Frank-Walter Steinmeier vor dem NSAUA

Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier

18. März 2016

Der NSA-Untersuchungsausschuss verhörte am 17.03.2016 den amtierende Bundesaussenminister Frank-Walter Steinmeier. Steinmeier hatte in den Jahren seit 2001 mehrere Ämter inne, die mit der NSA-Affäre in Zusammenhang stehen…

  • 1998 -1999 Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste
  • 1999 – 2005 Auch Chef des Bundeskanzleramtes
  • November 2005 – Oktober 2009 Bundesminister des Auswärtigen

In Steinmeiers Amtszeiten fallen mehrere Themen des Untersuchungsausschusses. Insbesondere die Ausarbeitung des Memorandum of Agreements – dem Kooperationsvertrag zwischen BND und NSA – zwischen 1999 und 2002 ist dabei von Interesse. Hier wurden die grundlegenden Vereinbarungen für die Kooperation der Dienste getroffen…
Das Ziel der Operation Eikonal sei gewesen, die Kommunikation zwischen ausländischen Partnern zu erfassen, die durch Deutschland geleitet wurde. Steinmeier war das bekannt und es scheint ihm auch heute richtig…
Das Thema „Geheimer Krieg“ kam in Steinmeiers Eingangsstatement nicht vor. Kein Wort zu den Aktivitäten der USA in Ramstein, keine Bezüge zur Aussage des ehemaligen US-Drohnenbedieners Brandon Bryant aus dem Oktober 2015. Bryant hat in seiner Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss Ramstein als Relaisstation und unersetzlichen Teil der Drohnensteuerung beschrieben.
Auf Nachfrage der Obleute schilderte Steinmeier, dass es erste Diskussionen rund um den Komplex Geheimer Krieg in 2007 gegeben habe. Auslöser war die Einrichtung des US-Kommandos AFRICOM in Stuttgart…
Steinmeier äußerte die bereits von Mitarbeitern des Außenministeriums in den letzten Wochen vorgetragene Auffassung, dass aus Ramstein keine Drohnen starten würden.
Außerdem habe der US-Präsident öffentlich geäußert, es gäbe keine Drohnensteuerung aus Ramstein. Deshalb gäbe es keinen Anlass für die Bundesregierung das anzuzweifeln… (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

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BND: Zwielichtige Überwachungspraktiken

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
Bild: Screencopy phoenix/YouTube

25. Februar 2016

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff, hält einen wesentlichen Teil der Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) für "nicht verfassungskonform". Das geht nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR aus einer Stellungnahme der Behörde von Mitte Februar an die G-10-Kommission des Bundestages hervor.
Es geht hierbei um die sog. Funktionsträger-Theorie, nach der Deutsche überwacht werden können, wenn diese für eine ausländische Behörde oder ausländische Firma tätig sind und wenn es in den Gesprächen nicht um private Angelegenheiten geht. Als diese Praxis des BND Ende November 2014 bei einer Zeugenbefragung im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Bundestages herauskam, twitterte der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar umgehend entrüstet:

Andrea Voßhoff hatte sich hierzu bisher nicht positioniert. Nun berichtet die Süddeutsche aber aus der Stellungnahme ihrer Behörde:

Die Aussage des Zeugen lasse "vermuten", dass der BND bei dieser Theorie einer "überkommenen Vorstellung" anhänge. Eigentlich müsste auch für den Nachrichtendienst die Maxime gelten: "Im Zweifel für den Grundrechtsschutz". Der BND meine aber offenbar: "Im Zweifel für die Erfassung". Der für den Schutz des Fernmeldegeheimnisses wichtige Grundgesetzartikel 10 mache aber "keinen Unterschied" zwischen privater, geschäftlicher oder politischer Kommunikation.

Bisher sprechen alle Anzeichen aber dafür, dass BND und Bundesregierung trotz aller Kritik im Prinzip an ihrer alten Praxis festhalten wollen. Wenn die Bundesdatenschutzbeauftragte dies ernsthaft ändern möchte, müsste sie hier wohl deutlich nachlegen…
Im Zwielicht steht aber noch ein weiteres Postulat des BND: Die Weltraum-Theorie besagt, dass per Satellit durch den BND in Bad Aibling erfasste Daten nicht unter die Anwendung des BND-Gesetzes fallen. Schließlich sei die Erfassung im rechtsfreien Weltraum geschehen, in dem deutsches Recht nicht gelte. So gewonnene Daten dürften daher auch an die NSA weitergegeben werden.
ZEIT ONLINE ist dem nachgegangen und kommt zu folgender Einschätzung:

Die Gesetze fordern vom BND, dass er sowohl das Abhören als auch die Übermittlung jedweder Daten sauber dokumentiert. Er muss speichern, was er wann und wo mithört und welche Informationen er wem weitergibt…
Dass es eine Dokumentation der Ergebnisse gibt, bestreiten Nachrichtendienst und Bundesregierung rundweg. Der NSA-Ausschuss hat keine entsprechenden Akten bekommen, auch auf Nachfrage nicht. Die Weltraumtheorie diente offensichtlich genau diesem Zweck: abstreiten zu können, dass das Abhören dokumentiert wurde. Denn nach der Weltraumtheorie gelten deutsche Gesetze nicht und damit auch keine Dokumentationspflichten…
"Die Weltraumtheorie bewegt sich juristisch schon auf sehr dünnem Eis", sagt der Ausschussvorsitzende Sensburg. "Bezeichnend aber ist, dass sie wohl vom BND nur erfunden wurde, um außerhalb des BND-Gesetzes handeln zu können."

Kontrollgremium rügt BND und Kanzleramt

16. Dezember 2015

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach Feststellungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) „teilweise über Jahre“ Institutionen und Personen in befreundeten Staaten, in einigen Fällen sogar im Ausland tätige Deutsche, ausgespäht und damit deutschen Interessen massiv geschadet. Erschwerend komme hinzu, dass dieser Sachverhalt dem Kanzleramt seit Oktober 2013 bekannt gewesen, dem Parlament aber weitere zwei Jahre lang verschwiegen worden sei, heißt es in einer Erklärung, die das PKGr in einer Sondersitzung in Anwesenheit von Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch, 16. Dezember 2015, verabschiedete…
Ende Oktober 2013, wenige Tage, nachdem die Kanzlerin ihre Überzeugung geäußert hatte, „Ausspähen unter Freunden“ gehe gar nicht, teilte der BND-Präsident dem Kanzleramt mit, dass auch deutsche Geheimdienstler genau dies jahrelang getrieben hatten. Die Regierung habe es aber unterlassen, das PKGr davon zu informieren, wie es bei „Vorkommnissen von besonderer Bedeutung“ ihre gesetzliche Pflicht gewesen wäre. Auch in den zahlreichen Erörterungen der Enthüllungen Snowdens in den Jahren 2013 und 2014 sei im Gremium nie von BND-eigenen Selektoren die Rede gewesen. Erst im Oktober 2015 habe, wie die Öffentlichkeit, auch das Parlament davon erfahren…
„Bisher dachte ich, die Bundesregierung kann es sich nicht leisten, klar die Unwahrheit zu sagen. Dass man falsch informiert und belogen wird, habe ich nicht für möglich gehalten“, empörte sich der Grüne Hans-Christian Ströbele, der zwar der Taskforce angehört, aber als einziger Abgeordneter im PKGr gegen den Bericht gestimmt hatte. Er sei „viel zu zurückhaltend“ fomuliert, enthalte zu wenige konkrete Informationen. Das Gremium verstehe sich „zu sehr“ als Stütze von Regierung und BND. [Auszug aus dem Bericht des Deutschen Bundestags – Kontrollgremium]

Einblicke in BND-Selektoren

Bild: Screencopy photographyrz/YouTube

17. November 2015

Ab nächsten Montag sollen die Obleute des NSA-Untersuchungsausschuss im Kanzleramt Einsicht in die Liste der BND-eigenen Selektoren erhalten. Dies war seit Bekanntwerden der Selektoren von den Obleuten der Parteien im Ausschuss gefordert worden.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Kanzleramt den Ausschussmitgliedern am Montag mitgeteilt, dass die Obleute ab der nächsten Woche Einblick in die Liste der BND-Selektoren bekommen. Bislang war dies nur einer „Task-Force“ des Parlamentarischen Kontrollgremiums gestattet worden, die in ihrem Zwischenbericht festgestellt hat, dass mehrere europäische Innenministerien, ein deutscher Diplomat und internationale Organisationen ausspioniert worden sind.
Es handelt sich hierbei, entgegen der ersten Medienberichte, nicht um die Selektoren, die der US-amerikanische Geheimdienst NSA an den BND geschickt hat und die nur vom Sonderbeauftragten Kurt Graulich eingesehen werden durften.
Die BND-Selektoren sind nicht deckungsgleich mit den NSA-Selektoren, aber es gibt Hinweise aus dem Untersuchungsausschuss, dass der BND teilweise Selektoren von der NSA übernommen hat, die zuvor durch die Filter aussortiert worden waren. [übernommen aus netzpolitik.org CC by-nc-sa]
Der Opposition reicht dieses „Zugeständnis“ nicht:

Anhörung des Dr. Graulich: Mehr als fragwürdig…

6. November 2015

Die Bundesregierung hat trotz schärfster Proteste der Opposition dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Parlaments noch immer die Einsicht in die NSA-Selektorenlisten verweigert, die fast 40.000 problematische Suchbegriffe enthalten sollen. Der stattdessen von der Bundesregierung eingesetzte Sondergutachter Dr. Kurt Graulich, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, hat einen Prüfbericht erstellt und ist nun als Sachverständiger vom Untersuchungsausschuss geladen.
Geheime Dokumente, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, zeigen, dass Graulich in seinem Abschlussbericht wichtige rechtliche Einschätzungen ohne Quellenangabe aus einem vertraulichen, vier Seiten langen Kurzgutachten des Bundesnachrichtendienstes abgeschrieben hat und somit als ein parteiliches Sprachrohr des BND zu bewerten ist.
Die Süddeutsche erläutert:

Das Gutachten behandelt zwei für den BND elementare Rechtsfragen. Da ist zum einen die sogenannte Weltraumtheorie, die sich der BND zurechtgelegt hat. Danach soll es zulässig sein, dass der BND Datenströme, die er über seine Satellitenabhörstation in Bad Aibling aus dem Weltraum gefischt hat, ohne jede rechtliche Einschränkung an die Spionage-Partner von der NSA weiterleitet. Für den BND stehen im Weltraum erhobene Daten nämlich nicht unter dem Schutz des Grundgesetztes. Zudem geht es um den Umgang mit Metadaten, die der BND grundsätzlich für nicht personenbezogen hält. Und damit rechtlich für vogelfrei.

Nach der Sitzung des Untersuchungsausschusses konstatiert heise online:

Vertreter der Opposition und der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die vom Bundesnachrichtendienst (BND) abgelehnten NSA Selektoren, Kurt Graulich, lieferten sich am Donnerstagabend einen heftigen Schlagabtausch im Bundestag. Der frühere Richter am Bundesverwaltungsgericht treffe in seinem Prüfbericht "falsche Feststellungen", warf der Linke André Hahn ihm im NSA-Untersuchungsausschuss vor. Seine Fraktionskollegin Martina Renner hieb in die gleiche Kerbe: "Ich wäre froh gewesen, wenn Sie sich sachkundig gemacht hätten."

BND: Gesetzlichen Auftrag überschritten und deutsches Recht gebrochen!

30. Oktober 2015

Nachdem das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) am 15. Oktober von der Bundesregierung informiert worden war, dass der BND selbst auch Ziele in befreundeten Staaten ausspioniert hätte, wurde eine Task Force eingesetzt, um möglichst zügig mit der Überprüfung der BND-eigenen Selektoren beginnen zu können. Am 28. Oktober berichtete die Berliner Zeitung unter Berufung auf Parlamentskreise, dass die Task Force schon zu Beginn ihrer Überprüfungen jede Menge Selektoren zu Spionagezielen in "praktisch ganz Europa und den USA" gefunden habe.
Das widerspricht dann aber sowohl den gesetzlichen Bestimmungen als auch dem Auftragsprofil der Bundesregierung an den BND.
In zweiter Linie geht es aber auch um die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses, der sich weiterhin bemüht, die Machenschaften der NSA auf deutschem Boden aufzuklären und die Rolle, die der deutsche BND dabei gespielt hat. Hierbei geht es aktuell noch immer um die Selektorenlisten, die die NSA dem BND mehr oder weniger erfolgreich untergeschoben hatte. Noch immer verweigert die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss die Einsichtnahme.
Jetzt endlich – nach vier Monaten – hat Kurt Graulich, der von der Regierung mit der Durchsicht der Selektorenlisten beauftragte Sonderermittler, seinen Abschlussbericht vorgelegt. Darin erhebt er schwere Vorwürfe gegen die USA.
SPIEGEL ONLINE resümiert:

Vor allem europäische Regierungseinrichtungen seien in massiver Anzahl Spähziele der NSA gewesen. Die Amerikaner hätten damit klar gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen.
Aber auch deutsche Ziele, die durch das Grundgesetz vor der Ausspähung eigener Nachrichtendienste besonders geschützt sind, waren laut Graulich in überraschend großer Anzahl auf der Wunschliste der NSA zu finden. Darunter seien auch zahlreiche Wirtschaftsunternehmen aus oder mit Sitz in Deutschland gewesen.

Wenn alles mit (demokratischen) rechten Dingen zugehen würde, dann müsste jetzt auch dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss Einsicht in die Selektorenlisten – sowohl die BND-eigenen als auch die von der NSA gelieferten – gewährt werden! Denn hier haben offensichtlich alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Kontroll- und Aufsichtsregelungen versagt.

Auch der BND spionierte die Freunde aus!

15. Oktober 2015

Wie SPIEGEL ONLINE unter Berufung auf Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestags berichtet, hat der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) zumindest bis ins Jahr 2013 hinein Tausende eigene Suchbegriffe (Selektoren) eingesetzt, mit denen Botschaften und andere Behörden von EU-Ländern sowie weiteren Partnerstaaten ausgespäht wurden. Darunter sollen sich auch französische und US-amerikanische Ziele befunden haben.
SPIEGEL ONLINE ergänzt:

Über den neuerlichen Abhörskandal informierte die Bundesregierung am Mittwochabend das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags. Die Abgeordneten wollen nun umgehend eine Task Force in die BND-Zentrale nach Pullach entsenden, um die Selektorenliste des BND einzusehen und Mitarbeiter zu befragen. Im Zentrum steht dabei die Frage, wer von der womöglich rechtswidrigen Praxis wusste und wer sie angeordnet hat.

BND löschte wieder NSA-Selektorenlisten

24. September 2015

Bei der heutigen Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses des Bundestags waren vier Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) als Zeugen vorgeladen. Der Zeuge K.M., ein Sachbearbeiter in der BND-Zentrale in Pullach, sorgte für Aufregung als er freimütig berichtete, dass E-Mails eines halben Jahres mit problematischen NSA-Selektoren „versehentlich“ gelöscht worden seien.
Mit der Einsetzung des Bundestagsuntersuchungsausschusses war ein Löschmoratorium ausgesprochen worden: Das sollte verhindern, dass Beweise vernichtet werden. Offensichtlich aber hat der Bundesnachrichtendienst – willentlich oder unwillentlich – dagegen verstoßen.
Heise online weist darauf hin, dass im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss schon bei einer Zeugenanhörung im Mai dieses Jahres herauskam, dass der BND eine Selektorenliste brenzliger Ausspähziele gelöscht hatte.
Und unsere parlamentarischen Untersuchungsausschüsse haben sich noch immer nicht daran gewöhnt, dass immer wieder Akten geschreddert werden oder Beweise verschwinden…
ZEIT ONLINE resümiert:

Angesichts der Tatsache, dass alles zum Thema Selektoren geheimgehalten wird, fällt es schwer, an einen Zufall zu glauben. Noch ein Detail in diesem Zusammenhang: So sagte K. M. auch, intern habe man solche Nachrichten, in denen aussortierte Selektoren aufgeführt waren, mit der niedrigsten Geheimhaltung verschickt. Unter den Abgeordneten des Ausschusses wurde daraufhin Unmut laut, da ihnen jeder Einblick in Selektorenlisten verboten ist – sie werden als "streng geheim" behandelt. Nur ein von der Bundesregierung eingesetzter sogenannter Vertrauensmann darf die Selektorenlisten sehen und dann dem Ausschuss darüber berichten. Die Opposition hat deswegen vor dem Bundesverfassungsgericht bereits eine Klage eingereicht.

BND an die Kette legen!

5. September 2015

Aus der Pressemitteilung der Humanistischen Union:
Heute haben über 150 Menschen den BND vor seiner neuen Zentrale an der Berliner Chausseestraße symbolisch an die Kette gelegt. Die Menschenkette zog mit riesigen Kettengliedern vor das BND-Gelände und schloss die Kette mit einem Vorhängeschloss. Wenige Tage vor der Wiederaufnahme des NSA-Untersuchungsausschusses forderten die Demonstranten eine sofortige Aufklärung des BND-Skandals, den Stopp der anlasslosen Massenüberwachung und eine wirksame Kontrolle des Geheimdienstes. Zur Kundgebung und Menschenkette hatte ein Bündnis von Amnesty International, Digitalcourage, Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte, Reporter ohne Grenzen, Whistleblower-Netzwerk und #wastungegen Überwachung aufgerufen.
Werner Koep-Kerstin, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union: „Wir legen den BND an die Kette, weil er den Boden von Demokratie und Rechtstaatlichkeit verlassen hat. Wer millionenfach und ohne Anlass Menschen ausspioniert und ihre privaten Kommunikationsdaten an amerikanische Geheimdienste weitergibt, ist eine Gefahr für unser Land. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung bisher nicht zur Aufklärung dieser illegalen Überwachung beigetragen hat. Mit unserer Aktion fordern wir Merkel und Co. zu Aufklärung, Transparenz und Kontrolle auf.“

Verfassungsschutz zahlt mit unseren Daten


public domain

27. August 2015

Die deutsche Wochenzeitung DIE ZEIT ist im Besitz einer Übereinkunft, die zwischen dem US-amerikanischen Geheimdienst National Security Agency (NSA), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geschlossen wurde. Im April 2013 vereinbarten diese drei Dienste, dass das BfV die NSA-Spionagesoftware XKeyscore erhält und nutzen darf und dafür im Gegenzug "in größtmöglichem Ausmaß" alle relevanten Daten mit der NSA teilen werde.
Aus den Snowden-Dokumenten ist seit Juli 2013 bekannt, dass der BND XKeyscore einsetzt. Damals hatte die Bundesregierung behauptet, erst aus der Presse von den Spähprogrammen der US-Regierung erfahren zu haben. Nun ist belegt, dass die zuständigen Organe schon Monate vorher in Kenntnis gesetzt worden sein mussten… oder sie sind ihren gesetzlichen Aufsichtspflichten in erschreckendem Umfang nicht nachgekommen.
SPIEGEL ONLINE präzisiert die Funktionsweise des Programms:

Das System XKeyscore ist einer internen NSA-Präsentation vom Februar 2008 zufolge ein ergiebiges Spionagewerkzeug und ermöglicht annähernd die digitale Totalüberwachung. Ausgehend von Verbindungsdaten ("Metadaten") lässt sich darüber beispielsweise rückwirkend sichtbar machen, welche Stichworte Zielpersonen in Suchmaschinen eingegeben haben. Zudem ist das System in der Lage, für mehrere Tage einen "full take" aller ungefilterten Daten aufzunehmen – also neben den Verbindungsdaten auch zumindest teilweise Kommunikationsinhalte.

ZEIT ONLINE ergänzt, dass XKeyscore beim Verfassungsschutz unter dem Decknamen "Poseidon" betrieben wird, um die Verbindung zur NSA zu verschleiern, und dass diese Spähsoftware ein mächtiger Datenknacker ist, denn sie fände jedes Passwort, und resümiert:

Weder der Datenschutzbeauftragte noch das zur Überwachung des Verfassungsschutzes eingesetzte Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) wurden bislang vollständig über die Abmachung informiert. "Wieder muss ich von der Presse von einem neuen Vertrag BfV/NSA und unerlaubter Weitergabe deutscher Daten an den US-Geheimdienst erfahren", klagt der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, Mitglied im PKGr.

Schwarzer Peter mit Selektorenliste

13. August 2015

Der NSA-Untersuchungsausschuss und die G10-Kommission des Bundestags wollen die Selektorenliste einsehen, die Einblicke geben würde in die Art der Überwachung durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA und ihren Bundesdeutschen Partner BND, aber die Bundesregierung verweigert seit Monaten deren Offenlegung. Auf dieser Selektorenliste stehen etwa 40.000 vom Geheimdienst NSA übermittelte Suchbegriffe, die der BND als unzulässig aussortiert hatte.
Bislang hat die Bundesregierung erklärt, man könne der Forderung nicht nachkommen, weil dafür die Zustimmung der US-Regierung notwendig sei. Doch Mitarbeiter von US-Präsident Barack Obama widersprechen dieser Aussage nun in der ZEIT.
ZEIT ONLINE:

Das Weiße Haus habe zwar Bedenken geäußert, doch sei der Bundesregierung nicht untersagt worden, den Geheimdienstausschüssen des Bundestags die Liste zur Einsicht vorzulegen. Die letzte Entscheidung über eine Freigabe sei der Bundesregierung überlassen worden. Auch sei es eine "absolute Mär", dass die US-Regierung mit einer Einschränkung der Geheimdienstkooperation gedroht habe, sollte die Liste öffentlich werden.

SPIEGEL ONLINE ergänzt:

Nach dem zwischen Deutschland und den USA im Jahre 2002 vereinbarten "Memorandum of Agreement" spähte der BND für den US-Geheimdienst NSA zwischen 2004 und 2008 auch das deutsche Kabelnetz aus. Und zwar als Teil der Operation "Eikonal" am "Frankfurter Knoten", einem der wichtigsten Internetverbindungspunkte der Welt.
Der ehemalige Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier (SPD) wusste nach Angaben des früheren Geheimdienstkoordinators und BND-Chefs Ernst Uhrlau vorab von dieser deutsch-amerikanischen Abhöraktion. Steinmeier sei 2003 über die Aktion "inhaltlich unterrichtet" gewesen, sagte Uhrlau der "Zeit".

Das Kanzleramt bestreitet, von der Regierung in Washington freie Hand für die Herausgabe der US-Spionagelisten bekommen zu haben. Es gebe Spielregeln zwischen Geheimdiensten, an die sich die Bundesregierung zu halten habe. Deshalb sei eine Offenlegung der Listen für Parlamentarier nur mit Zustimmung der US-Seite möglich, sagte Peter Altmaier, der für die Geheimdienste zuständige Chef des Kanzleramts.

Selektorenlisten auf den Tisch!

Bild: Mit freundlicher Genehmigung Thomas Plaßmann

3. Juli 2015

Die Enthüllungen der letzten zehn Tage durch WikiLeaks belegen offensichtlich, dass NSA und Co. deutsche Politiker und leitende Beamte in großem Stil abgehört haben. Das gleiche gilt für Politiker und führende Wirtschaftsvertreter Frankreichs… und sicherlich für unzählige weitere Entscheidungsträger weltweit.
Die von WikiLeaks aus einer geheimen NSA-Datenbank veröffentlichten Telefonnummern sind nichts anderes als „Selektoren“, Suchbegriffe mit denen die Daten der weltweiten Überwachungssysteme durchforstet werden. Auch der NSA-Untersuchungsausschuss war auf solche Selektorenlisten gestoßen, die die NSA ihrem deutschen Partnerdienst BND regelmäßig zukommen ließen, und deren Inhalt offensichtlich höchst brisant ist. Sonst hätte sich die Bundesregierung nicht so konsequent geweigert, den Abgeordneten Einsicht in die Listen zu gewähren.
Die von den jetzt veröffentlichten Abhörprotokollen betroffenen Politiker – allen voran unsere Kanzlerin – könnten unverzüglich die Echtheit des Abhörvorgangs bezeugen und Alarm schlagen, aber sie tun… nichts!
Im Untersuchungsausschuss – und in der Öffentlichkeit – besteht der dringende Verdacht, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) der NSA – wissentlich oder warum auch immer – Zuarbeit für deren Überwachungstätigkeit auch in Deutschland geleistet hat. Diese Selektorenlisten müssen daher dringend auf den Tisch!
Die Enthüllungsseite "The Intercept" hat etwa zeitgleich einen großen Fundus an neuen Dokumenten über das wohl wichtigste Überwachungswerkzeug veröffentlicht: XKeyscore die „Google-Suchmaschine der NSA“ besitzt eine komfortable Benutzeroberfläche, die jedem Agenten, der Zugriff auf das System hat, all das ermöglicht, was Edward Snowden schon in seinem ersten Interview vor über zwei Jahren aus Hongkong aufgedeckt hatte – von allen Verantwortlichen aber immer wieder bestritten wurde:

"Wenn ich an meinem Schreibtisch sitze, könnte ich jedermann überwachen, angefangen bei Ihnen oder Ihrem Buchhalter über einen Bundesrichter bis hin zum Präsidenten, wenn ich eine persönliche E-M-Adresse von ihnen hätte."

All das weiß auch unsere Regierung, aber es passiert… nichts!

Freunde bespitzeln – geht doch!

13. Juni 2015

Die Arbeit des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages ist mühsam. Viele Zeugen haben erhebliche Erinnerungslücken. Dennoch wird allmählich sichtbar, dass vieles nicht korrekt abgelaufen ist, obwohl fast alle Verantwortlichen fast immer fast alles – den Vorgaben entsprechend – richtig gemacht hätten.
Auch von den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses gibt es bekanntlich keine offiziellen Protokolle (außer denen, die bisher von WikiLeaks unerlaubt veröffentlicht worden sind). Informieren kann man sich zwar durch die von netzpolitik.org dankenswerter Weise veröffentlichten Live-Blogs der Sitzungen… Aber diese rudimentären Mitschriften sind natürlich letztlich nicht beweiskräftig.
Nun steht ja der Bundesnachrichtendienst (BND) seit einiger Zeit im Verdacht, aus eigenem Interesse oder dem des US-Dienstes NSA befreundete europäische Länder, insbesondere Frankreich und Österreich bespitzelt zu haben.
Der österreichische „Kurier“ hat sich nun offensichtlich das Protokoll der Sitzung vom 21. Mai 2015 besorgt, bei der BND-Chef Gerhard Schindler u.a. zu eben dieser Frage als Zeuge gehört wurde.
Nun schreibt der „Kurier“, dass Schindler bestätigt habe, „dass österreichische Regierungsbehörden, aber auch der Regierungssitz des französischen Präsidenten im Élysée-Palast [vom BND] ausspioniert wurden." Und BND-Chef Schindler habe gesagt, "dass er dabei keine rechtlichen Bedenken habe, da die Menschenrechtskonvention nur für das eigene Staatsgebiet gelte."
"Wir glauben, dass das rechtswidrig war", sagte Martina Renner, Abgeordnete der LINKEN, dem "Kurier".

Der Geist des Kanzleramts

10. Juni 2015

Kai Biermann kommentiert bei ZEIT ONLINE:

„Die Aufklärer kommen nicht weiter. Die alles entscheidende Frage des NSA-Untersuchungsausschusses kann nicht geklärt werden: Hat sich der Bundesnachrichtendienst dazu missbrauchen lassen, Deutschland und befreundete Länder auszuspähen? Die Antwort darauf steckt in der geheimen Liste der Suchbegriffe, über die seit Wochen diskutiert wird. Diese Selektoren belegen, was der BND auf Anfrage der NSA ausgeforscht hat. Die Liste zeigt, ob Firmen und Politiker in Europa das Ziel der Überwachung waren.
Doch der Untersuchungsausschuss darf die Liste nicht sehen, denn die Regierung fürchtet Ärger mit den USA. Sie will nicht offenlegen, wie die NSA arbeitet.“
„Die Obleute [der Ausschüsse des Bundestags] sollten die Akten sehen dürfen. Sie sollten zur Not die Bundesregierung darauf verklagen. Einen wie auch immer ausgestatteten Sonderermittler sollten sie auf keinen Fall akzeptieren. Weil die Grenze dessen erreicht ist, was sie an Schwärzungen, Lügen und gezielter Verschleierung hinnehmen dürfen.“

Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung:

„Es gibt Grundregeln des Parlamentarismus. Die Bundesregierung ist gerade dabei, sie außer Kraft zu setzen: Die Regierung will selbst bestimmen, wer die parlamentarischen Kontrollrechte wahrnimmt. Sie will den "Ermittlungsbeauftragten" bestimmen, der für das Parlament die Selektorenliste des BND einsieht und dem Parlament beziehungsweise seinen Ausschüssen dann darüber berichtet. Das ist, mit Verlaub, ein Witz.“

Die Regeln parlamentarischer Kontrolle des Regierungshandelns können nicht einfach mal so von der Regierung außer Kraft gesetzt werden – auch dann nicht, wenn die NSA und US-Interessen berührt sind. Die Freundschaft mit den USA ist ein hoher Wert, aber sie ist nicht mehr wert als die Verfassung. Und sie legitimiert nicht deren Missachtung.
"Die Bundesregierung hat ein Mandat des Parlaments und unterliegt dessen Kontrolle", sagt die Obfrau der Linkspartei, Martina Renner. Alles andere beschneide das Parlament und verhindere Aufklärung, sagen die Obleute.

NSA-BND: auch Österreich ausgespäht…

Bild: Screencopy Gunther Zitta

15. Mai 2015

Zu Beginn der NSA-Affäre hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel sehr empört gezeigt: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht!"
Inzwischen ist bekannt, dass Ausspähen gängige Praxis und auch unter Freunden nicht unüblich ist. Die Bundesrepublik ist hierbei nicht (nur) das Opfer, der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) mischt selbst kräftig mit. Er soll den Datenverkehr zwischen Österreich und Luxemburg abgefangen und dem US-Geheimdienst NSA zur Analyse bereitgestellt haben. Dies belegt eine interne E-Mail der Deutschen Telekom AG, die der österreichische Nationalratsabgeordnete Peter Pilz veröffentlicht hat.
Die Strecke Luxemburg-Wien sei vom US-Geheimdienst NSA mit besonderer Priorität bewertet und der Wunsch an den BND weitergegeben worden. Die Abschöpfung soll im Rahmen der Operation Eikonal erfolgt sein. "Die Daten der Telekom Austria wurden am Internetknoten Frankfurt über das BND-Büro in der Deutschen Telekom AG ausgeleitet, dupliziert, nach Pullach in die BND-Zentrale weitergeleitet und von der Technischen Aufklärung (TA) des BND in Bad Aibling der NSA für den automatisierten Zugriff zugänglich gemacht", sagte Pilz.

1,3 Milliarden Metadaten/ Monat

Bild: Screencopy Jan Petersen

12. Mai 2015

Der Bundesnachrichtendienst (BND) filtert mit seinen – und den vom US-Geheimdienst NSA erhaltenen – Zehntausenden Selektoren (Suchbegriffen) gewaltige Datenmengen aus den Kommunikationsströmen. Ein erheblicher Teil dieser Daten sind sog. Metadaten, die angeben, wer wann mit wem wie lange in Kontakt stand. Bei Handykontakten enthalten die Daten auch die jeweiligen Standorte. Das sind im Prinzip Aktivitätsprotokolle, die Entscheidendes über die jeweils Abgehörten verraten.
Vom BND werden dabei aus aller Welt jeden Tag etwa 220 Millionen Metadaten gesammelt und gespeichert. Wie ZEIT ONLINE aufgrund vertraulicher Akten berichtet, reicht der BND einen großen Teil dieser Daten an die NSA weiter – "bis zu 1,3 Milliarden Datensätze pro Monat".
Über die Verwendung dieser Daten durch den US-amerikanischen Partnerdienst scheint es keinerlei Informationen zu geben. Einschlägig bekannt ist zumindest eine Verwendungsart, die der frühere Chef von NSA und CIA, General Michael Hayden, bei einer öffentlichen Debatte nicht ohne Stolz verkündet hatte: "We kill people based on metadata!“ (Wir töten Menschen auf der Basis von Metadaten!).

Edward Snowden und der NSA/BND-Skandal

Bild: luarfr

8. Mai 2015

Wie jetzt bekannt wurde, sind im Sommer 2013 beim Bundesnachrichtendienst mehr als doppelt so viele problematische Suchbegriffe der NSA eingegangen als bisher bekannt war. Der Unterabteilungsleiter beim Bundesnachrichtendienst, der die Sonderprüfung der Selektoren der NSA in Auftrag gab, hat eingeräumt, dass es die Ergebnisdatei "nicht mehr gibt". Und der BND hat offenbar über Jahre versäumt, die Datenweitergabe an die NSA zu protokollieren. Was genau an die Amerikaner floss, kann daher womöglich nie mehr rekonstruiert werden.
Die Aussagen von BND-Verantwortlichen vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages, dass sie die Behördenspitze und das Kanzleramt nicht über die brisanten NSA-Spionageziele informiert hätten, hält die Opposition für unglaubwürdig, auch die SPD hegt noch Zweifel.
Der SPIEGEL interviewte Edward Snowden zur aktuellen Situation. Snowden sieht seine Vorwürfe gegen die Geheimdienste bestätigt: "Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch. Die Massenüberwachung ist real, es wird Industriespionage betrieben, und die Nachrichtendienste arbeiten außerhalb der Wahrnehmung und der Kontrolle der gewählten Volksvertreter und der Justiz".
Die Zahl der Selektoren, die der BND von der NSA übernommen habe, sei atemberaubend. "Solche Zahlen können nur im Kontext von Massenüberwachung entstehen." In einem System mit funktionierender Aufsicht würden solche Größenordnungen nie zusammenkommen, sagte Snowden.
Er beobachte, dass Länder wie Frankreich, Kanada und Australien „gerade dabei sind, Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre drastisch einzuschränken.“ Deutschland sollte eine moralische Führungsrolle einnehmen und aufzeigen, dass es richtige und falsche Wege gibt, nationale Interessen zu verfolgen – und Vorschläge machen für die nationale und globale Regulierung der Nachrichtendienste.“

Kooperation mit NSA eingeschränkt

Bild: CC-by-nc Andreas Dl/Flickr

6. Mai 2015

Nachdem nun publik wurde, dass der US-amerikanische Geheimdienst NSA den BND und die Abhörstation in Bad Aibling jahrelang dazu missbrauchte, europäische Politiker, EU-Institutionen und Spitzenbeamte befreundeter europäischer Staaten zu überwachen, sah sich das Kanzleramt offensichtlich genötigt, die Reißleine zu ziehen.
Der Bundesnachrichtendienst hat die Zusammenarbeit mit der NSA drastisch eingeschränkt. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR werden seit Beginn dieser Woche in der Station in Bad Aibling keine Internet-Verkehre, die bislang an den US-Geheimdienst weitergeleitet wurden, mehr erfasst.
Darüber wurden auch die Obleute des NSA-Untersuchungsausschusses vom derzeitigen Kanzleramtschef Peter Altmaier informiert. Er bat die Obleute um Geduld bei der Frage, ob und wann man die Selektoren vorlegen könne.
Mit der Information über die Einschränkung der Kooperation in Bad Aibling versucht die Bundesregierung offensichtlich dem Eindruck entgegenzutreten, dass sie in der BND-NSA-Affäre untätig bleibe.

Automatische Spracherkennung "Google for Voice"

6. Mai 2015

Die NSA kann schon seit mindestens 2006 Gesprochenes mit Hilfe von Spracherkennungssoftware transkribieren, d.h. erkennen, ggf. übersetzen und dann schriftlich fixieren. So können und werden Telefonate automatisiert nach Schlüsselwörtern durchsucht und die Transkripte gespeichert. Dies gelingt weitgehend schon für etwa 90 Sprachen. Die "Google for Voice" genannte Technik ist Teil des Programms "Media Mining". Durch die automatische Spracherkennung haben sich die Abhörmöglichkeiten enorm erweitert. Dies scheint aber ohne parlamentarische Kontrolle eingeführt worden zu sein.
Diese Software wird gegen süd- und mittelamerikanische Ziele, aber auch in Irak und Afghanistan eingesetzt. Unklar ist, ob die NSA auch US-Telefonate automatisiert in Text übersetzt und untersucht haben. Es sollen aber täglich Millionen von Anrufen in einer Datenbank für Analysten zur Verfügung gestellt werden.
Doch nicht nur die NSA ist zur Spracherkennung von Telefonaten in der Lage. Auch der Bundesnachrichtendienst hat eine solche Datenbank. Sie heißt InBe, ein Akronym von Inhaltliche Bearbeitung. Darin sammeln die Geheimdienstler Telefongespräche, E-Mails und Faxe, in denen vor allem Ausländer Dinge besprochen haben, die aus Sicht des BND für Deutschland gefährlich und relevant sind. Wie groß diese Datenbank ist und wie viele einzelne Gespräche darin liegen, ist nicht bekannt. Die einzige Auskunft dazu lautet: Aktuell seien "mehrere Hunderttausend Daten" darin gespeichert, auch von deutschen Staatsbürgern. Was "Daten" in diesem Zusammenhang bedeutet, ist unklar.

Versagen, verschweigen, vertuschen

5. Mai 2015

Mindestens bis 2013 spähte der US-Geheimdienst NSA deutsche und europäische Ziele aus.
Der BND merkte bereits im Jahr 2005, dass der US-Geheimdienst NSA im gemeinsamen Abhörzentrum Bad Aibling versucht, deutsche und europäische Ziele auszuspähen. Dies wurde vom BND dann angeblich unterbunden.
Doch die Spionage ging offensichtlich weiter. Im Februar 2008 warnte der BND das Kanzleramt, „dass die US-Seite versucht, die Nachrichtengewinnung auf Bereiche auszudehnen, die nicht im deutschen Interesse sind.“ Die NSA wolle die Spionage nicht nur vertiefen, sondern den ungefilterten Zugriff auf alle Daten. Ohne dass vorher deutsche Ziele aussortiert würden, wie es das Gesetz vorschreibt.
Im Juni 2010 warnt der BND das Kanzleramt erneut, diesmal ist konkret von US-Spionage gegen Firmen und Behörden die Rede: „Die NSA hat …Erfassungskriterien zu den Firmen EADS, Eurocopter und verschiedenen französischen Behörden… eingestellt.
Nach einem Dokument aus dem Kanzleramt, das Frontal 21 jetzt einsehen konnte, entdeckte der BND im August 2013, also acht Jahre nach der ersten Warnung, im aktuellen Profil der Suchbegriffe immer noch etwa 12.000 verbotene Selektoren zu Persönlichkeiten der europäischen Politik, EU-Institutionen, Ministerien europäischer Mitgliedsstaaten und Vertretungen deutscher Firmen.
Die NSA spähte noch 2013 in Bad Aibling deutsche und europäische Ziele aus – und zwar mit Hilfe des deutschen Bundesnachrichtendienstes!