Snowden, Chomsky, Greenwald über Privatsphäre

13. März 2017

acTVism Munich ist ein gemeinnütziges, unabhängiges und basisdemokratisches Onlinemedium in deutscher und englischer Sprache. Es produziert Videoberichte, organisiert Podiumsdiskussionen und Debatten, übersetzt englische Artikel ins Deutsche und veröffentlicht Gastbeiträge, um die Öffentlichkeit zu informieren und Nachrichten zu Themen von gesellschaftlicher Bedeutung bereitzustellen.

Die Podiumsdiskussion Snowden, Chomsky & Greenwald – Eine Unterhaltung über Privatsphäre wurde auf sechs Videos aufgeteilt, ist jetzt aber vollständig in deutscher Sprache abrufbar. Hier soll zuerst Teil zwei vorgestellt werden:

Nachfolgend ein Ausschnitt aus dem Beitrag von Edward Snowden:

Privatsphäre bedeutet für jeden Menschen etwas anderes. Für viele sind es nur die Einstellungen in ihrem Facebook-Profil nach dem Motto „Ist mir egal, ist doch nur Facebook“. Privatsphäre ist jedoch so viel mehr. Brandeis sagte einmal, Privatsphäre sei das Recht, die Früchte unseres eigenen Intellekts zu genießen. Ich gehe noch etwas weiter. Ich würde sagen, Privatsphäre ist das Grundprinzip, aus dem alle anderen Rechte hervor gehen. Privatsphäre ist das Recht auf das Sein, Privatsphäre ist gemäß unserer Verfassung das Recht auf Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit und auf den Schutz vor ungerechtfertigter Durchsuchung und Beschlagnahme. Privatsphäre ist das Recht auf freies Denken…

Ohne Privatsphäre kann man nichts besitzen. Man würde im Kollektiv existieren, in einem ständigen Zustand des Reagierens auf die Umwelt. Man wäre Teil eines größeren Ganzen, jedoch gänzlich ohne Anspruch auf einen Raum für sich allein. Wenn ich diesen Gedanken weiterverfolge und in meinen eigenen Begrifflichkeiten darüber nachdenke, insbesondere wenn wir mit den Meinungen von Befürwortern des nationalen Sicherheitsstaats konfrontiert werden sowie mit der Art und Weise, wie die Nazis gegen Privatsphäre argumentierten, nämlich „wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“, komme ich zu dem Schluss, dass die Behauptung, Privatsphäre sei einem egal, weil man nichts zu verbergen habe, gleichzusetzen ist mit der Aussage, dass einem Meinungsfreiheit egal ist, weil man nichts zu sagen hat…

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BND-Gesetz ist menschenrechtswidrig

Sitzungsraum des UN-Sicherheitsrats

1. März 2017

Der UN-Sonderberichterstatter für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, Ben Emmerson, stellt in seinem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat fest, dass das BND-Gesetz in seiner jetzigen Form menschenrechtswidrig ist…
Emmerson geht in seinem Bericht auf mehrere Menschenrechtsverstöße durch Regierungen ein und verweist per Fußnote auf das BND-Gesetz im Zusammenhang mit Deutschland:

33. Diese Beschränkungen [der staatlichen Überwachung; Anm. d. Red.] haben jedoch nicht die ernsthaften und fortdauernden Sorgen über extraterritoriale Massenüberwachungsprogramme und die Verbreitung von Gesetzen, die asymmetrische Schutzregelungen für Staatsangehörige und Ausländer rechtfertigen, beseitigt. Solche Gesetze bestehen in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten. Der Sonderberichterstatter erinnert daran, dass eine differenzierte Behandlung von Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen sowie von Personen innerhalb oder außerhalb der Zuständigkeit des Staates mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung unvereinbar ist, was ein wesentlicher Bestandteil einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ist. (Eigene Übersetzung; Hervorhebung durch uns)

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Der Kampf um Privatsphäre wird auf den Titelseiten gewonnen

Edward Snowdens Interview mit Dan Gillmor — Süddeutsche Zeitung Editors Lab
Bild: Screencopy Global Editors Network

27. Oktober 2016

Bei einer von Süddeutscher Zeitung und dem Global Editors Network ausgerichteten Veranstaltung zur Zukunft des investigativen Journalismus war auch Edward Snowden live zugeschaltet.

Edward Snowden [kritisierte], dass er in Deutschland kein Asyl bekomme. Dies geschehe, obwohl der Bundesregierung klar sei, dass durch seine Veröffentlichungen niemand zu Schaden gekommen ist und die Strafverfolgung durch US-Behörden politisch motiviert ist.
Besonders enttäuscht zeigte Snowden sich darüber, dass in diesem Zusammenhang mit der Angst vor einer Bestrafung durch die USA argumentiert wird. Die Drohkulisse, die Vereinigten Staaten könnten Geheimdienstkooperationen einstellen und Informationen zurückhalten, von denen das Leben deutscher Bürger abhängt, sei eine beschämende Fantasie.

Wenn Menschenrechte verhandelbar werden, weil es da eine andere mächtige Regierung gibt, die Vorteile verspricht, wenn man nicht auf die Menschenrechte achtet – wie soll Deutschland sich da etwa China gegenüberstellen, wenn dort ein solcher Fall eintritt?

Entsprechend der thematischen Ausrichtung der Veranstaltung drehte sich ein großer Teil des Gesprächs um Verantwortung und Möglichkeiten des Journalismus. Der ehemalige NSA-Dienstleister nutzte die Gelegenheit, sein einflussreiches Publikum für die Gefahren zu sensibilisieren „Könnt ihr eure Quellen geheim halten?“, fragte Snowden in dem knapp 70-minütigen Gespräch. Das „goldene Zeitalter der Überwachung“ stelle gerade für den Journalismus eine große Gefahr dar, so Snowden. Erneut betonte Snowden, dass der Kampf um Privatsphäre nur politisch und nicht technisch zu gewinnen sei. Deshalb spiele journalistische Berichterstattung so eine entscheidende Rolle und deshalb befürworte er die (verantwortungsvolle) Veröffentlichung von geheimen Informationen, die im öffentlichen Interesse liegen.

Journalisten trifft es zuerst. Sie werden immer mehr zu einer bedrohten Klasse, wenn wir an das Recht auf Privatsphäre denken. Ich kann Tipps geben, wie ihr eure Kommunikation schützen könnt, aber das ist ein Kampf, den ihr so nicht gewinnen könnt. Ihr müsst ihn auf den Titelseiten führen und ihr müsst ihn gewinnen, wenn ihr in der Zukunft in der Lage sein wollt, so zu berichten, wie ihr es bislang konntet.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Süddeutsche.de | Global Editors Network/YouTube

UN: Internetzensur ist eine Menschenrechtsverletzung

Human Right Council - 32nd Session
Bild: UN Geneva

1. Juli 2016

Edward Snowden twittert:

Gute Nachrichten heute: @UN Menschenrechtsrat bekräftigt Online-Rechte, verurteilt das Stören oder Abschalten des Internets.

Die Entschließung zum Thema "Förderung, Schutz und Genuss der Menschenrechte im Internet" ist die gemeinsame Initiative von Brasilien, Nigeria, Schweden, Tunesien, der Türkei und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Sie bekräftigt, dass "die gleichen Rechte, die Menschen offline haben, auch online geschützt werden müssen".

Der UN Menschenrechtsrat verurteilt "offensichtliche Maßnahmen die darauf abzielen, einen Zugang zum Internet zu verhindern oder die Verbreitung von Information online zu stören". Dies sei eindeutig eine Menschenrechtsverletzung.

Article 19 | derStandard.at

Zum 3. Jahrestag der Snowden-Enthüllungen

Aufkleber Asyl für Edward Snowden

5. Juni 2016

Zum dritten Jahrestag der Snowden-Enthüllungen schreibt Carolin Emcke in ihrer Kolumne in der Süddeutschen Zeitung über das ethische Dilemma: Pflicht

Ziviler Ungehorsam kann auf eine notwendige und wünschenswerte Veränderung oder auf die notwendige und wünschenswerte Erhaltung des Status quo ausgerichtet sein“, schrieb die Philosophin Hannah Arendt 1970 in ihrem Aufsatz „Ziviler Ungehorsam“, „auf die Erhaltung verfassungsmäßiger Rechte oder auf die Wiederherstellung des richtigen Machtgleichgewichts innerhalb des Regierungssystems.“ In der einen oder anderen Deutung passt diese Beschreibung sehr gut auf die Handlungen von Edward Snowden. Als der ehemalige Mitarbeiter der NSA im Jahr 2013 sein geheimes Wissen über die weltweiten Abhörpraktiken der amerikanischen und britischen Geheimdienste enthüllte, motivierte ihn nach eigener Auskunft ebendies: der notwendige Wunsch nach Veränderung und die notwendige Erhaltung verfassungsmäßiger Rechte. Was Snowden durch seinen aufklärerischen Akt kritisierte, waren die illegalen Auswüchse eines unkontrollierten Sicherheitsapparats, der die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die zu schützen er den Auftrag hat, missachtete. Es ging ihm insofern um beides: um den Erhalt der subjektiven Rechte des Einzelnen wie um die parlamentarische Wiederherstellung des Machtgleichgewichts innerhalb eines Regierungssystem – hier zwischen Regierung und den Geheimdiensten – das ganz offensichtlich aus den Fugen geraten war.

Passend zum dritten Jahrestag bleibt nur noch ein: Danke, Edward, für den Mut und die Zivilcourage! (Aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Süddeutsche.de

Die Büchse der Pandora

Zeid Ra'ad Zeid Al Hussein, United Nations High Commissioner for Human Rights during the presentation his annual report at a 28th Session at the Human Rights Council. 5 March 2015.
Bild: UN Geneva

4. März 2016

Die US-Bundespolizei (FBI) versucht Apple zur Mithilfe bei der Entsperrung eines iPhones zu zwingen. Das Smartphone gehörte dem San-Bernardino-Attentäter Syed Farook.
Reuters berichtet hierzu:

Die Vereinten Nationen haben die US-Behörden im Streit mit Apple über das Entsperren von iPhones davor gewarnt, die Büchse der Pandora zu öffnen.
Es sei möglich, dass die Rechte von Millionen Menschen weltweit verletzt und das Vorgehen von autoritären Staaten und kriminellen Hackern erleichtert würden, sagte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al Hussein, am Freitag.

Heise-online ergänzt, dass sich zahlreiche IT-Firmen und Sicherheitsexperten wie etwa Bruce Schneier hinter Apple stellten, indem sie "Amicus Curiae"-Briefe verfasst haben. Diese "Äußerungen Dritter" sollen Apple vor Gericht helfen.
Reuters | heise online | heise online

Frankreichs Überwachung verletzt Menschenrechte

20. Januar 2016

Fünf UN-Experten kritisierten in einer gemeinsamen Erklärung vom 19. Januar Frankreichs Ausbau der flächendeckenden Überwachung und das Gesetz zum Ausnahmezustand. Die Berichterstatter erklärten die Maßnahmen für exzessiv, unverhältnismäßig und im klaren Widerspruch zu internationalen Abkommen.
Es ist eine echte Seltenheit, dass sich UN-Sonderberichterstatter gemeinsam an einen Staat wenden. In einer öffentlichen Stellungnahme äußerten sich nun fünf Berichterstatter des UN-Menschrechtsrats zur Sicherheitspolitik Frankreichs, welche im letzten Jahr Überwachungsmaßnahmen national und international massiv ausbaute. Die unabhängigen UN-Berichterstatter sorgen sich über die Durchsuchungsmöglichkeiten von Geräten einschließlich Daten in der Cloud, ohne richterliche Aufsicht oder Kontrolle, welche durch den Ausnahmezustand möglich wurden. Sie weisen darauf hin, dass Durchsuchungen, die nicht durch den Verfassungsrat autorisiert werden müssen: Durchsuchungen von anderen Computern im Netzwerken ermöglichen, was zu einem Zugriff auf eine sehr große Anzahl von Speichersystemen und Geräten führt, vom sozialen Leben und bis hin zu allen digitalen Aktivität von Personen, je nachdem, was vom Erstgerät aus zugänglich ist.
Weiterhin bemängeln sie die Aufweichung der Kontrollen für die Sperre von Webseiten durch das Ausnahmezustands-Gesetz: „Wir wollen unsere Bedenken wiederholen, insbesondere im Hinblick auf das Fehlen einer richterlichen Kontrolle.“
Schließlich kritisieren sie das im Sommer 2015 verabschiedete Geheimdienstgesetz, welches Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, Black Boxen in ihren Rechenzentren aufzustellen, um Kommunikationsmetadaten mitzuschneiden und diese mit vorher eingestellten Filtern nach „auffälligen“ Mustern zu durchsuchen. Problematisch seien auch „die vage definierten Bestimmungen – insbesondere die Speicherung von internationalen Kommunikationen, die unter sehr weitgefassten Umständen erlaubt ist – und die langen Speicherfristen, ohne dass Garantien oder eine unabhängige richterliche Kontrolle vorgesehen wurden.“ [Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa]

Massenüberwachung ist Menschenrechtsverletzung

9. Juni 2015

Genau zwei Jahre, nachdem Edward Snowden durch den britischen Guardian und die Washington Post bekannt gegeben hatte, dass er der Whistleblower ist, der die anlasslose Massenüberwachung durch das Spähprogramm PRISM des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA enthüllt hatte, führte „ZEIT ONLINE“ ein Interview mit Daniel Ellsberg, dem wohl bekanntesten US-amerikanischen Whistleblower, der 1971 die Pentagon Papers an Journalisten weitergegeben hatte, die die Lügen der US-Regierung über den Vietnamkrieg offenbarten.
Daniel Ellsberg fühlt sich den Whistleblowern Edward Snowden und auch Chelsea Manning, die vertrauliche Dokumente und Videos insbesondere zu Menschenrechtsverletzungen im Irakkrieg an WkiLeaks weitergegeben hatte, sehr verbunden.
Er ist äußerst besorgt über das Ausmaß der Massenüberwachung. „Tatsache ist jedenfalls, dass der heute bestehende Überwachungsapparat in der Lage ist, den genauen Aufenthaltsort Hunderttausender Menschen zu ermitteln – von Muslimen, Menschen aus dem Nahen Osten, Dissidenten, und so weiter. Ich glaube, dass sie, wenn es ein zweites 9/11 gäbe, über Nacht in Camps landen würden, so wie die Japaner in den USA im Zweiten Weltkrieg. Wir haben die Infrastruktur eines Polizeistaates geschaffen.“ Sagt Ellsberg und fügt besorgt hinzu: „Und die Deutschen erkennen das eher als Amerikaner.“
„Anlasslose Massenüberwachung… ist schlicht eine Menschenrechtsverletzung, die noch nicht einmal die Sicherheit erhöht.“
Auf die Frage, ob Deutschland Edward Snowden politisches Asyl anbieten sollte, sagte Ellsberg: „Aber natürlich! Deutschland schuldet ihm politisches Asyl. Das ist ein Menschenrecht. Er erfüllt die Bedingungen. Leider ist kein Land in Europa oder Lateinamerika bereit, sich in dieser Sache mit dem Weißen Haus anzulegen.“

Aufsicht und Kontrolle ausbauen!

Bild: Saeima

8. Juni 2015

Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, weist in einem aktuellen Papier darauf hin, dass alle Regierungen Europas an die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Verfassungen gebunden sind. Er sieht aber in praktisch allen 47 Mitgliedsländern Lücken in der Aufsicht der Dienste und drängt massiv auf eine Reform in allen Mitgliedsländern.
Im Gespräch mit der Zeitschrift c’t verweist er zuerst auf zwei gravierende Aspekte:
„Zum einen die Beteiligung von mehr als 25 Mitgliedsländern an rechtswidrigen Auslieferungen von Terrorverdächtigen an den US-Geheimdienst CIA. Wo waren da die Kontrolleure? Zum anderen durch die Enthüllungen zur Massenüberwachung von Edward Snowden. Die haben noch einmal gezeigt, dass die Aufsicht nicht funktioniert.“
„Wir haben die Lektion von Edward Snowden sehr schnell vergessen“, sagt er und nimmt dann exemplarisch zu Frankreich Stellung, wo nach den Anschlägen auf Charlie Hebdo schnell verschärfte Überwachungsgesetze vorgelegt wurden. „Das Hauptproblem ist der geplante Verzicht auf eine Kontrolle durch die Gerichte und der Übergang von einer gezielten Überwachung zu einer Massenüberwachung. Das ist in hohem Maße problematisch.“
„Ein anderer Aspekt ist, dass die Massenüberwachung uns am Ende unsicherer macht. Der von Pieter Omtzigt vorbereitete Bericht der Parlamentarischen Versammlung liefert starke Argumente dafür, dass die massenhafte Überwachung Mittel abzweigt, die für die Aufklärung terroristischer Gefahren benötigt werden.“
Die parlamentarische Aufsicht ist wichtig, muss aber dringend ergänzt werden. „Das Norwegische EOS-Utvalget Komitee und CTIVD in den Niederlanden können die Dienste zu einer Prüfung aufsuchen und sich vor Ort Datenbanken und Dokumente anschauen. Das ist ein mächtiges Instrument, aber alleine reicht es auch nicht. Die Aufsicht durch die Gerichte, die vorab Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Überwachungsaktionen prüfen, sind wichtig.“

Massenüberwachung gefährdet die Grundrechte

Bild: PPCOE

22. April 2015

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich mit der weltweiten anlasslosen Massenüberwachung durch Geheimdienste befasst und ihre große Besorgnis in einer Entschließung festgehalten.
„Die bisher aufgedeckten Überwachungspraktiken gefährden die Grundrechte, darunter das Recht auf Achtung der Privatsphäre (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), die Freiheit der Information und der Meinungsäußerung (Artikel 10) und das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6) sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 9) … Diese Rechte sind Eckpfeiler der Demokratie. Ein Verstoß gegen diese Rechte ohne angemessene justizielle Kontrolle gefährdet auch die Rechtsstaatlichkeit.
„Die Versammlung ist zudem tief besorgt angesichts von Gefahren für die Internetsicherheit durch die in den Snowden-Akten aufgedeckte Praxis bestimmter Geheimdienste, systematisch „Hintertüren“ und andere Schwachstellen in Sicherheitsstandards und deren Umsetzung zu suchen, zu nutzen und sogar neu zu schaffen, die dann leicht von Terroristen und Cyberterroristen oder anderen Kriminellen genutzt werden könnten.“
Die Versammlung verurteilt unmissverständlich die Nutzung von geheimen Gesetzen und Geheimgerichten zur Kontrolle von Geheimdiensten, da dies zu Recht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz untergräbt.
Sie warnen, dass die sich in vielen Ländern entwickelnde Überwachungsindustrie den freien und offenen Charakter unserer Gesellschaften bedroht, und dass der in den meisten Ländern gültige Schutz der Privatsphäre nur für die eigenen Bürger, nicht aber für Ausländer gilt, und dass dieses Prinzip durch die Kooperation (und den Datenaustausch) der jeweiligen Geheimdienste leicht ausgehebelt werden kann und wird, wie die Snowden-Dokumente zeigen.

UN: Grundrecht auf Datenschutz gestärkt

Bild: UN Geneva

27. März 2015

Die Vereinten Nationen bekommen erstmals in ihrer Geschichte einen Sonderberichterstatter, der das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Datenschutz vertritt. Zunächst für drei Jahre soll der neue Berichterstatter gemäß der von Brasilien und Deutschland initiierten Entschließung Verstöße der Mitgliedsstaaten gegen die im Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Artikel 17 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankerte Datenschutzrechte aufdecken. Dabei soll auch die Überwachungspolitik der Mitgliedsländer beobachtet werden.
Außenminister Walter Steinmeier bemerkte dazu in Berlin: „Mit der unaufhaltsamen Digitalisierung unserer Lebenswelt stehen wir beim Schutz der Privatsphäre vor neuen Fragen, die spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden auch in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Ein effektiver Schutz der Privatsphäre lässt sich nur gemeinsam und global erreichen.
Bürgerrechtsorganisationen weltweit haben die Nachricht positiv aufgenommen und wollen den Berichterstatter unterstützen.

Fünf Gründe gegen Massenüberwachung

24. Februar 2015

Sinngemäße Übernahme des englischen Textes von Amnesty International:

  1. Massenüberwachung stellt uns alle unter Generalverdacht: Die Snowden-Dateien zeigen, dass unsere Regierungen alles aufsaugen, jegliche private Kommunikation und jede Spur digitaler Daten, die wir hinterlassen. Indem sie dies tun, geben sie langjährige Rechtsgrundsätze auf, die besagen, dass Überwachung immer zielgerichtet sein muss, gestützt auf einen hinreichenden Verdacht und genehmigt durch eine unabhängige Instanz wie einen Richter.
  2. Massenüberwachung hilft nicht dabei, Terroristen ausfindig zu machen oder zu stoppen: Dies zeigte sich auch wieder bei den Terroranschlägen von Paris, bei denen die Verdächtigen den Sicherheitsbehörden ja vorher bekannt waren.
  3. Durch Massenüberwachung werden grundlegende Rechte abgebaut: Seit Jahrhunderten haben Gesellschaften Regeln zum Schutz der Menschen entwickelt. Dazu gehören das Recht auf Privatsphäre und die Unschuldsvermutung, d.h. dass Freiheitsrechte nur eingeschränkt werden dürfen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.
  4. Massenüberwachung kann zur Kontrolle genutzt werden: Manche sagen: „Wenn du nichts Falsches getan hast, musst du auch nichts verbergen.“ Das setzt aber ein großes Vertrauen in eine Regierung voraus, die jedermanns Privatleben durchleuchten und dies auch jederzeit missbrauchen könnte. Wir wissen, dass diese Daten genutzt werden können, um Journalisten zu kontrollieren, Aktivisten zu verfolgen, Minderheiten zu diskriminieren und die Redefreiheit einzuschränken. Auch wenn dies heute nicht zu befürchten wäre, wie sieht das morgen aus?
  5. Massenüberwachung ist eine Bedrohung der freien Rede im Netz: Das Internet stand immer für die Chance eines freien Gedankenaustauschs. Jetzt versuchen Regierungen uns einzureden, dass das Grundrecht auf Privatsphäre online nicht mehr gelten soll. Wenn ich mit dem Handy telefoniere, eine SMS oder eMail verschicke, eine Webseite besuche, dann sind meine Daten nicht mehr privat.

GCHQ verstößt gegen Menschenrechte

6. Februar 2015

Das britische Gericht Investigatory Powers Tribunal (IPT) hat entschieden, dass die Datensammlung über britische Bürger der vergangenen Jahre gegen die Menschenrechte verstößt.
Das IPT ist das einzige Gericht in Großbritannien, das Untersuchungen über die britischen Geheimdienste MI5, MI6 und das GCHQ durchführen darf. Es ist regierungsunabhängig, kann aber nicht bei der Überwachung durch Privatpersonen oder Unternehmen angerufen werden. Verhandlungen werden hinter verschlossenen Türen geführt und Protokolle müssen nicht veröffentlicht werden.
Möglicherweise müssen nun alle von den Geheimdiensten gesammelten Daten britischer Bürger gelöscht werden. Zumindest die, die zwischen 2007 und Dezember 2014 gespeichert wurden, da diese Massenüberwachung durch den britischen GCHQ mit Hilfe der NSA-Programme Prism und Upstream gegen die Menschenrechte verstößt. Das berichtet der britische Guardian.

Überwachungspraxis gefährdet Menschenrechte

26. Januar 2015

Der Bürgerrechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat sich klar gegen die derzeit genutzten Überwachungspraktiken der Geheimdienste positioniert.
Der Ausschuss beschäftigte sich seit Monaten mit der staatlichen Überwachung. Im vergangenen Jahr hatten Mitglieder des Ausschusses auch eine Anhörung von Edward Snowden organisiert, bei der der Whistleblower per Videoübertragung zugeschaltet wurde.
Im vorläufigen Bericht heißt es nun: "Die bislang bekannten Überwachungsmaßnahmen bedrohen fundamentale Menschenrechte." Betroffen seien etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und die Freiheit der Meinungsäußerung. Der Ausschuss sei "ernsthaft besorgt" über die Überwachungsmethoden, die durch die Enthüllungen Edward Snowdens seit Juni 2013 bekannt geworden sind.
Im Einzelnen deutet der Bericht auch an, dass das britische Recht, das dem Geheimdienst GCHQ sehr weitreichende Überwachungsbefugnisse einräumt, mit der europäischen Menschenrechtskonvention wohl nicht vereinbar sei.

CIA-Folterbericht veröffentlicht

Bild: Screencopy spiegeltv/YouTube

10. Dezember 2014

Mitarbeiter des US-Geheimdiensts CIA haben nach den Anschlägen von 9/11 mit Wissen ihrer Regierung jahrelang gefoltert. So steht es in der 528 Seiten starken Zusammenfassung des "Torture Report" des US-Senats.
Der Bericht hält fest, dass der US-Geheimdienst in Afghanistan und Thailand aber auch in Polen, Litauen und Rumänien geheime Folter-Gefängnisse unterhielt. Zu den dort angewandten Methoden zählten Schlafentzug, sexuelle Demütigungen, Kälteschock, Morddrohungen, Schein-Exekutionen, Stresspositionen und Waterboarding – das simulierte Ertränken. Rechtsanwälte des Justizministeriums hatten seinerzeit entschieden, dass diese Praktiken keine Folter darstellten.
Der "Torture Report" kommt außerdem zu dem Schluss, dass diese Verhörpraktiken im Wesentlichen wirkungslos waren. Die CIA hatte Regierungsbeamte über den Erfolg des Folterprogramms getäuscht.

Das Recht auf Privatsphäre

26. November 2014

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) hat den Entschliessungsentwurf “The Right to Privacy in the Digital Age” (Das Recht auf Privatsphäre/Datenschutz im digitalen Zeitalter) angenommen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und dies gilt unabhängig von dem jeweiligen Medium. Persönliche Daten müssen online wie offline geschützt werden. Eine anlasslose Massenüberwachung ist daher unzulässig!


08.02.2014 – In den USA gilt er als Landesverräter, nun sitzt er in Moskau fest. Die Zukunft des Whistleblowers Edward Snowden ist offen. Klar ist nur, er wird gute Anwälte brauchen. In Deutschland vertritt ihn ab sofort Wolfgang Kaleck – ein renommierter Menschenrechtler aus Berlin. Das exklusive Interview.


05.12.2013 – Ein Team internationaler ExpertInnen um die Goldsmiths University (London) analysiert derzeit sogenannte “gezielte Tötungen” von Zivilpersonen durch US-Drohnen in Pakistan. Das Verfahren nennt sich “forensische Architektur”. Hintergrund sind unter anderem Untersuchungen von Ben Emmerson, dem UN-Berichterstatter für “Counter-Terrorism and Human Rights” in Pakistan.