NSA-Timeline: Aktivisten

Engagement und Solidarität gegen den Überwachungswahn

Fake-News sind kaum totzukriegen


18. September 2016

Trotz des niederschmetternden Abschlussberichts des Geheimdienstausschusses des US-Repräsentantenhauses bewahrt Edward Snowden seinen Sinn für Humor.
Da gibt es das “Bullshit-Asymmetrie-Gesetz”, das nach seinem Erfinder, dem italienischen Informatiker Alberto Brandolini, auch “Brandolinis Gesetz” genannt wird.
Snowden twittert:

Haben Sie sich jemals gewundert, warum die Regierung lügt, auch wenn sie weiß, dass sie dabei erwischt wird? Asymmetrie…
Brandolinis Gesetz:
Die Energie, die benötigt wird, um Unsinn zu widerlegen, ist um Größenordnungen höher als die Energie ihn zu produzieren!

Pardon Snowden

Bild: BBC News

12. September 2016

Drei der prominentesten Menschenrechtsorganisationen der USA starten eine Kampagne, um eine Begnadigung für Edward Snowden durch den scheidenden Präsidenten Barack Obama zu erreichen. Amnesty International (AI), die American Civil Liberties Union (ACLU) und Human Rights Watch starten die Kampagne “Pardon Snowden”.

Er setzte sich für uns ein. Nun müssen wir uns für ihn einsetzen.

SPIEGEL ONLINE berichtet:

Edward Snowden habe mit der Bekanntgabe der weltweiten Massenausspähung durch den US-Geheimdienst "moralisch und ethisch" richtig gehandelt, sagte der Whistleblower in einem Videointerview mit der britischen Tageszeitung "Guardian". Barack Obama solle ihn deshalb noch vor Ende seiner Amtszeit als US-Präsident begnadigen.
Natürlich gebe es Gesetze und Regeln, an die man sich halten müsse, führte Snowden weiter aus. "Aber deshalb existiert ja vielleicht das Mittel der Begnadigung – für die Ausnahmen."
Es gehe um "die Dinge, die der Schrift nach ungesetzlich erscheinen, aber wenn wir auf sie moralisch schauen, wenn wir auf sie ethisch schauen und wenn wir auf die Resultate schauen, dann wird klar, dass diese Dinge notwendig sind." Und es sei "notwendig" gewesen, die Massenüberwachung des US-Geheimdienstes öffentlich zu machen, sagte der 33-Jährige.

Pardon Snowden hat Stellungnahmen zum Fall Snowden gesammelt:

  • The New York Times:
    In Anbetracht des enormen Wertes der Informationen, die er enthüllt hat, und der Missbräuche, die er aufgedeckt hat, verdient Herr Snowden etwas Besseres als ein Leben in dauerndem Exil, in Angst und auf der Flucht… Wenn jemand offenbart, dass Regierungsbeamte routinemäßig und absichtlich das Gesetz gebrochen haben, dann sollte diese Person nicht einem Leben im Gefängnis in den Händen eben dieser Regierung entgegensehen.
  • Justizminister Eric Holder:
    Ich glaube, dass er der Gesellschaft einen Dienst erwiesen hat, indem er eine Diskussion ausgelöst hat und wir Änderungen herbeigeführt haben.
  • Brad Smith, Chefjustiziar und Präsident von Microsoft:
    Ich denke, die Welt ist ein besserer Ort durch diese Enthüllungen.
  • Steve Wozniak, Mitbegründer von Apple:
    Total hero to me; total hero.
  • US-Senator Bernie Sanders:
    Die von Edward Snowden offengelegten Informationen haben dem Kongress und dem amerikanischen Volk erlaubt, das Ausmaß zu verstehen, in dem die NSA ihre Autorität missbraucht und unsere verfassungsmäßigen Rechte verletzt hat.
  • MIT Professor Noam Chomsky:
    Die Bürger der Vereinigten Staaten – und in der Tat die ganze Welt sind erheblich in Snowdens Schuld, wenn man die außerordentliche Reichweite der Operationen bedenkt, die enthüllt wurden.

BBC News | Pardon Snowden | SPIEGEL ONLINE | t3n | SenSanders/Twitter | SPIEGEL ONLINE

SNOWDEN – Der Film


8. September 2016

Der deutsche Trailer zum Film:

Offizieller "Snowden" Movie Trailer Deutsch | Kinostart: 22. Sep. 2016

Edward Snowden (Joseph Gordon-Levitt) arbeitet als Computer-Profi für einen Subunternehmer der NSA. Doch weder seine langjährige Freundin Lindsay Mills (Shailene Woodley) noch sein Kollege (Keith Stanfield) ahnen, wohin Snowden geht, als er von einem Tag auf den anderen verschwindet. Snowden trifft sich in Hong Kong mit der Dokumentarfilmerin Laura Poitras (Melissa Leo) sowie dem Journalisten Glenn Greenwald (Zachary Quinto) und dem britischen Korrespondenten Ewen MacAskill (Tom Wilkinson). Er hat sich vorgenommen, mit der Veröffentlichung von streng geheimen Dokumenten das ganze Ausmaß der Überwachung amerikanischer Geheimdienste offenzulegen, auch wenn er seine eigene Person dadurch in Gefahr bringt. Es dauert nicht lange, bis die CIA (Nicolas Cage, Timothy Olyphant) erfährt, wer die Quelle ist, die das geheime Material an die Öffentlichkeit durchsickern lässt.

SPIEGEL ONLINE berichtet von der Filmpremiere mit Edward Snowden:

In Deutschland kommt der Snowden-Film am 22. September in die Kinos. Der echte Edward Snowden war übers Internet aus Moskau zugeschaltet und sprach etwa 40 Minuten mit [dem grünen Europa-Abgeordneten Jan-Philipp] Albrecht. Im Publikum: EU-Beamte, Abgeordnete von Grünen und Piratenpartei, Parlamentsmitarbeiter, offenbar alle Snowden-Fans. Sowohl nach dem Film als auch nach dem Interview gab es Applaus.
Edward Snowden setzt auf die Europäische Union, wenn es darum geht, Whistleblower künftig besser zu schützen. Europa sei der "größte Champion der Menschenrechte", sagte Snowden jetzt in einem Livestream. "Wir brauchen euch mehr denn je." Nach Ansicht Snowdens solle der Schutz von Whistleblowern "am besten durch ein internationales Schiedsgericht erfolgen, das internationales Recht anwendet". Denn die betroffenen Staaten, deren Geheimnisse enthüllt wurden, seien "die Länder, die am wenigsten neutral sind".

KinoCheck/YouTube | SPIEGEL ONLINE

BND bricht dutzendfach Gesetz und Verfassung

Bild: Screencopy phoenix/YouTube

1. September 2016

Der BND hat die Daten seiner Massenüberwachung illegal gespeichert und muss sie unverzüglich löschen. Das stellt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in einem geheimen Bericht fest. Sie kritisiert darin schwerwiegende Rechtsverstöße und massive Beschränkungen ihrer Kontrollkompetenz. Netzpolitik.org hat diesen Bericht jetzt im Volltext veröffentlicht.
Auf 60 Seiten stellt die oberste Datenschutzbeauftragte gleich 18 schwerwiegende Rechtsverstöße fest und spricht 12 offizielle Beanstandungen aus. Eine solche Beanstandung nach Bundesdatenschutzgesetz ist das schärfste Mittel, das der Datenschutzbehörde rechtlich zur Verfügung steht. Noch nie hat eine Behörde so viele Beanstandungen auf einmal erhalten…
Schon die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse beschreibt schwere Verfehlungen (Hervorhebungen durch Netzpolitik.org):

Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich.

Entgegen seiner ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung hat der BND [sieben] Dateien ohne Dateianordnungen errichtet, (langjährig) genutzt und damit grundlegende Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen nicht beachtet. Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sie dürfen nicht weiter verwendet werden.

Obgleich sich die vorgenannte Kontrolle nur auf die Außenstelle des BND in Bad Aibling erstreckte, habe ich schwerwiegende Rechtsverstöße festgestellt, die herausragende Bedeutung haben und Kernbereiche der Aufgabenerfüllung des BND betreffen.

Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet. Seine Behauptung, er benötige diese Daten, kann die fehlenden Rechtsgrundlagen nicht ersetzen. Eingriffe in Grundrechte bedürfen immer eines Gesetzes.

Das deutsche (Verfassungs-)Recht […] gilt auch für personenbezogene Daten, die der BND im Ausland erhoben hat und im Inland weiter verwendet. Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben hat der BND strikt zu beachten.

Martina Renner, Obfrau der Linkspartei im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Praxis des BND wesentlich intensiver und mit größerer Sachkunde als der Regierungsbeauftragte Graulich untersucht. Angesichts der Beanstandungen der Datenschutzbeauftragten wird es in Zukunft eng für die Zeugen aus BND und Bundeskanzleramt den Untersuchungsausschuss an der Nase rumzuführen und zentrale Annahmen der Opposition zur Überwachungspraxis zurückzuweisen.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | ZEIT ONLINE | Süddeutsche.de

Trevor Paglen: Verwundbarkeit der Datennetze


30. August 2016

Das Creators Project reist nach Miami, um Trevor Paglen kennenzulernen, einen Künstler, einen experimentellen Geographen und einen Überwachungsabwehrforscher, der vor allem bekannt ist für seine Bilder von sehr weit entfernten geheimen Militärbasen und seinem Beitrag zum Edward Snowden Dokumentarfilm Citizenfour. In Miami bringt Trevor seine Kunst auf ein neues Niveau, Tiefseetauchen im Atlantischen Ozean, um Unterwasser Internet-Kabel zu fotografieren, die von der NSA abgehört werden. Wir erleben den Gegensatz zwischen der physischen Realität und den abstrakten Konzepten der Privatsphäre und der Verwundbarkeit unserer Datennetze.

Trevor Paglen | The New Yorker | YouTube

Snowden in Deutschland vernehmen!


25. August 2016

Die Oppositionsfraktionen im Bundestag haben einen Antrag an den Bundesgerichtshof gestellt, um eine Vernehmung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen. Der Ausschuss hatte bereits im Mai 2014 beschlossen, den Whistleblower als Zeugen zu vernehmen, dies ist aber bislang nicht geschehen.
Eine der Klägerinnen, die Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, sieht dafür auch die Bundesregierung verantwortlich: „Koalitionsmehrheit und Bundesregierung missachten den Untersuchungsauftrag des Bundestages, um die US-Regierung nicht zu verärgern.“ Dass die Bundesregierung die Beziehungen zur USA über eine Aufklärung stellt, ist auch in einem 2014 von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten deutlich geworden. Dort heißt es:

Vor diesem Hintergrund dürften nach Auffassung der Bundesregierung vorliegend die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschlands gegenüber dem möglichen Interesse des Untersuchungsausschusses an einer Vernehmung von Herrn Snowden in Deutschland überwiegen.

Der zweite Kläger, der Obmann der Grünenfraktion im NSA-Ausschuss, Konstantin von Notz, hält eine Befragung für unverzichtbar:

Er ist ein Insider, der für den Untersuchungsauftrag zentrale Aussagen machen kann. Eine Erfüllung des Untersuchungsauftrages kann ohne die Vernehmung von Edward Snowden nicht gelingen.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Golem.de | ZEIT ONLINE | Süddeutsche.de

Staatstrojaner sind Hochrisiko-Schadsoftware


18. August 2016

Anders als die Justizministerkonferenz spricht sich der Chaos Computer Club (CCC) gegen eine Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern aus. Der CCC begründet seine Ablehnung mit den entstehenden technischen Gefahren und unvermeidbaren Interessenkonflikten.
Die Analyse des CCC bezieht sich auf die so genannte Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), also einen staatlichen Trojaner zum Abhören von Kommunikation direkt auf dem Computer von Betroffenen. Das informationstechnische System wird dafür infiltriert, um danach unbemerkt Kommunikationsinhalte an Ermittlungsbehörden auszuleiten.
Der CCC argumentiert, dass die Kommunikationsüberwachung mit Spionagesoftware eine Reihe sicherheitsrelevanter Risiken, aber auch beweistechnische und rechtliche Probleme erzeugt. Seit der CCC-Analyse des DigiTask-Trojaners zur „Quellen-TKÜ“ vor fünf Jahren hat sich allerdings auch der kommerzielle Handel mit Überwachungssoftware gewandelt. Der CCC verweist in seiner Stellungnahme daher auf die inhärenten Interessenkonflikte des Staates, wenn er für die Trojanisierung Sicherheitslücken aufkauft oder nutzt:

Anders als die Justizministerkonferenz argumentiert, ist aus Sicht des CCC die „Quellen-TKÜ“ kein „unverzichtbares Instrument der Strafverfolgung“, sondern eine mit hohen Risiken behaftete Schadsoftware. Würde die Nutzung solcher Software ausgeweitet, entstünden staatliche Interessenkonflikte: Denn Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen sind schnellstmöglich zu schließen und nicht von Staats wegen noch auszunutzen…

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Chaos Computer Club

Verantwortlichkeit der Whistleblower


29. Juli 2016

Nach den Veröffentlichungen Hunderttausender vertraulicher E-Mails der US-Demokraten und der türkischen Regierungspartei AKP steht die Enthüllungsplattform WikiLeaks in der Kritik. Nun meldete sich auch Edward Snowden über Twitter mit deutlichen Worten:

(Den Zugang zu) Informationen zu demokratisieren war noch nie wichtiger als heute und @Wikileaks hat dabei geholfen. Aber deren strikte Ablehnung auch einer maßvollen Überarbeitung ist ein Fehler.

Eineinhalb Stunden später schlug WikiLeaks (Julian Assange?) zurück:

@Snowden Opportunismus wird dir keinen Straferlass von Clinton einbringen & Überarbeiten darf nicht heißen, Zensur der finanziellen Transaktionen der herrschenden Partei

Die Vorgeschichte:
Edward Snowden hat alle seine Dokumente an wenige Journalisten übergeben, damit sie von diesen verantwortlich gesichtet werden können und sichergestellt wird, dass durch eine Veröffentlichung niemand zu Schaden kommen kann. Dies ist bis heute – auch nach Ansicht zuständiger Stellen der NSA – gelungen.
Julian Assange mit seiner Plattform WikiLeaks sieht und handhabt das anders. Dort werden geleakte Dokumente in der Regel ohne jede Überarbeitung (Schwärzung von Namen, Adressen, Telefon-Nummern, Aktenzeichen…) veröffentlicht.

Entsprechend hat Assange über seinen Twitter-Account (@wikileaks) schon mehrfach kritisiert, dass Glenn Greenwald die Snowden-Dokumente nicht zügig genug oder nicht vollständig veröffentlicht.

Am 19. Mai 2014 im Zusammenhang mit der Massenüberwachung durch die NSA unter dem Codenamen „MYSTIC“:

Wir missbilligen, dass Firstlook der Washington Post gefolgt ist wobei die Massenüberwachung einer ganzen Nation der Zensur zum Opfer gefallen ist.

Am 27. Mai 2014:

Es ist an der Zeit, die Zensur von Snowden-Dokumenten zu stoppen. Die erste Pflicht eines Journalisten ist die Wahrheit. Keine fingierten Verbesserungen

The Hill | SPIEGEL ONLINE | t3n.de | heise online

Wikileaks veröffentlicht Hunderttausende vertrauliche E-Mails

Bild: WikiLeaks

26. Juli 2016

Nur wenige Tage nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei hat die Enthüllungsplattform Wikileaks fast 300.000 E-Mails von und an Postfächer der türkischen Regierungspartei AKP veröffentlicht. Wie Wikileaks erklärte, handelt es sich um den ersten Teil einer geplanten Serie von Veröffentlichungen.

Und schon am 22. Juli wurden wiederum fast 20.000 E-Mails diesmal aus den USA online gestellt. Heise online meldet:

Die Enthüllungsplattform Wikileaks hat tausende E-Mails der Dachorganisation der US-Demokraten (Democratic National Committee, DNC) veröffentlicht. Das gab das Projekt per Twitter bekannt und bezeichnet die Veröffentlichung als ersten Teil einer "Hillary-Leaks-Serie". Die Nachrichten stammen aus dem Zeitraum vom Januar 2015 bis Mai 2016 und befassen sich überwiegend mit der Wahlkampftätigkeit des DNC für Hillary Clinton, der designierten demokratischen Spitzenkandidatin für das Präsidentenamt der USA.


heise online | heise online | Süddeutsche.de | ZEIT ONLINE | heise online | Süddeutsche.de

Affäre Maaßen


6. Juli 2016

Die Netzpolitik-Affäre begann Anfang 2015 mit der Veröffentlichung von Auszügen aus geheimen Haushaltsplänen des Verfassungsschutzes auf der Internetplattform netzpolitik.org. Als dann der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, Strafanzeigen „unter allen rechtlichen Gesichtspunkten“ gegen Unbekannt erstattete, wurde daraus eine Maaßen-Affäre. Als der zuständige Generalbundesanwalt Harald Range aufgrund dieser Strafanzeigen dann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats einleitete, wurde daraus eine Maaßen-Range-Affäre: Hier lief ein Angriff auf die Pressefreiheit.
Als der vielseitige Protest gegen diese Maßnahmen lauter wurde, ging schließlich auch Justizminister Heiko Maas auf Distanz zu den Landesverrats-Ermittlungen gegen die Blogger von netzpolitik.org und schickte Generalbundesanwalt Harald Range Anfang August 2015 in den Ruhestand. Darauf wurde das Verfahren eingestellt, denn die Dokumente seien keine Staatsgeheimnisse gewesen und damit liege also kein Landesverrat mehr vor.
So weit, so gut! Doch die Ermittlungen gegen „Unbekannt“, also die Informanten von netzpolitik.org, gingen weiter. Da es sich dabei aber „nur“ noch um den Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen handelte, war nun nicht mehr die Bundesanwaltschaft tätig, sondern die Staatsanwaltschaft Berlin. Damit war die Affäre zu ihrem Kern zurückgekehrt: Sie wurde wieder zur Maaßen-Affäre!
Heute aber ist endlich Schluss damit und netzpolitik.org konnte titeln:
Liebe Landesverrat-Quelle „Unbekannt“: Die Ermittlungen gegen dich sind eingestellt!

netzpolitik.org | ZEIT ONLINE | netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE | SPIEGEL ONLINE

UN: Internetzensur ist eine Menschenrechtsverletzung

Bild: UN Geneva

1. Juli 2016

Edward Snowden twittert:

Gute Nachrichten heute: @UN Menschenrechtsrat bekräftigt Online-Rechte, verurteilt das Stören oder Abschalten des Internets.

Die Entschließung zum Thema "Förderung, Schutz und Genuss der Menschenrechte im Internet" ist die gemeinsame Initiative von Brasilien, Nigeria, Schweden, Tunesien, der Türkei und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Sie bekräftigt, dass "die gleichen Rechte, die Menschen offline haben, auch online geschützt werden müssen".

Der UN Menschenrechtsrat verurteilt "offensichtliche Maßnahmen die darauf abzielen, einen Zugang zum Internet zu verhindern oder die Verbreitung von Information online zu stören". Dies sei eindeutig eine Menschenrechtsverletzung.

Article 19 | derStandard.at

BND-Reformgesetz: Massenüberwachung legalisieren


28. Juni 2016

Abhören deutscher Internet-Knoten, Weltraum-Theorie, illegale Überwachungsziele: Die Liste fragwürdiger Praktiken des Bundesnachrichtendiensts (BND) ist lang. Spätestens seit die Granden des Verfassungsrechts zum Auftakt des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses im Bundestag feststellten, dass „die gesamte deutsche Auslandsaufklärung rechtswidrig ist“, führte an einer Reform der Geheimdienst-Überwachung kein Weg vorbei.
Das Kabinett hat nun den Entwurf für ein neues BND-Gesetz verabschiedet, das „klare Regeln für die Auslandsaufklärung“ festschreiben soll.
Netzpolitik.org titelt hierzu:
Das neue BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.
Und fasst dann zusammen:

  1. Inland: Bisher durfte der Auslandsgeheimdienst BND innerhalb Deutschlands eigentlich nicht abhören. Der Internet-Knoten DE-CIX klagt dagegen, dass er seit 2009 vom BND abgehört wird. Das wird jetzt einfach legalisiert, der BND bekommt einen Vollzugriff.
  2. Masse: Bisher durfte der BND nur einzelne Leitungen abhören, z.B. eine Glasfaser der Telekom zwischen Luxemburg und Wien – und davon eigentlich nur 20 Prozent der Kapazität. Jetzt fallen beide Grenzen und der BND darf ganze Telekommunikationsnetze abhören, also sämtliche Leitungen von Telekom und DE-CIX. Damit wird das „Ausmaß der Überwachung erheblich steigen“.
  3. Anlass: Die Überwachung wird immer mit Terror, Krieg und Proliferation begründet. Das waren schon bisher nur einige von insgesamt acht Abhör-Zielen, inklusive „Cyber-Gefahren“ wie DDoS-Angriffe. Aber auch diese „Beschränkung“ gilt nur für EU-Bürger. Den Rest der Welt darf der BND abhören, um „die Handlungsfähigkeit der BRD zu wahren“ und „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen. Das „erlaubt die Überwachung zu annähernd beliebigen Zielen“.
  4. Metadaten: Die „beliebigen Überwachungsziele“ gelten nur für Inhaltsdaten. Metadaten darf der BND von allen sammeln, die nicht eindeutig als Deutsche erkennbar sind – also im Zweifel immer. Der BND selbst soll Metadaten nur ein halbes Jahr speichern dürfen. Aber der BND darf Metadaten auch massenhaft und automatisch an „Partner“ wie die NSA geben. Schon bisher gibt der BND der NSA mindestens 1.300.000.000 Metadaten – jeden Monat. Das wird jetzt legalisiert.
  5. Kontrolle: Die Kontrolle der Geheimdienste ist bisher zersplittert in drei Gremien, die jeweils nur einen Ausschnitt sehen. Jetzt wird ein viertes Gremium geschaffen, das als „unabhängig“ bezeichnet wird, aber von der Regierung ernannt wird. Auch weiterhin gibt es keine Kontroll-Instanz, die ein vollständiges Bild über die Aktivitäten des BND hat. Effektive Kontrolle ist so unmöglich.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | netzpolitik.org | SPIEGEL ONLINE

Massenüberwachung funktioniert nicht

Bild: Screencopy Edward Snowden/Twitter

26. Juni 2016

Edward Snowden ist noch immer abhängig von seinem russischen Exil in Moskau. Das hält ihn jedoch nicht davon ab, seinen weit mehr als 2 Millionen Followern auf Twitter mitzuteilen, dass er die anstehende Verschärfung von Massenüberwachungsmaßnahmen in Russland strikt ablehnt.
Er appellierte indirekt an den russischen Präsidenten Wladimir Putin, das in der Duma verabschiedete Paket von umstrittenen "Anti-Terror-Gesetzen" nicht in Kraft zu setzen:

Russlands neue "Big-Brother"-Verordnung ist eine nicht umsetzbare, ungerechtfertigte Verletzung von Rechten und sollte nie unterzeichnet werden.

Und eine Stunde später ergänzte Snowden:

Massenüberwachung funktioniert nicht. Dieses Gesetz kostet jeden Russen Geld und Freiheit ohne die Sicherheit zu verbessern. Es sollte nicht unterzeichnet werden.

Snowdens Kritik wurde sogar über den russischen Auslandsfernsehsender RT (ehemals Russia Today) verbreitet.

heise online | heise online | RT News

BSI-Vize Könen widerspricht BfV-Chef Maaßen

Bild: ZDF.de

23. Juni 2016

In der 104. Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses des Bundestags trat u.a. Andreas Könen, Vizepräsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf.

Bezüglich der Echtheit der Snowden-Dokumente hat BSI-Vize Könen eine andere Einschätzung als Verfassungsschutz-Präsident Maaßen, der in der letzten Sitzung des Ausschusses spekulierte, Snowden könne ein russischer Agent und die von ihm weitergegebenen Dokumente gefälscht sein.
Nach Könen gebe es grundlegend keinen Zweifel an der Authentizität der Snowden-Dokumente. Die in ihnen beschriebenen Angriffe seien so durchführbar, was das BSI auch einige Male durch Nachprüfungen getestet habe. Jedes einzelne Dokument auf seine Echtheit zu prüfen sei schwer durchführbar, dies sei jedoch für das BSI nicht der entscheidende Punkt, da die in den Dokumenten dargestellten Systeme an sich realistisch seien. Die vor diesen Enthüllungen vom BSI als teuer und unpraktikabel abgetanen Angriffe wurden nach 2013 anders eingeschätzt. Die Bedrohungslage habe sich verändert, weshalb die gewählten Schutzmaßnahmen neu bewertet wurden.
Auch bei der Frage, ob Handynummern dazu genutzt werden können, um Personen genau zu orten, widersprach Könen Maaßen und anderen Vertretern des BfV. Die Ortung einer Person anhand einer Handynummer sei auf wenige Meter genau möglich. Dies ist vor allem in Bezug auf Drohnenanschläge, basierend auf auch von deutschen Behörden weitergegebenen Handynummern, relevant. (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | netzpolitik.org | Deutscher Bundestag | Golem.de

Die NSA war vorschriftsmäßig informiert!


7. Juni 2016

Edward Snowden hat immer betont, dass er seine Bedenken mehrmals erfolglos den intern zuständigen Stellen – auch schriftlich – vorgetragen habe, bevor er sich schließlich gezwungen sah, an die Öffentlichkeit zu gehen. Die zuständigen Stellen der NSA durchsuchten dann wochenlang Snowdens gespeicherte Emails nach entsprechenden Hinweisen – ohne Erfolg…
Das stützte die These, dass Snowden ein Verräter sei. Auch Präsident Barack Obama formulierte (am 9. Aug. 2013): “No, I don’t think Mr. Snowden is a patriot” (Nein, ich glaube nicht, dass Herr Snowden ein Patriot ist).
Neue Dokumente zeigen aber, dass die NSA über Snowdens Bedenken informiert war. Das hat aber niemanden interessiert!

In den USA gibt es den Freedom of Information Act (FOIA), der jedem das Recht gibt, Zugang zu Dokumenten von staatlichen Behörden zu verlangen. Vice News konnte nun durch eine FOIA-Klage die Veröffentlichung bisher nicht bekannter Dokumente erzwingen.
WIRED Germany berichtet dazu:

In den Unterlagen befinden sich Protokolle bisher unbekannter Kontakte zwischen Snowden und dem Oversight-and-Compliance-Büro der NSA. Sogar ein Treffen soll es gegeben haben. Der genaue Inhalt von Snowdens Kritik bleibt unklar, er scheint aber zumindest rechtliche Bedenken an der massenhaften Datensammlung des Geheimdienstes zum Ausdruck gebracht zu haben.
Die neuen Dokumente zeigen auch, dass die NSA diese Kontakte nach den Leaks im Jahr 2013 systematisch verneint hat. „Unsere Ergebnisse lauten, dass wir keine Anzeichen in den Interviews, E-Mails oder Chats gefunden haben, die seine Aussagen stützen“, schreibt ein NSA-Beamter in einer E-Mail.

VICE News | WIRED | Salon.com

Zum 3. Jahrestag der Snowden-Enthüllungen


5. Juni 2016

Zum dritten Jahrestag der Snowden-Enthüllungen schreibt Carolin Emcke in ihrer Kolumne in der Süddeutschen Zeitung über das ethische Dilemma: Pflicht

Ziviler Ungehorsam kann auf eine notwendige und wünschenswerte Veränderung oder auf die notwendige und wünschenswerte Erhaltung des Status quo ausgerichtet sein“, schrieb die Philosophin Hannah Arendt 1970 in ihrem Aufsatz „Ziviler Ungehorsam“, „auf die Erhaltung verfassungsmäßiger Rechte oder auf die Wiederherstellung des richtigen Machtgleichgewichts innerhalb des Regierungssystems.“ In der einen oder anderen Deutung passt diese Beschreibung sehr gut auf die Handlungen von Edward Snowden. Als der ehemalige Mitarbeiter der NSA im Jahr 2013 sein geheimes Wissen über die weltweiten Abhörpraktiken der amerikanischen und britischen Geheimdienste enthüllte, motivierte ihn nach eigener Auskunft ebendies: der notwendige Wunsch nach Veränderung und die notwendige Erhaltung verfassungsmäßiger Rechte. Was Snowden durch seinen aufklärerischen Akt kritisierte, waren die illegalen Auswüchse eines unkontrollierten Sicherheitsapparats, der die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die zu schützen er den Auftrag hat, missachtete. Es ging ihm insofern um beides: um den Erhalt der subjektiven Rechte des Einzelnen wie um die parlamentarische Wiederherstellung des Machtgleichgewichts innerhalb eines Regierungssystem – hier zwischen Regierung und den Geheimdiensten – das ganz offensichtlich aus den Fugen geraten war.

Passend zum dritten Jahrestag bleibt nur noch ein: Danke, Edward, für den Mut und die Zivilcourage! (Aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Süddeutsche.de

Whistleblower hatten keine Chance

Bild: Screencopy aus Democracy Now!

23. Mai 2016

John Crane arbeitete 25 Jahre im Büro des Generalinspekteurs beim US-Verteidigungsministerium, zuletzt als "Assistant Inspector General". Dort war er zuständig für die eingehenden internen Fragen und Beschwerden. Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums konnten sich vertrauensvoll – auch anonym – an seine Dienststelle wenden, wenn sie den Eindruck hatten, dass an ihrem Arbeitsplatz etwas nicht rund läuft.
DER SPIEGEL und der britische Guardian haben Crane in Washington getroffen und interviewt:

Heute sagt Crane, dass das System, das er maßgeblich mit aufgebaut hatte, nicht funktionierte, wie es sollte. Dass es in manchen Fällen sogar pervertiert wurde – und nicht mehr diejenigen schützte, die als Whistleblower auf Missstände hinwiesen. Sondern eher diejenigen, die sie zu verantworten hatten.
Der Fall, der für John Crane das Fass zum Überlaufen brachte, war der des NSA-Whistleblowers Thomas Drake. Drake, der in leitender Funktion bei einem der NSA-Überwachungsprogramme arbeitete, und 2002 seine Bedenken über ein geplantes neues Überwachungsprogramm auf dem offiziellen Weg vorgetragen hatte. Drake übergab den Ermittlern des zuständigen Generalinspekteurs interne Dokumente, bat jedoch um Anonymität, weil er um seine Zukunft fürchtete – doch sein Name landete im US-Justizministerium, im Herbst 2007 wurde sein Haus durchsucht. Bewaffnete FBI-Beamte nahmen ihn fest. Drake wurde nach dem Spionagegesetz von 1917 angeklagt und mit 35 Jahren Haft bedroht…
"Snowden hat den Fall Drake gesehen", sagt John Crane. "Es war der Umgang mit Drake, der ihn dazu brachte, nicht innerhalb des Systems zu bleiben." Er finde es "traurig, dass jemand ins Exil gehen muss, weil er das Gefühl hat, die verschiedenen Kanäle, die ihm zur Verfügung stehen, nicht nutzen zu können…

SPIEGEL ONLINE | Democracy Now! | The Guardian

Freiheit für Manning!


19. Mai 2016

Die American Civil Liberties Union (ACLU) hat einen kurzen Beitrag zur Unterstützung von Chelsea Mannings Militärgerichtsbeschwerde eingereicht und erklärt, warum Mannings Verurteilung unter dem Spionagegesetz von 1917 als verfassungswidrig angesehen werden sollte.

Dieser „Espionage Act“ wurde über Jahrzehnte nur gegen ausländische Spione angewendet und es wurden niemals jahrzehntelange Freiheitsstrafen verhängt. Die ersten Whistleblower, die unter diesem Spionagegesetz angeklagt wurden, waren 1971 Daniel Ellsberg und Anthony Russo (Pentagon Papers), aber sie wurden nie verurteilt!
Diese Praxis änderte sich grundlegend erst ab 2009 mit der Amtsübernahme von Barack Obama. Angeklagt wurden insbesondere folgende Whistleblower:

  • 2010 Thomas Drake, ehem. Angestellter der National Security Agency (NSA)
  • 2010 Chelsea (Bradley) Manning, ehem. IT-Spezialist der US-Streitkräfte
  • 2011 James Risen, Reporter der The New York Times
  • 2012 John Kiriakou, ehem. CIA-Offizier
  • 2013 Edward Snowden, ehem. CIA-Mitarbeiter

Unter Präsident Barack Obama war die Anwendung des „Espionage Acts“ von Regierungsinteressen geleitet:
So wurden sowohl die Veröffentlichung geheimer Regierungsinformationen in der Biographie von General David Petraeus als auch der leichtfertige Umgang mit Verschlusssachen auf Hillary Clintons privatem eMail-Server nicht geahndet, während Manning zu 35 Jahren Haft verurteilt wurde!
Mannings extreme Strafe ist ein gutes Beispiel für die Willkür der Regierung. Aber noch beunruhigender ist die Tatsache, dass das Gesetz Manning daran hinderte, das öffentliche Interesse an seinen geleakten Informationen zu benennen und zu berücksichtigen. Dies verstößt gegen den 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten.

American Civil Liberties Union | YouTube | Wikipedia

Die Panama Papers


04. April 2016

Die Panama Papers sind der größte Daten-Leak, der je von Journalisten bearbeitet wurde. 400 Journalisten von 100 Medien in 78 Ländern sind an der Aufarbeitung beteiligt. Federführung hat die Süddeutsche Zeitung, an die der Informant mit dem 2,6 Terrabyte großen Datensatz herangetreten war, der aus den Archiven des Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca stammt. Einen Hintergrund, wie es zum Leak kam, gibt es auf Tagesschau.de, einen guten einführenden Artikel beim Guardian. Im Kern geht es bei den Offshore-Geschäften mit den Briefkastenfirmen um Korruption und Steuerhinterziehung.

Süddeutsche.de | Süddeutsche.de | Twitter | SPIEGEL ONLINE | netzpolitik.org