Snowden, Chomsky, Greenwald über Privatsphäre

13. März 2017

acTVism Munich ist ein gemeinnütziges, unabhängiges und basisdemokratisches Onlinemedium in deutscher und englischer Sprache. Es produziert Videoberichte, organisiert Podiumsdiskussionen und Debatten, übersetzt englische Artikel ins Deutsche und veröffentlicht Gastbeiträge, um die Öffentlichkeit zu informieren und Nachrichten zu Themen von gesellschaftlicher Bedeutung bereitzustellen.

Die Podiumsdiskussion Snowden, Chomsky & Greenwald – Eine Unterhaltung über Privatsphäre wurde auf sechs Videos aufgeteilt, ist jetzt aber vollständig in deutscher Sprache abrufbar. Hier soll zuerst Teil zwei vorgestellt werden:

Nachfolgend ein Ausschnitt aus dem Beitrag von Edward Snowden:

Privatsphäre bedeutet für jeden Menschen etwas anderes. Für viele sind es nur die Einstellungen in ihrem Facebook-Profil nach dem Motto „Ist mir egal, ist doch nur Facebook“. Privatsphäre ist jedoch so viel mehr. Brandeis sagte einmal, Privatsphäre sei das Recht, die Früchte unseres eigenen Intellekts zu genießen. Ich gehe noch etwas weiter. Ich würde sagen, Privatsphäre ist das Grundprinzip, aus dem alle anderen Rechte hervor gehen. Privatsphäre ist das Recht auf das Sein, Privatsphäre ist gemäß unserer Verfassung das Recht auf Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit und auf den Schutz vor ungerechtfertigter Durchsuchung und Beschlagnahme. Privatsphäre ist das Recht auf freies Denken…

Ohne Privatsphäre kann man nichts besitzen. Man würde im Kollektiv existieren, in einem ständigen Zustand des Reagierens auf die Umwelt. Man wäre Teil eines größeren Ganzen, jedoch gänzlich ohne Anspruch auf einen Raum für sich allein. Wenn ich diesen Gedanken weiterverfolge und in meinen eigenen Begrifflichkeiten darüber nachdenke, insbesondere wenn wir mit den Meinungen von Befürwortern des nationalen Sicherheitsstaats konfrontiert werden sowie mit der Art und Weise, wie die Nazis gegen Privatsphäre argumentierten, nämlich „wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“, komme ich zu dem Schluss, dass die Behauptung, Privatsphäre sei einem egal, weil man nichts zu verbergen habe, gleichzusetzen ist mit der Aussage, dass einem Meinungsfreiheit egal ist, weil man nichts zu sagen hat…

acTVism Munich | acTVism Munich

Kein sicherer Hafen!

Logo der neuen Vereinbarung: EU-US-Privatsphäre-Schild

12. Juli 2016

Die Europäische Kommission hat wie erwartet das umstrittene Privacy Shield verabschiedet, das den Transfer personenbezogener Daten zwischen den USA und Europa nach dem Ende von Safe Harbor auf eine rechtssichere Grundlage stellen soll.
Die Süddeutsche titelt:

Vertraut uns, wir sind Spione

  • EU und USA haben eine neue Vereinbarung zum Datenaustausch beschlossen.
  • "Privacy Shield" soll die Privatsphäre der EU-Bürger garantieren, doch Politiker und Datenschützer sind skeptisch.
  • Zwar können Unternehmen besser kontrolliert werden, doch das Problem der Massenüberwachung durch US-Geheimdienste bleibt bestehen.

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nennt die Vereinbarung "Persilschein für die Massenüberwachung", heute sei "ein pechschwarzer Tag für den Datenschutz in Europa".

Alexander Sander, Hauptgeschäftsführer Digitale Gesellschaft e.V., teilte netzpolitik.org mit:

Die EU hat es versäumt, eine rechtmäßige, vertrauenswürdige und wirksame Grundlage für transatlantische Datenflüsse auf den Weg zu bringen. Das Privacy Shield genügt den Vorgaben der Safe-Harbor Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keineswegs. Noch immer können die Geheimdienste der USA massenhaft und faktisch unkontrolliert auf personenbezogenen Daten der Europäerinnen und Europäer zugreifen und diese speichern und verarbeiten. Zudem hat man versäumt, einen ausreichenden Rechtsschutz für die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu implementieren. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch diese Vereinbarung vom EuGH zu Fall gebracht wird.

Süddeutsche.de | heise online | netzpolitik.org | netzpolitik.org

BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig!

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - Bundesadler mit illuminierten LEDs

20. April 2016

Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zum BKA-Gesetz verkündet und es in Teilen als verfassungswidrig befunden.
Die beiden Beschwerden waren einerseits von Ärzten, Juristen und Journalisten eingereicht worden, besonders im Hinblick auf ihre Rechte als Berufsgeheimnisträger, und andererseits von Mitgliedern der grünen Bundestagsfraktion der vorvergangenen Legislaturperiode. Die Beschwerdeführer und ihre Anwälte Gerhart Baum, Burkhard Hirsch und Sönke Hilbrans können das Urteil als Erfolg verbuchen, ihre Kritik an den erweiterten Überwachungsbefugnissen des BKA, am mangelnden Kernbereichsschutz und am zu wenig beschränkten Datenaustausch fand überwiegend Gehör.
Nur einige der verfassungswidrigen Paragraphen sind allerdings auch sofort nichtig, andere gelten mit einigen Beschränkungen weiterhin, müssen aber bis längstens zum 30. Juni 2018 nachgebessert werden.
Insbesondere die Verhältnismäßigkeit und der Kernbereichsschutz, also der Schutz der höchstpersönlichen Sphäre eines Menschen gemäß Art. 1 Abs. 1 GG, der unantastbar bleiben soll, werden im Urteil betont… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Auch Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Urteil begrüßt:

Mit seinem Urteil hat das Gericht erneut einen weiteren Meilenstein für den Datenschutz und für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit vorgelegt. Ich fühle mich durch das Urteil vor allem in meinen Forderungen nach Verbesserung der datenschutzrechtlichen Kontrollmöglichkeiten bestätigt. Die Forderung des Gerichts nach turnusmäßigen Pflichtkontrollen sowie Berichtspflichten gegenüber Parlament und Öffentlichkeit belegen, dass auch wichtige Aufgaben wie die Terrorismusbekämpfung in einem Rechtsstaat nur in den Grenzen der Verfassung erfolgen dürfen. Das Urteil hat insoweit Grundsatzcharakter für den gesamten Sicherheitsbereich.

SPIEGEL ONLINE | netzpolitik.org | netzpolitik.org | BfDI | Bündnis 90/Die Grünen

Datenschutz: Schwerwiegender Verstoß durch BND

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
Bild: Screencopy phoenix/YouTube

16. April 2016

Der Spiegel berichtet:

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wirft dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor, ihre Behörde missachtet zu haben. In einem 60-seitigen Bericht zur deutsch-amerikanischen Kooperation in der Überwachungsstation Bad Aibling kritisiert Voßhoff, der BND habe sich geweigert, ihrer Behörde die sogenannten NSA-Selektoren zur Prüfung zu überlassen. Dies sei ein "schwerwiegender Verstoß" gegen das Bundesdatenschutzgesetz, das allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes vorschreibt, die Datenschutzbehörde zu unterstützen. Alle Selektoren, die über deutsche Systeme laufen, heißt es in Voßhoffs Bericht, unterlägen deutschem Recht und damit der Kontrolle ihrer Behörde. Über Jahre hatte der BND für den US-Geheimdienst NSA Millionen Suchbegriffe, sogenannte Selektoren, in seine eigenen Systeme eingespeist. Viele davon konnte der deutsche Dienst nach eigenen Angaben nicht zuordnen. Diese Selektoren, so schreibt die Bundesdatenschutzbeauftragte weiter, hätten niemals verwendet werden dürfen.

heise online

Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten

Was alles so für fünf Jahre gespeichert wird.

14. April 2016

Das Europäische Parlament hat heute für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten gestimmt. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet alle europäischen Fluggesellschaften die Passagierdaten (PNR) an alle EU-Staaten weiterzugeben. Behörden in den 28 Mitgliedsländern können dann die pro Flug und Passagier etwa 60 anfallenden Einzeldaten speichern, rastern und verarbeiten.

Zu den Daten gehören die Essenwünsche der Flugreisenden genauso wie Kreditkartennummer, Mitreisende, Wohnort oder E-Mailadresse. Die Daten dürfen für fünf Jahre gespeichert werden. Alleine auf deutschen Flughäfen werden jedes Jahr 216 Millionen Passagiere abgefertigt. Durch diese neue Vorratsdatenspeicherung entsteht eine gigantische Menge an Daten, die nicht nur eine Erfassung der Mobilität ermöglicht, sondern über die Essensauswahl auch Rückschlüsse auf andere sensible Details wie die Religionszugehörigkeit zulässt. Wie die Daten gerastert werden könnten, erklärt der ehemalige Europol-Chef Max-Peter Ratzel im SRF… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org

Über die Bedeutung von Privatsphäre

Edward Snowden, Noam Chomsky, Glenn Greenwald
Bild: University of Arizona

31. März 2016

Der Whistleblower Edward Snowden gibt mittlerweile häufig Interviews und wird bei vielen Events per Video zugeschaltet. Mit dem Journalisten Glenn Greenwald und dem Wissenschaftler Noam Chomsky verhält es sich ähnlich. Das „College of Social and Behavioral Sciences“ an der Universität Arizona hat die drei Kritiker von staatlicher Überwachung für „A Conversation on Privacy“ – einem Gespräch über Privatsphäre – zusammengebracht.

Ein sehenswertes zweistündiges Interview über das Recht auf Privatsphäre, dessen Bedeutung für (Meinungs-)Freiheit, und die Auswirkungen von Überwachung. Besonders geeignet für jene, die immer noch das Argument vorbringen: „Ich brauche keine Privatsphäre, weil ich nichts zu verbergen habe“. Das sei so, als wenn jemand sagen würde „Ich brauche keine Pressefreiheit, weil ich nichts zu sagen habe“, sagt Snowden.

(Aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

The Intercept | netzpolitik.org

Die Büchse der Pandora

Zeid Ra'ad Zeid Al Hussein, United Nations High Commissioner for Human Rights during the presentation his annual report at a 28th Session at the Human Rights Council. 5 March 2015.
Bild: UN Geneva

4. März 2016

Die US-Bundespolizei (FBI) versucht Apple zur Mithilfe bei der Entsperrung eines iPhones zu zwingen. Das Smartphone gehörte dem San-Bernardino-Attentäter Syed Farook.
Reuters berichtet hierzu:

Die Vereinten Nationen haben die US-Behörden im Streit mit Apple über das Entsperren von iPhones davor gewarnt, die Büchse der Pandora zu öffnen.
Es sei möglich, dass die Rechte von Millionen Menschen weltweit verletzt und das Vorgehen von autoritären Staaten und kriminellen Hackern erleichtert würden, sagte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Zeid Ra’ad Al Hussein, am Freitag.

Heise-online ergänzt, dass sich zahlreiche IT-Firmen und Sicherheitsexperten wie etwa Bruce Schneier hinter Apple stellten, indem sie "Amicus Curiae"-Briefe verfasst haben. Diese "Äußerungen Dritter" sollen Apple vor Gericht helfen.
Reuters | heise online | heise online

Löcher im Privacy Shield

Logo der neuen Vereinbarung: EU-US-Privatsphäre-Schild

1. März 2016

Die EU-Kommission hat den Entwurf für den geplanten Safe-Harbor-Nachfolger herausgegeben: Das EU-US-Privacy-Shield soll den Datenaustausch von Firmen zwischen den USA und der EU neu regeln, nachdem der Vorgänger „Safe Harbor“ vom Europäischen Gerichtshof im letzten Oktober für ungültig erklärt worden war.
Die EU-Kommission meint, dass es dadurch keine anlasslose Massenüberwachung mehr geben werde.

Datenschützer und kritische Medien kommen aber zu einer ganz anderen Einschätzung.
Stellvertretend sei hier der Spiegel zitiert:

Massenhaft erfasste Daten sollen demnach "nur für sechs spezifische Zwecke" verwendet werden dürfen. Das versichert das Büro von US-Geheimdienstkoordinator James Clapper in einem Brief…
Diese Ausnahmen sollen Jahr für Jahr überprüft werden – von Clapper selbst…
Aus Clappers weit gefassten Aussagen lässt sich ableiten: Die US-Dienste haben nicht vor, irgendetwas an ihrem Verhalten zu ändern. Sie erwarten weiterhin, dass Europa darauf vertraut, dass sie mit ihrem alles sehenden Internetauge schon nichts Verwerfliches anstellen werden.
Außerdem dürfen die Daten, die die US-Dienste und ihre Verbündeten aus dem Netz ziehen, lange aufbewahrt werden. In der Regel sind das fünf Jahre. Wenn Clapper erklärt, dass es im nationalen Interesse ist, die Daten länger aufzuheben, kann die Frist auch überschritten werden.

SPIEGEL ONLINE | heise online | Datenschutzbeauftragter INFO | ZEIT ONLINE | netzpolitik.org

"Privatsphäre-Schild" oder Datenkrieg?

Logo der neuen Vereinbarung: EU-US-Privatsphäre-Schild

3. Februar 2016

15 Jahre lang hatte das Safe-Harbour-Abkommen US-Konzernen ermöglicht, die Daten ihrer europäischen Kunden in die USA zu übertragen, obwohl dort keine Datenschutzregeln existieren, die EU-Standards genügen. Bei diesen Daten haben sich bekanntlich nicht zuletzt auch die US-Geheimdienste bedient.
Diese Praxis wurde durch das Urteil des EuGH vom Oktober für illegal erklärt, den betroffenen Unternehmen aber noch eine Duldungsfrist für Datentransfers nach dem alten Safe-Harbor-Abkommen bis 1. Februar 2016 eingeräumt. Seither laufen zwischen der EU und den USA Verhandlungen über ein Folgeabkommen. Die Delegationen standen unter Zeitdruck, haben es aber mit nur einem Tag Verspätung angeblich fast geschafft.
Die zuständigen EU-Kommissare, Věra Jourová (Justiz) und Andrus Ansip (Digitaler Binnenmarkt) haben nun auf einer Pressekonferenz in Straßburg bestätigt, dass sich beide Seiten geeinigt hätten, wie der Datenaustausch zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten künftig geregelt werden solle. Der neue Name soll dann "EU-US-Privatsphäre-Schild" heißen. Justizkommissarin Jourová betonte: "Die USA haben versichert, dass Europäer von ihnen nicht massenhaft oder willkürlich überwacht werden." Dazu werde es schriftliche Zusagen des nationalen Geheimdienstdirektors geben.
Die einprägsamste Antwort auf diesen „Deal“ kam (zwei Tage später) vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems, dessen Klage vor dem EuGH das Safe-Harbour-Abkommen zu Fall gebracht hatte:

max-schrems_james-clapper

US-Geheimdienstdirektor James Clapper hatte bekanntlich im März 2013 völlig ungeniert sogar den amerikanischen Kongress belogen… und ist immer noch im Amt! Und er soll nun den Schutz europäischer Daten schriftlich garantieren???
Schon gleich nach der Pressekonferenz in Straßburg gab es unzählige qualifizierte Stellungnahmen:
Edward Snowden twitterte um 12:23 „EU kapituliert völlig bei Safe Harbor. Erstaunlich, da sie alle Karten in der Hand hatten.“

Kurz darauf gab es eine grundlegende Kritik an dem Vorschlag der EU-Kommission von Jan Philipp Albrecht für die Grünen: „Alles andere als sicher: Der Vorschlag zu #SafeHarbor erfüllt nicht Vorgaben des #EuGH.“

Einige Stunden später legt er nach:

Das kann nur ein Scherz sein. Die EU-Kommission betreibt den Ausverkauf von EU-Grundrechten und setzt sich der Gefahr aus, schon wieder vom Gerichtshof der EU belehrt zu werden.

Und anschließend: „EU-Kommission verramscht EU-Grundrecht auf Datenschutz…“
Nach all diesen Steilvorlagen ist es schwer erträglich, dass Günther Oettinger, ehem. Ministerpräsident von Baden-Württemberg und seit 2014 EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft etwa zur gleichen Zeit unbefangen daherzwitschert:

Herzlichen Glückwunsch Věra Jourová zum erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten! Sicherheit ist gut für’s Geschäft!:

Snowden-Abkommen: Privatsphäre schützen!

Bild: Screencopy Snowden Treaty

25. September 2015

Am Vorabend der diesjährigen UN-Generalversammlung in New York, zu der mehr als 150 Präsidenten und Premierminister erwartet werden, haben Aktivisten eine Kampagne für ein Abkommen gestartet, das die Privatsphäre von Bürgern vor staatlichen Schnüffeleien schützen soll.
Bei der New Yorker Auftaktveranstaltung der sozialen Bewegung Avaaz wurde das Vorhaben vorgestellt. Der Journalist Glenn Greenwald, Edward Snowden, die Filmemacherin Laura Poitras und Greenwalds Partner David Miranda haben einen Vertrag konzipiert, das sog. „Snowden-Abkommen“, ein internationales Abkommen zum Datenschutz, das darauf abzielt, die weltweite Massenüberwachung zu beschneiden und Whistleblower besser zu beschützen.
Die Aktivisten hoffen auch auf die UNO als Plattform für ihre Bemühungen. Vor kurzem hatte deren Menschenrechts-Rat mit Joseph Cannataci erstmals einen Berichterstatter speziell für den Schutz der Privatsphäre bestellt.
Das Handelsblatt ergänzt:
Der genaue Wortlaut steht noch nicht fest, weil Avaaz ihn in Diskussion mit möglichen Unterzeichnern ausarbeiten will. Der Brasilianer David Miranda, einer der Aktivisten, hofft auf zehn bis 15 Staaten als Unterstützer, aber er sagt auch: „Das geht nur mit enormem öffentlichem Druck.“
Edward Snowden, der aus seinem russischen Exil per Video-Livestream zugeschaltet war, warnte davor, dass technische Verfahren, die zunächst in Jemen eingesetzt wurden, danach auch von der amerikanischen Polizei übernommen würden. Ähnlich bedenkliche Programme sieht er in Australien, Kanada, Großbritannien und Frankreich. „Sie alle werden als Schutz der Öffentlichkeit verkauft“, sagte Snowden, „aber alles, was sie tun, ist, die Daten der Bürger ohne Unterschied weitläufig einzusammeln“. „Es ist in den USA kein einziger Fall von Terrorbekämpfung bekannt, bei dem die Massenüberwachung der Bürger einen substanziellen Beitrag geleistet hat“.

USA kein „sicherer Hafen“!

23. September 2015

Yves Bot, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), ist der Ansicht, die Kommission hätte die USA nicht als "sicheren Hafen" für personenbezogene Daten von EU-Bürgern einstufen dürfen. Mit anderen Worten: Er hält das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig.
Die Vorgeschichte: Max Schrems, österreichischer Datenschutzaktivist und Gründer von Europe versus Facebook legt sich seit Jahren immer wieder mit Facebook und der irischen Datenschutzbehörde an. Er ist überzeugt, dass das US-Unternehmen Facebook, das seinen europäischen Sitz in Dublin hat, massiv gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.
Spätestens seit den Snowden-Enthüllungen weiß man, dass der US-Geheimdienst NSA unmittelbar – oder durch Beschluss des Geheimgerichts FISA Court – alle US-Internetunternehmen zwingen kann, Nutzerdaten herauszugeben. Nach europäischem Datenschutzrecht dürfen personenbezogene Daten aber nur in begründeten Einzelfällen an staatliche Dienststellen weitergegeben werden. Max Schrems legte daraufhin beim irischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde ein. Dieser wies aber die Beschwerde ab, da die EU-Kommission die Weiterleitung europäischer Daten in die USA nach dem sog. „Safe-Harbor-Abkommen“ gestattet habe. Schrems gab sich mit dieser Begründung nicht zufrieden und zog vor den obersten irischen Gerichtshof. Dieser wiederum legte den Fall dem EuGH in Luxemburg vor.
ZEIT ONLINE folgert:

Nun also hat der Generalanwalt seine Schlussanträge veröffentlicht. Meistens, aber nicht immer, folgt das Gericht der Meinung des Generalanwalts. Das wäre in diesem Fall brisant, denn wenn Safe Harbor kippt, bräuchten mehr als 4.000 US-Unternehmen eine neue rechtliche Grundlage oder ein anderes Abkommen für den Datentransfer aus Europa.

Der Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, Alexander Sander, kommentiert:

Der Generalanwalt tut einen überfälligen Schritt, um dem politischen Rumgeeiere bei der geheimdienstlichen Massenüberwachung ein Ende zu setzen. In seinem Votum stellt er nicht nur klar, dass die Kommission den Schutz personenbezogener Daten seit Jahren schleifen lässt. Er plädiert auch dafür, die von Edward Snowden enthüllte Totalüberwachung der elektronischen Kommunikation durch US-Dienste erstmals höchstrichterlich zu bestätigen. Folgt das Gericht dem Votum, so können politische Entscheidungsträger in Deutschland und Europa die Massenüberwachung künftig nicht mehr als unbewiesene Behauptung abtun.

Newsfeeds aus der digitalen Welt

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Digital: Alles digital

Internet, Schönes wie Kritisches zur Netzkultur und ganz viel zum Spielen.

Elon Musks Raumfahrtunternehmen SpaceX baut für das US-Militär ein neues Satellitennetzwerk auf. Starshield soll eine allgegenwärtige Überwachung der Erde ermöglichen.
Author: ZEIT ONLINE: Datenschutz - Eike Kühl
Posted: 18.3.2024 16:57
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Facebook-Mitgründer Dustin Moskovitz warnt, dass KI die Menschheit vernichten wird. Er investiert Millionen, um sie zu stoppen. In Brüssel hat er damit leichtes Spiel.
Author: ZEIT ONLINE: Digital - Nicolas Killian
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Der Australier Craig Wright behauptet, das Bitcoin-System erfunden zu haben. Nun urteilt ein Gericht: Er ist nicht der geheimnisumwitterte Erfinder der Cyberwährung.
Author: ZEIT ONLINE: Wirtschaft - Ruth Fend
Posted: 14.3.2024 16:31
Meta will nichts Politisches auf Facebook und Instagram verstärken. Die Organisation Women on Web klärt dort über Schwangerschaftsabbruch auf. Und merkt die Auswirkungen.
Author: ZEIT ONLINE: Internet - Pauline Schinkels
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Die USA zielen laut den Betreibern von TikTok auf ein Verbot der Video-App ab. Das Unternehmen mit Verbindungen nach China will sich dagegen juristisch wehren.
Author: ZEIT ONLINE: Mobil - Mathias Peer
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Author: ZEIT ONLINE: Mobil - Mathias Peer
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Elon Musk wollte seine Plattform X mithilfe eines früheren CNN-Moderators populärer machen und ließ sich von ihm interviewen. Das Ergebnis gefällt ihm offenbar nicht.
Author: ZEIT ONLINE: Digital - Mathias Peer
Posted: 14.3.2024 04:31
Ein neues Gesetz in den USA soll den chinesischen Konzern Bytedance dazu zwingen, TikTok zu verkaufen – anderenfalls droht ein Verbot. 352 Abgeordnete stimmten dafür.
Author: ZEIT ONLINE: Mobil - Anja Keinath, Larissa Kögl
Posted: 13.3.2024 18:02
Die EU ist stolz, das erste KI-Gesetz überhaupt zu erlassen. Dabei ist vieles am AI Act ziemlich vermurkst. Aber auf ein besseres Gesetz zu warten, wäre naiv gewesen.
Author: ZEIT ONLINE: Digital - Jakob von Lindern
Posted: 13.3.2024 17:08

Twitter in Dublin

23. April 2015

Alle Twitter-Nutzer außerhalb der Vereinigten Staaten werden vom 18. Mai an von Dublin aus verwaltet. Und sollen dann der irischen Auffassung von Datenschutz unterliegen. Diese veränderte Rechtsstellung betrifft rund 77 Prozent der Twitter-Nutzer, also immerhin etwa 230 Millionen.
Urs Hölzle, Senior Vice President for Technical Infrastructure bei Google, hatte es im November dem irischen Finanzminister so gesagt: Für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes sei die Stärke seiner Datenschutzbehörde mittlerweile ähnlich entscheidend wie die seiner Steuerbehörde. Er nannte damit zwei entscheidende Gründe, aus denen IT-Konzerne wie Facebook und Google ihr europäisches Geschäft von Irland aus organisieren. Auch der Modehändler Zalando kündigte an, ein Büro in Dublin zu eröffnen.
Irland gerät für seine im EU-Vergleich laxen Datenschutzvorschriften, die von Kritikern als Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte verstanden wird, immer wieder in die Kritik. Die EU plant derzeit die Einrichtung des European Data Protection Board, das seinerseits Beschwerden über die nationalen Datenschutzbehörden und -beauftragten bearbeiten und deren Arbeit koordinieren soll.
Ob sich Twitter, Facebook, Google damit sowohl dem US-(Zugriffs)Recht als auch den jeweils geltenden nationalen Datenschutzbestimmungen ihrer Nutzer entziehen können, bleibt abzuwarten.

UN: Grundrecht auf Datenschutz gestärkt

Bild: UN Geneva

27. März 2015

Die Vereinten Nationen bekommen erstmals in ihrer Geschichte einen Sonderberichterstatter, der das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Datenschutz vertritt. Zunächst für drei Jahre soll der neue Berichterstatter gemäß der von Brasilien und Deutschland initiierten Entschließung Verstöße der Mitgliedsstaaten gegen die im Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Artikel 17 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankerte Datenschutzrechte aufdecken. Dabei soll auch die Überwachungspolitik der Mitgliedsländer beobachtet werden.
Außenminister Walter Steinmeier bemerkte dazu in Berlin: „Mit der unaufhaltsamen Digitalisierung unserer Lebenswelt stehen wir beim Schutz der Privatsphäre vor neuen Fragen, die spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden auch in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Ein effektiver Schutz der Privatsphäre lässt sich nur gemeinsam und global erreichen.
Bürgerrechtsorganisationen weltweit haben die Nachricht positiv aufgenommen und wollen den Berichterstatter unterstützen.

Das Recht auf Privatsphäre

26. November 2014

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) hat den Entschliessungsentwurf “The Right to Privacy in the Digital Age” (Das Recht auf Privatsphäre/Datenschutz im digitalen Zeitalter) angenommen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und dies gilt unabhängig von dem jeweiligen Medium. Persönliche Daten müssen online wie offline geschützt werden. Eine anlasslose Massenüberwachung ist daher unzulässig!

Anonymisierung: Kleiner Tor-Router für 51 US-Dollar – Golem.de

14.10.2014 - Ein neues Kickstarter-Projekt soll den Umgang mit dem Tor-Netzwerk vereinfachen. Für 51 US-Dollar soll ab Januar 2015 ein kleiner WLAN-Router mit OpenWRT erhältlich sein, der kaum Konfiguration benötigt. Dafür gibt es aber nur recht schwache Netzwerkfunktionen.
Screencopy Anonabox.com