein Geschick bei der Aufdeckung der beispiellosen Überwachungsprogramme, die grundlegende demokratische Prozesse und verfassungsmäßige Rechte verletzen.

Anlässlich des Abschiedsbesuchs von US-Präsident Barack Obama in Berlin hatten die ARD und der Spiegel Gelegenheit für ein Interview.
SPIEGEL ONLINE berichtet:

Auf die Frage, ob er den Whistleblower Edward Snowden, der sich seit geraumer Zeit in Russland aufhält und somit den US-Gerichten entzieht, noch vor Ende seiner Amtszeit begnadigen werde, sagte Obama: "Ich kann niemanden begnadigen, der nicht von einem Gericht verurteilt wurde. Ich glaube, Herr Snowden hat einige berechtigte Sorgen angesprochen. Wenn Herr Snowden beschließen sollte, sich den Gerichten zu stellen und seine Anwälte ihre Argumente vorbringen, dann werden diese Fragen eine Rolle spielen."

Trevor Timm twitterte: Die Behauptung, dass Snowden vor Gericht gehen muss, bevor er begnadigt werden kann, ist einfach falsch. Siehe die berühmteste Begnadigung überhaupt: Nixon

Und die Webseite Techdirt erläutert:

Das stimmt einfach nicht – wie jeder wissen müsste, wenn man sich daran erinnert, dass Gerald Ford Richard Nixon begnadigt hat, noch bevor er angeklagt wurde.

Und es scheint, dass der Präsident das weiß. Weil… Obama drei iranische Amerikaner begnadigt hat, die noch nicht vor Gericht standen. Das ist dieses Jahr passiert. Dass er also sagt, es sei unmöglich, jemanden zu begnadigen, der nicht vor Gericht steht, ist einfach, sachlich, historisch falsch.

Und es gibt ein Urteil des Obersten Gerichts, das das völlig klarmacht. Vor 150 Jahren, in der Entscheidung „Ex Parte Garland", urteilte der Oberste Gerichtshof:
Die Berechtigung zu begnadigen, die dem Präsidenten durch die Verfassung verliehen wird, ist unbeschränkt, außer im Falle eines Impeachments…

ZEIT ONLINE | SPIEGEL ONLINE | The Intercept | Reason.com | Techdirt | Stand With Snowden

BVerfG: Staatswohl geht vor Geheimdienstkontrolle

Bild: Andreas

15. November 2016

Die Bundesregierung muss dem NSA-Untersuchungsausschuss keinen Einblick in die Liste inaktiver NSA-Selektoren gewähren, entschied das Bundesverfassungsgericht. Da Geheimhaltungsinteressen der USA betroffen seien, dürfe die Bundesregierung nicht frei über die Informationen verfügen…
Der BND hatte jahrelang anhand dieser Selektoren, die als Suchkriterien fungierten, der NSA Informationen geliefert. Unter den Selektoren waren auch solche, die gegen deutsche und europäische Interessen verstießen. Bekannt wurde unter anderem, dass auf den Listen auch Regierungen und Institutionen europäischer Länder standen, beispielsweise der französische Außenminister.
Im September 2015 hatten die Fraktionen der Grünen und Linken im Bundestag Organklage beim BVerfG eingereicht. Sie sollten die Listen nicht einsehen dürfen und sahen dadurch ihr Recht auf Aktenvorlage im NSA-Untersuchungsausschuss von der Bundesregierung beschnitten…

Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, ist enttäuscht:

Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt absehbar im Dunkeln bleiben. Das Gericht legt die Kontrolle damit ein Stück weit in die Hand von Whistleblowern. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind so vorprogrammiert.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | ZEIT ONLINE

BND: Überwachungsbefugnisse erweitert

Fassade BND Berlin

21. Oktober  2016

Mit den Stimmen der großen Koalition stimmte der Bundestag am Freitag für eine Reform des Bundesnachrichtendienstes, der die Überwachungsbefugnisse des BND deutlich erweitert. Die Opposition stimmte dagegen.
netzpolitik.org fasste am 18. Oktober fünf drastische Folgen dieser Reform so zusammen:

  1. Abhören wird jetzt auch im Inland legal:
    Der Auslandsgeheimdienst hat bisher ohne Erlaubnis auch im Inland Infrastrukturen angezapft. Das soll mit dem neuen Gesetz legal werden.
  2. 100 Prozent Überwachung statt Limits:
    Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören – und davon nur 20% des Datenverkehrs abgreifen. Mit dem neuen Gesetz sollen beide Grenzen wegfallen.
  3. Gummiparagrafen statt klarer Abhörgründe:
    Schon bisher gab es für den Bundesnachrichtendienst keine klaren Überwachungsgründe als Begrenzung. Mit den neuen Regeln lässt sich nun wirklich alles rechtfertigen.
  4. Vorratsdatenspeicherung für die NSA:
    Der BND sammelt ohne Erlaubnis auch Metadaten – und gibt davon monatlich 1,3 Milliarden an die NSA weiter. Das soll jetzt mit dem neuen Gesetz legalisiert werden.
  5. Noch mehr Gremien statt echter Kontrolle:
    Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ist schon jetzt in drei schwache Gremien zersplittert. Ein viertes macht es auch nicht besser.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Heise-online titelt

BND-Reform: Bundestag beschließt Internetüberwachung à la NSA

und lässt abschließend auch die Opposition zu Wort kommen:

"Dies ist ein schlechter Tag für die Geheimdienste und die Demokratie", meinte der Grüne Konstantin von Notz. Es bleibe beim "desaströsen Bild des BND" in der Öffentlichkeit, für das die Politik Verantwortung trage. Das Gesetz werde vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht scheitern, prophezeite der Grüne. Der BND habe die digitale Welt zum grundrechtsfreien Raum erklärt und gezeigt, dass "Ausspähen unter Freunden volle Kanne geht". Diese Probleme verschärfe Schwarz-Rot nun.

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Die Handynummer reicht doch!

20. September 2016

Zur Lokalisierung einer Person reicht eine Telefonnummer, damit eine Drohne per Fernlenkwaffe gezielt töten kann. Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss. Geheimdienste und Regierungsparteien haben diese technische Möglichkeit bestritten – und Telefonnummern an die USA gegeben.
Prof. Dr. Hannes Federrath ist W3-Professor für Sicherheit in verteilten Systemen am Fachbereich Informatik der Universität Hamburg sowie Vizepräsident der Gesellschaft für Informatik. Dieser Beitrag ging zunächst als Sachverständigengutachten mit dem Titel „Darstellung der Möglichkeiten, mithilfe von – ggf. auch personenbezogenen – Daten eine Lokalisierung bzw. Ortung von Personen durchzuführen“ an den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages, der es beauftragt hat. Alle Rechte vorbehalten.
Aus der Zusammenfassung der Antworten auf die Fragen 3 und 4:

Die auf Drohnen eingesetzten Methoden zur autonomen Lokalisierung erlauben je nach Einsatzbedingungen aus einer Höhe von 2 km die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von 5 m bis 35 m. Durch die Wahl einer tieferen Flughöhe kann die Genauigkeit weiter gesteigert werden. GPS-fähige MFG ermöglichen die Lokalisierung mit einer Genauigkeit von unter 10 m. Weitere Informationen wie beispielsweise Video, Signals Intelligence (SIGINT) oder Human Intelligence (HUMINT) sind zur Aufklärung des Zielgebiets ggf. hilfreich, aber für eine hinreichend genaue Ortung nicht notwendig.

Eine Telefonnummer (typischerweise die MSISDN) bzw. die netzinternen Rufnummern und Gerätekennungen (z.B. die IMEI und IMSI) sind unter günstigen atmosphärischen Bedingungen als einzige technische Daten ausreichend, um eine Fernlenkwaffe mit einem tödlichen Radius von 5 m mit hinreichender Treffergenauigkeit für eine gezielte Tötung einsetzen zu können. Die Zielführung mit Laser auf Basis einer ggf. zuvor durchgeführten Lokalisierung mit den nachfolgend beschriebenen Verfahren dürfte jedoch das übliche Verfahren der Fernlenkung sein.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Die Süddeutsche Zeitung gibt zu bedenken:

Dass die Bundesregierung sich möglicherweise unwissender macht als sie ist, legt ein Fall aus dem Jahr 2010 nahe. Am 24. November 2010 hat ein Referatsleiter im Bundesinnenministerium einen Erlass in Kraft gesetzt. Dort heißt es: Daten zu Terrorverdächtigen dürften nicht weitergegeben werden, wenn diese "unmittelbar zur Ortung geeignet" sind. Zeitlich in direktem Zusammenhang damit steht der Fall von Bünyamin Erdogan, einem deutscher Staatsbürger. Er kam – keine zwei Monate vor dem Erlass – am 4. Oktober 2010 in einem Drohnen-Abgriff im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ums Leben. Sein Name und wohl auch seine Handy-Daten waren kurz zuvor von deutschen Sicherheitsbehörden an die Amerikaner weitergereicht worden.

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Pardon Snowden

Edward Snowden
Bild: BBC News

12. September 2016

Drei der prominentesten Menschenrechtsorganisationen der USA starten eine Kampagne, um eine Begnadigung für Edward Snowden durch den scheidenden Präsidenten Barack Obama zu erreichen. Amnesty International (AI), die American Civil Liberties Union (ACLU) und Human Rights Watch starten die Kampagne “Pardon Snowden”.

Er setzte sich für uns ein. Nun müssen wir uns für ihn einsetzen.

SPIEGEL ONLINE berichtet:

Edward Snowden habe mit der Bekanntgabe der weltweiten Massenausspähung durch den US-Geheimdienst "moralisch und ethisch" richtig gehandelt, sagte der Whistleblower in einem Videointerview mit der britischen Tageszeitung "Guardian". Barack Obama solle ihn deshalb noch vor Ende seiner Amtszeit als US-Präsident begnadigen.
Natürlich gebe es Gesetze und Regeln, an die man sich halten müsse, führte Snowden weiter aus. "Aber deshalb existiert ja vielleicht das Mittel der Begnadigung – für die Ausnahmen."
Es gehe um "die Dinge, die der Schrift nach ungesetzlich erscheinen, aber wenn wir auf sie moralisch schauen, wenn wir auf sie ethisch schauen und wenn wir auf die Resultate schauen, dann wird klar, dass diese Dinge notwendig sind." Und es sei "notwendig" gewesen, die Massenüberwachung des US-Geheimdienstes öffentlich zu machen, sagte der 33-Jährige.

Pardon Snowden hat Stellungnahmen zum Fall Snowden gesammelt:

  • The New York Times:
    In Anbetracht des enormen Wertes der Informationen, die er enthüllt hat, und der Missbräuche, die er aufgedeckt hat, verdient Herr Snowden etwas Besseres als ein Leben in dauerndem Exil, in Angst und auf der Flucht… Wenn jemand offenbart, dass Regierungsbeamte routinemäßig und absichtlich das Gesetz gebrochen haben, dann sollte diese Person nicht einem Leben im Gefängnis in den Händen eben dieser Regierung entgegensehen.
  • Justizminister Eric Holder:
    Ich glaube, dass er der Gesellschaft einen Dienst erwiesen hat, indem er eine Diskussion ausgelöst hat und wir Änderungen herbeigeführt haben.
  • Brad Smith, Chefjustiziar und Präsident von Microsoft:
    Ich denke, die Welt ist ein besserer Ort durch diese Enthüllungen.
  • Steve Wozniak, Mitbegründer von Apple:
    Total hero to me; total hero.
  • US-Senator Bernie Sanders:
    Die von Edward Snowden offengelegten Informationen haben dem Kongress und dem amerikanischen Volk erlaubt, das Ausmaß zu verstehen, in dem die NSA ihre Autorität missbraucht und unsere verfassungsmäßigen Rechte verletzt hat.
  • MIT Professor Noam Chomsky:
    Die Bürger der Vereinigten Staaten – und in der Tat die ganze Welt sind erheblich in Snowdens Schuld, wenn man die außerordentliche Reichweite der Operationen bedenkt, die enthüllt wurden.

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Snowden in Deutschland vernehmen!

Demonstranten fordern im August 2014 auf der "Freiheit statt Angst"-Demonstration den NSA-Whistleblower Edward Snowden nach Deutschland zu holen.

25. August 2016

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag haben einen Antrag an den Bundesgerichtshof gestellt, um eine Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen. Der Ausschuss hatte bereits im Mai 2014 beschlossen, den Whistleblower als Zeugen zu vernehmen, dies ist aber bislang nicht geschehen.
Eine der Klägerinnen, die Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, sieht dafür auch die Bundesregierung verantwortlich: „Koalitionsmehrheit und Bundesregierung missachten den Untersuchungsauftrag des Bundestages, um die US-Regierung nicht zu verärgern.“ Dass die Bundesregierung die Beziehungen zur USA über eine Aufklärung stellt, ist auch in einem 2014 von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten deutlich geworden. Dort heißt es:

Vor diesem Hintergrund dürften nach Auffassung der Bundesregierung vorliegend die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschlands gegenüber dem möglichen Interesse des Untersuchungsausschusses an einer Vernehmung von Herrn Snowden in Deutschland überwiegen.

Der zweite Kläger, der Obmann der Grünenfraktion im NSA-Ausschuss, Konstantin von Notz, hält eine Befragung für unverzichtbar:

Er ist ein Insider, der für den Untersuchungsauftrag zentrale Aussagen machen kann. Eine Erfüllung des Untersuchungsauftrages kann ohne die Vernehmung von Edward Snowden nicht gelingen.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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