Obama begnadigt Chelsea Manning

I retouched Bradley Manning's makeup

17. Januar 2017

Wenige Tage vor seiner Amtsübergabe an Donald Trump hat US-Präsident Barack Obama der wegen Spionage verurteilten Whistleblowerin Chelsea Manning einen Strafnachlass gewährt. Sie soll nun am 17. Mai 2017 entlassen werden – und nicht erst im Jahr 2045.

Mannings 35-jährige Haftstrafe und ihre verschärften Haftbedingungen sind vielfach von Bürgerrechtlern kritisiert worden.
Unter dem Slogan "#HugsForChelsea: Give Chelsea Manning A Hug" entstand zudem eine Petition, die sich für die Strafverringerung einsetzte. "The clock is ticking. Let’s show the President how much support Chelsea has, and how many people are waiting for her to be released. She has suffered so much. We want to give her a hug", heißt es auf actionnetwork.org.

The Internet is waiting to give Chelsea Manning a hug. Post your own photos to #HugsForChelsea and we’ll add them here!

Manning hatte während ihrer Stationierung als Obergefreite im Irak Hunderttausende US-Armeedokumente von Militärrechnern heruntergeladen und der Enthüllungsplattform WikiLeaks zugespielt, um eine öffentliche Debatte über die Kriege in Afghanistan und im Irak anzustoßen.

Zu den von Manning weitergegebenen Videos zählen unter anderem die Videoaufnahmen des Beschusses und Todes irakischer Zivilisten und Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters durch einen amerikanischen Kampfhubschrauber am 12. Juli 2007 in Bagdad, die von WikiLeaks unter dem Titel Collateral Murder bearbeitet und veröffentlicht wurden, möglicherweise auch Aufnahmen des Luftangriffes bei Garani am 4. Mai 2009 im Westen Afghanistans.
In den Dokumenten finden sich allein 303 Fälle von Folter durch die Besatzungstruppen im Irak im Jahre 2010.
Auch die Informationen, die Ende November 2010 zu der Veröffentlichung von Depeschen US-amerikanischer Botschaften durch WikiLeaks und im April 2011 zur Offenlegung von Informationen über das Gefangenenlager Guantanamo führten, gehen auf sie zurück… (Auszug aus Wikipedia CC by-sa)

ZEIT ONLINE | Wikipedia | imgur

Klage gegen Anti-Whistleblower-Gesetz

Pressekonferenz zur Verfassungsbeschwerde

13. Januar 2017

Autoren von netzpolitik.org klagen im Namen unserer Redaktion zusammen mit anderen Journalisten sowie den Organisationen Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei…
Der Datenhehlerei-Paragraph stellt den Umgang mit Daten unter Strafe, die jemand zuvor rechtswidrig erworben hat; es drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe:

1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Norm richtet sich der Absicht des Gesetzgebers nach in erster Linie gegen den Handel zum Beispiel mit gestohlenen Kreditkarten- oder Nutzerdaten. Betroffen sind aber auch Journalisten, die häufig mit Material (z. B. Leaks) zu tun haben, das – juristisch betrachtet – unautorisiert kopiert wurde.
Hinzu kommt eine Ergänzung in § 97 der Strafprozessordnung (StPO). Danach begründet der Verdacht auf Datenhehlerei eine Ausnahme vom Beschlagnahmeverbot. Dies eröffnet eine gefährliche Hintertür, um Redaktionen durchsuchen und dort gefundenes Material beschlagnahmen zu können. (Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

netzpolitik.org | Gesellschaft für Freiheitsrechte | heise online | SPIEGEL ONLINE | Süddeutsche.de

Netzüberwachung im NSA-Stil

Bundesnachrichtendienst
Bild: Soto/YouTube
arte

2. Januar 2017

Seit Silvester sind die Änderungen des BND-Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die die Überwachungsbefugnisse des BND erweitern und dadurch auch die bisherige, z.T. ungesetzliche Praxis, nachträglich legalisieren.
heise online hebt u.a. diese Aspekte hervor:

Die große Koalition hatte das Gesetz, mit dem der Auslandsgeheimdienst nun offiziell Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen darf, im Herbst im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht.
Der BND kann nun auch "vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten". Voraussetzung ist, dass über die Kabel "Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt". Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt…
Das Gesetz gestattet es dem BND zudem, Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate auf Vorrat zu speichern und mit bislang "unbekannten Anschlusskennungen" abzugleichen. Unklar ist, wie sich dies mit dem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu derlei Eingriffen verträgt. Die Agenten dürfen zudem Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA etwa über "gemeinsame Dateien" austauschen – teils sogar automatisiert…

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz.

Bundesgesetzblatt | heise online | Gesellschaft für Freiheitsrechte

Snowden: "Es ging nie um Terrorismus"

Edward Snowden auf dem 33. Chaos Communication Congress (33C3)
Bild: ccc-tv

30. Dezember 2016

heise online berichtet vom 33. Kongress des Chaos Computer Clubs:

Mit einem überraschenden Auftritt hat der NSA-Whistleblower Edward Snowden einen dringlichen Appell an die Besucher des Chaos Communication Congress in Hamburg gewandt. "Es ging nie um Terrorismus, da diese Maßnahmen gegen Terrorismus nicht effektiv sind", erklärte der NSA-Whistleblower per Videoschaltung. "Es geht nicht um Sicherheit oder den Schutz, sondern es geht um Macht." So seien die Überwachungsinstrumente der Geheimdienste darauf ausgerichtet, Momente der Schwäche ausfindig zu machen — egal ob es um Verdächtige oder um normale Bürger geht.
Bei der Aufklärung der Geheimdienstpraktiken spiele Deutschland eine historische Rolle, da kein anderes Land, einen Untersuchungsausschuss zu den Überwachungspraktiken eingerichtet habe. Allerdings fürchteten sich dessen Mitglieder davor, gegen befreundete Staaten vorzugehen, aus Angst politisches Kapital zu verlieren.

netzpolitik.org ergänzt:

Zum Schluss versuchte er die Anwesenden zu motivieren, gegen die Massenüberwachung einzutreten. Es reicht nicht, nur darüber zu reden, sondern man soll sich fragen, was man tun kann. Quellcode beitragen, ein Tool entwickeln oder einen neuen Service starten – es gibt viele Möglichkeiten, für seine Überzeugungen einzustehen. Snowden verabschiedete sich mit den Worten:
Aber ihr müsst aktiv werden, es ist nicht genug, nur an etwas zu glauben, meine Damen und Herren. Wenn wir wollen, dass die Dinge besser werden, dann müsst ihr für etwas eintreten.

heise online | netzpolitik.org | ccc-tv

Armutszeugnis für das US-Repräsentantenhaus

HPSCI Abschlussbericht: viele geschwärzte Seiten...

22. Dezember 2016

Der Geheimdienstausschuss des US-Repräsentantenhauses (HPSCI) veröffentlichte am Donnerstag den vollständigen 37-seitigen Abschlussbericht über Edward Snowden und die Auswirkungen der durch ihn verursachten Enthüllungen. Zuvor war schon Mitte September eine 3-seitige Zusammenfassung veröffentlicht worden.
Der Bericht enthält die schon bekannten Anschuldigungen und wieder fehlen entsprechende Belege. Behauptet wird u.a.:

  1. Edward Snowden hatte und hat immer noch Kontakte zu russischen Geheimdiensten.
  2. Er habe nicht versucht, seine Bedenken zuvor an die zuständigen Stellen heranzutragen.
  3. Das Pentagon fand 13 "Hochrisiko"-Sicherheitsprobleme, die durch die Weitergabe sensibler Überwachungsdokumente an die Medien durch Snowden verursacht wurden.

Unter der Überschrift „Welchen Schaden hat Snowden verursacht?“ folgen einige methodische Hinweise und dann eine Tabelle, die aber vollständig geschwärzt ist.
Es schließt sich eine weitere, eingeschränkte Bewertung an:

„Allerdings zeigt schon die begrenzte Schadensbeurteilung auf Dokumente der Stufe eins (die bereits in den Medien veröffentlicht wurden) durch die Nachrichtendienste, dass Snowdens Veröffentlichungen der nationalen Sicherheit einen massiven Schaden zugefügt haben. Einige wenige Beispiele, die unten aufgeführt sind, veranschaulichen den Umfang des Schadens.“

Alle nun folgenden Beispiele (Seiten 24 – 27) sind (außer den Fußnoten) vollständig geschwärzt.

Edward Snowden twitterte unmittelbar:

Nicht verwunderlich, dass der HPSCI-Bericht von offensichtlichen Unwahrheiten durchzogen ist. Die einzige Überraschung ist, wie es unbeabsichtigt entlastend ist.

Nach drei Jahren der Untersuchung und Millionen von Dollars,
können sie keine Nachweise präsentieren für eine schädliche Absicht, fremden Einfluss oder einen Schaden. Beeindruckend.

Snowden wies in einer Serie von weiteren Tweets auf Ungereimtheiten und offensichtliche Fehler des Berichts hin und schloss:

Schlussbemerkung: Der Bericht des HPSCI räumt ein, dass ich die Festplatten gelöscht und zurückgelassen habe, anstatt zu riskieren, sie durch Russland zu bringen. Froh, dass das geklärt ist.

Public Intelligence | Reuters | The Intercept | The Guardian

Lightshow für Snowden

Solidaritätsbotschaften an der Fassade des „Newseums“

10. Dezember  2016

Zu Ehren des internationalen Tags der Menschenrechte projizierte die Kampagne „Pardon Snowden“ am Samstagabend Botschaften des Dankes an den Whistleblower auf die Fassade des „Newseums“, einer Institution, die der Presse- und der Meinungsfreiheit gewidmet ist.
40 Minuten lang erhellten Nachrichten aus aller Welt die vierstöckigen Steinpanele, in die der Text des „First Amendments“, des 1. Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten, graviert ist. Die nicht genehmigte spontane Aktion fand nur wenige Blocks vom „Weißen Haus“ entfern statt.
Die Aktivisten hatten mehr als 4.000 Botschaften der Solidarität gesammelt.

Solidaritätsbotschaften an der Fassade des „Newseums“

Auch der demokratische Senator Bernie Sanders schloss sich der Kampagne an:

Die durch Edward Snowden enthüllten Informationen haben den Kongress und das amerikanische Volk in die Lage versetzt, zu verstehen, in welchem Ausmaß die NSA ihre Macht missbraucht und unsere konstitutionellen Rechte verletzt hat.

Pardon Snowden | The Guardian

„Diebische Elster“ über den Wolken

Präsentation des GCHQ erklärt GSM-Funk in Flugzeugen

7. Dezember 2016

Seit mindestens acht Jahren überwachen die NSA und sein Partnerdienst GCHQ den Mobilfunk über den Wolken, wie aus Snowden-Dokumenten hervorgeht, über die das Online-Magazin "The Intercept" und die Zeitung "Le Monde" berichten.
heise online erläutert:

Aus einer GCHQ-Präsentation von 2012 geht hervor, dass die Briten über das Programm "Southwinds" alle GSM-Mobilfunkaktivitäten einschließlich Telefonaten, SMS sowie Verbindungs- und Standortdaten in Flugzeugen sammeln…
Die abgehörten Daten würden dann abgeglichen mit den Passagierlisten, Flugnummern und Airline-Codes, um den Namen eines Nutzers ausfindig zu machen. Mit im Zentrum entsprechender bekannter Spionageprogramme, die oft mit Vogelnamen verknüpft waren und Titel wie "Thieving Magpie" oder "Homing Pigeon" trugen, habe spätestens seit 2005 neben Air Mexico auch Air France gestanden.

heise online | The Intercept | Ars Technica | DocumentCloud

Yahoo News: Snowden Interview

Edward Snowden im Interview mit Katie Couric von „Yahoo Global News“ in Moskau

4. Dezember 2016

In einem Exklusiv-Interview mit Katie Couric von „Yahoo Global News“ in Moskau nahm Edward Snowden Stellung zu Donald Trump, Vladimir Putin und der schwindenden Hoffnung auf eine Begnadigung durch Präsident Obama.
Edward Snowden argumentierte u.a.:

Wir haben ein zweigliedriges System der Gerechtigkeit in den Vereinigten Staaten, wo Menschen, die entweder eng mit der Regierung verbunden sind oder die Zugang zu unglaublich vielen Ressourcen haben, nur sehr leichte Strafen bekommen.
Vielleicht der bekannteste Fall in der jüngsten Geschichte ist hier General Petraeus, der Informationen weitergegeben hat, deren Geheimhaltungsstufe weitaus höher war als die der von mir an Journalisten übergebenen Dokumente. Und er hat diese Information nicht der Öffentlichkeit zugutekommen lassen, sondern sie an seine Biographin und Liebhaberin zum eigenen Vorteil weitergereicht…
Trotz dieser klassifizierten Informationen, die er enthüllte, hat er nie einen einzigen Tag im Gefängnis verbracht.
Als der ranghöchste Beamte der Vereinigten Staaten, General James Clapper, das amerikanische Volk und den ganzen Kongress vor laufender Kamera unter Eid im Senat belogen hatte bei der berühmten Befragung durch Senator Ron Wyden, wurde er nicht einmal angeklagt. Aber was er getan hatte, eine eidesstattliche Falschaussage vor dem Kongress, ist ein Verbrechen. Es wird typischerweise mit 3 bis 5 Jahren Gefängnis bestraft.

Der Vier-Sterne-General und frühere CIA-Chef David Petraeus, der als Kandidat für das Kabinett des designierten US-Präsidenten Donald Trump gehandelt wird, hatte als streng vertraulich eingestufte Informationen an seine Biografin und Geliebte Paula Broadwell weitergegeben – laut US-Justiz acht Dokumentensammlungen aus seiner Zeit als Kommandeur der internationalen Truppen in Afghanistan.
Petraeus hatte die Vorwürfe erst bestritten, legte dann aber ein Geständnis ab. So konnte er sich schließlich mit dem Justizministerium einigen und einen für ihn peinlichen Prozess vermeiden.
Über zwei Jahre nach seinem Rücktritt hat ein Richter Petraeus zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe von 100.000 Dollar verurteilt.

The Hill | SPIEGEL ONLINE | Yahoo News | Yahoo News

WikiLeaks veröffentlicht Dokumente aus NSA-Ausschuss

Cartoon
Bild: WikiLeaks

1. Dezember 2016

Die Enthüllungsplattform Wikileaks hat über 90 Gigabyte Dokumente veröffentlicht, die im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses stehen. Aus einem Dokument geht unter anderem hervor, dass ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) mindestens zwei Jahre lang zur „Programmierung und Bewerkstelligung der Handhabung“ des Spionageprogramms XKeyscore abgeordnet war. Mit dieser Software erfasst und überwacht der US-Geheimdienst NSA in Echtzeit die elektronische Kommunikation beliebiger Zielpersonen weltweit.
Die von Wikileaks veröffentlichten 2.420 Dokumente haben maximal die niedrigste Geheimhaltungsstufe VS-NfD. Höhere Geheimhaltungsstufen wurden während des Untersuchungsausschusses nicht digitalisiert und sind teilweise nur in Leseräumen im Kanzleramt oder beim BND zugänglich.
Die Veröffentlichung stößt bei Mitgliedern des Untersuchungsausschusses auf gemischte Reaktionen.

Martina Renner (Die Linke) sagt:

Aus großer Macht erwächst große Verantwortung. Als Opposition haben wir stets die überzogene Geheimhaltungspolitik der Koalition als Interessenpolitik der Geheimdienste kritisiert und den demokratischen Mehrwert betont, den die Veröffentlichung von gesellschaftlich relevanten Daten darstellt. Ebenso muss der Wert solcher Leaks allerdings daran gemessen werden, ob sie persönliche Daten ausreichend schützen und ob sie die gesellschaftliche, journalistische und parlamentarische Aufklärung befördern oder sie behindern.

Konstantin von Notz (Grüne) hingegen hält den Vorgang für unsäglich:

Wer derartige Dokumente durchsticht und veröffentlicht, der torpediert bewusst die Aufklärung und notwendige Kontrolle der Geheimdienste. Die Arbeit der Dienste und auch parlamentarische Aufklärung brauchen auch Vertraulichkeit. Wer diese Dokumente ausgerechnet Wikileaks, nach all den Diskussionen, die wir um die Praxis der Veröffentlichungen dieser Plattform in den letzten Monaten sehr intensiv geführt haben, zusteckt, dem geht es offensichtlich darum, die weitere Aufklärung bewusst zu sabotieren.

Was auch immer die Veröffentlichung für die Ausschussarbeit bedeutet: Die Dokumente sind für die Öffentlichkeit sehr erhellend. Der riesige Fundus ermöglicht eine ausgiebige Beschäftigung und Bewertung über die vom Ausschuss behandelte Zusammenarbeit von BND und NSA und die Kommunikationsstrategien von Kanzleramt und Geheimdiensten gegenüber dem Parlament.

Patrick Beuth und Kai Biermann ordnen bei ZEIT ONLINE den Leak folgendermaßen ein:

Jeder der will, kann nun nachvollziehen, wie Nachrichtendienste arbeiten und denken. Auch lässt sich erkennen, wie die Bundesregierung sich bemüht, so wenig wie möglich über die Arbeit und die Kooperationen der Nachrichtendienste preiszugeben. Politisch interessant sind all jene Unterlagen, in denen das Parlament Fragen an die Bundesregierung gestellt hat. Denn in dem Leak lässt sich nachvollziehen, wie Regierung und Dienste versuchen, die großen und kleinen parlamentarischen Anfragen so nichtssagend wie möglich zu beantworten.

(Auszug aus netzpolitik.org CC by-nc-sa)

Und die Süddeutsche.de ergänzt:

Die schwarz-rote Ausschuss-Mehrheit hat am Donnerstag erneut einen Antrag der Opposition vertagt, mit dem der US-Whistleblower Edward Snowden als Zeuge vor den Ausschuss geladen werden sollte. Die Koalitions-Abgeordneten legten zuvor Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofes ein, der sie verpflichtet hatte, dem Ansinnen der Opposition umgehend nachzukommen. Sie wollen damit warten, bis klar ist, ob die Beschwerde Erfolg hat.

netzpolitik.org | WikiLeaks | ZEIT ONLINE | Süddeutsche.de | SPIEGEL ONLINE

Edward Snowden begnadigen!

Pardon Snowden Kampagne

30. November 2016

Die Mitte September gestartete Kampagne „Pardon Snowden“ hat durch den Wahlsieg Donald Trumps als neuem US-Präsidenten wieder Fahrt aufgenommen.
Schon vor gut einer Woche hatten sich über dreißig amerikanische Schriftsteller mit einer Großanzeige in der New York Times an Präsident Obama gewandt und die Begnadigung von Edward Snowden gefordert.
Nun kam Unterstützung von unerwarteter Seite:

Mitarbeiter des Church-Komitees aus der Watergate-Ära drängen auf Nachsicht für @Snowden.

Auch Amnesty Deutschland klinkt sich ein:

Pardon Snowden | The Intercept | Twitter


24.11.2016 – Die Bundesregierung lehnt eine Einladung Edward Snowdens zur Befragung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss bisher ab – mit dem Argument, dass sie ihn ausliefern müsste. Der Jurist Nikolaos Gazeas hält dies für rechtlich unbegründet. Nach deutschem Recht werde Snowden eine politische Straftat zur Last gelegt – das befreie Deutschland von einer Auslieferung an die USA, sagte Gazeas im DLF.

BGH: NSA-Ausschuss darf Snowden vorladen

Demonstration "Freiheit statt Angst" Am 30. August 2014 in Berlin

21. November 2016

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Edward Snowden vom NSA-Untersuchungsausschuss persönlich befragt werden muss. Die Oppositionsfraktionen im Bundestag hatten im August einen Antrag an den Bundesgerichtshof (BGH) gestellt, um eine Anhörung von Edward Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss zu erreichen.
Der Beschluss des BGH bedeutet, dass der Untersuchungsausschuss nun die Bundesregierung in einem Amtshilfeersuchen anfragen muss, die Einladung Snowdens als Zeugen zu ermöglichen. Dies zwingt die Bundesregierung zu reagieren und sich offiziell zum Fall zu äußern.
Der Grüne Konstantin von Notz ist einer der Kläger. Er sagt gegenüber netzpolitik.org:

Wir freuen uns über den rechtsstaatlich sehr klaren Beschluss der Ermittlungsrichterin. Er macht deutlich, dass Große Koalition und die Mehrheit im Untersuchungsausschuss aus CDU/CSU und SPD mit ihrem Ansinnen, eine für die Bundesregierung unangenehme Vernehmung des Zeugen Edward Snowden zu verhindern, gescheitert ist. Wir werden das Thema umgehend erneut aufrufen und einen entsprechenden Beschluss herbeiführen, auf dessen Grundlage die Bundesregierung endlich agieren und eine Zeugenvernehmung von Edward Snowden vor dem Untersuchungsausschuss in Deutschland ermöglichen muss.

Martina Renner, Obfrau der der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, sagt:

Der Beschluss der Ermittlungsrichterin am BGH ist ein Punktsieg für die Opposition. Er bedeutet, dass die Koalition im Ausschuss die Ladung Snowdens als Zeugen nicht mehr mit schäbigen Verfahrenstricks verhindern kann. Er ist weiterhin der wichtigste Zeuge des Untersuchungsausschusses, der nun endlich gehört werden muss.

Die Bundesregierung müsse sich überlegen – gerade nach der Wahl von Trump – ob sie sich weiter den Wünschen der US-Regierung unterwerfe, oder ob sie sich auf die Seite der Menschenrechte und des Rechtsstaats stelle, so Renner weiter…

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