NSA-Timeline: NSA

Der US-amerikanische Geheimdienst NSA (National Security Agency)

Massenüberwachung ist Menschenrechtsverletzung


9. Juni 2015

Genau zwei Jahre, nachdem Edward Snowden durch den britischen Guardian und die Washington Post bekannt gegeben hatte, dass er der Whistleblower ist, der die anlasslose Massenüberwachung durch das Spähprogramm PRISM des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA enthüllt hatte, führte „ZEIT ONLINE“ ein Interview mit Daniel Ellsberg, dem wohl bekanntesten US-amerikanischen Whistleblower, der 1971 die Pentagon Papers an Journalisten weitergegeben hatte, die die Lügen der US-Regierung über den Vietnamkrieg offenbarten.
Daniel Ellsberg fühlt sich den Whistleblowern Edward Snowden und auch Chelsea Manning, die vertrauliche Dokumente und Videos insbesondere zu Menschenrechtsverletzungen im Irakkrieg an WkiLeaks weitergegeben hatte, sehr verbunden.
Er ist äußerst besorgt über das Ausmaß der Massenüberwachung. „Tatsache ist jedenfalls, dass der heute bestehende Überwachungsapparat in der Lage ist, den genauen Aufenthaltsort Hunderttausender Menschen zu ermitteln – von Muslimen, Menschen aus dem Nahen Osten, Dissidenten, und so weiter. Ich glaube, dass sie, wenn es ein zweites 9/11 gäbe, über Nacht in Camps landen würden, so wie die Japaner in den USA im Zweiten Weltkrieg. Wir haben die Infrastruktur eines Polizeistaates geschaffen.“ Sagt Ellsberg und fügt besorgt hinzu: „Und die Deutschen erkennen das eher als Amerikaner.“
„Anlasslose Massenüberwachung… ist schlicht eine Menschenrechtsverletzung, die noch nicht einmal die Sicherheit erhöht.“
Auf die Frage, ob Deutschland Edward Snowden politisches Asyl anbieten sollte, sagte Ellsberg: „Aber natürlich! Deutschland schuldet ihm politisches Asyl. Das ist ein Menschenrecht. Er erfüllt die Bedingungen. Leider ist kein Land in Europa oder Lateinamerika bereit, sich in dieser Sache mit dem Weißen Haus anzulegen.“

Rote Karte für Harald Range!

Bild: World2Awakens7/YouTube
tagesthemen/ARD

4. Juni 2015

Unter der Überschrift „Strafanzeige gegen Massenüberwachung der Geheimdienste: Wir lassen nicht locker.“ schreibt der Chaos Computer Club (CCC) unter anderem:
„Zwei Jahre nach Beginn der Snowden-Enthüllungen ist es längst überfällig, dass der Generalbundesanwalt die Erkenntnisse aus den Geheimdienstaffären für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Spionage und Massenüberwachung nutzt, um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt auszusetzen. Wir wenden uns daher mit einem Schriftsatz an den Generalbundesanwalt und erweitern erneut unsere Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen der geheimdienstlichen Vollüberwachung der Bevölkerung.
Beim Generalbundesanwalt Harald Range wurde heute Gegenvorstellung erhoben und erneut beantragt, wegen der geheimdienstlichen Massenüberwachung endlich Ermittlungen aufzunehmen. Strafanzeige hatten wir bereits am 3. Februar 2014 erstattet und in den folgenden Monaten erweitert, insbesondere wegen der dokumentierten Überwachung eines CCC-Tor-Servers. Anstatt aber Ermittlungen einzuleiten, hat der Generalbundesanwalt den Sachverhalt bloß unter „weitere Beobachtung“ gestellt. Bis heute ist kein förmliches Ermittlungsverfahren einge-leitet worden. Daher sehen wir uns gezwungen, erneut tätig zu werden…
Wir fordern den Generalbundesanwalt auf, das Ermittlungsverfahren nun endlich einzuleiten, denn die Beweislage ist zumindest für den Verdacht auf strafbare Handlungen erdrückend.“

Zwei Jahre nach Edward Snowdens erstem Treffen mit Journalisten in Hongkong


2. Juni 2015

In Würdigung des zweiten Jahrestages des ersten konspirativen Treffens Edward Snowdens mit den Journalisten Glenn Greenwald und Laura Poitras in einem Hotel in Hongkong gab es eine Live-Übertragung einer Veranstaltung von Amnesty International UK zum Thema Massenüberwachung, zu der auch Edward Snowden live zugeschaltet wurde. Er  beantwortete Fragen, die Amnesty tags zuvor über Twitter gesammelt hatte.
Snowden konstatierte, dass sich in den vergangenen zwei Jahren, seitdem er seine Dokumente der Presse übergeben hatte, vieles verändert hätte. In vielen Ländern weltweit hätte es Veröffentlichungen gegeben und das Bewusstsein der Bedrohung durch eine globale Massenüberwachung sei deutlich gewachsen.
Snowden begrüßte den „USA Freedom Act“. Er sei ein wichtiger Schritt von historischer Bedeutung, aber die staatliche Überwachung müsse dringend weiter eingegrenzt werden.
Die Lage in Großbritannien sei noch problematischer. Die britische Regierung sei dabei, die Massenüberwachung weiter auszubauen, ohne dass es dazu Diskussionen im Parlament oder in der Öffentlichkeit gebe. Der britische Geheimdienst fürchtet eine „schädliche öffentliche Diskussion“ über das Ausmaß seiner Aktivitäten, denn dies könnte zu Gesetzesänderungen hinsichtlich ihrer Programme zur Massenüberwachung führen. Wichtig wäre aber gerade eine Diskussion in der Öffentlichkeit. Aber in Großbritannien gäbe es nur ein einziges Presseorgan, das kritisch über die Aktivitäten der britischen Geheimdienste berichtet und das sei der „Guardian“.

US-Überwachung gestoppt – für zwei Tage

Bild: White House (public domain)

2. Juni 2015

Die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten US-amerikanischer Bürger auf Grundlage des sogenannten „USA Patriot Act“ durften die US-Geheimdienste nur bis Ende Mai 2015 vornehmen.
Dieses nach den Anschlägen des 11. September 2001 vom Kongress im Zuge des Krieges gegen den Terrorismus verabschiedete und von US-Präsident George W. Bush abgesegnete Gesetz war in den vergangenen Jahren immer wieder verlängert worden.
Nach den Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über die NSA-Spähprogramme hatte Obama aber eine Reform versprochen. Der „USA Patriot Act“ widersprach so offensichtlich mehreren Grundsätzen der US-Verfassung, dass eine Fortführung des Gesetzes auch im US-Senat keine Mehrheit mehr fand.
Nach zwei Tagen ohne (erlaubte) Überwachung ist nun der sogenannte „USA Freedom Act“ vom Senat gebilligt worden, der letzten Monat schon das Repräsentantenhaus passiert hatte. Die Verbindungsdaten innerhalb der USA werden nach einer halbjährigen Übergangszeit nur noch bei den Telefonkonzernen gespeichert. Ihre Freigabe für US-Dienste muss für jeden Einzelfall begründet bei einem Spezialgericht beantragt werden.
Alle US-amerikanischen Überwachungsaktivitäten außerhalb der USA wurden niemals in Frage gestellt und bleiben (selbstverständlich) unverändert bestehen!

Cyberwaffen in Aktion


30. Mai 2015

Eine der perfidesten Cyberwaffen, die bisher entwickelt wurden, ist wohl der Computerwurm „Stuxnet“. IT-Sicherheitsspezialisten gehen davon aus, dass dieses Schadprogramm gezielt zur Sabotage iranischer Atomanlagen programmiert wurde. "Stuxnet" soll vom US-Geheimdienst NSA zusammen mit Israel entwickelt worden sein und kam unter dem Codenamen „Olympic Games“ auf Anordnung von US-Präsident Obama zum Einsatz. Dabei wurden – zumindest vorübergehend – etwa 1.000 Zentrifugen zur Urananreicherung im Iran lahmgelegt und das iranische Atomprogramm soll um mehrere Monate zurückgeworfen worden sein.
Stuxnet befällt PCs und Anlagensteuerungen der Firma Siemens, die nicht nur im Iran zum Einsatz kommen. Laut Siemens sollen weltweit 14 Anlagen infiziert worden sein. Der Iran bestätigte die Infektion von 30.000 Computern. Und die chinesische Nachrichtenagentur Xinhua berichtete von 6 Millionen befallenen Computern und fast 1.000 betroffenen Anlagensteuerungen in China.
Die Firma Siemens hat das von Stuxnet angreifbare Zentrifugen-Kontrollsystem nicht nur in den Iran sondern auch nach Nordkorea geliefert. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet jetzt mit Bezug auf "Personen, die mit der Operation vertraut waren", dass die USA zeitgleich mit den Cyberattacken gegen iranische Uran-Zentrifugen in den Jahren 2009 und 2010 auch versucht haben, Atomanlagen in Nordkorea mit der Cyberwaffe Stuxnet zu attackieren. Dies sei allerdings an den dort geltenden viel rigoroseren Sicherheitsbestimmungen gescheitert.

NSA-Spähliste offenlegen!


22. Mai 2015

In der strittigen Frage der Veröffentlichung der NSA-Spähliste, auf deren Basis der BND Informationen auch über deutsche Firmen und Personen an die NSA geliefert haben soll, spricht sich eine Mehrheit von 61 Prozent dafür aus, diese Liste dem Bundestag zugänglich zu machen. 31 Prozent sind dagegen (Rest zu 100 Prozent hier und im Folgenden jeweils “weiß nicht“). Im Detail sind die Anhänger der SPD (67 Prozent), der Grünen (79 Prozent) und der Linken (82 Prozent) mehrheitlich für eine Offenlegung der Liste, aber auch von den Anhängern der CDU/CSU fordern dies 46 Prozent und von den Anhängern der FDP 49 Prozent. Gespalten sind die Deutschen hinsichtlich der Konsequenzen, die eine solche Veröffentlichung auch gegen den Willen der USA mit sich bringen könnte: 46 Prozent rechnen damit, dass US-Geheimdienste Deutschland dann wichtige Informationen vorenthalten werden, 44 Prozent glauben das nicht.

NSA-Selektoren: Chaos ohne Ende!


21. Mai 2015

Die Arbeit der deutschen Geheimdienste wird vom Kanzleramt koordiniert und vom Parlamentarischen Kontrollgremium PKGr des Parlaments kontrolliert. Soweit die Theorie…
In den letzten Wochen und Monaten ist der NSA-Untersuchungsausschuss des Parlaments immer mehr zu einem BND-Untersuchungsausschuss geworden, da sich gezeigt hat, dass wichtige Arbeitsbereiche – insbes. die Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA – weder koordiniert waren noch verantwortlich kontrolliert werden konnten.
Nun zeigt sich, dass das Chaos noch wesentlich größer ist als befürchtet. Nach Informationen des SPIEGEL haben Beamte in der Zentrale des BND in Pullach in den vergangenen Wochen bislang unbekannte Dateien mit amerikanischen Selektoren (Suchbegriffen) „gefunden“. Diese beziehen sich auf die Jahre 2005 bis 2008 und umfassten 459.000 Selektoren, mit denen unter anderem europäische Institutionen, hochrangige politische Persönlichkeiten und Firmen im Ausland ausspioniert werden sollten. Nur 400 dieser Selektoren seien aussortiert worden.
Außer dem NSA-Untersuchungsausschuss hat sich auch der Bundestag in einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE mit den NSA-Selektoren befasst. Hinsichtlich der Freigabe der Selektoren-Liste zur Einsicht für die Parlamentsausschüsse möchten die Koalitionsparteien immer noch auf eine Antwort aus Washington warten, während die Opposition auf unverzüglicher Einsichtnahme besteht.

Brief an Obama


19. Mai 2015

IT-Unternehmen, Kryptologen und Politiker fordern von US-Präsident Barack Obama die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen und sich gegen Hintertüren in Kommunikationsgeräten zu stellen. "Eine starke Verschlüsselung ist der Eckpfeiler der Sicherheit der modernen Informationswirtschaft" heißt es in dem Schreiben. Die Washington Post zitiert den Organisator des Briefs: Es sei an der Zeit, dass Präsident Obama den "gefährlichen Vorschlägen zur absichtlichen Schwächung US-amerikanischer Produkte" ein Ende bereite.
Unterzeichnet ist der Brief von IT-Unternehmen wie Apple und Google, aber auch von Sicherheitsforschern wie Ronald Rivest, und sogar von drei Mitgliedern des fünfköpfigen Gremiums das auf Anweisung des US-Präsidenten Vorschläge zur Reform der Überwachung gemacht hatte.
Nachdem führende IT-Unternehmen der USA begonnen haben, die Daten ihrer Produkte und die Übertragungswege besser abzusichern, kommen von der Spitze der Geheimdienste wiederholte Forderungen, den Geheimdiensten und den Strafverfolgungsbehörden immer auch eine Hintertür offenzuhalten. Exponenten solcher Forderungen sind vor allem NSA-Chef Michael S. Rogers und FBI-Direktor James Comey.
Die Unterzeichner des Protestbriefs sind aber überzeugt, dass es nicht möglich ist, eine solche Hintertür zu konstruieren, die nicht auch Angreifern offen stünde. Wenn erst einmal US-Behörden eine Ausnahme erhielten, müsse die irgendwann auch den Briten, Israelis, den Chinesen und irgendwann den Nordkoreanern gewährt werden, meint RSA-Mitentwickler Ronald Rivest.

NSA-BND: auch Österreich ausgespäht…

Bild: Screencopy Gunther Zitta

15. Mai 2015

Zu Beginn der NSA-Affäre hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel sehr empört gezeigt: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht!"
Inzwischen ist bekannt, dass Ausspähen gängige Praxis und auch unter Freunden nicht unüblich ist. Die Bundesrepublik ist hierbei nicht (nur) das Opfer, der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) mischt selbst kräftig mit. Er soll den Datenverkehr zwischen Österreich und Luxemburg abgefangen und dem US-Geheimdienst NSA zur Analyse bereitgestellt haben. Dies belegt eine interne E-Mail der Deutschen Telekom AG, die der österreichische Nationalratsabgeordnete Peter Pilz veröffentlicht hat.
Die Strecke Luxemburg-Wien sei vom US-Geheimdienst NSA mit besonderer Priorität bewertet und der Wunsch an den BND weitergegeben worden. Die Abschöpfung soll im Rahmen der Operation Eikonal erfolgt sein. "Die Daten der Telekom Austria wurden am Internetknoten Frankfurt über das BND-Büro in der Deutschen Telekom AG ausgeleitet, dupliziert, nach Pullach in die BND-Zentrale weitergeleitet und von der Technischen Aufklärung (TA) des BND in Bad Aibling der NSA für den automatisierten Zugriff zugänglich gemacht", sagte Pilz.

1,3 Milliarden Metadaten/ Monat

Bild: Screencopy Jan Petersen

12. Mai 2015

Der Bundesnachrichtendienst (BND) filtert mit seinen – und den vom US-Geheimdienst NSA erhaltenen – Zehntausenden Selektoren (Suchbegriffen) gewaltige Datenmengen aus den Kommunikationsströmen. Ein erheblicher Teil dieser Daten sind sog. Metadaten, die angeben, wer wann mit wem wie lange in Kontakt stand. Bei Handykontakten enthalten die Daten auch die jeweiligen Standorte. Das sind im Prinzip Aktivitätsprotokolle, die Entscheidendes über die jeweils Abgehörten verraten.
Vom BND werden dabei aus aller Welt jeden Tag etwa 220 Millionen Metadaten gesammelt und gespeichert. Wie ZEIT ONLINE aufgrund vertraulicher Akten berichtet, reicht der BND einen großen Teil dieser Daten an die NSA weiter – "bis zu 1,3 Milliarden Datensätze pro Monat".
Über die Verwendung dieser Daten durch den US-amerikanischen Partnerdienst scheint es keinerlei Informationen zu geben. Einschlägig bekannt ist zumindest eine Verwendungsart, die der frühere Chef von NSA und CIA, General Michael Hayden, bei einer öffentlichen Debatte nicht ohne Stolz verkündet hatte: "We kill people based on metadata!“ (Wir töten Menschen auf der Basis von Metadaten!).

Spy oder No-Spy, das ist hier die Frage


8. Mai 2015

Dem Recherche-Verbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung sind Unterlagen zugespielt worden, die die Regierungspolitik hinsichtlich der NSA-Affäre neu beleuchten. Dazu lohnt ein kurzer Rückblick.
Mitte August 2013 herrschte in Berlin noch immer große Aufregung aufgrund der Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. Im September war Bundestagswahl und Kanzlerin Angela Merkel musste sich gegen den Vorwurf erwehren, sie würde die US-Bespitzelung in Deutschland und Europa dulden.
Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums am 12.08.2013 erklärte Kanzleramtschef Ronald Pofalla auf einer Pressekonferenz: Der Vorwurf der vermeintlichen Totalausspähung in Deutschland sei „vom Tisch“. Und: "Die US-Seite hat uns den Abschluss eines No-Spy-Abkommens angeboten" – einen gegenseitigen Spionage-Verzicht. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ergänzte kurz darauf: "Wir haben die Zusage, dass ein solches Abkommen bald geschlossen werden kann" – möglicherweise noch vor der Bundestagswahl. Nach der Wahl wurden die Gespräche im Januar 2014 dann für gescheitert erklärt.
Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung zeigen nun, dass es weder das Angebot eines No-Spy-Abkommens noch überhaupt konkrete Verhandlungen darüber gegeben habe. Dies gehe aus E-Mails hervor, die dem Recherche-Verbund vorliegen.
Wunschdenken oder bewusste Täuschung der Regierung Merkel? Die Dokumente belegen, dass die US-Seite nie vorhatte, mit Deutschland einen gegenseitigen Spionageverzicht zu vereinbaren und sich auf deutschem Boden an deutsche Gesetze zu halten. Sie versicherten nur, sich an amerikanische Gesetze zu halten.

Edward Snowden und der NSA/BND-Skandal

Bild: luarfr

8. Mai 2015

Wie jetzt bekannt wurde, sind im Sommer 2013 beim Bundesnachrichtendienst mehr als doppelt so viele problematische Suchbegriffe der NSA eingegangen als bisher bekannt war. Der Unterabteilungsleiter beim Bundesnachrichtendienst, der die Sonderprüfung der Selektoren der NSA in Auftrag gab, hat eingeräumt, dass es die Ergebnisdatei "nicht mehr gibt". Und der BND hat offenbar über Jahre versäumt, die Datenweitergabe an die NSA zu protokollieren. Was genau an die Amerikaner floss, kann daher womöglich nie mehr rekonstruiert werden.
Die Aussagen von BND-Verantwortlichen vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages, dass sie die Behördenspitze und das Kanzleramt nicht über die brisanten NSA-Spionageziele informiert hätten, hält die Opposition für unglaubwürdig, auch die SPD hegt noch Zweifel.
Der SPIEGEL interviewte Edward Snowden zur aktuellen Situation. Snowden sieht seine Vorwürfe gegen die Geheimdienste bestätigt: "Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch. Die Massenüberwachung ist real, es wird Industriespionage betrieben, und die Nachrichtendienste arbeiten außerhalb der Wahrnehmung und der Kontrolle der gewählten Volksvertreter und der Justiz".
Die Zahl der Selektoren, die der BND von der NSA übernommen habe, sei atemberaubend. "Solche Zahlen können nur im Kontext von Massenüberwachung entstehen." In einem System mit funktionierender Aufsicht würden solche Größenordnungen nie zusammenkommen, sagte Snowden.
Er beobachte, dass Länder wie Frankreich, Kanada und Australien „gerade dabei sind, Grundrechte wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre drastisch einzuschränken.“ Deutschland sollte eine moralische Führungsrolle einnehmen und aufzeigen, dass es richtige und falsche Wege gibt, nationale Interessen zu verfolgen – und Vorschläge machen für die nationale und globale Regulierung der Nachrichtendienste.“

ACLU gegen Clapper

Bild: Screencopy Ron Wyden/YouTube

7. Mai 2015

Der US-Geheimdienst NSA betreibt weltweit eine anlasslose Massenüberwachung. Nach amerikanischer Rechtsauffassung ist das völlig legitim… solange keine US-Bürger betroffen sind. Entgegen den Beteuerungen höchstrangiger Geheimdienstdirektoren ist diese Massenüberwachung aber schon längst heimlich auch auf amerikanische Staatsbürger ausgeweitet worden. Dies ergibt sich aus den Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden.
Das New Yorker Berufungsgericht unter Bundesrichter Gerard Lynch hat im Verfahren „ACLU v. Clapper“ auf Grund einer Klage der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) nun entschieden, dass das millionenfache Datensammeln des Geheimdienstes NSA illegal sei.
Das Gericht erklärte, es werde keinen sofortigen Stopp des Datensammelns veranlassen, da Sektionen des hierfür zuständigen US Patriot Acts am 1. Juni auslaufen – unter anderem der Abschnitt, der die kritisierte Überwachungspraxis angeblich erlaubt. Dann muss entschieden werden, ob diese Sektion 215 verlängert oder gestrichen wird. "Angesichts der nationalen Sicherheitsinteressen, um die es in dem Fall gehen soll, halten wir es für klug, abzuwarten und dem Kongress die Möglichkeit zur Debatte zu geben", heißt es in der Begründung.
Einer Nebenklage der Bürgerrechtler, wonach das Telefon-Programm der NSA auch gegen die Verfassung verstoße, folgte das Gericht hingegen nicht. Parallel werden in den USA momentan vor anderen Berufungsgerichten noch zwei ähnliche Klagen gegen geheimdienstliche Überwachungsmethoden geführt.

Kooperation mit NSA eingeschränkt

Bild: CC-by-nc Andreas Dl/Flickr

6. Mai 2015

Nachdem nun publik wurde, dass der US-amerikanische Geheimdienst NSA den BND und die Abhörstation in Bad Aibling jahrelang dazu missbrauchte, europäische Politiker, EU-Institutionen und Spitzenbeamte befreundeter europäischer Staaten zu überwachen, sah sich das Kanzleramt offensichtlich genötigt, die Reißleine zu ziehen.
Der Bundesnachrichtendienst hat die Zusammenarbeit mit der NSA drastisch eingeschränkt. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR werden seit Beginn dieser Woche in der Station in Bad Aibling keine Internet-Verkehre, die bislang an den US-Geheimdienst weitergeleitet wurden, mehr erfasst.
Darüber wurden auch die Obleute des NSA-Untersuchungsausschusses vom derzeitigen Kanzleramtschef Peter Altmaier informiert. Er bat die Obleute um Geduld bei der Frage, ob und wann man die Selektoren vorlegen könne.
Mit der Information über die Einschränkung der Kooperation in Bad Aibling versucht die Bundesregierung offensichtlich dem Eindruck entgegenzutreten, dass sie in der BND-NSA-Affäre untätig bleibe.

Automatische Spracherkennung "Google for Voice"


6. Mai 2015

Die NSA kann schon seit mindestens 2006 Gesprochenes mit Hilfe von Spracherkennungssoftware transkribieren, d.h. erkennen, ggf. übersetzen und dann schriftlich fixieren. So können und werden Telefonate automatisiert nach Schlüsselwörtern durchsucht und die Transkripte gespeichert. Dies gelingt weitgehend schon für etwa 90 Sprachen. Die "Google for Voice" genannte Technik ist Teil des Programms "Media Mining". Durch die automatische Spracherkennung haben sich die Abhörmöglichkeiten enorm erweitert. Dies scheint aber ohne parlamentarische Kontrolle eingeführt worden zu sein.
Diese Software wird gegen süd- und mittelamerikanische Ziele, aber auch in Irak und Afghanistan eingesetzt. Unklar ist, ob die NSA auch US-Telefonate automatisiert in Text übersetzt und untersucht haben. Es sollen aber täglich Millionen von Anrufen in einer Datenbank für Analysten zur Verfügung gestellt werden.
Doch nicht nur die NSA ist zur Spracherkennung von Telefonaten in der Lage. Auch der Bundesnachrichtendienst hat eine solche Datenbank. Sie heißt InBe, ein Akronym von Inhaltliche Bearbeitung. Darin sammeln die Geheimdienstler Telefongespräche, E-Mails und Faxe, in denen vor allem Ausländer Dinge besprochen haben, die aus Sicht des BND für Deutschland gefährlich und relevant sind. Wie groß diese Datenbank ist und wie viele einzelne Gespräche darin liegen, ist nicht bekannt. Die einzige Auskunft dazu lautet: Aktuell seien "mehrere Hunderttausend Daten" darin gespeichert, auch von deutschen Staatsbürgern. Was "Daten" in diesem Zusammenhang bedeutet, ist unklar.

Versagen, verschweigen, vertuschen


5. Mai 2015

Mindestens bis 2013 spähte der US-Geheimdienst NSA deutsche und europäische Ziele aus.
Der BND merkte bereits im Jahr 2005, dass der US-Geheimdienst NSA im gemeinsamen Abhörzentrum Bad Aibling versucht, deutsche und europäische Ziele auszuspähen. Dies wurde vom BND dann angeblich unterbunden.
Doch die Spionage ging offensichtlich weiter. Im Februar 2008 warnte der BND das Kanzleramt, „dass die US-Seite versucht, die Nachrichtengewinnung auf Bereiche auszudehnen, die nicht im deutschen Interesse sind.“ Die NSA wolle die Spionage nicht nur vertiefen, sondern den ungefilterten Zugriff auf alle Daten. Ohne dass vorher deutsche Ziele aussortiert würden, wie es das Gesetz vorschreibt.
Im Juni 2010 warnt der BND das Kanzleramt erneut, diesmal ist konkret von US-Spionage gegen Firmen und Behörden die Rede: „Die NSA hat …Erfassungskriterien zu den Firmen EADS, Eurocopter und verschiedenen französischen Behörden… eingestellt.
Nach einem Dokument aus dem Kanzleramt, das Frontal 21 jetzt einsehen konnte, entdeckte der BND im August 2013, also acht Jahre nach der ersten Warnung, im aktuellen Profil der Suchbegriffe immer noch etwa 12.000 verbotene Selektoren zu Persönlichkeiten der europäischen Politik, EU-Institutionen, Ministerien europäischer Mitgliedsstaaten und Vertretungen deutscher Firmen.
Die NSA spähte noch 2013 in Bad Aibling deutsche und europäische Ziele aus – und zwar mit Hilfe des deutschen Bundesnachrichtendienstes!

Kontrollverlust im Kanzleramt


30. April 2015

Die Abhöreinrichtung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im bayerischen Bad Aibling wurde nach Feststellung von Regierungsexperten jahrelang für Spionage gegen europäische Staaten missbraucht. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR zählen zu den Betroffenen hochrangige Beamte des französischen Außenministeriums, des Élysée-Palastes und der EU-Kommission.
Als die USA die Abhöranlagen in Bad Aibling an die Deutschen übergaben, wurde 2002 in einem „Memorandum of Agreement“ vereinbart, die abgefangenen Daten gemeinsam zu nutzen. Verantwortlich für diese Vereinbarung war der damalige Kanzleramtschef und heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier.
Hierzu lieferte der US-Geheimdienst NSA dem BND laufend aktuelle Selektoren (Suchbegriffe). Die dabei übermittelten Selektoren scheinen die Namen, Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen dieser Diplomaten enthalten zu haben. Alle von den USA seit Beginn der Kooperation angelieferten Suchbegriffe werden nun noch einmal überprüft. Ihre Zahl ist riesig: Von 2002 bis 2013 waren es 690 000 Telefonnummern und 7,8 Millionen IP-Suchbegriffe. In einer sogenannten Ablehnungsdatei landeten 40 000 Selektoren.
Der damalige Chef des Kanzleramts und heutige Bundesinnenminister Thomas de Maizière wurde im Februar 2008 darüber informiert, "dass die US-Seite versucht, die Erfassung auf Bereiche auszudehnen, die nicht im gemeinsamen Interesse liegen".
Ende Oktober 2009 wurde Ronald Pofalla Kanzleramtschef. Dort liefen spätestens im Jahr 2010 BND-Meldungen ein, wonach die USA versucht hatten, die Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter auszuspähen.
Nachdem Pofalla gegen Ende 2013 bekanntlich mehrfach die NSA-Affäre für beendet erklärt hatte, wurde er von Peter Altmaier abgelöst.
Dennoch hat das jetzt von Thomas de Maizière geleitete Innenressort noch am 14. April auf eine Anfrage der Fraktion der Linken mitgeteilt: "Es liegen weiterhin keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch die NSA oder anderen US-Diensten in anderen Staaten vor".
Die Oberaufsicht über dieses schwer nachvollziehbare Chaos liegt naturgemäß bei der Kanzlerin Angela Merkel, die bisher kaum zur Aufklärung beigetragen hat.
Grüne, Linke und auch die SPD im Untersuchungsausschuss wollen jetzt Druck machen: „Das Kanzleramt muss die Selektoren-Liste unverzüglich dem Ausschuss vorlegen“.

Nutzlos und Verfassungswidrig

Bild: The White House
Collage M. Schoettler

27. April 2015

Ein langer Rechtsstreit der New York Times mit der Obama-Administration auf Grundlage des „Freedom of Information Act“ führte jetzt zur Freigabe des vollständigen Reports über das „Überwachungsprogramm des Präsidenten“ – bekannt unter der Bezeichnung „Stellar Wind“.
Kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatte US-Präsidenten George W. Bush dem Geheimdienst NSA heimlich die Massenüberwachung und Speicherung internationaler Telefonate und E-Mails, Finanztransaktionen und Internetaktivitäten von US-Amerikanern erlaubt. Dies verstieß eindeutig gegen den von der Verfassung verbrieften Schutz der Privatsphäre und war nur möglich durch Umgehung der Bestimmungen des hierfür geltenden FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act).
Die Öffentlichkeit erfuhr erst 2005 erste Details, als die New York Times über die Abhöraktionen ohne richterliche Vollmacht berichtete. 2009 war dann bekannt geworden, dass das Programm auch unter US-Präsident Barack Obama nicht beendet worden war.
Das NSA-Überwachungsprogramm Stellar Wind war anfangs so geheim, dass es von den eingeweihten Analysten nicht wirklich gewinnbringend eingesetzt werden konnte. Es wurde sogar vor der Mehrzahl der Richter am hierfür zuständigen geheimen Spionagegericht FISC (Foreign Intelligence Surveillance Court) verheimlicht.
Dieses Programm der anlasslosen Massenüberwachung war sehr teuer, aber nicht wirklich erfolgreich. Spätere Überprüfungen ergaben, dass es sehr wenig bis nichts zum Kampf gegen den Terror beitragen konnte.

Wie der BND die G-10-Kommission benutzte…


23. April 2015

Die Datenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) muss von der sogenannten G-10-Kommission des Bundestags genehmigt werden. Mehrere Mitglieder des Gremiums fühlen sich inzwischen aber hintergangen.
Strittig ist zum einen die Frage nach dem Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes. Wie alle anderen Länder hält auch Deutschland nur die Kommunikation seiner eigenen Staatsbürger (und all jener, die in Deutschland leben) für schützenswert, ohne Genehmigung der Kommission darf hier nichts überwacht werden. Alle anderen aber sind vogelfrei. Im NSA-Untersuchungsausschuss sagte ein Zeuge des BND, solche Telekommunikations-Verkehre seien "zum Abschuss freigegeben."
Juristen wie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, argumentierten bereits vor Monaten, diese Praxis sei rechtswidrig. Der Schutz des Grundgesetzes müsse auch für Ausländer gelten, sonst sei der BND ja nicht anders als die NSA.
Zum anderen geht es um die enge Kooperation mit dem US-Partnerdienst NSA. Die G-10-Kommission hatte den Zugriff auf die Kabel genehmigt, aber offenbar nie etwas von der heiklen Kooperation mit der NSA erfahren. Die Kommission glaubte zudem, dass es nur darum ginge, in den riesigen Datenbeständen nach deutschen Verdächtigen zu suchen. Nun aber vermuten Kommissionsmitglieder, dass die Bundesregierung die Zustimmung missbrauchte, um die durch Deutschland verlaufende Transit-Kommunikation von Ausländern abzugreifen.

Wie die NSA den BND benutzte…

Bild: Andreas

23. April 2015

Jahrelang hat der BND beim Durchsuchen seiner eigenen Daten aus der elektronischen Überwachung von Telefon- und Internetverkehr auf Wunsch des amerikanischen Geheimdienstes NSA auch deren Selektoren (Suchbegriffe) einbezogen und die so gefundenen Überwachungsdaten an die US-Partner weitergeleitet.
Kontrolliert, was die Amerikaner da im deutschen Datenfundus suchten, wurde allerdings kaum. Bis heute hatte der BND behauptet, man schaue sich die Suchbegriffe der Amerikaner genau an, schließlich gebe man sie ja im zentralen Horch-Zentrum im bayerischen Bad Aibling selbst ein. Bei Tausenden solcher Selektoren aus den USA klingt das reichlich unwahrscheinlich.
Das wahre Ausmaß des Skandals wurde nun erst aufgrund eines Beweisantrags bekannt, den Linke und Grüne für den NSA-Untersuchungsausschuss gestellt hatten. Die für den Ausschuss zuständige Projektgruppe des BND prüfte die NSA-Selektoren daraufhin erneut – mit dem Ergebnis, dass bis zu 40.000 davon gegen westeuropäische und deutsche Interessen gerichtet sind. Erst im März wurde das Bundeskanzleramt darüber unterrichtet. Weitere Überprüfungen wurden inzwischen angeordnet.
Der NSA-Ausschuss will sich nun intensiv um Aufklärung bemühen. Verständlicherweise forderten die Abgeordneten vom Kanzleramt umgehend die Herausgabe der von den USA übermittelten Selektoren. Nur an ihnen kann man ablesen, welche Ziele der US-Dienst mit den BND-Daten wirklich verfolgte.