„Operation Eikonal“ (2)

Bild: public domain state.gov

4. Oktober 2014

Die „Operation Eikonal“ war vom damaligen Kanzleramtsminister und heutigen Außenminister Frank-Walter Steinmeier genehmigt worden. Selbst im BND hatte es Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser anlasslosen Massenüberwachung gegeben.
Nach Artikel 10 des Grundgesetzes ist das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (nicht nur von Deutschen!) geschützt. Darüber wachen das PKGr und die von diesem eingesetzte G-10-Kommission. Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind nur nach den strengen Vorgaben des Artikel-10-Gesetzes erlaubt.
Parlamentarier fragen: War diese Massenüberwachung legal? Warum wurden die Kontrollorgane dann nicht unterrichtet? Wie viele Daten wurden an die US-amerika­nische NSA weitergegeben? Wieso wurde die NSA weiter beliefert, nachdem der BND bemerkte, dass die „amerikanischen Freunde“ die Daten auch zur Wirt­schaftsspionage nutzten? Wie war das, Herr Steinmeier?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.