NSA-Timeline: Deutschland

Die Bundesregierung unter Frau Merkel

Einblicke in BND-Selektoren

Bild: Screencopy photographyrz/YouTube

17. November 2015

Ab nächsten Montag sollen die Obleute des NSA-Untersuchungsausschuss im Kanzleramt Einsicht in die Liste der BND-eigenen Selektoren erhalten. Dies war seit Bekanntwerden der Selektoren von den Obleuten der Parteien im Ausschuss gefordert worden.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Kanzleramt den Ausschussmitgliedern am Montag mitgeteilt, dass die Obleute ab der nächsten Woche Einblick in die Liste der BND-Selektoren bekommen. Bislang war dies nur einer „Task-Force“ des Parlamentarischen Kontrollgremiums gestattet worden, die in ihrem Zwischenbericht festgestellt hat, dass mehrere europäische Innenministerien, ein deutscher Diplomat und internationale Organisationen ausspioniert worden sind.
Es handelt sich hierbei, entgegen der ersten Medienberichte, nicht um die Selektoren, die der US-amerikanische Geheimdienst NSA an den BND geschickt hat und die nur vom Sonderbeauftragten Kurt Graulich eingesehen werden durften.
Die BND-Selektoren sind nicht deckungsgleich mit den NSA-Selektoren, aber es gibt Hinweise aus dem Untersuchungsausschuss, dass der BND teilweise Selektoren von der NSA übernommen hat, die zuvor durch die Filter aussortiert worden waren. [übernommen aus netzpolitik.org CC by-nc-sa]
Der Opposition reicht dieses „Zugeständnis“ nicht:

Paris ändert nicht alles!


16. November 2015

Bei sechs Terroranschlägen am 13. November in Paris sind mindestens 129 Menschen getötet worden. Mehr als 350 Menschen wurden verletzt. Die Attentäter schossen auf Gäste von Bars und Restaurants und auf Besucher des Konzertsaals Bataclan. Mehrere Explosionen erschütterten auch die Umgebung des Stade de France, wo ein Freundschaftsspiel Deutschland gegen Frankreich stattfand. Die Terrororganisation "Islamischer Staat" hat sich zu den Anschlägen bekannt.
Dies war wohl als Vergeltung für das französische Engagement in Syrien gedacht, ist aber darüber hinaus ein Angriff auf die westliche Lebensweise und Kultur. Der Terror soll Angst erzeugen und die jeweilige Gesellschaft provozieren, polarisieren und somit destabilisieren.

Obwohl Frankreich gerade seine Sicherheitsgesetze ausgeweitet hatte, erhält auch dort die Sicherheitsdebatte neue Nahrung. Wie schwierig der politische Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit ist, und wie leicht man in Gefahr gerät, den Terroristen in die Hände zu arbeiten, sieht man auch in Deutschland:
Gegner der Asylpolitik nutzen die traurigen Ereignisse als (verqueres) Argument für ihre Fremdenfeindlichkeit in der Flüchtlingsdebatte, obwohl keinerlei Zusammenhang erwiesen ist.
In seiner Rede im Bundestag zum Volkstrauertag beklagte Bundespräsident Joachim Gauck die „Opfer einer neuen Art von Krieg“. Bisher sind wir in diesen „Krieg“ nicht eingetreten…

Anhörung des Dr. Graulich: Mehr als fragwürdig…


6. November 2015

Die Bundesregierung hat trotz schärfster Proteste der Opposition dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des Parlaments noch immer die Einsicht in die NSA-Selektorenlisten verweigert, die fast 40.000 problematische Suchbegriffe enthalten sollen. Der stattdessen von der Bundesregierung eingesetzte Sondergutachter Dr. Kurt Graulich, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, hat einen Prüfbericht erstellt und ist nun als Sachverständiger vom Untersuchungsausschuss geladen.
Geheime Dokumente, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, zeigen, dass Graulich in seinem Abschlussbericht wichtige rechtliche Einschätzungen ohne Quellenangabe aus einem vertraulichen, vier Seiten langen Kurzgutachten des Bundesnachrichtendienstes abgeschrieben hat und somit als ein parteiliches Sprachrohr des BND zu bewerten ist.
Die Süddeutsche erläutert:

Das Gutachten behandelt zwei für den BND elementare Rechtsfragen. Da ist zum einen die sogenannte Weltraumtheorie, die sich der BND zurechtgelegt hat. Danach soll es zulässig sein, dass der BND Datenströme, die er über seine Satellitenabhörstation in Bad Aibling aus dem Weltraum gefischt hat, ohne jede rechtliche Einschränkung an die Spionage-Partner von der NSA weiterleitet. Für den BND stehen im Weltraum erhobene Daten nämlich nicht unter dem Schutz des Grundgesetztes. Zudem geht es um den Umgang mit Metadaten, die der BND grundsätzlich für nicht personenbezogen hält. Und damit rechtlich für vogelfrei.

Nach der Sitzung des Untersuchungsausschusses konstatiert heise online:

Vertreter der Opposition und der Sonderbeauftragte der Bundesregierung für die vom Bundesnachrichtendienst (BND) abgelehnten NSA Selektoren, Kurt Graulich, lieferten sich am Donnerstagabend einen heftigen Schlagabtausch im Bundestag. Der frühere Richter am Bundesverwaltungsgericht treffe in seinem Prüfbericht "falsche Feststellungen", warf der Linke André Hahn ihm im NSA-Untersuchungsausschuss vor. Seine Fraktionskollegin Martina Renner hieb in die gleiche Kerbe: "Ich wäre froh gewesen, wenn Sie sich sachkundig gemacht hätten."

BND: Gesetzlichen Auftrag überschritten und deutsches Recht gebrochen!


30. Oktober 2015

Nachdem das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) am 15. Oktober von der Bundesregierung informiert worden war, dass der BND selbst auch Ziele in befreundeten Staaten ausspioniert hätte, wurde eine Task Force eingesetzt, um möglichst zügig mit der Überprüfung der BND-eigenen Selektoren beginnen zu können. Am 28. Oktober berichtete die Berliner Zeitung unter Berufung auf Parlamentskreise, dass die Task Force schon zu Beginn ihrer Überprüfungen jede Menge Selektoren zu Spionagezielen in "praktisch ganz Europa und den USA" gefunden habe.
Das widerspricht dann aber sowohl den gesetzlichen Bestimmungen als auch dem Auftragsprofil der Bundesregierung an den BND.
In zweiter Linie geht es aber auch um die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses, der sich weiterhin bemüht, die Machenschaften der NSA auf deutschem Boden aufzuklären und die Rolle, die der deutsche BND dabei gespielt hat. Hierbei geht es aktuell noch immer um die Selektorenlisten, die die NSA dem BND mehr oder weniger erfolgreich untergeschoben hatte. Noch immer verweigert die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss die Einsichtnahme.
Jetzt endlich – nach vier Monaten – hat Kurt Graulich, der von der Regierung mit der Durchsicht der Selektorenlisten beauftragte Sonderermittler, seinen Abschlussbericht vorgelegt. Darin erhebt er schwere Vorwürfe gegen die USA.
SPIEGEL ONLINE resümiert:

Vor allem europäische Regierungseinrichtungen seien in massiver Anzahl Spähziele der NSA gewesen. Die Amerikaner hätten damit klar gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen.
Aber auch deutsche Ziele, die durch das Grundgesetz vor der Ausspähung eigener Nachrichtendienste besonders geschützt sind, waren laut Graulich in überraschend großer Anzahl auf der Wunschliste der NSA zu finden. Darunter seien auch zahlreiche Wirtschaftsunternehmen aus oder mit Sitz in Deutschland gewesen.

Wenn alles mit (demokratischen) rechten Dingen zugehen würde, dann müsste jetzt auch dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss Einsicht in die Selektorenlisten – sowohl die BND-eigenen als auch die von der NSA gelieferten – gewährt werden! Denn hier haben offensichtlich alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Kontroll- und Aufsichtsregelungen versagt.

Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt!

Bild: Screencopy Deutscher Bundestag

16. Oktober 2015

Bundesjustizminister Maas – ursprünglich ein entschiedener Gegner der Vorratsdatenspeicherung – hatte schon vor Monaten einen Schwenk gemacht und trat seither für eine vermeintlich „grundrechtsschonende“ Form der Vorratsdatenspeicherung ein. Der Bundestag hat dem Gesetzvorschlag zugestimmt: 404 Abgeordnete votierten mit Ja, es gab 148 Gegenstimmen sowie sieben Enthaltungen.
Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern müssen. Zu diesen sog. Metadaten gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern. Nur E-Mails sind ausgenommen.
Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung argumentieren: Verbindungs- und Standortdaten von Telefon- und Internetnutzern könnten nützlich sein, um Straftaten aufzuklären. Je mehr Daten erfasst werden und je länger diese gespeichert werden, desto besser könnten die Chancen stehen, auch Jahre zurückliegende Straftaten aufzuklären.
Dadurch werden aber alle Menschen unter Generalverdacht gestellt, als potentielle Täter ins Visier genommen und unterlägen einer anlasslosen Massenüberwachung. Genau das ist aber nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verboten, da es der Unschuldsvermutung widerspricht, die in demokratisch verfassten Gesellschaften zu gewährleisten ist.
Zudem sieht das Verfassungsgericht in einer Vorratsdatenspeicherung einen besonders schweren Eingriff in die Rechtsordnung. Da die Verwendung der Daten unbemerkt stattfindet, ist sie „geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“
Und nicht zuletzt lassen sich aus diesen Vorratsdaten weitreichende Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen. "Verbindungsdaten können aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, nicht zuletzt deshalb, weil sie automatisiert analysierbar sind" formulierte der Chaos Computer Club (CCC) in einem Gutachten.
Und der Europäische Gerichtshof hatte entschieden, dass Vorratsdaten von Berufsgeheimnisträgern (Abgeordnete, Ärzte, Apotheker, Anwälte, Journalisten, Seelsorger…) nicht gespeichert werden dürften.
Viele dieser berechtigten Einwände sind in dem neuen Gesetz nicht berücksichtigt, auch nicht die Bedenken der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.
Opposition und Bürgerrechtler haben umgehend Verfassungsbeschwerden angekündigt…

Deutschland: Relaisstation im Drohnenkrieg

Bild: U.S. Air Force (public domain)

15. Oktober 2015

Im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss war u.a. der ehemalige US-Drohnenpilot Brandon Bryant als Zeuge geladen. Bryant flog Drohneneinsätze im Irak, in Afghanistan, Pakistan, Somalia und im Jemen. Er bediente dabei die Kameras einer Predator-Drohne und lenkte den Laser, der dafür sorgte, dass die Hellfire-Raketen ihr Ziel trafen. Zwischen 2007 und 2011 hat er für die US-Luftwaffe 6000 Drohnenflüge mit 1626 Todesmissionen absolviert.
2011 war Bryant aus Gewissensgründen ausgestiegen. Eigentlich dürfte er gar nichts über seine Erlebnisse während der Militärzeit berichten, doch er ist zum Whistleblower geworden. Seit einem SPIEGEL-Bericht Ende 2012 ist Bryant auch in Deutschland bekannt. Anfang April 2014 kam er in einer Panorama-Sendung ausführlich zu Wort und berichtete über die besondere Bedeutung der US-Luftwaffen-Basis im rheinland-pfälzischen Ramstein, ohne die "der gesamte Drohnen-Krieg des US-Militärs nicht möglich" wäre.
Die Einbindung Deutschlands in den US-Drohnenkrieg stand auch im Untersuchungsausschuss im Mittelpunkt des Interesses. Ramstein fungierte als Relaisstation für die Kommunikation der Mannschaft mit dem Flugzeug. „Jedes einzelne bisschen an Dateninformation, das zwischen Flugzeug und Mannschaft übertragen wurde“, wurde via Ramstein geleitet, da zwischen Ramstein und dem Pentagon eine Glasfaserverbindung bestehe, die eine schnelle Datenübermittlung zulässt. Ramstein sei bisher die einzige funktionsfähige Relaisstation weltweit, wobei in Italien derzeit eine neue aufgebaut werde – vielleicht auch als Konsequenz aus den Reaktionen in Deutschland.
Zur entscheidenden Bedeutung von Telefonnummern – die ggf. auch aus deutschen Geheimdienstquellen stammen könnten – für die Todesmissionen berichtet heise online:

Die in Afghanistan, Pakistan, Somalia im Irak und Jemen verwendeten Überwachungsdrohnen waren dem Zeugen zufolge mit zahlreichen Sensoren, Kameras und einem "Gilgamesch-System" ausgerüstet. Letzteres habe als eine Art fliegender Imsi-Catcher gedient. Damit habe man SIM-Karten und Gerätenummer von Mobiltelefonnummern verfolgen, SMS abhören, Handys per Triangulierung bis auf etwa sieben Meter genau orten und herausfinden können, wer mit wem in Verbindung gestanden habe.

Auch der BND spionierte die Freunde aus!


15. Oktober 2015

Wie SPIEGEL ONLINE unter Berufung auf Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Bundestags berichtet, hat der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) zumindest bis ins Jahr 2013 hinein Tausende eigene Suchbegriffe (Selektoren) eingesetzt, mit denen Botschaften und andere Behörden von EU-Ländern sowie weiteren Partnerstaaten ausgespäht wurden. Darunter sollen sich auch französische und US-amerikanische Ziele befunden haben.
SPIEGEL ONLINE ergänzt:

Über den neuerlichen Abhörskandal informierte die Bundesregierung am Mittwochabend das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags. Die Abgeordneten wollen nun umgehend eine Task Force in die BND-Zentrale nach Pullach entsenden, um die Selektorenliste des BND einzusehen und Mitarbeiter zu befragen. Im Zentrum steht dabei die Frage, wer von der womöglich rechtswidrigen Praxis wusste und wer sie angeordnet hat.

Sarah Harrison mit Willy-Brandt-Preis geehrt

Bild: Screencopy Ruptly TV

18. September 2015

Die britische Aktivistin und Whistleblower-Verteidigerin Sarah Harrison wird in diesem Jahr von der SPD für ihren besonderen politischen Mut geehrt. Sie wird mit einem Sonderpreis der höchsten Auszeichnung der SPD, dem „Willy-Brandt-Preis“, geehrt.
Bekannt wurde Sarah Harrison durch ihr Engagement für die Enthüllungsplattform WikiLeaks und ihre Unterstützung für verschiedene Whistleblower. Im Sommer 2013 blieb sie an der Seite von Edward Snowden auf seiner Flucht in den Moskauer Flughafen. Die Britin unterstützte Snowden bei seinem Asylantrag in Russland. Einige Jahre zuvor arbeitete sie mit den WikiLeaks-Gründer Julian Assange zusammen. Sie half ihm auch bei seiner Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London, in der er sich seit über drei Jahren befindet. Das Zitat „Mut ist ansteckend“ stammt von ihm.
„Ihr Wirken stehe exemplarisch für das Streben nach Transparenz und den Einsatz gegen ausufernde Überwachung“, begründet die SPD die Wahl. „Sarah Harrison hat mit ihrem Engagement für WikiLeaks und speziell in der Begleitung von Edward Snowden großen politischen Mut bewiesen.“ In Deutschland war lange über ein Asyl für Edward Snowden gestritten worden. Nach den Monaten an der Seite von Edward Snowden zog sie nach Berlin, da sie befürchtet, bei einer Rückkehr nach Großbritannien festgenommen zu werden. [Auszug aus Sabine Bock/Pressenza CC by 4.0]

EU: Menschenrechte und Technologie


10. September 2015

Am Dienstag verabschiedete das europäische Parlament eine Entschließung zu Technologieexporten. Darin mahnte es an, welche Rolle europäische Technologien derzeit beim Ausbau von Massenüberwachung weltweit spielen…
So heißt es in der Resolution vom vergangenen Dienstag, das EU-Parlament „vertritt die Auffassung, dass die aktive Komplizenschaft bestimmter Mitgliedstaaten der EU an der Massenüberwachung der Bürger und der Ausspionierung politischer Führungspersönlichkeiten durch die NSA, wie sie von Edward Snowden enthüllt wurden, der Glaubwürdigkeit der Menschenrechtspolitik der EU schwer geschadet und das weltweit herrschende Vertrauen in die Vorteile der IKT unterlaufen haben.“
Die Entschließung ist ein klarer Seitenhieb auch in Richtung der bundesdeutschen Geheimdienstaufsicht…
Eine klare Ansage ging an die EU-Kommission, ein wirksames Gesetz zum Whistleblowerschutz auf den Weg zu bringen, das ihnen einen internationalen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung zu gewähren soll. Die Enthüllungen von rechtswidrigen Überwachungspraktiken machen Whistleblower und Journalisten zu Menschenrechtsverteidigern, die von der EU zu schützen wären. Netzneutralität, Verbreitung von Offener Software in Drittländern und die Förderung von Verschlüsselung sieht das Parlament außerdem als notwendige Ziele an. [Auszüge aus netzpolitik.org CC by-nc-sa]

Verfassungsschutz zahlt mit unseren Daten


public domain

27. August 2015

Die deutsche Wochenzeitung DIE ZEIT ist im Besitz einer Übereinkunft, die zwischen dem US-amerikanischen Geheimdienst National Security Agency (NSA), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geschlossen wurde. Im April 2013 vereinbarten diese drei Dienste, dass das BfV die NSA-Spionagesoftware XKeyscore erhält und nutzen darf und dafür im Gegenzug "in größtmöglichem Ausmaß" alle relevanten Daten mit der NSA teilen werde.
Aus den Snowden-Dokumenten ist seit Juli 2013 bekannt, dass der BND XKeyscore einsetzt. Damals hatte die Bundesregierung behauptet, erst aus der Presse von den Spähprogrammen der US-Regierung erfahren zu haben. Nun ist belegt, dass die zuständigen Organe schon Monate vorher in Kenntnis gesetzt worden sein mussten… oder sie sind ihren gesetzlichen Aufsichtspflichten in erschreckendem Umfang nicht nachgekommen.
SPIEGEL ONLINE präzisiert die Funktionsweise des Programms:

Das System XKeyscore ist einer internen NSA-Präsentation vom Februar 2008 zufolge ein ergiebiges Spionagewerkzeug und ermöglicht annähernd die digitale Totalüberwachung. Ausgehend von Verbindungsdaten ("Metadaten") lässt sich darüber beispielsweise rückwirkend sichtbar machen, welche Stichworte Zielpersonen in Suchmaschinen eingegeben haben. Zudem ist das System in der Lage, für mehrere Tage einen "full take" aller ungefilterten Daten aufzunehmen – also neben den Verbindungsdaten auch zumindest teilweise Kommunikationsinhalte.

ZEIT ONLINE ergänzt, dass XKeyscore beim Verfassungsschutz unter dem Decknamen "Poseidon" betrieben wird, um die Verbindung zur NSA zu verschleiern, und dass diese Spähsoftware ein mächtiger Datenknacker ist, denn sie fände jedes Passwort, und resümiert:

Weder der Datenschutzbeauftragte noch das zur Überwachung des Verfassungsschutzes eingesetzte Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) wurden bislang vollständig über die Abmachung informiert. "Wieder muss ich von der Presse von einem neuen Vertrag BfV/NSA und unerlaubter Weitergabe deutscher Daten an den US-Geheimdienst erfahren", klagt der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, Mitglied im PKGr.

Bundestag muss Computersystem abschalten

Bild: Werner Kunz (Montage)

20. August 2015

Mitte Mai war bekannt geworden, dass Bundestagscomputer Ziel einer Cyberattacke geworden waren. Unbekannte hatten einen Trojaner ins Netzwerk eingeschleust und Daten abgezweigt. Wer hinter dem Angriff steckt, ist noch immer nicht bekannt.
Fast drei Monate hat es gedauert bis die zuständigen Experten vorläufige Analysen des Schadensausmaßes erstellt und Vorbereitungen zu einer Generalüberholung des Computersystems des Bundestages abgeschlossen hatten. Jetzt endlich soll das System abgeschaltet und neu aufgesetzt werden. Dazu sind wohl auch mehrere zentrale Server auszutauschen.
ZEIT ONLINE berichtet: Es soll mehrere Tage überarbeitet werden und am Montag wieder betriebsbereit sein. "Es mussten alle ihre Systeme runterfahren, und jetzt sind wir offline", sagte der Sprecher der Bundestags, Ernst Hebeker. Ziel sei ein "sauberes und sichereres System".
ZEIT ONLINE zitiert dann noch Constanze Kurz, die Sprecherin des Chaos Computer Clubs: "Man muss davon ausgehen, dass der Bundestag für Monate ein offenes Buch für die Angreifer war". Das sei peinlich für das Parlament. Die Bundestagsverwaltung müsse nun dafür sorgen, Sicherheitslücken zu schließen. Zudem müsse man die Parlamentarier gut informieren. "Der Nutzer ist immer ein Risiko."

Schwarzer Peter mit Selektorenliste


13. August 2015

Der NSA-Untersuchungsausschuss und die G10-Kommission des Bundestags wollen die Selektorenliste einsehen, die Einblicke geben würde in die Art der Überwachung durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA und ihren Bundesdeutschen Partner BND, aber die Bundesregierung verweigert seit Monaten deren Offenlegung. Auf dieser Selektorenliste stehen etwa 40.000 vom Geheimdienst NSA übermittelte Suchbegriffe, die der BND als unzulässig aussortiert hatte.
Bislang hat die Bundesregierung erklärt, man könne der Forderung nicht nachkommen, weil dafür die Zustimmung der US-Regierung notwendig sei. Doch Mitarbeiter von US-Präsident Barack Obama widersprechen dieser Aussage nun in der ZEIT.
ZEIT ONLINE:

Das Weiße Haus habe zwar Bedenken geäußert, doch sei der Bundesregierung nicht untersagt worden, den Geheimdienstausschüssen des Bundestags die Liste zur Einsicht vorzulegen. Die letzte Entscheidung über eine Freigabe sei der Bundesregierung überlassen worden. Auch sei es eine "absolute Mär", dass die US-Regierung mit einer Einschränkung der Geheimdienstkooperation gedroht habe, sollte die Liste öffentlich werden.

SPIEGEL ONLINE ergänzt:

Nach dem zwischen Deutschland und den USA im Jahre 2002 vereinbarten "Memorandum of Agreement" spähte der BND für den US-Geheimdienst NSA zwischen 2004 und 2008 auch das deutsche Kabelnetz aus. Und zwar als Teil der Operation "Eikonal" am "Frankfurter Knoten", einem der wichtigsten Internetverbindungspunkte der Welt.
Der ehemalige Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier (SPD) wusste nach Angaben des früheren Geheimdienstkoordinators und BND-Chefs Ernst Uhrlau vorab von dieser deutsch-amerikanischen Abhöraktion. Steinmeier sei 2003 über die Aktion "inhaltlich unterrichtet" gewesen, sagte Uhrlau der "Zeit".

Das Kanzleramt bestreitet, von der Regierung in Washington freie Hand für die Herausgabe der US-Spionagelisten bekommen zu haben. Es gebe Spielregeln zwischen Geheimdiensten, an die sich die Bundesregierung zu halten habe. Deshalb sei eine Offenlegung der Listen für Parlamentarier nur mit Zustimmung der US-Seite möglich, sagte Peter Altmaier, der für die Geheimdienste zuständige Chef des Kanzleramts.

Verdacht auf Landesverrat!


31. Juli 2015

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) baut seine Kapazitäten und Fähigkeiten zur Überwachung des Internets aus. Diese Vorhaben lassen sich aus den Wirtschaftsplänen des Verfassungsschutzes ablesen – die sind aber als VS-vertraulich eingestuft. Den Bloggern von netzpolitik.org waren aber solche Dokumente zugespielt worden und sie hatten – aus Sorge um die Rechtmäßigkeit dieser Planungen – im Februar Auszüge des Wirtschaftsplans von 2013 und noch einmal im April Auszüge von 2015 veröffentlicht.
Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte Generalbundesanwalt Harald Range daraufhin schon im Mai 2015 auf der Basis von zwei Strafanzeigen des Präsidenten des BfV, Hans-Georg Maaßen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister vom Blog netzpolitik.org eingeleitet.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Michael Konken, verurteilte die Ermittlungen als „unzulässigen Versuch, zwei kritische Kollegen mundtot zu machen“. Das Vorgehen des Generalbundesanwalts sei völlig überzogen und stelle einen Angriff auf die Pressefreiheit dar.
Der ehemalige Bundesinnenminister und noch immer aktive Bürgerrechtler, Gerhart Baum, erklärt in einem Gastkommentar bei SPIEGEL ONLINE:

„Ich fordere den Generalbundesanwalt auf, die Ermittlungen gegen das Informationsportal Netzpolitik.org wegen Landesverrats unverzüglich einzustellen… In der Tatsache, diesen Journalisten ein Verbrechen vorzuwerfen, muss der Versuch der Einschüchterung eines unbequemen Kritikers gesehen werden – und dies ist ein Angriff auf die Pressefreiheit.“

Und Georg Restle vom WDR kommentiert:

„Wir brauchen keine Staatsanwälte, die Journalisten jagen. Wir brauchen Staatsanwälte, die auch den Geheimdiensten auf die Finger schauen. Wir brauchen Staatsanwälte, die die Pressefreiheit ernst nehmen. Und wir brauchen einen Generalbundesanwalt, der sich nicht von der Regierung instrumentalisieren lässt.“

Inzwischen ist auch Justizminister Heiko Maas auf Distanz zu den Landesverrats-Ermittlungen gegen die Blogger von netzpolitik.org gegangen. Durch die Veröffentlichung der Dokumente entstehe kein Nachteil für die äußere Sicherheit Deutschlands, sagte Maas.

Frank-Walter Steinmeier im Visier

Bild: Screencopy WikiLeaks
Latuff 2015/WikiLeaks

20. Juli 2015

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier ist offenbar systematisch vom amerikanischen Geheimdienst NSA abgehört worden. Das geht aus neuen Dokumenten der Enthüllungsplattform Wikileaks hervor. Zusätzlich zu den seit Anfang Juli schon veröffentlichten 125 NSA-Selektoren aus dem Bereich der Bundesregierung wurden jetzt weitere 20 Telefonnummern aus NSA-Überwachungslisten veröffentlicht, die dem Auswärtigen Amt zugeordnet sind.
Einige Anschlüsse gehören noch zum Bonner Büro des früheren Außenministers Joschka Fischer. Das bedeutet, dass das Auswärtige Amt schon vor den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 von der NSA abgehört wurde.
Gleichzeitig hat Wikileaks auch ein Abhörprotokoll veröffentlicht, das zusammenfasst, was Frank-Walter Steinmeier Ende 2005 über einen gerade beendeten Besuch bei seiner Kollegin Condoleezza Rice in Washington zu sagen hatte.
Steinmeier war seinerzeit gerade Außenminister der Großen Koalition geworden und zu einem zweitägigen Besuch in die USA geflogen. Unmittelbar vor der Reise hatten Medien berichtet, dass der US-Geheimdienst CIA vermeintliche Terroristen zu „Befragungszwecken“ über eine deutsche Militärbasis zu Geheimgefängnissen nach Osteuropa ausgeflogen habe. Die Zusammenfassung des Gesprächs von Steinmeier erweckt den Eindruck, dass der neue deutsche Außenminister damals eher zufrieden darüber war, von der US-Seite keine klaren Antworten zu der Angelegenheit erhalten zu haben: "Er schien erleichtert", steht in dem Protokoll.
Frank-Walter Steinmeier war zuvor schon ins Gerede gekommen, da er im Jahre 2003 als Kanzleramtsminister eine maßgebliche Rolle bei der Operation Eikonal, der Organisation der Überwachungsstrukturen über den Internetknotenpunkt DE-CIX in Frankfurt, gespielt hatte.

Kanzleramt über Jahrzehnte abgehört

Bild: Montage Originale von Engelbert Reineke, Olaf Kosinsky und Olaf Kosinsky

8. Juli 2015

WikiLeaks veröffentlicht drei weitere NSA-Abhörprotokolle von Gesprächen der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, zusammen mit einer Liste von 56 NSA-Selektoren, die sich auf die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt beziehen. Die Liste enthält nicht nur vertrauliche Telefonnummern der Bundeskanzlerin, sondern auch die Nummern ihrer Spitzenbeamten, ihrer Assistenten, ihres Stabschefs, ihres Büros und sogar ihres Fax-Anschlusses. Die gesammelten NSA-Ziellisten, die von WikiLeaks veröffentlicht wurden, belegen die gezielte Langzeit-Überwachung von 125 Telefonnummern deutscher Politiker und Beamter – und zwar aus politischen und wirtschaftlichen Gründen, wie aus den Kennzeichnungen in den Dokumenten selbst hervorgeht.
Die Namen, die einigen der Selektoren zugeordnet sind, deuten darauf hin, dass die US-Spionage im Bundeskanzleramt nicht erst mit der Amtszeit von Merkel begonnen hat. Auch Mitarbeiter von Bundeskanzler Gerhard Schröder (1998-2002) und Helmut Kohl (1981-1998) befinden sich in dieser Liste. Das entspricht dem Vorgehen der USA beim Abhören von französischen Stellen, die auch die Amtszeiten der früheren Präsidenten Sarkozy und Chirac umfassen.
[Auszüge aus WikiLeaks]
Die Süddeutsche Zeitung resümiert:

„In Regierungskreisen hieß es informell, man wundere sich in dieser Sache über nichts mehr. Spätestens mit der Entdeckung der NSA-Selektoren in Bad Aibling sei dem Kanzleramt das Ausmaß amerikanischer Spionage in Europa klar geworden. Beschwerden in Washington seien offenbar sinnlos.“

Die Hoffnung, dass nun endlich Schwung in die Affäre kommt, ist trügerisch. Auch Die Zeit hat Recherchen angestellt und berichtet zur gleichen Zeit nach Auswertung vertraulicher Akten, dass “deutsche Sicherheitsbehörden seit mehr als zehn Jahren deutliche Hinweise darauf [haben], dass die Geheimdienste der USA und Großbritanniens die Kommunikation im Berliner Regierungsviertel massenhaft ausspähen.“
Diese Dokumente belegen, dass seit spätestens 2001 alle, die sich von Amts wegen mit Spionage beschäftigten, davon ausgehen mussten, dass Briten und Amerikaner von ihren Botschaften aus den Mobilfunk im Zentrum der Hauptstadt belauschen.
Aber passiert ist nichts!

Selektorenlisten auf den Tisch!

Bild: Mit freundlicher Genehmigung Thomas Plaßmann

3. Juli 2015

Die Enthüllungen der letzten zehn Tage durch WikiLeaks belegen offensichtlich, dass NSA und Co. deutsche Politiker und leitende Beamte in großem Stil abgehört haben. Das gleiche gilt für Politiker und führende Wirtschaftsvertreter Frankreichs… und sicherlich für unzählige weitere Entscheidungsträger weltweit.
Die von WikiLeaks aus einer geheimen NSA-Datenbank veröffentlichten Telefonnummern sind nichts anderes als „Selektoren“, Suchbegriffe mit denen die Daten der weltweiten Überwachungssysteme durchforstet werden. Auch der NSA-Untersuchungsausschuss war auf solche Selektorenlisten gestoßen, die die NSA ihrem deutschen Partnerdienst BND regelmäßig zukommen ließen, und deren Inhalt offensichtlich höchst brisant ist. Sonst hätte sich die Bundesregierung nicht so konsequent geweigert, den Abgeordneten Einsicht in die Listen zu gewähren.
Die von den jetzt veröffentlichten Abhörprotokollen betroffenen Politiker – allen voran unsere Kanzlerin – könnten unverzüglich die Echtheit des Abhörvorgangs bezeugen und Alarm schlagen, aber sie tun… nichts!
Im Untersuchungsausschuss – und in der Öffentlichkeit – besteht der dringende Verdacht, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) der NSA – wissentlich oder warum auch immer – Zuarbeit für deren Überwachungstätigkeit auch in Deutschland geleistet hat. Diese Selektorenlisten müssen daher dringend auf den Tisch!
Die Enthüllungsseite "The Intercept" hat etwa zeitgleich einen großen Fundus an neuen Dokumenten über das wohl wichtigste Überwachungswerkzeug veröffentlicht: XKeyscore die „Google-Suchmaschine der NSA“ besitzt eine komfortable Benutzeroberfläche, die jedem Agenten, der Zugriff auf das System hat, all das ermöglicht, was Edward Snowden schon in seinem ersten Interview vor über zwei Jahren aus Hongkong aufgedeckt hatte – von allen Verantwortlichen aber immer wieder bestritten wurde:

"Wenn ich an meinem Schreibtisch sitze, könnte ich jedermann überwachen, angefangen bei Ihnen oder Ihrem Buchhalter über einen Bundesrichter bis hin zum Präsidenten, wenn ich eine persönliche E-M-Adresse von ihnen hätte."

All das weiß auch unsere Regierung, aber es passiert… nichts!

NSA: Bundesregierung ausgespäht!

Bild: Montage aus lamentables und samsungtomorrow

1. Juli 2015

Die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte eine Liste mit 69 Telefonnummern der Deutschen Bundesregierung, die aus einer geheimen NSA-Überwachungsliste stammen. Sie belegen, dass der US-Geheimdienst NSA nicht nur das Handy der Kanzlerin abgehört hat, sondern seit mindestens zwei Jahrzehnten auch andere Mitglieder der Bundesregierung. Der Liste zufolge gehören zu den Spionagezielen der NSA bereits seit den Neunzigerjahren Bundesminister und Spitzen-Beamten des Wirtschafts-, Finanz- und Landwirtschaftsministeriums.
Außer dieser Liste veröffentlichte WikiLeaks zahlreiche den Telefonnummern zugeordnete geheime Abhörprotokolle, die belegen, dass sich die NSA vor allem für die deutsche Währungs- und Handelspolitik interessierte – bis hin zu den Versuchen, Griechenland und den Euro zu retten. So zeigen die Protokolle, wie die USA – und auch Großbritannien – deutsche Spitzenbeamte ausspionieren, als diese ihre Positionen und Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Lösung der griechischen Finanzkrise diskutieren.
Die hier aufgeführten Nummern zeigen nur einen Ausschnitt derjenigen Telefonanschlüsse, die die NSA als sogenannte "Selektoren" in ihren Computern führte und möglicherweise sogar bis heute führt. Gespräche, die über diese Nummern laufen, werden im Normalfall automatisch aufgezeichnet.
Diese Dokumente belegen eindeutig eine fortlaufende Wirtschafts- und Politik-Spionage gegen Deutschland. Dies hat mit dem vorgeblichen „Kampf gegen den Terror“ gar nichts zu tun!
SPIEGEL ONLINE resümiert:

„Die Zeit des Leugnens und Herausredens ist endgültig vorbei.“

ZEIT ONLINE zitiert Martina Renner von der Linkspartei. Sie sagt, es seien bisher nur 69 von Millionen Selektoren bekannt.

„Die Bundesregierung muss dazu Stellung nehmen, das Konsultationsverfahren beenden und den Abgeordneten im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss – und nicht einer von der Bundesregierung ernannten Vertrauensperson – die Liste aller Selektoren vorlegen. Denn sonst steht der Verdacht im Raum, dass der BND dem amerikanischen Geheimdienst NSA dabei geholfen hat, die Bundesregierung auszuspionieren.“

Der 1. Edward-Snowden-Platz Dresdens

Bild: Screencopy guntergall kult-tv 2

21. Juni 2015

Pünktlich zum 32. Geburtstag Edward Snowdens wurde in Dresden ein kleiner Platz auf dem Gelände Bautzner Straße 6 auf seinen Namen getauft. Mit dieser deutschlandweit ersten derartigen Aktion möchte Markwart Faussner, Miteigentümer des Grundstückes, gemeinsam mit zwei weiteren Initiatoren ein Zeichen setzen und den mutigen Einsatz von Whistleblowern weltweit und auch in Deutschland würdigen sowie für mehr Zivilcourage werben.
Die feierliche Enthüllung des Schildes „Edward-Snowden-Platz“ wurde durch eine kurze Laudatio eingeleitet. „Edward Snowden, der uns im Juni 2013 die Augen geöffnet hat, dass wir täglich weltweit überwacht werden. Unsere Daten werden gespeichert, unsere Daten werden ausgewertet.“ All das werde angeblich für unsere Freiheit getan. „Ich habe aber Sorge, dass unsere Freiheit so gut überwacht und beschützt wird, dass zum Schluss nichts mehr übrig ist von unserer Freiheit!“ sagte der Redner. „Whistleblower sind enorm wichtig für eine funktionierende demokratische Gesellschaft. Man muss etwas tun, sonst bleibt alles immer nur Stammtischgerede.“ Deshalb setzen wir hier ein Zeichen und taufen diesen Platz in Edward-Snowden-Platz“, und ergänzte: „Dear Edward, I have a dream, that you will someday come back to your homeland as a free man.“
Diese Aktion war gründlich vorbereitet und mit Edward Snowdens deutschem Anwalt, dem in Berlin tätigen Menschrechtsaktivisten und Experten für internationales Strafrecht Wolfgang Kaleck, abgesprochen. Die Initiatoren hoffen, dass ihre Aktion Mut macht, auch anderenorts vergleichbare Aktionen durchzuführen.

Bundestag noch nicht befreit…

Bild: Werner Kunz (Montage)

19. Juni 2015

Vor mehr als 5 Wochen hatten IT-Spezialisten des Parlaments und auch Experten des Verfassungsschutzes im Cyberabwehrzentrum des Bundes Symptome eines Cyberangriffs auf den Bundestag erkannt.
Die Hacker, die vermutlich mithilfe eines in einer E-Mail versteckten Trojaners in das Bundestagsnetz "Parlakom" eingedrungen waren, haben dort Passwörter stehlen und sich so Administrator-Zugangsberechtigungen verschaffen können. Neben Dienstcomputern in den Gebäuden des Bundestags sind wohl auch Rechner in Wahlkreisbüros betroffen.
Nun steht fest, dass bei dem Angriff tatsächlich Daten abgeflossen sind, u.a. wurden große Mengen vertraulicher E-Mails kopiert und ausgeschleust. Nach bisherigen Erkenntnissen Daten in einer Größenordnung von rund 16 Gigabyte. Ein weiterer Datenabfluss auch von geheimen Dokumenten kann nicht ausgeschlossen werden, da einige Rechner noch immer durch eingeschleuste Trojaner infiziert sein könnten.
Die zuständigen Dienste versuchen weiter, den Schaden zu analysieren und einzugrenzen. Aufgrund der Komplexität der eingesetzten Schadprogramme und des hochprofessionellen Vorgehens der Täter wird vermutet, dass der Angriff von einem ausländischen Geheimdienst ausgeht. Indizien legen nahe, dass man es hier mit russischen Cyberspionen zu tun hat.
Der eingeschleuste Trojaner hat sich so tief in die IT-Infrastruktur eingefressen, dass das IT-System des Bundestags wohl zumindest in Teilen erneuert werden muss. Experten gehen davon aus, dass dies noch Monate in Anspruch nehmen wird.
Von Seiten der betroffenen Parlamentarier und in den Medien wird nun auch Kritik laut am Umgang der Verantwortlichen mit dem Cyberangriff. Offensichtlich hatte man die mit der Digitalisierung einhergehenden Probleme gewaltig unterschätzt und stand dem Desaster z.T. hilflos gegenüber.
So nahm es die Verwaltung mit der IT-Sicherheit manchmal nicht so genau. Viele Rechner liefen monatelang mit einem veralteten, nicht mehr unterstützten Betriebssystem (Windows XP) und bildeten so – natürlich – ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Müsste eigentlich jeder wissen! Vielleicht doch nicht jeder? Es ist (auf den Tag genau) gerade mal zwei Jahre her, dass unsere Kanzlerin zugegeben hat: “Das Internet ist für uns alle Neuland…“.

Der Geist des Kanzleramts


10. Juni 2015

Kai Biermann kommentiert bei ZEIT ONLINE:

„Die Aufklärer kommen nicht weiter. Die alles entscheidende Frage des NSA-Untersuchungsausschusses kann nicht geklärt werden: Hat sich der Bundesnachrichtendienst dazu missbrauchen lassen, Deutschland und befreundete Länder auszuspähen? Die Antwort darauf steckt in der geheimen Liste der Suchbegriffe, über die seit Wochen diskutiert wird. Diese Selektoren belegen, was der BND auf Anfrage der NSA ausgeforscht hat. Die Liste zeigt, ob Firmen und Politiker in Europa das Ziel der Überwachung waren.
Doch der Untersuchungsausschuss darf die Liste nicht sehen, denn die Regierung fürchtet Ärger mit den USA. Sie will nicht offenlegen, wie die NSA arbeitet.“
„Die Obleute [der Ausschüsse des Bundestags] sollten die Akten sehen dürfen. Sie sollten zur Not die Bundesregierung darauf verklagen. Einen wie auch immer ausgestatteten Sonderermittler sollten sie auf keinen Fall akzeptieren. Weil die Grenze dessen erreicht ist, was sie an Schwärzungen, Lügen und gezielter Verschleierung hinnehmen dürfen.“

Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung:

„Es gibt Grundregeln des Parlamentarismus. Die Bundesregierung ist gerade dabei, sie außer Kraft zu setzen: Die Regierung will selbst bestimmen, wer die parlamentarischen Kontrollrechte wahrnimmt. Sie will den "Ermittlungsbeauftragten" bestimmen, der für das Parlament die Selektorenliste des BND einsieht und dem Parlament beziehungsweise seinen Ausschüssen dann darüber berichtet. Das ist, mit Verlaub, ein Witz.“

Die Regeln parlamentarischer Kontrolle des Regierungshandelns können nicht einfach mal so von der Regierung außer Kraft gesetzt werden – auch dann nicht, wenn die NSA und US-Interessen berührt sind. Die Freundschaft mit den USA ist ein hoher Wert, aber sie ist nicht mehr wert als die Verfassung. Und sie legitimiert nicht deren Missachtung.
"Die Bundesregierung hat ein Mandat des Parlaments und unterliegt dessen Kontrolle", sagt die Obfrau der Linkspartei, Martina Renner. Alles andere beschneide das Parlament und verhindere Aufklärung, sagen die Obleute.