NSA-Timeline: BND

Die deutschen Dienste BND (Bundesnachrichtendienst) und BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz)

BND-Aufsicht: mangelhaft!


26. März 2015

Klaus Landefeld, Aufsichtsrat beim Frankfurter Netzknoten DE-CIX – dem Internet-Knoten mit dem weltweit größten Datendurchsatz – berichtete im NSA-Untersuchungsausschuss vom Fortbestehen der Abhörpraxis des BND seit 2009. Trotz schwerer Bedenken habe der DE-CIX diese Praxis hinnehmen müssen.
Zudem soll das Bundeskanzleramt mehrmals interveniert haben und sowohl die G10-Kommission, als auch die Bundesnetzagentur davon abgehalten haben, das Abhören zu untersuchen.
Weiterhin führte Landefeld aus, dass der BND sich nicht nur für außerdeutsche Leitungen interessiere, wie etwa in den arabischen Raum, sondern auch für innerdeutsche Leitungen, auf denen über 90 Prozent des Verkehrs grundrechtsgeschützt sei. Es ließe sich „absolut nicht trennscharf“ entscheiden, was im Netz „deutsch ist oder nicht“.
Der Zeuge forderte von der Politik, eindeutige Vorschriften zu erlassen, was gesetzlich zulässig sei, und insbesondere Grenzen zu setzen für die erlaubte Speicherdauer.
Die erste Anforderung des BND ging 2009 an den DE-CIX, führte Landefeld aus. Da die Wünsche sehr weit gegangen seien, hätten die Zuständigen versucht, Kontakt mit der G10-Kommission des Bundestags aufzunehmen, die einschlägige Anträge genehmigen muss. Bis auf ein Mitglied habe sich aber kein Abgeordneter zu einem Gespräch bereit erklärt. Im Anschluss habe das Bundeskanzleramt klargestellt, dass der DE-CIX vor Erhalt einer Anordnung schweigen müsse und auch danach Geheimhaltungsvorschriften unterliege.

Mit gezinkten Karten…


6. März 2015

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat es wahrlich nicht leicht. Mal schmeißt ihnen das Kanzleramt ein paar Knüppel zwischen die Beine, mal nur eine Nebelkerze vor die Tür und manchmal sind es die leitenden Beamten des BND, die das Verwirrspiel befördern.
Mehr als hundert Dokumente hat der Bundesnachrichtendienst dem NSA-Ausschuss vorenthalten. Das geht aus einem Schreiben des Kanzleramts an das Gremium hervor. Der BND spricht von einem Versehen.
Wenn sich ein Zeuge nicht "verplappert" hätte, so Martina Renner, Linken-Obfrau im NSA-Ausschuss, hätte man nie von der Existenz der Dokumente erfahren. Der Vorfall sei besonders gravierend, "weil der BND gegenüber dem Ausschuss schon fälschlicherweise behauptet hatte, man habe den Beweisbeschluss vollständig erfüllt."
Und endlich hat ein früherer BND-Abteilungschef vor dem Ausschuss bestätigt, dass die NSA die in der Operation Eikonal abgefischten Daten nicht nur nach Terroristen sondern auch nach interessanten Wirtschaftsdaten mit Hilfe von Stichwörtern wie "EADS" (Airbus), "Eurocopter" oder "französische Behörden" durchforsten wollte.

Die Geheimnisse des GCHQ


2. März 2015

Das Kanzleramt hatte vor einigen Wochen ein scharf formuliertes Schreiben des britischen Geheimdienstes GCHQ erhalten. Darin drohten die Briten, die Zusammenarbeit bei der Terrorabwehr einzustellen, sollte der Bundesnachrichtendienst (BND) weiterhin ihre Papiere im NSA-Untersuchungsausschuss vorlegen.
Die britische Regierung steht unter Druck. Erstmals in seiner 15-jährigen Geschichte verurteilte in diesem Februar das für die britischen Geheimdienste zuständige "Investigatory Powers Tribunal" die Regierung wegen des massenhaften Datenaustauschs mit der NSA – das verstoße gegen die europäische Menschenrechtscharta. Weitere Klagen vor Gerichten sind anhängig, die britische Regierung ist nervös.
Aus den Snowden-Dokumenten ist bekannt, dass der GCHQ bei der anlasslosen Massenüberwachung an führender Stelle mitwirkt und dass die Überwachung nicht nur auf Terroristen zielt, sondern auch auf Politiker und führende Wirtschaftsunternehmen.
Wird das Kanzleramt dem Untersuchungsausschuss des Parlaments trotz der britischen Warnungen die benötigte Akteneinsicht gewähren? Oder wird es wieder versuchen, dem Parlament unter Verweis auf das Staatswohl weitere Auskünfte zu verweigern? Zumindest die Vertreter der Oppositionsparteien scheinen entschlossen zu sein, dann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu klagen.

Schöningen: 1 Million Metadatensätze täglich


26. Februar 2015

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags bemüht sich weiterhin, auch die Praktiken des Bundesnachrichtendienstes (BND) aufzuklären. Dabei spielen die Standorte Schöningen und Rheinhausen eine wichtige Rolle.
Hinsichtlich der von der Dienststelle in Rheinhausen betreuten Kooperation des BND mit der CIA (Operation Glotaic) gehen die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags davon aus, dass der BND über eine oder mehrere Tarnfirmen Daten eines nordrhein-westfälischen Netzknotens des US-Providers MCI im großen Stil abgezweigt hat. Das Gremium hat daher einen Beweisantrag beschlossen, um Licht ins Dunkel um die mögliche Rolle derartiger heimlicher Verbindungsstationen zu bringen.
Die BND-Außenstelle im niedersächsischen Schöningen fängt weltweit Satellitenkommunikation ab. Täglich sind das rund eine Million Metadatensätze. Dies räumte der dortige Dienststellenleiter am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags ein. Zudem würden 300.000 bis 400.000 Telefonate mitgeschnitten. Pro Gespräch würden dabei mehrere Megabyte an Speicherbedarf benötigt.
Der Zeuge, der unter dem Kürzel E.B. auftrat, wies eine Verbindung mit dem weltweiten Drohnenkrieg der USA jedoch zurück. "Ich bin zutiefst überzeugt, dass solche Daten nie zu einem solchen Einsatz genutzt wurden", sagte B.

NSA-Aufklärer in die Falle gelockt?

Bild: Screencopy RT Deutsch

5. Februar 2015

Trotz mangelhafter Unterstützung von Seiten der Bundesregierung bemüht sich der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages weiterhin um Aufklärung des Spionageskandals.
Am Vorabend der dieswöchigen Sitzung erhielten die Obleute des Ausschusses hohen Besuch von BND-Präsident Gerhard Schindler und dem Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung Klaus-Dieter Fritsche.
In der nicht als geheim eingestuften Sitzung berichteten diese ungefragt "in erstaunlicher Detailtiefe" von einer hochgeheimen europaweiten Überwachungsoperation aus dem Jahr 2013. Und dann kam die Warnung: Wenn davon nur ein Fitzelchen an die Öffentlichkeit käme, würde das schwerwiegende Konsequenzen für die Zusammenarbeit mit anderen Geheimdiensten haben, insbesondere würde der britische Geheimdienst GCHQ dann umgehend die Kooperation mit dem BND beenden.
Es kommt zum Eklat. Die Obleute fühlen sich verladen, verlassen grußlos den Raum, die Sitzung ist beendet.
Am nächsten Morgen dann die Überraschung. Der "Focus" berichtet über die Sitzung, über die geheime Überwachungsaktion und die Warnungen von Fritsche und Schindler und beruft sich dabei auf "Sicherheitskreise". Wer hatte dies dem Focus gesteckt? Soll damit der Ausschuss in Verruf gebracht werden?
Der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg soll einen Protestbrief an Bundestagspräsident Norbert Lammert schreiben.

220 Mill. Telefondaten – täglich!


30. Januar 2015

Jeder Verkehr in den Netzen, auf den Datenautobahnen, jede E-Mail, jede SMS, jedes verschickte Bild, jeder Aufruf einer Webseite erzeugt sogenannte Metadaten: Wer hat wann wo mit wem wie lange kommuniziert?
Diese Metadaten verraten über den Absender und auch den Empfänger oft mehr als der Inhalt der Nachricht selbst. Geheimdienste interessieren sich daher vorwiegend für diese Metadaten. Sie werden massenhaft gesammelt, gefiltert, gespeichert und ausgewertet.
Das tut auch der BND. Aktenvermerke des Dienstes zeigen, dass der BND inzwischen große Teile seiner Überwachung auf die Auswertung von Metadaten umgestellt hat. Dabei sammelt er diese Daten nicht gezielt sondern verdachtsunabhängig massenhaft.
Aus sog. „ausländischen Wählverkehren“ werden die Verbindungsdaten von Millionen Telefonaten und SMS abgesaugt. Die dabei vom BND täglich gesammelten 220 Millionen Metadaten werden dann zwischen einer Woche und sechs Monaten gespeichert.
Und sie werden auch an US-Geheimdienste weitergeleitet. Dort sind solche Metadaten die Grundlage für den Einsatz bewaffneter Drohnen im Jemen, in Somalia und in Afghanistan. Wie der frühere NSA- und CIA-Chef Michael Hayden im vergangenen Jahr offenherzig kundtat: „Wir töten Menschen aufgrund von Metadaten.“

Anderthalb Jahre nach Snowden

Bild: Mit freundlicher Genehmigung Thomas Plaßmann. Die unberechtigte Nutzung ist nicht gestattet.

9. Dezember 2014

Die US-Regierung hat das umstrittene massive Telefon-Spähprogramm des Geheimdienstes NSA verlängert. Demnach kann die NSA vorerst für weitere 90 Tage Metadaten sammeln.
Seit der Veröffentlichung der ersten Snowden-Dokumente nutzten weltweit mehrere Staaten die Aufdeckung der umfassenden Überwachungspraxis der NSA als Argument, ihre eigenen Überwachungskapazitäten auszubauen – oft mit wenig oder keiner parlamentarischen Kontrolle und oftmals gezielt gegen die politische Opposition und die Freiheit des Internets.
Mehrere Staaten wie der Iran, Syrien, China oder Nord-Korea hatten den Zugang zum Internet schon vorher beschränkt. Für Russland, die Türkei und die Ukraine kamen nun neue Einschränkungen hinzu. Aber auch in befreundeten Staaten wurde die Überwachung ausgeweitet: Neuseeland (Aug. 2013), Frankreich (Dez. 2013), Großbritannien (Jul. 2014), Australien (Sep. 2014) und in Deutschland wurde vom Innenminister ein neuer Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt (Apr. 2014) …

Die Anarchos vom BND

Bild: CC-by-nc-sa netzpolitik.org

13. November 2014

Die Arbeit im NSA-Untersuchungsausschuss ist mühsam, aber nicht ganz erfolglos. Durch die Befragung von BND-Mitarbeitern konnte gezeigt werden, dass dort z.T. sehr eigenwillige Rechtsauffassungen bestehen.
9.10.: Der BND betreibt nicht genehmigte Datenbanken und vertritt die Weltraum-Theorie, nach der alle Satellitendaten ja im Weltraum erhoben werden, wo deutsche Gesetze nicht gelten…
6.11.: BND und NSA betreiben eine intensive Kooperation und es gilt die Funktionsträger-Theorie, nach der jemand, der in einer inkriminierten Funktion tätig ist, kein "Grundrechtsträger" sein kann! Aber: Grundrechte gelten immer – sogar für Ausländer!
Und heute u.a. BND-Unterabteilungsleiter W. K.: Sehr große Datenmengen wurden standardmäßig an die NSA weitergeleitet und es gilt die Metadaten-Theorie: „Metadaten sind keine personenbezogenen Daten“. Stehe der Name nicht dran, seien es eben "Sachdaten".

BND im Abseits!

Bild: CC-by-nc-sa Thomas Brauner/Flickr

10. November 2014

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat angekündigt, zukünftig auf dem Schwarzmarkt sogenannte Zero-Day-Exploits, also unveröffentlichte und unbehobene Sicherheitslücken in Software, aufzukaufen. Diese sollen dann im Rahmen von Aufklärungsversuchen zum Angriff auf Computersysteme benutzt werden.
Zum Schutz der eigenen Bürger – und Wirtschaft – müssten diese Sicherheitslücken natürlich möglichst schnell geschlossen werden. Der BND setzt aber unsere Sicherheit zugunsten eigener Ermittlungserfolge aufs Spiel. Er versucht damit seinem Vorbild, dem US-Geheimdienst NSA, nachzueifern, der allein im vergangenen Jahr 25 Millionen Dollar für den Ankauf von Sicherheitslücken vorgesehen hatte.
Der Chaos Computer Club (CCC) fordert daher zu Recht ein Verbot des Aufkaufs und der Verwendung von Zero-Day-Exploits durch Geheimdienste oder andere deutsche Behörden.

"Steile These" von T.B. aus B.A.

Bild: CC-by-nc Andreas Dl/Flickr

6. November 2014

Der NSA-Untersuchungsausschuss tagt während der Sitzungsperiode des Deutschen Bundestages an jedem Donnerstag. Auf der Tagesordnung steht wieder eine (anonymisierte) Zeugenbefragung. Diesmal ein Herr T.B. und eine Frau G.L. vom BND.
Herr T.B. arbeitete in einer gemeinsamen Analyseeinheit JSA von BND und NSA in der Abhörstation im oberbayerischen Bad Aibling. Dort benutzte der BND Geräte und Programme, die von der NSA gestellt wurden. Er sagt aus, dass der BND abgefangene Daten häufiger für amerikanische Geheimdienste als für eigene Zwecke durchsucht habe.
Dabei seien damals aber keine Informationen über Deutsche an andere Nachrichtendienste weitergegeben worden. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz (der Einblick in geheime Regierungsakten hat) stellte diese Aussage in Frage: „Das ist eine steile These angesichts der Aktenlage, die wir hier haben“, sagte er.

Cybersicherheit: “Mangelhaft”

Bild: CC-by NEXT Berlin/Flickr

26. Oktober 2014

Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung wegen gravierender Versäumnisse beim Aufbau eines sicheren Datennetzes für die Bundesbehörden gerügt.
Die Prüfer werfen der Regierung Verschwendung in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags vor. Allein in Thomas de Maizières Innenministerium haben sich durch miserables Projektmanagement 50 Millionen Euro "verflüchtigt".
Vor allem zeige sich ein mangelhaftes Sicherheitsbewusstsein der Regierung: So erwäge die Regierung, Infrastruktur zu kaufen, die ursprünglich von der US-Armee in Auftrag gegeben worden sei.
Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz kritisierte: "Wenn die Regierung Merkel/Gabriel schon beim Selbstschutz scheitert, darf man sich bezüglich des Schutzes der Kommunikation von Bevölkerung und deutschen Behörden überhaupt keine Hoffnungen machen."

… fette Beute


9. Oktober 2014

Eine der Datenbanken des BND ist das System „Veras“, das Metadaten in "größerem Umfang" enthält. Hiermit können Profile erstellt und Verbindungen und Netzwerke analysiert werden.
„Veras“ speichert Kontakte bis in die vierte, fünfte Ebene (4-5 Hops). Erfasst werden also ggf. die Bekannten eines Bekannten eines Bekannten eines Bekannten des Verdächtigen.
Hat jeder dieser Bekannten z.B. 40 eigene Kontakte, dann könnte „Veras“ wegen eines einzigen Verdächtigen nach 3 Hops schon die Namen, Adressen, Anrufdaten… von bis zu 2,5 Millionen Personen enthalten! Nach 4 Hops 100 Millionen
Laut Kleine-Welt-Phänomen lässt sich zwischen zwei beliebigen Menschen auf der Erde eine Verbindung über nur sechs Ebenen herstellen. Selbst der US-Geheimdienst NSA wertet “nur” 3 Hops aus!

Illegale Datenbanken…

Bild: Screencopy ZDF/YouTube

9. Oktober 2014

Bei der 16. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses konnte insbes. die Datenschutzbeauftragte des BND, Frau Dr. H. F., befragt werden. Sie erklärte, dass beim BND Inhalts- und Metadaten ohne vorherige grundrechtliche Prüfung gespeichert und verarbeitet werden und dass sie sich mit Behördenchef Gerhard Schindler nicht darauf einigen kann, nach welchen Regeln Aufklärungsinformationen verarbeitet und weitergegeben werden dürfen.
BND-Präsident Schindler sehe die Satellitendaten seines Geheimdienstes im weitgehend rechtsfreien Raum – denn sie seien ja im Weltall erhoben, in dem keine deutschen Gesetze griffen.
Zumindest zwei elementare Datenbanken des BND würden illegal – "ohne das förmlich geforderte Anordnungsverfahren" – betrieben. Dies betreffe mehrere hunderttausend Daten deutscher Staatsbürger.

„Operation Eikonal“ (3)


8. Oktober 2014

Christian Flisek, der Obmann der SPD im NSA-Untersuchungsausschuss, erklärte in einem Pressegespräch, dass nicht der BND, sondern die NSA selbst die Datenweiterleitung von "Operation Eikonal" beendet habe. Dies gehe aus streng geheimen Akten hervor, die dem NSA-Untersuchungsausschuss vorliegen. Flisek bestätigte, dass die sogenannte G10-Kommission, die für die parlamentarische Kontrolle von Abhöraktionen nach dem G10-Gesetz zuständig ist, nicht über die Kooperation informiert worden sei.
Es gibt zum Teil "abwegige Rechtsauffassungen" beim BND. "Das bestärkt uns auch als SPD darin, dass wir hier an den Rechtsgrundlagen entsprechend arbeiten müssen", sagte Flisek.
Die Abgeordneten im NSA-Untersuchungsausschuss sind an strenge Geheimhaltungsvorschriften gebunden. Der Vorsitzende des Ausschusses, Sensburg (CDU), will den Vorgang prüfen…

„Operation Eikonal“ (2)

Bild: public domain state.gov

4. Oktober 2014

Die „Operation Eikonal“ war vom damaligen Kanzleramtsminister und heutigen Außenminister Frank-Walter Steinmeier genehmigt worden. Selbst im BND hatte es Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser anlasslosen Massenüberwachung gegeben.
Nach Artikel 10 des Grundgesetzes ist das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (nicht nur von Deutschen!) geschützt. Darüber wachen das PKGr und die von diesem eingesetzte G-10-Kommission. Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sind nur nach den strengen Vorgaben des Artikel-10-Gesetzes erlaubt.
Parlamentarier fragen: War diese Massenüberwachung legal? Warum wurden die Kontrollorgane dann nicht unterrichtet? Wie viele Daten wurden an die US-amerika­nische NSA weitergegeben? Wieso wurde die NSA weiter beliefert, nachdem der BND bemerkte, dass die „amerikanischen Freunde“ die Daten auch zur Wirt­schaftsspionage nutzten? Wie war das, Herr Steinmeier?

„Operation Eikonal“ (1)

Bild: Screencopy st3reo23/YouTube

3. Oktober 2014

Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte per Beweisbeschluss Akten des Kanzleramtes und des BND (Bundesnachrichtendienst) angefordert. Ihr Inhalt ist äußerst brisant: Es geht insbesondere um einen der wichtigsten Kommunikationsknotenpunkte der Welt, den DE-CIX in Frankfurt.
Am 28. April 2002 unterzeichneten der damalige BND-Präsident August Hanning und NSA-Chef Michael Hayden ein "Memorandum of Agreement" über die gemeinsame Zusammenarbeit. Die NSA stellte in der Folge Überwachungs Hard- und Software zur Verfügung, mit der der BND ab 2004 den in Frankfurt einlaufenden Telefonverkehr überwachte und Ende 2005 (endlich) auch das Internet. Die so abgefangenen Daten wurden – grob bereinigt – bis 2008 auch der NSA zur Verfügung gestellt.

Anhörung: Herr U. aus B.A.

Bild: CC-by-nc Jakob Huber/Campact

25. September 2014

Stundenlang befragte der NSA-Ausschuss den Leiter der Abhörstation Bad Aibling. Der sagte wenig, aber häufig: „Dazu darf ich öffentlich nichts sagen“. Trotzdem wurde klar, dass dort ein gefährlicher Graubereich existiert.
In Bad Aibling werden mit 120 Mitarbeitern ausgewählte Satellitenverbindungen mit dem Analyseprogramm XKeyScore abgefischt, insbesondere zum Schutz deutscher Truppen im Ausland, vor allem in Afghanistan.
Auch der US-Geheimdienst NSA ist mit einigen Mitarbeitern in Bad Aibling vertreten. Die gesammelten Rohdaten werden gefiltert aber dann in großem Umfang an die Amerikanern weitergeben. Dafür stellen die Amerikaner dem BND hochwertige Technik zur Verfügung.

Geschwärzte NSA-Akten


9. September 2014

Bei der Aufklärung des NSA-Skandals sehen die Parlamentarier des Bundestagsuntersuchungsausschusses schwarz. Im wahrsten Sinne. Viele der Akten, die sie von der Bundesregierung und den Behörden zum Thema NSA, BND und Prism bekommen, sind so stark geschwärzt, dass außer einer Anrede oft kaum noch etwas übrigbleibt.
"Überall dort, wo es interessant wird, gibt es weitgehende Schwärzungen und Herausnahmen", sagt Konstantin von Notz, der für die Grünen im Untersuchungsausschuss sitzt.

Überwachungsdaten für die NSA…

Bild: CC-by-nc-sa ekvidi/Flickr

7. September 2014

Der Bundesnachrichtendienst (BND) speichert am Horchposten im bayerischen Bad Aibling zeitweilig den gesamten Datenverkehr der von ihm angezapften Verbindungen in Afghanistan, Somalia und dem Nahen Osten. Betroffen sei "jegliche Art von Kommunikation: Telefonie, Internetnutzung, E-Mail, GPS-Datenverarbeitung", wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel zitiert. Die vom BND abgefangenen Daten werden auch für die NSA aufbereitet und übermittelt.
Die Linke-Obfrau im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Martina Renner, kritisierte das Vorgehen des BND als "verfassungswidrige Massenüberwachung im Ausland".

BND überwacht Türkei

Bild: Screencopy phoenix/YouTube

17. August 2014

Als im Oktober letzten Jahres bekannt wurde, dass die NSA jahrelang Telefonate von Kanzlerin Merkel abgehört hatte, stellte sie vor der Presse klar: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht!“.
Nun ist herausgekommen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) nicht nur (versehentlich!) Gespräche der US-Außenminister Hillary Clinton und John Kerry abgehört und (zumindest zeitweise) gespeichert hat, sondern den NATO-Partner Türkei seit Jahren systematisch ausspäht.
Dass auch die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) nichts von diesen Vorgängen wussten, sorgt für großen Unmut. "Ganz offensichtlich unterläuft der BND die parlamentarische Kontrolle." sagte Grünen-Chef Cem Özdemir.