4. Oktober 2014
Die „Operation Eikonal“ war vom damaligen Kanzleramtsminister und heutigen Außenminister Frank-Walter Steinmeier genehmigt worden. Selbst im BND hatte es Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser anlasslosen Massenüberwachung gegeben.
Nach Artikel 10 des Grundgesetzes ist das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (nicht nur von Deutschen!) geschützt. Darüber wachen das PKGr und die von diesem eingesetzte G-10-Kommission. Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind nur nach den strengen Vorgaben des Artikel-10-Gesetzes erlaubt.
Parlamentarier fragen: War diese Massenüberwachung legal? Warum wurden die Kontrollorgane dann nicht unterrichtet? Wie viele Daten wurden an die US-amerikanische NSA weitergegeben? Wieso wurde die NSA weiter beliefert, nachdem der BND bemerkte, dass die „amerikanischen Freunde“ die Daten auch zur Wirtschaftsspionage nutzten? Wie war das, Herr Steinmeier?