Massenüberwachung gefährdet die Grundrechte

Bild: PPCOE

22. April 2015

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sich mit der weltweiten anlasslosen Massenüberwachung durch Geheimdienste befasst und ihre große Besorgnis in einer Entschließung festgehalten.
„Die bisher aufgedeckten Überwachungspraktiken gefährden die Grundrechte, darunter das Recht auf Achtung der Privatsphäre (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), die Freiheit der Information und der Meinungsäußerung (Artikel 10) und das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6) sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 9) … Diese Rechte sind Eckpfeiler der Demokratie. Ein Verstoß gegen diese Rechte ohne angemessene justizielle Kontrolle gefährdet auch die Rechtsstaatlichkeit.
„Die Versammlung ist zudem tief besorgt angesichts von Gefahren für die Internetsicherheit durch die in den Snowden-Akten aufgedeckte Praxis bestimmter Geheimdienste, systematisch „Hintertüren“ und andere Schwachstellen in Sicherheitsstandards und deren Umsetzung zu suchen, zu nutzen und sogar neu zu schaffen, die dann leicht von Terroristen und Cyberterroristen oder anderen Kriminellen genutzt werden könnten.“
Die Versammlung verurteilt unmissverständlich die Nutzung von geheimen Gesetzen und Geheimgerichten zur Kontrolle von Geheimdiensten, da dies zu Recht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz untergräbt.
Sie warnen, dass die sich in vielen Ländern entwickelnde Überwachungsindustrie den freien und offenen Charakter unserer Gesellschaften bedroht, und dass der in den meisten Ländern gültige Schutz der Privatsphäre nur für die eigenen Bürger, nicht aber für Ausländer gilt, und dass dieses Prinzip durch die Kooperation (und den Datenaustausch) der jeweiligen Geheimdienste leicht ausgehebelt werden kann und wird, wie die Snowden-Dokumente zeigen.

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